Drucksache - 1804/5  

 
 
Betreff: Keine Vernichtung von Grünflächen am Westend
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Gusy/Wieland 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.01.2021 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
12.02.2021 
97. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2021 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom Meeting Hier können Sie die BVV live verfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=mxOFeGTkCLM vertagt   
18.03.2021 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Unter diesem LINK können Sie die BVV verfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=peOpLDtgOyM vertagt   
22.04.2021 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss

Beitritt: CDU-Fraktion

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Senat dem Eigentümer des Grundstücks hinter den Häusern Westendallee 77-91 eine landeseigene versiegelte Fläche in Westend zum Eigentums-Tausch anbietet, um eine Bebauung des vorgenannten Grundstücks zu verhindern. Insbesondere kommen dafür versiegelte Brachflächen im Bereich des Messegeländes infrage.

 

Auf dieser angebotenen Fläche sollen durch den dann neuen Eigentümer in Zusammenarbeit mit der GEWOBAG vorrangig Wohnraum für Studierende sowie zusätzlicher Wohnraum im Sinne der Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes Berlin entstehen.

 

Die sich dann im Landeseigentum befindliche Fläche hinter den Häusern Westendallee 77-91 ist sodann zwingend planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche zu sichern.

 

Der BVV ist bis zum 30.4.2021 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 
 

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