Drucksache - 1777/5
Kein Schnellradweg durch die Wilmersdorfer Straße
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich unverzüglich beim Senat von Berlin gegen mögliche Fahrradwegführungen durch die verkehrsberuhigten Bereiche der Wilmersdorfer Straße auszusprechen. Eine Radwegeführung durch die Wilmersdorfer Straße ist mit der Funktion als Einkaufs- und Flaniermeile und dem zweiten Teil des Mobilitätsgesetzes zum Fußverkehr nicht vereinbar. Alternative Routen sind bspw. durch die Schillerstraße zu prüfen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten. "
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Wilmersdorfer Straße ist zwischen Krumme Straße/Stuttgarter Platz und Schillerstraße ein Fußgängerbereich (kein verkehrsberuhigter Bereich). Im ersten Entwurf eines Radverkehrsnetzes, der dem Bezirksamt im September 2020 zur Stellungnahme zugeleitet wurde, war vorgesehen, die Wilmersdorfer Straße nördlich der Schillerstraße und südlich der Krummen Str./des Stuttgarter Platzes als Teil des Vorrangnetzes für den Radverkehr auszuweisen (§ 42 MobG BE). Der jetzige Fußgängerbereich wäre davon nicht betroffen gewesen. Der erste Entwurf sah eine Umfahrung des Fußgängerbereichs über die Schillerstraße und die Krumme Straße vor. Eine bauliche Anlage von Radwegen wäre mit der Ausweisung der Wilmersdorfer Straße als Teil des Vorrangnetzes nicht verbunden, da es sich um keine Straße des übergeordneten Straßennetzes handelt. Eine Radschnellverbindung (§ 45 MobG BE) ist im Innenstadtbereich unseres Bezirks lediglich entlang des Straßenzugs Kaiserdamm/Bismarckstraße/Straße des 17. Juni vorgesehen.
Das Bezirksamt hat in seiner Stellungnahme zum Radverkehrsnetzentwurf vom Oktober 2020 unter anderem diese Routenführung kritisiert, da es einerseits das Ansinnen gibt, den Fußgängerbereich der Wilmersdorfer Straße in nördlicher Richtung zu verlängern und andererseits die Gefahr besteht, dass Radfahrende, statt in die Schillerstraße abzubiegen, geradeaus durch den Fußgängerbereich fahren würden. Als Teil des Vorrangnetzes wäre mit einem steigenden Radverkehrsaufkommen und damit auch mit mehr potentiellen Verstößen dieser Art zu rechnen.
Das Bezirksamt kooperiert mit der infraVelo GmbH in deren Grünmarkierungsprojekt zur Errichtung einer neuen Radverkehrsanlage nach den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes. Unter dem Arbeitstitel „Opernroute Nord“ soll diese auf dem Straßenzug Lise-Meitner-Straße/Sömmeringstraße/Richard-Wagner-Straße entstehen. In diesem Zusammenhang wurde nach intensiven Bemühungen des Bezirksamts seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die in diesem Bereich ursprünglich geplante Vorrangroute in der nördlichen Wilmersdorfer Straße zugunsten der „Opernroute“ aufgegeben. Letztere soll auf Höhe der Deutschen Oper über die Zillestraße auf die Krumme Straße geführt werden. Bei dieser Routenführung besteht keine Gefahr, dass zusätzlicher Radverkehr StVO-widrig in den Fußgängerbereich „verleitet“ wird. Die Schillerstraße stellt keine Alternativroute dar, da sie in Ost-West-Richtung verläuft. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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