Drucksache - 1522/5  

 
 
Betreff: Lage des und Zukunft des Gesundheitsamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
11.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
18.06.2020 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden vertagt   
20.08.2020 
47. Öffentliche außerordentliche Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an ! erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Gr. Anfrage - schriftliche Beantwortung

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt das am 14. Und 15. Mai 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossene sogenannte Pandemie-Gesetz insbesondere in Bezug auf den Personalschlüssel und die dort verankerten Maßnahmen wie präventive Corona-Tests ?

 

Das beschlossene Pandemiegesetz trägt der Situation in einem infektiologischen Großgeschehen angemessen Rechnung. Die gewählte Zahl von 5 Personen pro 20.000 Einwohner spiegelt die Erfahrungen der Aufarbeitung von Ausbruchgeschehen wider und ist damit ein gutes Instrument pandemische Ereignisse überschaubar begleiten zu können.

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat in der ersten großen Welle an Corona Erkrankten und den damit verbundenen Kontaktpersonennachverfolgungen sogar mehr als diese geforderten Personen zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt. Allerdings war die Einarbeitung und fachliche Begleitung gerade des nicht fachbezogenen Personals zeitaufwendig, sodass es wünschenswert ist, die gleichen Personen im Rahmen einer möglichen zweiten Welle erneut verfügbar zu haben.

 

Die im Pandemiegesetz verankerten Coronatests sind für die Erkennung von Infektionsketten unerlässlich und sollten daher gezielt eingesetzt werden. Dies wird von den Gesundheitsämtern seit Beginn der Corona-Pandemie in Analogie zu den RKI-Empfehlungen auch so durchgeführt. So werden enge Kontaktpersonen mit einer Symptomatik und die einen möglichen Bezug zu einem bestätigten Fall haben, in die Testung aufgenommen.

 

Enge Kontaktpersonen ohne Symptome dagegen werden nicht getestet, da ein negatives Ergebnis keine Sicherheit bietet. Der Test zeigt nur den Moment am Testtag, bereits in den nächsten Tagen kann dennoch eine Symptomatik auftreten und die Person jetzt positiv und erkrankt sein.

Vielmehr birgt ein einmaliger negativer Test die Gefahr der falsch verstandenen Sicherheit und damit auch die Gefahr, dass die angeordnete Quarantäne nicht mehr eingehalten wird.

 

Regelmäßige Testungen während der Inkubationszeit (Ansteckungszeit) werden bei Personen durchgeführt, die engen Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten und im medizinischen Sektor tätig sind. Zeigen diese keine Symptome und besteht ein akuter Personalmangel in der medizinischen Versorgungseinrichtung, darf unter Auflagen die medizinische Tätigkeit durchgeführt werden und es muss in regelmäßigen Abständen eine Testung erfolgen. Ist diese negativ darf die Tätigkeit weitergeführt werden, ist derjenige positiv getestet, muss die Tätigkeit umgehend beendet werden. Eine häusliche Quarantäne besteht trotz Tätigkeit.

 

Eine einmalige flächendeckende Testung in bestimmten Berufsgruppen ist nicht zielführend, da der einmalig bestimmte Wert zwar im Sinne der Prävalenz eine Information zu einer Gruppe gibt, jedoch kann die Situation am nächsten Tag schon wieder ganz anders sein und die Frage nach der Zielsetzung und Konsequenz ist bisher nicht klar definiert. Zwar werden die positiv getesteten „herausgezogen“, jedoch ist nicht klar ob a) sie ansteckend sind oder waren (auch Genesene scheiden manchmal von Viren aus, sind aber nicht mehr infektiös!) , b) sie negativ getestet wurden und in den kommenden 2 Tagen doch noch positiv werden.

 

2. Welchen Mehrbedarf an Personal und Geldern sieht das Bezirksamt, um das Pandemie-Gesetz umzusetzen und wie detzt sich das Bezirksamt dafür ein, die nötigen Mittel und Fachkräfte für den Mehrbedarf für das Gesundheitsamt zu decken?

 

Die Senatsverwaltung hat angekündigt 150.000 Euro für jedes Gesundheitsamt zur Verwendung von IT- Ausrüstung zur Verfügung stellen. Dieses Geld kann dann in eine Aufrüstung der Hardware aber auch in der Bedienung von künftig benötigten elektronischen Schnittstellen zur Datenübermittlung von den Laboren an die Gesundheitsämter investiert werden. Das Ziel der Umsetzung des Mustergesundheitsamtes hat nunmehr vor dem Hintergrund von Pandemiebewältigung eine große Bedeutung gewonnen und wird durch die Senatsverwaltung für Gesundheit derzeit weiter gestützt. Die Senatsverwaltung gibt 5 Stellen in die Gesundheitsämter mit der Auflage einer schnellen Besetzung bis zum April 2021. Der Bezirk setzt sich dafür ein, die benötigten Mittel in den kommenden Haushalt einzustellen.

 

3. Wie ist der aktuelle Stand des Mustergesundheitsamtes und wie hat sich das Bezirksamt bisher dafür eingesetzt?

 

Die Umsetzung des Mustergesundheitsamts wurde vom Bezirk langfristig geplant und mehreren Teilschritten angestrebt. Bedingt durch die Pandemie wurde jedoch deutlich, dass die Schrittfolge an Dynamik gewinnen muss, da die eng bemessenen Ressourcen im Gesundheitsamt ein rasches Unterfüttern durch andere Bezirksamtsmitglieder notwendig werden ließen. Daher muss das künftige Bestreben sein, die Umsetzung des Mustergesundheitsamtes zügiger voranzutreiben, um für gesundheitliche Ausnahme-Situationen rasch und kompetent aufgestellt sein zu können und ohne dauerhaft an die Grenzen der Belastbarkeit aller Mitarbeiter_Innen gehen zu müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

D. Wagner

 

 
 

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