Beitritt: SPD-Fraktion
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für den Erhalt und die Unterstützung sowie die Abkehr von der typisierenden Betrachtungsweise von Bordellen und bordellartigen Betrieben einzusetzen. Zu diesem Zweck soll es bei den zuständigen Stellen auf folgende Maßnahmen hinwirken:
Für das Antragsverfahren sollen rechtliche Voraussetzungen geprüft und geschaffen werden, die Betreiber*innen eines Prostitutionsgewerbes ohne baunutzungsrechtliche Genehmigungen eine Prostitutionserlaubnis erteilen, solange sie die gesetzlichen Anforderungen des ProstSchG erfüllen.
Der BVV ist bis zum 28. Februar 2021 zu berichten.
Annegret Hansen
Bezirksverordnetenvorsteherin