Drucksache - 1540/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für gastronomische Betriebe die Erhebung der Gebühren nach Sondernutzungsverordnung bis zum Jahresende auszusetzen und etwaige bereits gezahlte Gebühren zu erstatten.
Der BVV ist bis zum 31.08.2020 zu berichten.
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