Drucksache - 1630/5  

 
 
Betreff: Informationsveranstaltung zum Haushaltsplan 2022/2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker/Dieke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.08.2020 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
09.02.2021 
53. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming - Zoom-Meeting. Gäste möchten sich im BV-Büro anmelden. Sie erhalten dann die Zugangsdaten per E-Mail.-      
09.03.2021 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming -Zoom-Meeting. Gäste möchten sich im BV-Büro anmelden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de).-      
13.04.2021 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2021 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

1

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innen im Bezirk im Sinne des § 40 (2)
BezVwG auf einer Informationsveranstaltung rechtzeitig über den Bezirksdoppelhaushalt 2022/2023, seine Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten und die Planungen öffentlich mit Bürger*innen zu diskutieren.

 

Die Informationsveranstaltung ist zwischen dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts

und den Haushaltsberatungen durchzuführen.

 

Bei der Vorbereitung der Veranstaltung sind folgende Vorgaben vom Bezirksamt zu

beachten:

  • Die Informationsveranstaltung ist frühzeitig zu bewerben:

- auf der Internetseite des Bezirks (mindestens vier Wochen vor dem Termin)

- über Informationsflyer und/oder Plakate an den Standorten des Bezirksamts

mit Kund*innenverkehr, in Stadtteilzentren, Jugendzentren, Bibliotheken

und weiteren bezirklichen Einrichtungen in allen Bezirksregionen (mindestens

vier Wochen vor dem Termin)

- über die Lokalpresse

  • Auf der Internetseite des Bezirks sind vor Beginn der Veranstaltung
    Informationen zum „A bis Z“ des Bezirkshaushalts zur Verfügung zu stellen, um Begriffe und Verfahren zu erläutern.
  • Der Haushaltsplan ist der interessierten Öffentlichkeit lesbar und verständlich

darzustellen.

  • Bürger*innen ist die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen und Anregungen zur Verwendung der Haushaltsmittel zu geben.

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes zum Bezirksdoppelhaushaltsplan 2022/2023 vom 08.06.2021 steht im direkten Zusammenhang mit einer entsprechenden Terminvorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bezüglich der Meldung des Haushaltsvolumens auf Basis eines beschlossenen Eckwertes für diesen Tag.

 

Grundlagen für die Bildung des Eckwertebeschlusses sind die SenFin-Schreiben, die das Verfahren, die Termine, die wesentlichen landespolitischen Ausrichtungen und die Zu- und Abgänge innerhalb der Zuweisung bestimmen. Bei diesen Schreiben handelt es sich um das Aufstellungsrundschreiben, das Schreiben zum Bezirksplafond und das Zuweisungsschreiben.

 

Die rechtliche Richtschnur für die Aufstellung eines Haushaltsplans bildet - neben den in der Verfassung niedergelegten Grundlagen - die Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO).

 

In § 9 LHO ist festgelegt, dass ein/e Bezirksstadträtin oder –rat sowie die/der Bezirksverordnetenvorsteher/in als Leiter/in des Verwaltungszweiges Leitungsbefugnisse innehat, die insbesondere auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung des jeweiligen Geschäftsbereiches umfassen. Hier bleibt in einem ersten Schritt zunächst die konstituierende Sitzung der neuen BVV samt Wahl des neuen BVV-Vorstandes einschließlich Vorsteher/in abzuwarten. Auch erscheint es sinnvoll, in einem zweiten Schritt die Wahl des neuen Bezirksamtskollegiums abzuwarten.

 

Die Durchführung der Informationsveranstaltung wird gemäß Beschlussfassung zwischen dem Eckwertbeschluss vom 08.06.2021 und den Haushaltsberatungen gewünscht, deren Terminierung noch nicht erfolgt ist. Dies wird die neu gewählte BVV in Abstimmung mit dem Bezirksamtskollegium vornehmen, nicht zuletzt auch unter Beachtung der vom neuen Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber gemachten zeitlichen Vorgaben.

 

 

Naumann

 

 

 

 

 
 

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