Drucksache - 1630/5
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innen im Bezirk im Sinne des § 40 (2)
Die Informationsveranstaltung ist zwischen dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts und den Haushaltsberatungen durchzuführen.
Bei der Vorbereitung der Veranstaltung sind folgende Vorgaben vom Bezirksamt zu beachten:
- auf der Internetseite des Bezirks (mindestens vier Wochen vor dem Termin) - über Informationsflyer und/oder Plakate an den Standorten des Bezirksamts mit Kund*innenverkehr, in Stadtteilzentren, Jugendzentren, Bibliotheken und weiteren bezirklichen Einrichtungen in allen Bezirksregionen (mindestens vier Wochen vor dem Termin) - über die Lokalpresse
darzustellen.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes zum Bezirksdoppelhaushaltsplan 2022/2023 vom 08.06.2021 steht im direkten Zusammenhang mit einer entsprechenden Terminvorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bezüglich der Meldung des Haushaltsvolumens auf Basis eines beschlossenen Eckwertes für diesen Tag.
Grundlagen für die Bildung des Eckwertebeschlusses sind die SenFin-Schreiben, die das Verfahren, die Termine, die wesentlichen landespolitischen Ausrichtungen und die Zu- und Abgänge innerhalb der Zuweisung bestimmen. Bei diesen Schreiben handelt es sich um das Aufstellungsrundschreiben, das Schreiben zum Bezirksplafond und das Zuweisungsschreiben.
Die rechtliche Richtschnur für die Aufstellung eines Haushaltsplans bildet - neben den in der Verfassung niedergelegten Grundlagen - die Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO).
In § 9 LHO ist festgelegt, dass ein/e Bezirksstadträtin oder –rat sowie die/der Bezirksverordnetenvorsteher/in als Leiter/in des Verwaltungszweiges Leitungsbefugnisse innehat, die insbesondere auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung des jeweiligen Geschäftsbereiches umfassen. Hier bleibt in einem ersten Schritt zunächst die konstituierende Sitzung der neuen BVV samt Wahl des neuen BVV-Vorstandes einschließlich Vorsteher/in abzuwarten. Auch erscheint es sinnvoll, in einem zweiten Schritt die Wahl des neuen Bezirksamtskollegiums abzuwarten.
Die Durchführung der Informationsveranstaltung wird gemäß Beschlussfassung zwischen dem Eckwertbeschluss vom 08.06.2021 und den Haushaltsberatungen gewünscht, deren Terminierung noch nicht erfolgt ist. Dies wird die neu gewählte BVV in Abstimmung mit dem Bezirksamtskollegium vornehmen, nicht zuletzt auch unter Beachtung der vom neuen Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber gemachten zeitlichen Vorgaben.
Naumann
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