Drucksache - 1430/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2020 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen Beantwortung

1. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg

 Sicheres Radfahren

 

  1. Innerhalb von 6 Wochen hat es in Berlin drei für Radfahrerinnen tödliche Verkehrsunfälle gegeben, einen davon an der Schlossbrücke. 100 Meter weiter in der Tauroggener Str. an der Ecke Tegeler Weg wird der Radweg vom Gehwegbereich auf die Fahrbahn verschwenkt. Dadurch geraten die Radfahrer - auch Schulkinder – direkt vor die von der Schlossbrücke mit 50 km/h in die Tauroggener Straße einfahrenden Lkw und Pkw. Diese Situation ist dem Bezirksamt und den Fraktionen der BVV seit über einem Jahr bekannt.

Warum wurde diese für Radfahrer lebensgefährliche Situation bisher nicht grundlegend entschärft?

 

  1. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, damit diese für Radfahrer lebensgefährliche Situation entschärft wird?

 

  1. Auch wenn das Bezirksamt nicht dafür zuständig sein sollte, wird das Bezirksamt jetzt trotzdem umgehend und andauernd Druck auf die zuständigen Ämter ausüben, damit diese für Radfahrer lebensgefährliche Situation umgehend entschärft wird?
     

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
 

 

2. Einwohnerfrage Fred Hagemeister

 Ortseingangsschild

 

Hält es das BA für sinnvoll, bei der Senatsverkehrsverwaltung zu beantragen, das Ortseingangsschild „CW / Westend“ von dem derzeitigen Standort westwärts zum Standort Charlottenburger Chaussee / Am Hain zu verlagern?
 

Grund: Das Gebiet östlich der Straße Am Hain gehört zum Bezirk CW / Ortsteil Westend / Ortslage Ruhleben.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Nein, dies wäre nicht sinnvoll, da entgegen der Annahme des Fragestellers auch das Gebiet östlich der Straße „Am Hain“ zum Bezirk und gleichnamigen Ortsteil Spandau gehört.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

3. Einwohnerfrage Christine Wußmann-Nergiz

 Adenauer Platz

 

In der letzten Zeit ist endlich der Adenauerplatz, speziell das seit zu vielen Jahren leerstehende Wohnhaus, in den Fokus der Politik gekommen.

Ab welchen Stadium wird das Ba die betroffene Öffentlichkeit (und darüber hinaus) an der Planung beteiligen?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
 

 

4. Einwohnerfrage Rudolf Harthun

 Vermietungssituation Seesener Str. 40-47

 (zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

Der offizielle Mietpreis für die 221 Wohnungen in der Seesener Str. 40-47 beträgt oder betrug 14 €/m2/kalt. Zur Frage der Durchmischungsmöglichkeit des Miet-Niveaus in Halensee:

 

1.     Gibt es für einzelne Mietverhältnisse in dieser Anlage Unterstützung durch den Bezirk ?
 

2.     Wenn ja, welche und für wieviel Wohnungen?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1 und 2)

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. Mietendeckel, wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich frühestens Ende Februar 2020) ergeben sich noch keine Pflichten oder Rechte, weder für Mietende noch für Vermietende.

 

Für Neubauwohnungen, die seit dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden, gilt der Mietendeckel nicht. Die Nutzung des Neubauensemble Seesener Str. 40 – 47 wurde im Mai 2017 angezeigt. Insofern unterfällt sie ohnehin nicht dem Gesetz.

 

Der/Die Mieter*in kann beim Wohnungsamt einen Antrag auf Wohngeld stellen und sich bei zivilrechtlichen Mietfragen an die bezirkliche, kostenlose Mieterberatung wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

5. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Brief des Bürgermeisters an den Ältestenrat

-          Abschaffung des schriftl. Fragerechtes

 (zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

Es wird auf die "ohnehin jederzeit bestehende Möglichkeit, sich direkt an die Verwaltung oder die Mitglieder des Bezirksamtes zu wenden" verwiesen.

 

  1. Wie kann es dann sein, dass in der Regel vom BA gar nicht oder nach langem Zeitablauf geantwortet wird?

 

  1. Wie kann es sein, dass der Bürger u.a. statt einer Antwort auf die Möglichkeit der Einwohnerfrage verwiesen wird?

 

  1. Wie kann es sein, dass der Bürgermeister auf der Seite "Bürgerbeteiligung" verkündet: "Sie sollen mitreden und mitentscheiden können, was in Ihrem Bezirk geschieht" , stattdessen weder der verkündete Bürgerhaushalt zur Anwendung gekommen ist und statt Erweiterung der Einwohnerpartizipation jetzt sogar noch diese abgebaut wird?
     

 

 

Es wird auf die "ohnehin jederzeit bestehende Möglichkeit, sich direkt an die Verwaltung oder die Mitglieder des Bezirksamtes zu wenden" verwiesen.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

die o.g. Anfrage wurde für das Bezirksamt durch Herrn Bezirksstadtrat Schruoffeneger in Vertretung für mich wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.:

 

Aufgrund der technischen Möglichkeiten des schnellen Informationsaustauschs haben sich nicht nur die Erwartung kurzfristiger Antworten, sondern auch die Anzahl der Anfragen jeglicher Art um ein Vielfaches erhöht. Hinzu kommt im politischen Raum eine höhere Zahl von Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung und im Abgeordnetenhaus und deren Abkehr von Fragestellungen in ihrem eigenen örtlichen und sachlichen Kontext. Die Beantwortungsfrist auf Senatsebene wurde verkürzt, so dass den Bezirksverwaltungen im Regelfall Antwortfristen von nur noch ein bis drei Tagen eingeräumt werden. Da diese Angelegenheiten prioritär zu behandeln sind, unterliegt die Bearbeitung allein in diesem Bereich einem erheblichen Zeitaufwand.

Die Beantwortung einer stetig wachsenden Anzahl von Anfragen aus dem politischen Raum, von der Presse, von den Senatsverwaltungen, von der Bürgerschaft und weiteren Interessengruppen sind täglich mit den zwingend zu erledigenden Aufgaben des fachlichen Kerngeschäfts in Einklang zu bringen. Dabei sind zwangsläufig Terminsachen und Pflichtaufgaben stets eine hohe Priorität einzuräumen. Auch die vorhandenen Personalressourcen sind stetigen Schwankungen unterworfen und beeinflussen die Dauer der Beantwortung.

In Zeiten fehlender Personalkontinuität kann es in Einzelfällen schon mal dazu kommen, dass eine Beantwortung unbeabsichtigt ausbleibt. Hier ist dann auch mal die Grenze des Leistbaren erreicht.

 

 

Das Bezirksamt bemüht sich deshalb offensiv um eine Beschleunigung der Personalakquise und hat dazu eigens ein Zentrales Bewerbungsbüro eingerichtet. Dennoch ist auch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nur ein Arbeitgeber unter vielen im Konkurrenzkampf mit anderen Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden. Eine verlässliche Abhilfe der Personalschwankungen in allen Bereichen bleibt somit eine schwierige Aufgabe.

 

 

Zu 2.:

Ein solcher Fall ist mir nicht bekannt. Das Bezirksamt hat lediglich die Bezirksverordnetenversammlung darauf hingewiesen, dass Bürgerinnen und Bürgern neben dem Instrument der Einwohnerfrage generell der Weg offensteht, ihre Anliegen je nach Zuständigkeit direkt an die Bezirksamtsmitglieder zu richten.

 

 

Zu 3.:

Zum Thema Bürgerhaushalt verweise ich auf meine Antwort auf Ihre Einwohnerfrage vom 12.12.2019 (Drucksache Nr. 1371/5, 9. Einwohnerfrage).

Im Übrigen konnte mit dem Haushaltsplan 2020/2021 erstmalig die Finanzierung zweier neuer Stellen für die personell bisher nicht ausgestattete Bürgerbeteiligung sichergestellt werden. Das Bezirksamt arbeitet nun an der Gestaltung dieser neuen Arbeitsgebiete.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

6. Einwohnerfrage Frank Sommer

 Baumfällungen

 

Immer wieder werden im Bezirk Straßenbäume gefällt, ohne dass die Anwohner über eine anstehende Baumfällung unterrichtet werden.

 

  1. Warum werden keine Verkehrsschilder mit dem Hinweis," Baumfällung" aufgestellt, und zwar mindestens 10 Tage vor der Fällaktion?
     
  2. Wieviel Straßenbäume wurden in der Zeit vom 1.1.2018 bis zum 31.1.2020 im Ortsteil Schmargendorf auf Veranlassung des Grünflächenamtes gefällt?

 

  1. Wieviel Ersatzpflanzungen wurden in dem genannten Zeitraum in Schmargendorf durchgeführt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Ein Großteil der Baumfällungen und die Nachpflanzungen von Straßenbäumen lassen sich planen. Das Bezirksamt veröffentlicht diese in Listenform, bei Fällungen unter Angabe des Fällgrunds, auf seiner Homepage (Link: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/gruenflaechen/artikel.196234.php). Bei einer größeren Anzahl von Fällungen an einem Ort weist das Bezirksamt durch Öffentlichkeitsarbeit gesondert darauf hin bzw. macht dies Dritten zur Auflage von Fällgenehmigungen.

Verkehrsschilder sind für Anwohnerinformationen kein geeignetes „Medium“, da diese den sehr kleinteiligen und strikten Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht unterliegen. Da es im Straßenverkehrsrecht kein Zusatzzeichen für Baumfällungen gibt, kann es auch nicht angeordnet werden. Die Mindeststandzeit der Haltverbotsschilder vor ihrem Gültigkeitszeitraum ist auf 3 Werktage festgelegt.

 

zu 2.

Im Ortsteil Schmargendorf sind in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 169 Straßenbäume gefällt worden. Wie viele davon auf Veranlassung des Grünflächenamts (und nicht etwa im Rahmen privater Bauvorhaben) gefällt wurden, könnte nur durch einzelne Betrachtung der Akten ermittelt werden. Fällungen von Straßenbäumen auf Veranlassung des Grünflächenamts erfolgen nur bei erheblichen Schäden der Bäume im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

 

 

zu 3.

Im Ortsteil Schmargendorf sind in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 20 Neupflanzungen von Straßenbäumen erfolgt, 15 Neupflanzung stehen in der Pflanzperiode in diesem Frühjahr an.

 

Anmerkung: Die Angaben beruhen auf den Katastereinträgen des bezirklichen, elektronischen Baumkatasters, welches durch Mitarbeiter*Innen des Bezirksamts gepflegt wird. Die Eintragungen von Neupflanzungen können unter Umständen noch nicht vollständig sein, da diese erst im Nachgang zu den erfolgten Pflanzungen, zum Beispiel erst zum Zeitpunkt vollständigen Abnahme der Bäume erfolgen.

Da die beiden Mitarbeiter*innen der Straßenbauminspektion seit letzter Woche mit den Vorbereitungen der Stadtbaumkampagne befasst sind (inklusive Ortsterminen und Bauablaufbesprechungen mit den Firmen) und gleichzeitig sämtliche neuen Ausschreibungen für die diesjährigen Baumpflegearbeiten vorbereiten, konnten die automatisch abgerufenen Daten nicht noch mal zusätzlich verifiziert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

7. Einwohnerfrage Michael Roeder

 E-Mail des Bezirksamtes an die Berliner

 Woche - mit nachfolgender Löschung von

 zwei Bürgerbeiträgen

 

  1. Von welchem Mitglied des Bezirksamtskollegiums bzw. im Auftrag welchen Mitglieds wurde die E-Mail an die Redaktion der Berliner Woche (morgens am 2.1.2020 dort vorliegend) verfasst, in der zwei Artikel von mir vom Dezember 2019 "beanstandet" wurden, in denen ich mich für eine korrekte Anwendung der Erhaltungssatzung für das "Landhausquartier" (gegenüber dem Friedhof Berliner Straße) eingesetzt hatte?

 

  1. Warum hatte das Bezirksamt sich nicht der offenen Diskussion meiner ausführlichen Argumentation gestellt in Form eines Kommentars zu den Artikeln, was für jedermann möglich ist, sondern den unsichtbaren Weg einer "beanstandenden" Email gewählt, mit der Folge, dass mit der Löschung der Artikel das Thema erst einmal aus der Öffentlichkeit verschwand ("Agenda-Cutting" genannt)?

 

  1. Ist dies die Vorstellung des BA von Transparenz / Umgang mit dem Bürger "auf Augenhöhe" / "Mischen Sie sich ein. Ich freue mich darauf." (R. Naumann)?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die E-Mail wurde vom für Stadtentwicklung zuständigen Bezirksamtsmitglied verfasst.

 

Zu 2:

In dem Schreiben ging es nicht um Argumentation und Diskussion, sondern um offenkundig unwahre Tatsachenbehauptungen in Beiträgen im Onlineangebot der Berliner Woche, die sich in ihrer Präsentation nicht von redaktionellen Beiträgen unterscheiden lassen. Das Bezirksamt hat keine Löschung von irgendwelchen Beiträgen erwirkt. Dass hier dem Bezirksamt „agenda cutting“ unterstellt wird, muss entschieden zurückgewiesen werden!

 

Zu 3:

Transparenz heißt auch, dass Veröffentlichungen auf sauberen Recherchen beruhen. Unwahre Tatsachenbehauptungen (“fake news“) sind nicht diskutierbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

8. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg

 Lärmkarte Straßenverkehr 2017 –

 Mierendorff-Insel

 

Mehrere Straßen auf der Mierendorff-Insel sind in der „Strategischen Lärmkarte Straßenverkehr 2017“ von SenStadt mit dem extrem hohen Lärmpegel > 75 dB(A) eingetragen.
 

  1. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um diese große Lärmbelastung und damit auch die Abgasbelastung auf der Mierendorff-Insel zu reduzieren?
     
  2. Wird sich das Bezirksamt zeitnah bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass der starke Durchgangsverkehr und damit die Belastung der Anwohner in der Kaiserin-Augusta-Allee, in der Sömmeringstraße und in der Mierendorffstraße umgehend durch Tempo 30 reduziert wird?

 

  1. Wird sich das Bezirksamt zeitnah bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass auf der gesamten Mierendorff-Insel Tempo 30 eingeführt wird, um den starken Durchgangsverkehr und damit die Lärm- und Abgasbelastung der Bewohner zu reduzieren?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
 

 

9. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Löschung von Bürgerbeiträgen in der

 Berliner Woche

 (zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

 

  1. Stimmt es, dass das BA die Redaktion mit "juristischen Folgen" gedroht hat und somit diese gezwungen war Beiträge in der "Berliner-Woche" zu löschen?

 

  1. Warum hat das BA nicht den Weg des Kontaktes zum Autor, durch eine Gegendarstellung oder über den Weg des Kommentares zum Artikel die Auseinandersetzung gesucht?

 

  1. Werden auch die Beiträge der Bezirksparteien und -fraktionen in der Online Zeitung vom BA gelesen, kontrolliert?

 

 

Sehr geehrter Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu,

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Nein.

 

zu 2.

Im konkreten Fall wurde eine Auseinandersetzung mit dem Autor als nicht zielführend erachtet, da dieser seit Jahren immer wieder auch Falschdarstellungen/ im Rahmen des agenda settings nutzt. Wie bereits zur vorherigen Einwohnerfragestunde dargestellt: es gab mit der Zeitung lediglich einen Austausch darüber, inwiefern auf deren Homepage eine Unterscheidung redaktioneller Inhalte von Beiträgen im Sinne eines offenen Kiez-Blogs erkennbar ist.

 

zu 3.

Sicherlich werden die Beiträge in der Regel von meinen Kolleg*innen und mir gelesen, ganz sicher aber nicht „kontrolliert“, wenn Sie damit auf irgendeine Art der Zensur abstellen wollen!

 

Sofern Sie die Beiträge von Parteien und Fraktionen hier als Vergleich heranziehen wollen: Bei diesen Beiträgen ist für die Leser*innen verhältnismäßig klar, dass es sich nicht um redaktionelle Beiträge handelt.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Schruoffeneger

 

 

10. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Erhaltungssatzung für das Landhausquar-

 tier – Modernisierungsmaßnahme Balkone

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt - im Zusammenhang mit der Frage, ob die Erhaltungssatzung für das "Landhausquartier" zulässt, an die Häuser Berliner Str. 65-66 und Barstr. 11-12 Balkonen anzubringen - bekannt, dass im zugrundeliegenden Gutachten von 1994 zwischen "Villen" und "Landhäusern" unterschieden wird (S.18), dass die oben genannten Häuser "Landhäuser" sind (S.36) und dass für Landhäuser Balkone eben gerade n i c h t "ortstypisch" sind (S.18)?

 

  1. Da das BA Unterfrage 1 vermutlich mit Ja beantwortet: Warum hält sich das BA dann nicht an diese E r h a l t u n g ssatzung, durch die das Bezirksamt rechtlich verpflichtet ist, dieses in unserem Bezirk einzigartige Viertel in seiner vom Gutachten beschriebenen Eigenart zu e r h a l t e n?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Das o. g. benannte Gutachten ist dem Bezirksamt selbstverständlich bekannt. Es beschreibt auf den Seiten 17 ff. die städtebauliche Gestalt des „Landhausviertels“ und benennt dabei auch die baulichen Gestaltungsmerkmale, durch welche diese städtebauliche Gestalt geprägt wird. Sie wird insbesondere beschrieben als „Gesamtheit aller Elemente, die das städtebauliche Gesicht [des] Gebiets bestimmen, [insbesondere] die räumliche Struktur [und] die Freiraumstruktur“. Als kennzeichnend für diese städtebauliche Gestalt werden insbesondere die zweigeschossigen Villen und Landhäuser benannt, welche jedoch in unterschiedlicher Ausprägung hinsichtlich ihrer Konzentration und Bauweise sowie der baulichen Elemente jenseits der Hauptanlage, auftreten.

 

Weder aus dem Gutachten noch aus der hierauf aufbauenden städtebaulichen Erhaltungsverordnung lassen sich explizite gestalterische Vorgaben bzw. eine Zu- oder Unzulässigkeit einzelner baulicher Elemente ableiten. Hierfür bedürfte es gestalterischer Festsetzungen, etwa im Rahmen einer Gestaltungsverordnung.

 

Das Bezirksamt hat im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens eine Zustimmung für die Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze durch Gebäudeteile – die Balkone an der Südfassade des Gebäudes Berliner Straße 65/66 – auf der Grundlage des § 23 Abs. 3 BauNVO erteilt. Diese Zustimmung war zu erteilen, da die Überschreitung das Kriterium der Geringfügigkeit erfüllte, das Vorhaben den ortsüblichen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprach und bei vergleichbaren Fällen in der Regel ebenfalls erteilt wird (Gleichbehandlungsgrundsatz). Die übrigen Balkonanlagen verursachten keine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche. Ferner wurde geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der bestehenden Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB bedenklich ist.

 

Das Erhaltungsgebiet „Landhausviertel“ dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Gemäß § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Die Auswirkungen geplanter baulicher Änderungen auf das Erscheinungsbild eines isoliert betrachteten Einzelgebäudes sind dabei von untergeordneter Bedeutung, auch ist eine Unterscheidung zwischen Landhäusern und Villen hier unbeachtlich. Entscheidend ist vielmehr die städtebauliche Gestalt des Erhaltungsgebiets in seiner Gesamtheit. Aufgrund der Vielzahl der bereits bestehenden Balkone, Freisitze und Vorbauten ist nicht erkennbar, dass die städtebauliche Gestalt des Erhaltungsgebiets „Landhausviertel“ durch den Anbau von Balkonen an die beiden Gebäude beeinträchtigt würde.


Das Bezirksamt wird auch weiterhin sämtliche Anträge in den Geltungsbereichen der bestehenden städtebaulichen Erhaltungsgebiete kritisch dahingehend prüfen, ob geplante Maßnahmen die städtebauliche Gestalt der jeweiligen Gebiete beeinträchtigen können und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entsprechend reagieren. Ein „Verwässern“ der städtebaulichen Erhaltungsgebiete im Allgemeinen oder des Erhaltungsgebiets „Landhausviertel“ im Speziellen findet durch die rechtskonforme Anwendung der Erhaltungsgebiete durch das Bezirksamt nicht statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

11. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg

 U-Bahnhof Mierendorffplatz

 

 

  1. Der U-Bhf. Mierendorffplatz hat immer noch keinen Aufzug.
    Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um diesen blamablen Zustand am U-Bhf. Mierendorffplatz zu beenden ?

 

  1. Wird das Bezirksamt jetzt umgehend auf die entsprechenden Stellen einwirken, um diesen blamablen Zustand auf der Mierendorff-Insel endlich zu beenden? 
     
  2. Wird bei der Planung auf die denkmalgeschützte Parkanlage Rücksicht genommen oder wird der Aufzug in diese Parkanlage gestellt?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
 

 

12. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Milieuschutz rund um Amtsgerichts-

 /Stuttgarter Platz

 (zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

1.     Der Beschluss über den Milieuschutz erfolgte ohne dass den Verordneten und der Einwohnerschaft das Gutachten vorlag. Hält der Stadtrat dies für ein demokratisches Verfahren?

 

2.     Warum wird eine Informationsveranstaltung des BA - wie so häufig - erst nach dem Beschluss in der BVV durchgeführt?

 

3.     Die Versammlung hat neben heftigem Widerstand der Bürgerschaft auch die Gegenmeinung eines anderen Gutachterbüros gezeigt. Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen, z. B. Gegengutachten/ Nachscreening?
 

 

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger = es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu,

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

 

  1. Der Beschluss über den Milieuschutz erfolgte ohne dass den Verordneten und der Einwohnerschaft das Gutachten vorlag. Hält der Stadtrat dies für ein demokratisches Verfahren?

 

Ja. Die relevanten Ergebnisse der Begutachtung wurden dem Ausschuss der BVV für Stadtentwicklung in dessen 67. öffentlichen Sitzung am 6. November 2019, also vor der Abstimmung der Vorlage zur Beschlussfassung an die Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt, vorgestellt.

Die BVV hat in ihrer 39. Öffentlichen Sitzung am 21. November 2019 den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf der Verordnung gemäß §172 Abs. 1, Satz 1, Nr.2 des Baugesetzbuches zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet "Klausenerplatz" beschlossen. Der Verordnungsentwurf und die Begründung sind öffentlich zugängliche Dokumente.

 

  1. Warum wird eine Informationsveranstaltung des BA - wie so häufig - erst nach dem Beschluss in der BVV durchgeführt?

 

Sinn und Zweck der Informationsveranstaltung war vor allem, Eigentümer*innen und Bewohner*innen über die Konsequenzen der Verordnung zu informieren. Da die Verordnung der Zustimmung der BVV bedurfte, gab es nur eine logische zeitliche Reihenfolge.

 

  1. Die Versammlung hat neben heftigem Widerstand der Bürgerschaft auch die Gegenmeinung eines anderen Gutachterbüros gezeigt. Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen, z. B. Gegengutachten/ Nachscreening?

 

Das Bezirksamt hat in der Versammlung keinen Widerstand gegen das beschlossene Milieuschutzgebiet wahrgenommen, sondern eher den Wunsch nach weiteren Milieuschutzgebieten verspürt.

Die vom Fragesteller angeführte „Gegenmeinung“ beruht auch auf einer missverständlichen bzw. nicht einheitlichen Begriffsverwendung für konkret abzugrenzende Gebiete. Es wurden Daten für ein mit „Klausenerplatz“ bezeichnetes Wohngebiet angezweifelt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Haushaltsbefragung ist das Bezirksamt dem Gutachterbüro gefolgt und hat das Soziale Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ festgesetzt. Dieses Gebiet besteht aus dem Planungsraum (PLR) „Klausenerplatz“ und den durch Wohnnutzung geprägten Bereich des PLR „Schlossgarten“!

Die vom Gutachterbüro in der Versammlung vorgestellten Zahlen bezogen sich daher immer auf das Soziale Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ und nicht alleinauf den PLR Klausenerplatz. Dies wurde auch mündlich vorgetragen, als die Teilung der PLR Amtsgerichtsplatz und Schlossstraße in Nord und Süd sowie die Zusammenfassung der PLR Klausenerplatz und Schlossgarten erläutert wurden. In dem Download „Informationstext…“ auf der Bezirksamts-Homepage weisen wir darauf explizit hin, um weitere aus Missverständnissen resultierende Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Es gibt daher keinen Anlass für das Bezirksamt, an der Aussagekraft und Validität des vorliegenden Gutachtens zu zweifeln. Der nächste Schritt im Bereich der Sozialen Erhaltungsverordnungen ist daher die vertiefende Untersuchung weiterer Verdachtsgebiete im Bezirk, um bei Vorliegen der Voraussetzungen in weiteren Gebieten die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch Erhaltungsverordnungen zu schützen.

 

 

13. Einwohnerfrage Michael Roeder     - zurückgezogen! -

 Wilhelmsaue 17

 

In der Antwort des BA auf die 7. Einwohnerfrage vom Dezember 2019 hieß es: "Der Bauvorbescheid bezieht sich auf Grundfläche, Geschossfläche und Geschosszahl sowie die Bebauungstiefe und Abstandsflächen eines Neubauprojekts." Welche maximalen Ausmaße an der Straßenfront hätte der Neubau also haben dürfen, d.h. wieviele Geschosse/welche Gesamthöhe in Metern maximal und welche Breite zwischen den Brandmauern von Nr. 16 und 18 maximal?

 

 

 

 
 

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