Drucksache - 2055/5  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:AntragMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.08.2021 
59. Öffentliche Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Gäste möchten sich anmelden. beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfragen

1. Mündliche Anfrage:  Dr. Ann-Kathrin Biewener

     SPD-Fraktion

Sachstand zur Nachnutzung im ehemaligen Haus der Seniorenstiftung in der Lentzeallee

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Nachnutzung im ehemaligen Haus der Seniorenstiftung in der Lentzeallee?

 

  1. Wie sichert der Sozialstadtrat ab, dass an diesen Standort nur ein sozialer Träger einziehen kann?

 

Beantwortung Herr BzStR Wagner.

 

2. Mündliche Anfrage:  Karsten Sell

     CDU-Fraktion

Eröffnung Olivaer Platz am 28.08.2021 abgesagt?!?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde der Termin der Eröffnungsfeier vom Olivaer Platz am 28.08.2021 abgesagt, ohne einen neuen Termin bekannt zu geben?
     
  2. Warum ist, trotz der Planung einer öffentlichen Toilette am Olivaer Platz, keine vorhanden?

 

Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

3. Mündliche Anfrage:  Susan Drews

     Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

     Sanierung Lietzensee

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird mit der Sanierung des Lietzensees begonnen und was wird saniert?
     

Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

4. Mündliche Anfrage:  Johannes Heyne

     FDP-Fraktion

     Übergriffigkeit oder Fürsorge?!?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt das Schreiben der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, welches in der vergangenen Woche direkt adressiert an die Schülerinnen und Schüler der Altersgruppe 12-16 Jahre versendet wurde und mit welchem die Schülerinnen und Schüler zur Impfung gegen COVID 19 aufgerufen wurden?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Ansicht, dass mit diesem Schreiben ein erheblicher Druck auf die minderjährigen Schülerinnen und Schüler ausgeübt wird, sich einer COVID 19-Schutzimpfung zu unterziehen, obwohl die hierzu erforderlichen Impfstoffe erst nach Versenden des Schreibens von der STIKO empfohlen wurden?

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

5. Mündliche Anfrage:  Dr. Michael Seyfert

     AfD-Fraktion

Gebühren bei Widerspruch gegen Staßenumbenennung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Gebühren fallen bei einem Widerspruch gegen eine Straßenumbennung an – und zwar im Falle eines abschlägigen sowie im Falle eines positiven Bescheids?

 

  1. Stellt nach Ansicht des Bezirksamts eine Straßenumbennung einen Verwaltungsakt gegenüber dem Bürger dar?

 

Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

6. Mündliche Anfrage:  Frederike-Sophie Gronde-Brunner

     Fraktion DIE LINKE

Gesundheitsgefährdung durch Legionellen in der Angerburger Allee

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seit wann hat das Bezirksamt Kenntnis über den bereits im Juli aufgetretenen Legionellenbefall in der Angerburger Alee 53 und den aktuell aufgetretenen Befall in der Angerburger Allee 51 und von wem wurde es informiert und liegen Kenntnisse über einen Befall in weiteren Wohnhäusern der Angerburger Allee 35-55 vor?

 

  1. Welche Maßnahmen werden seitens des Vermieters bzw. auch seitens des Bezirksamts seit Bekanntwerden eingeleitet, um die Bewohner:innen zu schützen und wie wird mit der Tatsache umgegangen, dass die Bewohner:innen lediglich über einen Aushang im Hauseingang, der nur für eine Dauer von zwei Tagen dort hing, informiert worden sind, obwohl hier eine massive Gesundheitsgefährdung vorliegt?

 

Beantwortung Herr BzStR Wagner.

 

7. Mündliche Anfrage:  Evelyn Andres

     SPD-Fraktion

Weltbaum II von Ben Wagin am S-Bahnhof Savignyplatz erhalten

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Informationen hat das Bezirksamt zum Erhalt des Reliefs von Ben Wagin am S-Bahnhof Savignyplatz?

 

Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

8. Mündliche Anfrage:  Reinhold Hartmann

     CDU-Fraktion

     Illegales Glücksspiel im Preußenpark

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass am Sonntag, 04.07.2021 illegales Glücksspiel im Preußenpark stattgefunden hat und die Polizei dagegen vorgegangen ist?

 

  1. Sind dem BA weitere vergleichbare Straftaten in diesem Park im laufenden Kalenderjahr bekannt und wenn ja, gibt es darüber Aufzeichnungen beim BA bzw. der Polizei?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hartmann,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Problematik ist dem Bezirksamt bekannt. Zum benannten Termin kann leider nichts mitgeteilt werden, da es sich um keinen Verbundeinsatz mit dem Ordnungsamt gehandelt hat.

 

Zu 2.:

Eine Veröffentlichung dieser Daten obliegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Diese hat auf die erfolgte Bitte um Zuarbeit Folgendes geantwortet:

„Leider kann zu der Mündlichen Anfrage keine Zulieferung erfolgen. Die angefragten Informationen können in der zur Verfügung stehenden Zeit voraussichtlich nicht aufgeliefert werden. Zudem unterliegen die angefragten Informationen zu polizeilichen Maßnahmen der Kontrolle des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich bitte insoweit um Verständnis für die bestehende Verfahrensweise, dass Anfragen, die die Zuständigkeit der Hauptverwaltung betreffen, grundsätzlich über das Abgeordnetenhaus zu stellen sind.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Naumann
 


9. Mündliche Anfrage:  Alexander Kaas Elias

     Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zu teure und schlechte Unterkünfte für Wohnungslose?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Missstände im Bericht des rbb "Unterbringung von Wohnungslosen als Geschäftsmodell: 900 Euro Miete für ein Zimmer voller Ungeziefer" vom 12.7.2021 (https://www.rbb24.de/politik/investigativ/rbb24-recherche.htm/doc=% 21content% 21rbb%21r24%21politik%21beitrag% 212021%2107% 21wohnungslose-unterbringung-geschaeft-kosten-berlin.html) und wie überprüft das Bezirksamt den Zustand und Kosten der Unterbringung von Wohnungslosen?

 

  1. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, Mindeststandards für Unterkünfte für Wohnungslose wie WLAN, Hygiene und eine Kostenbegrenzung festzusetzen und Betreiber, die mehrmals negativ auffallen, auszuschließen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

     Diese Missstände kommen bedauerlicherweise leider vor. Sobald ein solcher Verdacht besteht oder bekannt wird, wird ein unangekündigter Vorort-Besuch durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfe eingeleitet. Je nach Ergebnis erfolgt eine Aufforderung, die Missstände innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters zu beheben. Anschließend erfolgt erneut ein Kontrollbesuch. Die Fachstelle hat zwei VzÄ Heimbegehung beschäftigt. Soweit möglich werden die im Bezirk angebotenen Einrichtungen, Hotels, Hostels, Pensionen und BUL (Berliner Unterbringungsleitstelle) begangen. Jedes neue Angebot wird vor der Vermittlung von Obdachlosen geprüft. Auffälligkeiten werden nachgegangen. Da alle Bezirke berlinweit unterbringen, findet ein regelmäßiger Austausch über die Zuverlässigkeit von Angeboten statt. Bei Bedarf besteht eine Zusammenarbeit mit dem LKA.

 

    Zu 2.

 Mindeststandards werden im Rahmen der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU)  aktualisiert festgeschrieben und künftig vertraglich vereinbart. Aktuell bestehen keine Verträge zwischen Bezirk und Betreibenden (ausgenommen die bezirkseigenen Häuser (Forckenbeckstraße/Spandauer Damm). Es bestehen mündliche Absprachen, Verhandlungen und ggf. eine Mitteilung, dass die Einrichtung nicht mehr belegt werden sollte. Hinsichtlich der Tagessätze besteht Verhandlungsfreiheit entsprechend der freien Marktwirtschaft. Bevorzugt werden die eigenen und in der BUL gelisteten Einrichtungen. Die Fachstelle verhandelt im Rahmen von 25,00 € pro Person und Tag. Je nach Angebot kann der Tagessatz abweichen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 

 

10. Mündliche Anfrage:  Stephanie Fest

     FDP-Fraktion

     Schimmelbefall in Schulen beseitigen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist in Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf Schimmelbefall festgestellt worden oder wird bei baulichen Schäden dies als Möglichkeit in Betracht gezogen?

 

  1. Sind Mittel für die Sanierung eingeplant, um gesundheitliche Schäden von den Schülern anzuwenden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Fest,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Gelegentlich wird der Verwaltung Schimmelbefall gemeldet bzw. die Bauleitung stellt dies bei Begehungen fest. Bei baulichen Schäden finden grundsätzlich Untersuchungen auf die Schadensursache statt.

 

Wenn in einer Schule in Charlottenburg-Wilmersdorf Schimmelbefall festgestellt wird folgt eine Diagnose, wieso der Schimmelbefall entstehen konnte. In der Folge wird ein Sanierungskonzept erarbeitet. Ist das Sanierungskonzept abgestimmt, folgt die Beseitigung des Schimmelbefalls und die Wiederherstellung des Bereiches.

 

 

zu 2.

Für auftretende Gefährdungen von Personen, und dazu gehört Schimmelbefall ausdrücklich, stehen immer ausreichend Mittel in der baulichen Unterhaltung zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

         

Heike Schmitt-Schmelz   

 

 

11. Mündliche Anfrage: Frederike-Sophie Gronde-Brunner

    Fraktion DIE LINKE

Schutz von Mieter:innen in der Angerburger Allee 35-55

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Informationen hat das Bezirksamt darüber, dass Anwohner:innen in den Häusern der Adler Group (ehemals ADO) in der Angerburger Allee 35-55 seit einiger Zeit von anhaltendem Baulärm in den Morgen- und Abendstunden betroffen sind und was hat das BA bisher zum Schutz der Bewohner:innen unternommen?

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt, dass bei den Arbeiten in der Angerburger Allee bauordnungs- und zweckentfremdungsrechtliche Aspekte tangiert werden (zu lange Sanierungsarbeiten, Zusammenlegung oder Umbau von Wohnungen) und welche Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen bzw. wird es veranlassen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Bezirksverwaltung ist hier nicht zuständig und es liegen aktuell auch keine Beschwerden beim Bezirksamt vor. Die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Emissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253.

Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen.

 

Ferner können auch über die E-Mail-Adresse baulaerm@senuvk.berlin.de oder unter Verwendung des Online-Formulars Beschwerden abgegeben werden.

Weiterführende Informationen sind im Internet auf der Seite der Senatsverwaltung zu finden (Link: https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.252662.php)

 

 

zu 2.

Der Bauaufsicht ist nicht bekannt, dass verfahrenspflichtige Baumaßnahmen ausgeführt werden. Die in der Frage aufgeführten Maßnahmen sind - bis auf eine mögliche Zusammenlegung von Wohnungen - bauordnungsrechtlich nicht relevant. Sofern tatsächlich Wohnungszusammenlegungen geplant bzw. durchgeführt wurden, können diese an die Adresse bauaufsicht@charlottenburg-wilmersdorf.de gemeldet werden. Bisher ist die Bauaufsicht anlassbezogen Beschwerden zu den Bauarbeiten und zu eindringendem Wasser nachgegangen.

 

Es gab diverse Meldungen an das Wohnungsamt zur Überprüfung von Leerständen aufgrund andauernder Baumaßnahmen und möglicher Zweckentfremdung durch Nutzung etlicher Wohnungen als hochpreisige Seniorenwohnungen. Es wurden bereits mehrere Verfahren eingeleitet. Die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung ist derzeit dabei, sämtliche Ortstermine nachzuholen, die Corona bedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Besichtigungstermin für die Angerburger Allee ist für Ende August geplant

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

12. Mündliche Anfrage:  Karsten Sell

     CDU-Fraktion

     Lärmschutz für Anwohner!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Lärmmessungen an der Baustelle Württembergische Str./Pommersche Str. (Sanierung des Gebäudes Senat für Stadtentwicklung) vorgenommen und Staubbelästigungen untersucht?
     
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher unternommen, um die Anwohner für die nächsten zwei Jahre vor weiteren Lärmbelästigungen und Staubentwicklung zu schützen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.

Die Bezirksverwaltung ist hier nicht zuständig. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Emissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253.

 

Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen.

 

Ferner können auch über die E-Mail-Adresse baulaerm@senuvk.berlin.de oder unter Verwendung des Online-Formulars Beschwerden abgegeben werden.

Weiterführende Informationen sind im Internet auf der Seite der Senatsverwaltung zu finden (Link: https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.252662.php)

 

Da es sich um ein Bauvorhaben des Landes handelt, ist auch nicht die Bauaufsicht des Bezirksamts, sondern die Oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die zuständige Genehmigungsbehörde, sodass dem Bezirksamt auch keine näheren Erkenntnisse über das Bauvorhaben vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

13. Mündliche Anfrage:  Frederike-Sophie Gronde-Brunner

     Fraktion DIE LINKE

     Wie geht es weiter mit der Havelchaussee?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt – angesichts der positiven Signale von SenUVK die Straße aus dem Hauptstraßennetz zu entlassen und eine allgemeine Zählung zur Planungsgrundlage für die Havelchaussee durchzuführen – eine Zählung des Durchgangsverkehrs auf der Havelchaussee durchzuführen und falls ja, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen und falls nein, warum nicht?

 

  1. Hat das Bezirksamt den politischen Willen, sich für die Umsetzung des BVV-Beschlusses „Havelchaussee zur sicheren Fahrradstraße umwandeln“ (DS 1583/5) einzusetzen und wie würde es eine Sperrung für den Durchgangsverkehr auf einem in unserem Bezirk liegenden Teilabschnitt zwischen Lieper Bucht und Grunewaldturm bewerten, um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Sollte SenUVK entscheiden, die Havelchaussee aus dem Hauptstraßennetz zu entlassen und geklärt sein, dass die Anordnung einer Fahrradstraße nicht zu einem Rückzug der dort verlaufenden BVG-Buslinie führt, können die weiteren notwendigen Schritte angegangen werden. Bisher nimmt das Bezirksamt keine überwiegend positiven Signale wahr, sodass kein belastbarer Zeitplan benannt werden kann.

 

zu 2.

Das Bezirksamt teilt den politischen Willen zu einer sicheren Fahrradstraße in der Havelchaussee zu kommen. Der Weg über eine Entlassung aus dem Hauptstraßennetz bei gleichzeitigem Erhalt (bzw. geforderter Verstärkung) des Busverkehrs ist nach Ansicht des Bezirksamts jedoch nach wie vor bestenfalls ein Umweg.

 

Die Senatsverwaltung ist straßenverkehrsbehördlich aufgrund der Einstufung im übergeordneten Straßennetz (Kategorie IV) konkret für Havelchaussee und generell (auch im untergeordneten Straßennetz!) für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Linienführung des ÖPNV und für überörtliche Radwegeführungen zuständig. Noch liegen also alle Zuständigkeiten für die Ziele des BVV-Beschlusses in einer Hand.

 

Die von einigen Befürworter*innen verfolgte Strategie, die konkrete Zuständigkeit für die Havelchaussee oder zumindest des Charlottenburg-Wilmersdorfer Teils durch Entlassung aus dem übergeordneten Straßennetz auf den oder die Bezirke zu übertragen, um dann eine Maßnahme im Sinne einer überörtlichen Radführung mit erheblichen Auswirkungen auf die Linienführung auf den ÖPNV anzuordnen, wofür nach Zuständigkeitskatalog weiterhin die Zuständigkeit der Senatsverwaltung gegeben sein dürfte, leuchtet nicht ein.

 

Eine in der Fragestellung beschriebene Durchfahrtsperre dürfte auch unabhängig davon, ob und wann eine busverkehrsverträgliche Anordnung einer Fahrradstraße erfolgt, dem Ziel „mehr Sicherheit für den Radverkehr“ zuträglich sein. Eine solche Sperre existierte bereits in der Vergangenheit. Sie wurde 1989 von der zuständigen Senatsverwaltung angeordnet und später in einem durch den folgenden Verkehrssenator Haase persönlich öffentlichkeitswirksam inszenierten Akt wieder abgeordnet. Warum es mehr als 30 Jahre später der Senatsverwaltung nicht mehr möglich sein soll, eine solche Anordnung zu treffen und die Zuständigkeit bei den uneinheitlich positionierten Bezirken besser aufgehoben sein soll, leuchtet mir bei allem Verständnis für den hohen symbolpolitischen Gehalt der Havelchaussee nicht ein.

Ich sage zu, mich im Falle einer Anordnung der Senatsverwaltung zugunsten des Radverkehrs in der Havelchaussee persönlich um die schnellstmögliche Umsetzung zu kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

14. Mündliche Anfrage:  Annetta Juckel

     Fraktion DIE LINKE

Umsetzung DS 1582/5 und Einrichtung von Parklets in CW

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum erfolgte die Umsetzung des BVV-Beschlusses DS/1582/5, „Außengastronomie stärken“ trotz der Dringlichkeit durch die Corona-Auflagen bisher nicht und wie gedenkt das BA mehr Freiflächen für die Gastronomie, auch auf Parkplätzen, und ein Modellprojekt für Parklets umzusetzen?

 

  1. Plant das Bezirksamt zur Umsetzung der DS/1582/5 sich ebenfalls um eine ähnliche Initiative wie das Pilotprojekt „100 Parklets für die Kieze“ in Friedrichshain-Kreuzberg zu bemühen (bitte begründen)?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat eine bis zum Jahresende 2021 befristete Erleichterung der Regularien für die Straßenlandsondernutzung beschlossen, um kurzfristig in der umsatzintensiven Zeit der Sommermonate weitere Flächen für die Außengastronomie auf Gehwegbereichen zur Verfügung stellen zu können.

 

Die erleichterten Regelungen für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch gastronomische Betriebe aufgrund der Corona-Krise sind dem Internetauftritt des Ordnungsamtes zu entnehmen:

 

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/ordnung/artikel.296507.php

 

Eine Ausdehnung von Schankvorgärten in Fahrbahnbereiche kommt grundsätzlich aus hiesiger Sicht wegen der damit verbundenen Gefahren nicht in Betracht, wie auch anlässlich der Beratungen im Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten sowie BVV umfangreich geäußert.

 

Darüber hinaus hat sich das Bezirksamt dafür eingesetzt, dass auf Landesebene eine Regelung zu der Erstattung und dem Erlass der Gebühren für die Straßenlandnutzung für die Gastwirte getroffen wurde. In Charlottenburg-Wilmersdorf werden wir bis zum 31.12.2021 von der Erhebung der Sondernutzungsgebühren absehen.

 

zu 2.

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mitgeteilt, dass an dem von der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geförderten und von der Fragestellerin benannten Projekt, das von den NaturFreunden Berlin e.V. und Berlin 21 e.V. betreut wird, neben dem Pilotbezirk Friedrichshain-Kreuzberg auch die Bezirke Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf teilnehmen. Nähere Informationen gibt es unter:

 

https://www.berlin.de/parklets/haeufige-fragen/

 

Allerdings ist dabei eine kommerzielle Nutzung von den Antragsteller*innen von vornherein auszuschließen (vgl. Check-Liste: https://www.berlin.de/parklets/kiez-parklets/#checkliste).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

15. Mündliche Anfrage:  Sebastian Dieke

     Fraktion DIE LINKE

Fahrradabstellflächen vor dem LAGeSo Sächsische Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Situation der Fahrradabstellmöglichkeiten für die Besucher:innen und Beschäftigten des LAGeSo und des Alten- bzw. Pflegeheims „Katharinenhof am Preußenpark“ gegenüber dem LAGeSo-Standort in der Sächsischen Straße?

 

  1. Welche Möglichkeiten der Entwidmung von je 2 Parkflächen auf beiden Seiten der Sächsischen Straße unter Erhalt der Behindertenparkplätze und Umwandlung in Abstellplätze für Fahrräder sieht das Bezirksamt hier?

 

 
 

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