Drucksache - 2055/5
1. Mündliche Anfrage: Dr. Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Sachstand zur Nachnutzung im ehemaligen Haus der Seniorenstiftung in der Lentzeallee
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Wagner.
2. Mündliche Anfrage: Karsten Sell CDU-Fraktion Eröffnung Olivaer Platz am 28.08.2021 abgesagt?!?
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
3. Mündliche Anfrage: Susan Drews Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sanierung Lietzensee
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
4. Mündliche Anfrage: Johannes Heyne FDP-Fraktion Übergriffigkeit oder Fürsorge?!?
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
5. Mündliche Anfrage: Dr. Michael Seyfert AfD-Fraktion Gebühren bei Widerspruch gegen Staßenumbenennung
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
6. Mündliche Anfrage: Frederike-Sophie Gronde-Brunner Fraktion DIE LINKE Gesundheitsgefährdung durch Legionellen in der Angerburger Allee
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Wagner.
7. Mündliche Anfrage: Evelyn Andres SPD-Fraktion Weltbaum II von Ben Wagin am S-Bahnhof Savignyplatz erhalten
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
8. Mündliche Anfrage: Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Illegales Glücksspiel im Preußenpark
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Hartmann,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.: Die Problematik ist dem Bezirksamt bekannt. Zum benannten Termin kann leider nichts mitgeteilt werden, da es sich um keinen Verbundeinsatz mit dem Ordnungsamt gehandelt hat.
Zu 2.: Eine Veröffentlichung dieser Daten obliegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Diese hat auf die erfolgte Bitte um Zuarbeit Folgendes geantwortet: „Leider kann zu der Mündlichen Anfrage keine Zulieferung erfolgen. Die angefragten Informationen können in der zur Verfügung stehenden Zeit voraussichtlich nicht aufgeliefert werden. Zudem unterliegen die angefragten Informationen zu polizeilichen Maßnahmen der Kontrolle des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich bitte insoweit um Verständnis für die bestehende Verfahrensweise, dass Anfragen, die die Zuständigkeit der Hauptverwaltung betreffen, grundsätzlich über das Abgeordnetenhaus zu stellen sind.“
Mit freundlichen Grüßen Naumann
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zu teure und schlechte Unterkünfte für Wohnungslose?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. Diese Missstände kommen bedauerlicherweise leider vor. Sobald ein solcher Verdacht besteht oder bekannt wird, wird ein unangekündigter Vorort-Besuch durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfe eingeleitet. Je nach Ergebnis erfolgt eine Aufforderung, die Missstände innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters zu beheben. Anschließend erfolgt erneut ein Kontrollbesuch. Die Fachstelle hat zwei VzÄ Heimbegehung beschäftigt. Soweit möglich werden die im Bezirk angebotenen Einrichtungen, Hotels, Hostels, Pensionen und BUL (Berliner Unterbringungsleitstelle) begangen. Jedes neue Angebot wird vor der Vermittlung von Obdachlosen geprüft. Auffälligkeiten werden nachgegangen. Da alle Bezirke berlinweit unterbringen, findet ein regelmäßiger Austausch über die Zuverlässigkeit von Angeboten statt. Bei Bedarf besteht eine Zusammenarbeit mit dem LKA.
Zu 2. Mindeststandards werden im Rahmen der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU) aktualisiert festgeschrieben und künftig vertraglich vereinbart. Aktuell bestehen keine Verträge zwischen Bezirk und Betreibenden (ausgenommen die bezirkseigenen Häuser (Forckenbeckstraße/Spandauer Damm). Es bestehen mündliche Absprachen, Verhandlungen und ggf. eine Mitteilung, dass die Einrichtung nicht mehr belegt werden sollte. Hinsichtlich der Tagessätze besteht Verhandlungsfreiheit entsprechend der freien Marktwirtschaft. Bevorzugt werden die eigenen und in der BUL gelisteten Einrichtungen. Die Fachstelle verhandelt im Rahmen von 25,00 € pro Person und Tag. Je nach Angebot kann der Tagessatz abweichen.
Mit freundlichen Grüßen D. Wagner
10. Mündliche Anfrage: Stephanie Fest FDP-Fraktion Schimmelbefall in Schulen beseitigen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Fest,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Gelegentlich wird der Verwaltung Schimmelbefall gemeldet bzw. die Bauleitung stellt dies bei Begehungen fest. Bei baulichen Schäden finden grundsätzlich Untersuchungen auf die Schadensursache statt.
Wenn in einer Schule in Charlottenburg-Wilmersdorf Schimmelbefall festgestellt wird folgt eine Diagnose, wieso der Schimmelbefall entstehen konnte. In der Folge wird ein Sanierungskonzept erarbeitet. Ist das Sanierungskonzept abgestimmt, folgt die Beseitigung des Schimmelbefalls und die Wiederherstellung des Bereiches.
zu 2. Für auftretende Gefährdungen von Personen, und dazu gehört Schimmelbefall ausdrücklich, stehen immer ausreichend Mittel in der baulichen Unterhaltung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
11. Mündliche Anfrage: Frederike-Sophie Gronde-Brunner Fraktion DIE LINKE Schutz von Mieter:innen in der Angerburger Allee 35-55
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. Die Bezirksverwaltung ist hier nicht zuständig und es liegen aktuell auch keine Beschwerden beim Bezirksamt vor. Die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Emissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253. Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen.
Ferner können auch über die E-Mail-Adresse baulaerm@senuvk.berlin.de oder unter Verwendung des Online-Formulars Beschwerden abgegeben werden. Weiterführende Informationen sind im Internet auf der Seite der Senatsverwaltung zu finden (Link: https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.252662.php)
zu 2. Der Bauaufsicht ist nicht bekannt, dass verfahrenspflichtige Baumaßnahmen ausgeführt werden. Die in der Frage aufgeführten Maßnahmen sind - bis auf eine mögliche Zusammenlegung von Wohnungen - bauordnungsrechtlich nicht relevant. Sofern tatsächlich Wohnungszusammenlegungen geplant bzw. durchgeführt wurden, können diese an die Adresse bauaufsicht@charlottenburg-wilmersdorf.de gemeldet werden. Bisher ist die Bauaufsicht anlassbezogen Beschwerden zu den Bauarbeiten und zu eindringendem Wasser nachgegangen.
Es gab diverse Meldungen an das Wohnungsamt zur Überprüfung von Leerständen aufgrund andauernder Baumaßnahmen und möglicher Zweckentfremdung durch Nutzung etlicher Wohnungen als hochpreisige Seniorenwohnungen. Es wurden bereits mehrere Verfahren eingeleitet. Die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung ist derzeit dabei, sämtliche Ortstermine nachzuholen, die Corona bedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Besichtigungstermin für die Angerburger Allee ist für Ende August geplant
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage: Karsten Sell CDU-Fraktion Lärmschutz für Anwohner!
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. und 2. Die Bezirksverwaltung ist hier nicht zuständig. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Emissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253.
Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen.
Ferner können auch über die E-Mail-Adresse baulaerm@senuvk.berlin.de oder unter Verwendung des Online-Formulars Beschwerden abgegeben werden. Weiterführende Informationen sind im Internet auf der Seite der Senatsverwaltung zu finden (Link: https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.252662.php)
Da es sich um ein Bauvorhaben des Landes handelt, ist auch nicht die Bauaufsicht des Bezirksamts, sondern die Oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die zuständige Genehmigungsbehörde, sodass dem Bezirksamt auch keine näheren Erkenntnisse über das Bauvorhaben vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
13. Mündliche Anfrage: Frederike-Sophie Gronde-Brunner Fraktion DIE LINKE Wie geht es weiter mit der Havelchaussee?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. Sollte SenUVK entscheiden, die Havelchaussee aus dem Hauptstraßennetz zu entlassen und geklärt sein, dass die Anordnung einer Fahrradstraße nicht zu einem Rückzug der dort verlaufenden BVG-Buslinie führt, können die weiteren notwendigen Schritte angegangen werden. Bisher nimmt das Bezirksamt keine überwiegend positiven Signale wahr, sodass kein belastbarer Zeitplan benannt werden kann.
zu 2. Das Bezirksamt teilt den politischen Willen zu einer sicheren Fahrradstraße in der Havelchaussee zu kommen. Der Weg über eine Entlassung aus dem Hauptstraßennetz bei gleichzeitigem Erhalt (bzw. geforderter Verstärkung) des Busverkehrs ist nach Ansicht des Bezirksamts jedoch nach wie vor bestenfalls ein Umweg.
Die Senatsverwaltung ist straßenverkehrsbehördlich aufgrund der Einstufung im übergeordneten Straßennetz (Kategorie IV) konkret für Havelchaussee und generell (auch im untergeordneten Straßennetz!) für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Linienführung des ÖPNV und für überörtliche Radwegeführungen zuständig. Noch liegen also alle Zuständigkeiten für die Ziele des BVV-Beschlusses in einer Hand.
Die von einigen Befürworter*innen verfolgte Strategie, die konkrete Zuständigkeit für die Havelchaussee oder zumindest des Charlottenburg-Wilmersdorfer Teils durch Entlassung aus dem übergeordneten Straßennetz auf den oder die Bezirke zu übertragen, um dann eine Maßnahme im Sinne einer überörtlichen Radführung mit erheblichen Auswirkungen auf die Linienführung auf den ÖPNV anzuordnen, wofür nach Zuständigkeitskatalog weiterhin die Zuständigkeit der Senatsverwaltung gegeben sein dürfte, leuchtet nicht ein.
Eine in der Fragestellung beschriebene Durchfahrtsperre dürfte auch unabhängig davon, ob und wann eine busverkehrsverträgliche Anordnung einer Fahrradstraße erfolgt, dem Ziel „mehr Sicherheit für den Radverkehr“ zuträglich sein. Eine solche Sperre existierte bereits in der Vergangenheit. Sie wurde 1989 von der zuständigen Senatsverwaltung angeordnet und später in einem durch den folgenden Verkehrssenator Haase persönlich öffentlichkeitswirksam inszenierten Akt wieder abgeordnet. Warum es mehr als 30 Jahre später der Senatsverwaltung nicht mehr möglich sein soll, eine solche Anordnung zu treffen und die Zuständigkeit bei den uneinheitlich positionierten Bezirken besser aufgehoben sein soll, leuchtet mir bei allem Verständnis für den hohen symbolpolitischen Gehalt der Havelchaussee nicht ein. Ich sage zu, mich im Falle einer Anordnung der Senatsverwaltung zugunsten des Radverkehrs in der Havelchaussee persönlich um die schnellstmögliche Umsetzung zu kümmern. Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
14. Mündliche Anfrage: Annetta Juckel Fraktion DIE LINKE Umsetzung DS 1582/5 und Einrichtung von Parklets in CW
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat eine bis zum Jahresende 2021 befristete Erleichterung der Regularien für die Straßenlandsondernutzung beschlossen, um kurzfristig in der umsatzintensiven Zeit der Sommermonate weitere Flächen für die Außengastronomie auf Gehwegbereichen zur Verfügung stellen zu können.
Die erleichterten Regelungen für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch gastronomische Betriebe aufgrund der Corona-Krise sind dem Internetauftritt des Ordnungsamtes zu entnehmen:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/ordnung/artikel.296507.php
Eine Ausdehnung von Schankvorgärten in Fahrbahnbereiche kommt grundsätzlich aus hiesiger Sicht wegen der damit verbundenen Gefahren nicht in Betracht, wie auch anlässlich der Beratungen im Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten sowie BVV umfangreich geäußert.
Darüber hinaus hat sich das Bezirksamt dafür eingesetzt, dass auf Landesebene eine Regelung zu der Erstattung und dem Erlass der Gebühren für die Straßenlandnutzung für die Gastwirte getroffen wurde. In Charlottenburg-Wilmersdorf werden wir bis zum 31.12.2021 von der Erhebung der Sondernutzungsgebühren absehen.
zu 2. Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mitgeteilt, dass an dem von der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geförderten und von der Fragestellerin benannten Projekt, das von den NaturFreunden Berlin e.V. und Berlin 21 e.V. betreut wird, neben dem Pilotbezirk Friedrichshain-Kreuzberg auch die Bezirke Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf teilnehmen. Nähere Informationen gibt es unter:
https://www.berlin.de/parklets/haeufige-fragen/
Allerdings ist dabei eine kommerzielle Nutzung von den Antragsteller*innen von vornherein auszuschließen (vgl. Check-Liste: https://www.berlin.de/parklets/kiez-parklets/#checkliste).
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
15. Mündliche Anfrage: Sebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Fahrradabstellflächen vor dem LAGeSo Sächsische Straße
Ich frage das Bezirksamt:
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