Drucksache - 1624/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, wie unter den coronabedingten Einschränkungen das Angebot der in den Bürgerämtern erbrachten Dienstleistungen nachhaltig verbessert werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, wie die Terminvergabe in Angelegenheiten, in denen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, kundenfreundlicher gestaltet werden kann, um die Buchung zu vereinfachen und Wartezeiten zu verkürzen. Beim Einsatz des notwendigen Personals soll im Einvernehmen mit den Beschäftigten verstärkt auf die Möglichkeiten der Telearbeit zurückgegriffen werden.
Der BVV ist bis zum 31.10.2020 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Aufgrund des Pandemiegeschehens in den Jahren 2020 und 2021 mussten die Öffnungszeiten der Bürgerämter eingeschränkt werden, dies hat zu hohen Bearbeitungsrückständen geführt, die derzeit abgebaut werden.
Da die Berliner Bürgerämter nach dem Prinzip der Allzuständigkeit arbeiten, besteht die Notwendigkeit, dass das Serviceangebot berlinweit koordiniert wird. Dazu finden monatlich Gespräche zwischen den bezirklichen Amtsleiterinnen und Amtsleitern statt.
Nach Wegfall der meisten Corona bedingten Einschränkungen, konnte das Terminangebot in den Bürgerämtern deutlich erhöht werden. Trotzdem wird das berlinweit angestrebte „14 Tage Ziel“ für eine Terminvergabe noch für längere Zeit nicht erreicht werden.
Am 01.08.2021 wurden die Öffnungszeiten in den Bürgerämtern von Charlottenburg-Wilmersdorf auf 37 Stunden in der Woche erweitert. Termine müssen nur für Angelegenheiten vereinbart werden, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist, z. B. Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Meldeangelegenheiten sowie Führerscheinangelegenheiten.
Die Beantragung von Anwohnervignetten, Wohnungsabmeldungen, Meldebescheinigungen, Sperren einer Melderegisterauskunft, Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte und Befreiungen von der Ausweispflicht sind elektronisch bzw. schriftlich möglich.
Darüber hinaus können über unsere bezirkliche Notfallnummer (9029 -15036) in dringenden Angelegenheiten kurzfristige Termine vergeben werden. Dies verstärkt das Angebot bei Notfalldienstleistungen für Bürger des Bezirks.
Die Möglichkeit der Telearbeit ist im Bürgeramt nicht gegeben und unzulässig, da die Anwendungssoftware hohen Sicherheitsanforderungen unterliegt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Arne Herz Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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