Drucksache - 2014/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, auch bei Anteilsverkäufen in Form von Share Deals in sozialen Erhaltungsgebieten, das kommunale Vorkaufsrecht zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens oder einem anderen gemeinwohlorientierten Akteur auszuüben.
Der BVV ist bis zum 31.08.2021.
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