Drucksache - 1720/5
1. Mündliche Anfrage Frau Dr. Claudia Buß SPD-Fraktion Situation der Dialog-Displays in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche Anfrage Herr Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Jugenddemokratieprojekt – Du kennst Deinen Kiez
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
3. Mündliche Anfrage Herr Alexander Kaas Elias Fraktion B‘90/Grüne Beteiligung Charta City West zur Mobilität
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
4. Mündliche Anfrage Herr Pascal Tschörtner FDP-Fraktion Umgang mit der Corona-Warn-App im Gesundheitsamt
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Wagner.
5. Mündliche Anfrage Herr Markus Bolsch AfD-Fraktion Nutzungskonzept für den Ratskeller Charlottenburg?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
6. Mündliche Anfrage Herr Martin Burth SPD-Fraktion Positionierung des Bezirksamts zu den neuen Rudolf-Wissell-Brücken an der A100
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
7. Mündliche Anfrage Herr Karsten Sell CDU-Fraktion Corona-Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
zu 1. Dem Bezirksamt sind aktuell 48 Fälle in Pflegeeinrichtungen bekannt.
zu 2. Es erfolgt eine zügige Bearbeitung der Kontaktpersonennachverfolgung.
Mit freundlichen Grüßen
D. Wagner
8. Mündliche Anfrage Herr Ansgar Gusy Fraktion B‘90/Grüne DEGES Themenwerkstatt zum Autobahndreieck Funkturm Werkstatt
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. und 2. Die genauen Inhalte, die die deges in den beiden Themenwerkstätten am 1. und 2.12.20 vorstellen wird, sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Als wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Planungen wird die Deges voraussichtlich die „Variante 4 d“ vorstellen, die eine stadtverträglichere Lösung der Anschlussstelle Messedamm / Eichkamp vorsieht und die Anbindungsmöglichkeiten für die Messe und später für den ehem. Güterbahnhof Grunewald ermöglicht. Das Bezirksamt unterstützt diese Lösung ausdrücklich.
Aufgrund der zwischenzeitlich stattgefundenen Gespräche auf Fachebene erwartet das Bezirksamt allerdings, dass die deges weiterhin die Forderung des Bezirksamtes und zahlreicher Bürger nach Beibehaltung der Abfahrt von der A100 aus Süden kommend auf die Halenseestraße nach Norden und umgekehrt der Zufahrt von der Halenseestraße aus Richtung Norden auf die A100 Richtung Süden ablehnen wird. Der Wegfall dieser bestehenden Zu- und Abfahrten würde insbesondere zu einer verkehrlichen Mehrbelastung der stadträumlich sensiblen Anschlussstelle Kaiserdamm /Nord / Knobelsdorffstraße führen, die das Bezirksamt sehr kritisch sieht. Die Ablehnungsgründe der deges (u.a. „gestörte Orientierung“, „notwendige Systematisierung der zu- und Abfahrten“, „nicht verkehrssicher“) sind dem Bezirksamt nicht nachvollziehbar. Auch hier gilt, dass sich die technischen Vorgaben den städtebaulichen Gegebenheiten anpassen müssen, wie dies an anderer Stelle, etwa am neugeplanten AD Neukölln, mit vertretbaren Abweichungen von den Richtlinien aktuell auch erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
9. Mündliche Anfrage Frau Susanne Klose CDU-Fraktion Kitakinder – im Hof nicht erwünscht?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. In der Nehringstraße werden drei Kitas und eine Verbundkindertagespflegestelle betrieben. Die EKT-Kindertagesstätte Atatürk in der Nehringstraße 16a nutzt tatsächlich den Bürgersteig zum Spielen für die Kinder. Die Kita hat 30 Plätze und besteht seit 1980 und fällt somit unter die Regelungen des Bestandschutzes für diese Nutzung. Gemäß Bestandschutz müssen Kitas ab einer Platzzahl von 26 Kindern zwar eine eigene Außenfläche bereitstellen. Für ältere, also länger bestehende Kitas mit einer höheren Platzzahl besteht dagegen ein Bestandsschutz, wonach sie auch ohne eigene Außenfläche betrieben werden dürfen. Diese Kitas ohne eigene Außenspielfläche sollen auf andere Außenflächen wie im Kiez vorhandene Spielplätze oder Parks ausweichen. Diese Bestimmungen sind in den Bestimmungen der Einrichtungsaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgesehen.
Bei der Nehringstraße befindet sich in einer verkehrsberuhigten Zone Neben Spielplätzen und Parks wird hier auch der Gehweg genutzt. Der dichtbepflanzte Innenhof lasse laut Aussage der Kita keine Nutzung für die Kinder zu. Die Eigentümer des Hauses sind nach unserer Kenntnis im guten Miteinander mit der Kita, man setzt auf gegenseitige Toleranz.
zu 2. Auch für das Bezirksamt gelten die Vorschriften für die Betriebserlaubnis von Kindertagesstätten. Darin sind Spielflächen im Außenbereich vorgesehen. In diesem Fall haben wir es allerdings mit einer Bestandschutzregelung zu tun. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten strebt die Kita selbst auch keine Hofnutzung an. Im Grundsätzlichen steht das Bezirksamt aber jederzeit bereit je nach individueller Situation gemeinsam mit den Kindertagesstätten Lösungen zu erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
10. Mündliche Anfrage Herr Alexander Kaas Elias Fraktion B‘90/Grüne Verkehrssicherheit durch Parkraum- überwachung
Ich frage das Bezirksamt:
2. Wie ist das Bezirksamt auf die Polizei zugegangen, um zu verhindern, dass es durch falsch abgestellte Autos zu schweren Verkehrsbehinderungen kommt, (insbesondere an Kreuzungen in Schul- und Kitanähe auf Fuß- und Radwegen und in zweiter Reihe), um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteil-nehmer*innen zu schützen?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller den unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport initiierten Wechsel von Mitarbeitenden der Parkraumbewirtschaftung (PRK) in Tätigkeiten des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD) meint. Ein Wechsel zum Allgemeinen Ordnungsdienst hat nirgendwo stattgefunden.
Ziel dieser Maßnahme ist, dass die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes von Aufgaben der Verkehrsüberwachung entlastet werden, damit sie mehr Kapazitäten zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der SARS-Cov-2-Infektionsschutz-verordnung haben. Zudem sollen diese Dienstkräfte des Verkehrsüberwachungsdienstes an Corona- Kontrollen im niedrigschwelligen Bereich mitwirken und Ansprachen bei Verstößen gegen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes nach § 4 Abs. 1a SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vornehmen.
Seit 2.11.2020 haben in Charlottenburg-Wilmersdorf bislang 15 bisherige Parkraumüberwachungskräfte die neue Tätigkeit als VÜD aufgenommen. Voraussichtlich werden drei weitere Kräfte am Ende dieser Woche ihre Qualifizierungsmaßnahme abschließen. Insgesamt werden voraussichtlich 18 eigene Dienstkräfte der Parkraumüberwachung temporär die Aufgaben der Verkehrsüberwachung übernehmen, eine Dienstkraft aus einem anderen Bezirk soll hierher abgeordnet werden. Durch den Wechsel der o. g. Dienstkräfte wird sich die Kontrollintensität in den Parkraumbewirtschaftungszonen verringern, da die VÜD-Dienstkräfte im gesamten Bezirk tätig sind. Dies ist mit den Bezirken abgestimmter Wille des Senats.
Entgegen der zeitweiligen Darstellung in den Medien stehen unserem Bezirk insofern derzeit und in absehbarer keine zusätzlichen Außendienstkräfte zur Verfügung, sondern innerhalb des vorhandenen Personals erfolgt eine befristete Personalentwicklungsmaßnahme.
zu 2. Die Verkehrsüberwachung ist ohnehin eine originäre Aufgabe der Polizei gemäß § 1 Nr. 2 c) Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Zust-VO OWiG); für den ruhenden Verkehr besteht insoweit eine Doppelzuständigkeit von Polizei und Ordnungsämtern, so dass ein gesondertes Zugehen auf die Polizei insofern nicht erforderlich war.
Zwischen Ordnungsamt und den jeweiligen Polizeiabschnitten besteht ohnehin ein permanenter guter Austausch. Zudem erfolgen quartalsweise Besprechungen zwischen dem Bezirksamtskollegium und der Leitung der Polizeidirektion 2, bei denen aktuelle Problemstellungen in unserem Bezirk erörtert werden.
Allerdings stellt derzeit die Überwachung der Einhaltung der SARS-Cov-2-Infektions-schutzverordnung sowohl beim Ordnungsamt als auch bei den Polizeidienststellen einen absoluten Tätigkeitsschwerpunkt dar, so dass Aufgaben der Verkehrsüberwachung insgesamt trotz der zuvor beschriebenen Personalentwicklungsmaßnahme „PRK zu VÜD“ nur mit einer geringeren Intensität wahrgenommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
11. Mündliche Anfrage Herr Karsten Sell CDU-Fraktion Zebrastreifen – Umsetzung im Plan?
Ich frage das Bezirksamt,
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. und 2. Das Bezirksamt hat für folgende, noch nicht umgesetzte Fußgängerüberwege in Charlottenburg-Wilmersdorf Anordnungen und Finanzierungszusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorliegen:
Holtzendorffstraße / Friedbergstraße Wiesbadener Straße / Johannisberger Straße Sömmeringstraße 10 / Österreich-Park Auguste-Viktoria-Straße / Berkaer Straße Reichsstraße / Eschenallee Paulsborner Straße / Nestorstraße
Diese Fußgängerüberwege sollen im nächsten Jahr umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage Herr Alexander Kaas Elias Fraktion B‘90/Grüne Geschwindigkeitsüberschreitung in der Goethestraße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Die Informationen wurden bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres angefragt und liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
zu 2. In der Goethestraße besteht bereits eine Reihe von baulichen Rahmenbedingungen bzw. Vorkehrungen, die auf eine Geschwindigkeitsreduktion hinwirken.
Die Goethestraße zwischen Wilmersdorfer Straße und Leibnizstraße befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich. Dieser ist baulich an den Einmündungsbereichen und in Teilabschnitten mit Vorstreckungen eingeengt. Teilbereiche sind mit Großsteinpflaster ausgeführt. Der Abschnitt zwischen Leibnizstraße und Steinplatz liegt in einer Tempo 30 Zone und hat von der Leibnizstraße bis zur Schlüterstraße eine Fahrbahnbreite von 8,00 m. Abzüglich der beiderseitigen Parkstreifen verbleibt eine Fahrbahnbreite von 4,00 m. Vor dem Hintergrund einer Beantwortung der unter 1. erwähnten Abfrage wird das Bezirksamt bewerten, ob und wo weitere Maßnahmen angezeigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
13. Mündliche Anfrage Herr Karsten Sell CDU-Fraktion Never Ending Story am Adenauer Platz?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. und 2. Derzeit wird in einem verkehrlichen Gutachten der Bereich der südlichen Wilmersdorfer Straße im Bereich der Einmündung zur Lewishamstraße untersucht. Ziel ist es eine Grundlage für die weitere Gestaltung des Adenauer Platzes und der Definition von Rahmenbedingungen für das Projekt Wilmersdorfer Straße 82/83 zu erhalten. Mit Ergebnissen ist im ersten Quartal 2021 zu rechnen. Der Vertreter des Bauherrn wurde über die Zeitschiene informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
14. Mündliche Anfrage Herr Koray Özbagci Fraktion B‘90/Grüne Hygienebeiräte an Schulen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Die Senatsverwaltung hat empfohlen, pro Bezirk einen Hygienebeirat einzuberufen. Dieser wurde eingerichtet und arbeitet seitdem. Die Treffen finden wöchentlich statt. Im Schulausschuss wurde über die Einrichtung berichtet.
zu 2. Es gibt den Stufenplan nachdem jede Woche Donnerstag entschieden wird, in welcher Stufe die Schulen in die nächste Woche startet. Das Verfahren für die Entscheidung und die Regelung in den einzelnen Stufen ist von der Senatsverwaltung vorgegeben. Bei der wöchentlichen Bewertung wird das allgemeine Infektionsgeschehen des Bezirkes, also die 7-Tage Inzidenz, und das Infektionsgeschehen in der einzelnen Schule betrachtet. Erst in der letzten Stufe, also in Stufe Rot, ist der hybride Unterricht vorgesehen. Bisher war erst eine Schule für eine Woche in Stufe Rot.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
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