Drucksache - 1981/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 18.11.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Jobcenter ein Konzept zur stärkeren Präsenz des Jobcenters in Sozialräumen (z. B. Räume in öffentlicher oder frei-gemeinnütziger Trägerschaft) zu entwickeln. In diesem Zusammenhang:
Klärt das Bezirksamt die räumliche Verteilung bzw. Konzentration von SGB II-Leistungsberechtigten in Charlottenburg/Wilmersdorf und übermittelt die Ergebnisse dem zuständigen Jobcenter. Das Jobcenter hat daraus abzuleiten, wo der Bedarf für eine Präsenz in Sozialräumen besonders hoch ist. Fordert das Bezirksamt das zuständige Jobcenter auf, offene Sprechstunden und Einzelberatungen verstärkt in Sozialräumen anzubieten. Räume in öffentlicher oder frei-gemeinnütziger Trägerschaft sollen dabei nur zum Zwecke der Information und Beratung genutzt werden, nicht aber zur Verhängung von Sanktionen genutzt werden dürfen.
Solange eine Präsenz des Jobcenters in Sozialräumen pandemiebedingt nicht umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt ferner aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Eingangsbereiche des Jobcenters geöffnet werden, um Leistungsbezieher:innen die Möglichkeit zu eröffnen, mit den zuständigen Sachbearbeiter:innen bzw. Teamleitungen direkt in Kontakt zu treten, Probleme zu besprechen und Sachverhalte zu erklären. Die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten und erforderliche Schutzmittel, wie medizinische Masken, zur Verfügen zu stellen.
Der BVV ist bis zum 31. März 2022 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Jobcenter ist im vergangen Jahr wie beabsichtigt wieder zu Beratung in Präsenz übergegangen. Wie vorhergesehen haben die Terminierung von Beratungen und die Nutzung digitaler Zugänge einen höheren Stellenwert erlangt. Dies betrifft in besonderem Maße den Leistungsbereich.
Allerdings wird beobachtet, dass es verstärkt nach den Einschränkungen durch Corona viele Menschen gibt, die für Beratungen schwerer oder gar nicht zu erreichen sind. Bei den Partnern der Jugendberufsagentur hat sich klar abgezeichnet, dass zu dieser Gruppe gerade junge Menschen gehören. Eine fehlende Ausbildung ist ein relevantes Armutsrisiko.
Das Bezirksamt hat daher mit dem Jobcenter den vorgesehenen Dialog zu Beratungen an Orten, an denen diese Zielgruppe besser erreicht werden kann, fortgeführt.
Dabei wurde in Kooperation mit dem Jobcenter ein Projekt für die Unterstützung der regionalen Berufsorientierung entwickelt und zur Förderung bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingereicht. Mit diesem Programm sollen Vorträge und informellere Gesprächsformate mit dem Jobcenter an Orten erarbeitet werden, die für besonders schwierig erreichbare Zielgruppen geeignet erscheinen. An diesen Orten soll durch attraktive Angebote und Kooperationen mit geeigneten Trägern die Beratung in einem anderen Kontext möglichst niedrigschwellig gestaltet werden und eventuell vorhandene Vorbehalte aufgelöst werden.
Darüber hinaus ist das Jobcenter wichtiger Partner bei der Umsetzung des bezirklichen Ansatzes der gesamtstädtischen Strategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut. Im Fokus werden dabei Sozialräume mit einer negativen Entwicklung stehen, um hier frühzeitig entgegenzuwirken. In diesen Sozialräumen sollen Angebote und Beratungen des Jobcenters in Anlehnung an die gewählten Zielgruppen ermöglicht werden. Für die Eltern soll mit dem Jobcenter und Partnern der Jugendberufsagentur der eigene Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt und die Information zu den Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten der Kinder thematisiert werden.
Damit wird der Fokus auf Beratungen gelegt, bei denen die Zielgruppen in besonderem Maße profitieren können und auch ein präventiver Effekt erzielt wird. Die Erfahrungen aus diesen Ansätzen sollen in der Folge für die Entwicklung weiterer Beratungsangebote genutzt werden.
Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Arne Herz Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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