Drucksache - 1697/5  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Fechnerstraße/ Uhlandstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Wieland/Gusy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.10.2020 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
04.11.2020 
90. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Besucher melden sich bitte im BV-Büro an ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2020 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Bitte melden Sie sich im BV-Büro an.      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Ersetzungsantrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

folgende Kriterien beim Bauvorhaben Fechner Straße/Uhlandstraße zu beachten:
 

-          Ein Wettbewerbsverfahren, das eine größtmögliche Integration in den vorhandenen Städtebau ermöglicht

-          Die Durchführung eines Bebauungsplans für das Bauvorhaben

-          Die Einhaltung der Bauordnung des Landes Berlin, besonders die Verpflichtung,

einen Kinderspielplatz zu errichten, sowie die Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten.

 

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, folgende Punkte mit dem Investor zu verhandeln:
 

-          Eine ausreichende Belichtung der unteren Etagen

-          Die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen im Sinne der Sponge-City im Kontext einer Platin-Zertifizierung nach DGNB-Zertifizierungssystem für das Bauvorhaben Zertifizierungssystem für das Bauvorhaben

-          Falls sich das Bezirksamt trotz möglichen sehr hohen GFZ im Vergleich zu den Vorgaben des Baunutzungsplans entschließen sollte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten, müssen die Regeln der kooperativen Baulandentwicklung trotzdem gesichert werden mit dem Ziel der vertraglichen Verpflichtung zur Errichtung von 35 Wohnungen, die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin förderfähig sind und für die die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungsbauförderbestimmungen 2018 des Landes Berlin gelten. (Die bedeutet 35 Wohnungen zu einer Nettokaltmiete von 6,50€). Diese mietpreisgebundenen Wohnungen sollen einen Mix an Wohnungen widerspiegeln: 10 x 3-Zimmerwohnungen, 10 x 1-Zimmerwohnungen und 15 x 2-Zimmerwohnungen sein. Die Verpflichtung Ersatzwohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu errichten, bleibt davon unberührt. Diese Wohnungen zu maximal 7,92 Euro Nettokaltmiete werden zusätzlich errichtet.
 

Der BVV ist bis zum 31.03.2021 zu berichten

 

 

 

 

 

 

 
 

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