Drucksache - 1828/5  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht in der Seelingstraße 29 ausüben -zurückgezogen-
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
D-Antrag -zurückgezogen-

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Wohnhaus in der Seelingstraße 29 das kommunale Vorkaufsrecht gemäß §24 Abs. 1 Nr.1 BauGB zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens oder einer Genossenschaft auszuüben.

 

Dazu soll das Bezirksamt Gespräche mit landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften führen, die vor Ort einen Wohnungsbestand haben, vor allem mit der Gewobag.

 

Sollte der Käufer den Vorkauf durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung abwenden wollen, ist die Sozialverträglichkeit der Vereinbarungen durch Übernahme der Musterabwendungsvereinbarung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sicher zu stellen. Insbesondere soll festgesetzt werden, dass ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen für mindestens 30 Jahre für alle Wohneinheiten grundbuchlich gesichert wird.

 

Die Mieter*innen und die BVV sind laufend über den Stand der Vorkaufsausübung sowie über den Inhalt der Abwendungsvereinbarung durch das Bezirksamt zu unterrichten.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2021 zu berichten.

 

Begründung:

Angesichts des spekulativen Kaufpreises für das Wohnhaus in der Seelingstraße 29 ist zu befürchten, dass auf die Bestandmieter*innen erheblicher Druck ausgeübt wird und der Käufer versuchen wird, die Mieter*innen durch Modernisierungsmaßnahmen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen aus dem Bestand zu verdrängen.

Durch Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens oder einer Genossenschaft, lassen sich die Bestandsmieter*innen dauerhaft vor Verdrängung schützen. Der Bezirk sollte die Chance nutzen, Spekulation auf dem Rücken der Mieter*innen effektiv etwas entgegenzusetzen.

Das Haus in der Seelingstraße 29 hätte dabei einen hohen symbolischen Wert, denn die rasant gestiegenen Mietpreise im durchmischten Klausenerplatz-Kiez haben bereits zahlreiche Mieter*innen, soziale Einrichtungen und lokale Gewerbetreibende in der Umgebung unter Druck gesetzt. Der Kiez weist eine besonders hohe Struktur an einkommensschwachen Menschen auf, die es aufgrund gestiegener Mieten besonders schwer haben eine neue Wohnung zu finden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen