Drucksache - 1853/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 27.05.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit Schwerpunktkontrollen aktiv gegen die zunehmende Zahl von rassistischen, antisemitischen, LGBTIQ*-feindlichen und neurechten Aufklebern, Plakaten und Graffiti im Bezirk vorzugehen. Dabei ist vorgefundene extrem rechte und diskriminierende Propaganda unabhängig von ihrer strafrechtlichen Relevanz aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts sind mit Hilfe der Mobilen Beratung gegen Rechts, dem Register Charlottenburg-Wilmersdorf u.a. für die verschiedenen Ausdrucksformen faschistischer und neonazistischer Codes und Sprache zu sensibilisieren, damit sie rechte Propaganda erkennen und dagegen vorgehen können. Die erfassten Vorfälle sollen bei dem Register Charlottenburg-Wilmersdorf gemeldet werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2021 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Grundsätzlich geht das Ordnungsamt gegen jedwede illegale Plakatierung im öf-fentlichen Raum vor. Ggf. werden dabei auch Plakate sichergestellt.
Bei der Entfernung von fest aufgeklebten Plakaten oder Stickern ist jedoch eine Be-schädigung des Untergrundes nicht auszuschließen, so dass derartige Maßnahmen in der Regel nicht durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes erfolgen.
Zudem handelt es sich bei dem Beschmieren, Bemalen und Beschädigen von La-ternenpfählen, Straßenschildern, Ampelanlagen und Häuserfassaden etc. ggf. um Sachbeschädigungen, für die die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind. Die jeweiligen Eigentümer der zuvor beispielhaft aufgeführten Anlagen im öffentlichen Raum könnten Strafanzeige erstatten sowie den oder die Verursacher zivilrechtlich in Anspruch nehmen.
Ggf. könnte bei rechter Propaganda außerdem der Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfüllt sein, wobei es sich um ein Offizialdelikt handelt.
Unter bestimmten Umständen könnte das Anbringen von Plakaten oder Werbezet-teln auch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Berliner Straßengesetz darstellen. Hier könnte der Täter selber, aber ggf. auch ein Auftraggeber belangt werden. Häufig sind aber die Verursacher nicht feststellbar.
Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen wird das Ordnungsamt im Sinne dieses Beschlusses Kontakt zur Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) sowie zum Register Berlin aufnehmen, um durch eine entsprechende Schulung der Mitarbeitenden des Außendienstes bei diesen eine erhöhte Sensibilisierung für die Problematik zu bewirken, damit diese bei ent-sprechenden Feststellungen adäquat reagieren können.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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