Drucksache - 2030/5
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Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Bereits seit 2018 ist die aus zuvor einer Person bestehenden Geschäftsstelle BBWA leider nicht besetzt. Ursächlich hierfür ist die personelle Notlage der Wirtschaftsförderung, die über einen langen Zeitraum ohne Leitung auskommen musste und daher nur mit einer besetzten Stelle auskommen musste. In Abwägung der mit dieser viel zu knappen Personalressource zu leistenden Aufgaben wurde insbesondere der Aufrechterhaltung der Betreuung der vielen Geschäftsstraßen und zuletzt dem damit verbundenen Corona-Informationsmanagement Vorrang eingeräumt. Oberste Priorität angesichts dieser zweifelsohne unbefriedigenden Situation war es, die Leitung in der Wirtschaftsförderung schnellstmöglich zu besetzen.
Dies ist - nach einer unvorhergesehenen Interimsbesetzung mit erneuter anschließender Vakanz – mit Erfolg schließlich im Januar 2021 gelungen. Auf der Aufgabenliste des neuen Leiters stand die Vorbereitung der entsprechenden Stellenausschreibung betr. BBWA selbstverständlich ganz oben. Gestern hätte die ausgewählte Bewerberin die Stelle eigentlich angetreten und damit das kleine Team der Wirtschaftsförderung entsprechend verstärkt. Aufgrund einer beim Verwaltungsgericht eingereichten Konkurrentenschutzklage ist die dauerhafte Stellenbesetzung gegenwärtig leider nicht möglich. Eine befristete Stellenbesetzung wird deshalb in Betracht gezogen.
2. Welche Finanzierungsinstrumente werden innerhalb des Bündnisses umgesetzt, wieviele Mittel standen dem Bezirk jährlich zur Verfügung und in welcher Höhe hat das Bezirksamt diese Fördersummen für eingereichte Projektvorschläge in der EU-Förderperiode 2014-2020 abgerufen? Innerhalb des BBWA existierten in der letzten, faktisch noch laufenden EU-Förderperiode (n+3-Regelung) drei Förderinstrumente: Lokales Soziales Kapital (LSK), Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung (PEB) und Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WdM). Ein festes Budget pro Bezirk und Jahr gab und gibt es nicht.
Für LSK-Projekte wurden von den zwölf Bezirken insgesamt rd. 1,75 Mio. € an ESF-Mitteln abgerufen (CW: rd. 59 T€), für PEB-Projekte rd. 17,3 Mio. € an ESF-Mitteln und rd. 8,65 Mio. € an dazugehöriger Kofinanzierung aus dem Landeshaushalt (CW:
Dem neuen Leiter ist es zusammen mit der AG Wilmersdorfer Straße und entsprechender politischer Unterstützung aufgrund der von mir benannten Prioritätensetzung Wilmersdorfer Straße - ohne auf die BBWA-Stellenbesetzung zu warten - erfolgreich gelungen, ein neues WdM-Projekt zu verwirklichen. Dies wurde mit einer Projekthöhe von 244 T€ mit einem Anteil von 122.000 T€ WdM-Fördersumme von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe kürzlich genehmigt (Handlungsfeld „Arbeit und Beruf“). Das Projekt dient der Etablierung eines Standortmanagements auf der Wilmersdorfer Straße zwecks Sicherung ihrer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
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