Drucksache - 1556/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt soll sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Außenbereiche von Gastronomen schnellstmöglich wieder geöffnet werden.Ebenfalls fordert die BVV das Bezirksamt auf, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das öffentliche Straßenland und soweit möglich auf das Antragserfordernis für Sondernutzung für das Jahr 2020 zu verzichten. Der Gastronom hat selbstständig darauf zu achten, dass alle Verordnungen und Hygienevorschriften eingehalten werden. Das Ordnungsamt soll die relevanten Verordnungen auf der Website des Bezirks leicht verständlich darstellen und ggf. schnellstmöglich Hilfestellungen leisten.
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