Drucksache - 1850/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sofort aus der entsprechenden Abteilung eine adäquate Stelle auf die Büroleitung der BVV umzusetzen. Ferner wird das Bezirksamt beauftragt, strukturell Vorsorge zu treffen, um Freistellungen aufgrund von Gesetzen nicht zu Lasten der Beschäftigten zu ermöglichen.
Der BVV ist bis zum 30.3.2021 zu berichten.
Begründung Die Öffentlichkeit wird schon seit geraumer Zeit nicht mehr ausreichend über die Arbeit der BVV informiert. Die Antworten auf große Anfragen werden nicht mehr veröffentlicht, Einwohner*innenversammlungen können nicht mehr stattfinden. Die Weiterentwicklung des Rats- und Bürger*innen-Informationssystems ist in weite Ferne gerückt.
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