Drucksache - 1891/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wir gebeten, eine Auflistung der vorhandenen Feuchtgebiete, der temporären Feuchtgebiete sowie der potentiellen Feucht- und Pfuhlgebiets-Strukturen im Bezirk zu erarbeiten.
Folgende Informationen sollten in dieser Liste enthalten sein: Lage/Ort, Größe, Eigentumsverhältnisse, aktueller ökologischer Zustand (inklusive Vorkommen von Zeigerarten), Arten der Roten Liste (mit Jahr der letzten Sichtung), Grundwasserflurabstände, Zu- und Abflüsse sowie aktuelle und regelmäßig durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2021 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in zwei Beschlüssen zur Erfassung und Entwicklung von Feuchtgebieten/Kleingewässern im Bezirk aufgefordert. In DS-Nr. 1934/5 wird die Erhebung und Analyse, limnologischer und ökologischer Daten, die Bewertung des Zustands von Kleingewässern, sowie die Formulierung von Entwicklungsmaßnahmen empfohlen. In DS-Nr. 1891/5 wird im Wesentlichen ein Bericht zu Zustand und Entwicklung von „Feuchtgebieten“ verlangt. Weitere Hinweise zur Entwicklung von Kleingewässern ergeben sich aus dem Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege vom 19.01.2022 „Berliner Kleingewässer in Gefahr – Regenwasser versiegelter Flächen und Dächer zur Stabilisierung des Wasserhaushalts nutzen“. Dieser geht inhaltlich noch über die BVV-Beschlüsse hinaus, indem er auf die Berücksichtigung von Regenwasserpotenzialen (z. B. von Dachflächen) zur Speisung von Gewässern und der Formulierung hydrologischer und ökologischer Grundsätze auch für künstliche Gewässer (z. B. Retentionsbecken) abzielt. Es ist aus Sicht des Bezirksamtes sinnvoll, die Aufträge aus den BVV-Beschlüssen und die Empfehlungen des Beschlusses des Sachverständigenbeirates in einem Gesamtkonzept zu berücksichtigen. Es sind jedoch im Hinblick auf die Erstellung eines solchen Konzeptes folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
Aus diesen Gründen hat das Bezirksamt zunächst für fünf Gewässer 2. Ordnung ein Erhaltungs- und Entwicklungskonzept in Auftrag gegeben. Hierbei handelt es sich um den Brixplatzteich [2.236 m²], Murellenteich [6.952 m²], Ruhwaldteich [1.230 m²], Sausuhlensee [9.883 m²] und den Teich an der Sensburger Allee [862 m²].
Das Konzept umfasst:
Für das Kleingewässerkonzept wurden zwei Büros für Wasseranalysen und Gewässerökologie gewonnen. Die Vermessung und fotografische Dokumentation der Gewässer wird durch die Fa. RiverDynamics durchgeführt, nach eigenen Angaben Deutschlands erster Dienstleister, der (fast) ausschließlich mit „unbemannten“ Vermessungssystemen Gewässerdaten erhebt. Mit der Ermittlung des Gewässerzustands und Vorbereitung eines Sanierungskonzeptes für die fünf ausgewählten Gewässer wurde das Büro AKUT Umweltschutz Ingenieure Burkard und Partner beauftragt.
Diese fünf Gewässer sind in der vom BUND (Kleingewässerreport 2023) veröffentlichten Untersuchung enthalten. Die Untersuchungen werden gegen Ende 2024 abgeschlossen sein. Es ist langfristiges Ziel, basierend auf den Erfahrungen des Kleingewässerkonzeptes für die fünf ausgewählten Seen eine Strategie für weitere Gewässer und ggf. Feuchtbiotope (Sümpfe, Nasswiesen, Regenwassermulden, künstliche Gewässer) zu entwickeln. Weiterhin sollen für die untersuchten Gewässer konkretere Pflege- und Entwicklungskonzepte erarbeitet werden, soweit sich dies als erforderlich herausstellt. Hierbei können insbesondere faunistische Gesichtspunkte (z. B. Amphibien, Libellen, Wasserkäfer) verstärkt einbezogen werden. Dies alles steht jedoch unter dem Vorbehalt der personellen und finanziellen Ressourcen.
Derzeit stehen die Abwicklung der Fördervorhaben am Lietzensee und Jungfernheideteich im Mittelpunkt der gewässerbezogenen Tätigkeiten des Umwelt- und Naturschutzamtes; dazu kommt die Weiterführung der Arbeiten bei der (Teil-) Sanierung des Fennsees. Erheblicher Handlungsbedarf wird seitens des Amtes auch bei der angestrebten Ertüchtigung des Forckenbeckbeckens und der Verbesserung der Gewässerqualität in der gesamten Grunewaldseenkette gesehen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Es wird über den Fortgang in der Angelegenheit unaufgefordert – insbesondere im zuständigen Ausschuss -berichten.
Kirsten Bauch Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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