Drucksache - 1597/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Bereich der Stadtplanung mindestens 5 zusätzliche Stellen für die Einführung und Betreuung von Sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 BauGB einzurichten.
Dazu sollen in einem ersten Schritt
Ein erster Zwischenbericht ist der BVV bis 30.6.2021 vorzulegen.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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