Drucksache - 1430/5
1. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg Sicheres Radfahren
Warum wurde diese für Radfahrer lebensgefährliche Situation bisher nicht grundlegend entschärft?
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
2. Einwohnerfrage Fred Hagemeister Ortseingangsschild
Hält es das BA für sinnvoll, bei der Senatsverkehrsverwaltung zu beantragen, das Ortseingangsschild „CW / Westend“ von dem derzeitigen Standort westwärts zum Standort Charlottenburger Chaussee / Am Hain zu verlagern? Grund: Das Gebiet östlich der Straße Am Hain gehört zum Bezirk CW / Ortsteil Westend / Ortslage Ruhleben.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Nein, dies wäre nicht sinnvoll, da entgegen der Annahme des Fragestellers auch das Gebiet östlich der Straße „Am Hain“ zum Bezirk und gleichnamigen Ortsteil Spandau gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
3. Einwohnerfrage Christine Wußmann-Nergiz Adenauer Platz
In der letzten Zeit ist endlich der Adenauerplatz, speziell das seit zu vielen Jahren leerstehende Wohnhaus, in den Fokus der Politik gekommen.
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
4. Einwohnerfrage Rudolf Harthun Vermietungssituation Seesener Str. 40-47 (zusätzliche schriftliche Beantwortung)
Der offizielle Mietpreis für die 221 Wohnungen in der Seesener Str. 40-47 beträgt oder betrug 14 €/m2/kalt. Zur Frage der Durchmischungsmöglichkeit des Miet-Niveaus in Halensee:
1. Gibt es für einzelne Mietverhältnisse in dieser Anlage Unterstützung durch den Bezirk ? 2. Wenn ja, welche und für wieviel Wohnungen?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
zu 1 und 2) Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. Mietendeckel, wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich frühestens Ende Februar 2020) ergeben sich noch keine Pflichten oder Rechte, weder für Mietende noch für Vermietende.
Für Neubauwohnungen, die seit dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden, gilt der Mietendeckel nicht. Die Nutzung des Neubauensemble Seesener Str. 40 – 47 wurde im Mai 2017 angezeigt. Insofern unterfällt sie ohnehin nicht dem Gesetz.
Der/Die Mieter*in kann beim Wohnungsamt einen Antrag auf Wohngeld stellen und sich bei zivilrechtlichen Mietfragen an die bezirkliche, kostenlose Mieterberatung wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
5. Einwohnerfrage Joachim Neu Brief des Bürgermeisters an den Ältestenrat - Abschaffung des schriftl. Fragerechtes (zusätzliche schriftliche Beantwortung)
Es wird auf die "ohnehin jederzeit bestehende Möglichkeit, sich direkt an die Verwaltung oder die Mitglieder des Bezirksamtes zu wenden" verwiesen.
Es wird auf die "ohnehin jederzeit bestehende Möglichkeit, sich direkt an die Verwaltung oder die Mitglieder des Bezirksamtes zu wenden" verwiesen.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,sehr geehrter Herr Neu,
die o.g. Anfrage wurde für das Bezirksamt durch Herrn Bezirksstadtrat Schruoffeneger in Vertretung für mich wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Aufgrund der technischen Möglichkeiten des schnellen Informationsaustauschs haben sich nicht nur die Erwartung kurzfristiger Antworten, sondern auch die Anzahl der Anfragen jeglicher Art um ein Vielfaches erhöht. Hinzu kommt im politischen Raum eine höhere Zahl von Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung und im Abgeordnetenhaus und deren Abkehr von Fragestellungen in ihrem eigenen örtlichen und sachlichen Kontext. Die Beantwortungsfrist auf Senatsebene wurde verkürzt, so dass den Bezirksverwaltungen im Regelfall Antwortfristen von nur noch ein bis drei Tagen eingeräumt werden. Da diese Angelegenheiten prioritär zu behandeln sind, unterliegt die Bearbeitung allein in diesem Bereich einem erheblichen Zeitaufwand. Die Beantwortung einer stetig wachsenden Anzahl von Anfragen aus dem politischen Raum, von der Presse, von den Senatsverwaltungen, von der Bürgerschaft und weiteren Interessengruppen sind täglich mit den zwingend zu erledigenden Aufgaben des fachlichen Kerngeschäfts in Einklang zu bringen. Dabei sind zwangsläufig Terminsachen und Pflichtaufgaben stets eine hohe Priorität einzuräumen. Auch die vorhandenen Personalressourcen sind stetigen Schwankungen unterworfen und beeinflussen die Dauer der Beantwortung. In Zeiten fehlender Personalkontinuität kann es in Einzelfällen schon mal dazu kommen, dass eine Beantwortung unbeabsichtigt ausbleibt. Hier ist dann auch mal die Grenze des Leistbaren erreicht.
Das Bezirksamt bemüht sich deshalb offensiv um eine Beschleunigung der Personalakquise und hat dazu eigens ein Zentrales Bewerbungsbüro eingerichtet. Dennoch ist auch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nur ein Arbeitgeber unter vielen im Konkurrenzkampf mit anderen Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden. Eine verlässliche Abhilfe der Personalschwankungen in allen Bereichen bleibt somit eine schwierige Aufgabe.
Zu 2.: Ein solcher Fall ist mir nicht bekannt. Das Bezirksamt hat lediglich die Bezirksverordnetenversammlung darauf hingewiesen, dass Bürgerinnen und Bürgern neben dem Instrument der Einwohnerfrage generell der Weg offensteht, ihre Anliegen je nach Zuständigkeit direkt an die Bezirksamtsmitglieder zu richten.
Zu 3.: Zum Thema Bürgerhaushalt verweise ich auf meine Antwort auf Ihre Einwohnerfrage vom 12.12.2019 (Drucksache Nr. 1371/5, 9. Einwohnerfrage). Im Übrigen konnte mit dem Haushaltsplan 2020/2021 erstmalig die Finanzierung zweier neuer Stellen für die personell bisher nicht ausgestattete Bürgerbeteiligung sichergestellt werden. Das Bezirksamt arbeitet nun an der Gestaltung dieser neuen Arbeitsgebiete.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
6. Einwohnerfrage Frank Sommer Baumfällungen
Immer wieder werden im Bezirk Straßenbäume gefällt, ohne dass die Anwohner über eine anstehende Baumfällung unterrichtet werden.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Ein Großteil der Baumfällungen und die Nachpflanzungen von Straßenbäumen lassen sich planen. Das Bezirksamt veröffentlicht diese in Listenform, bei Fällungen unter Angabe des Fällgrunds, auf seiner Homepage (Link: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/gruenflaechen/artikel.196234.php). Bei einer größeren Anzahl von Fällungen an einem Ort weist das Bezirksamt durch Öffentlichkeitsarbeit gesondert darauf hin bzw. macht dies Dritten zur Auflage von Fällgenehmigungen. Verkehrsschilder sind für Anwohnerinformationen kein geeignetes „Medium“, da diese den sehr kleinteiligen und strikten Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht unterliegen. Da es im Straßenverkehrsrecht kein Zusatzzeichen für Baumfällungen gibt, kann es auch nicht angeordnet werden. Die Mindeststandzeit der Haltverbotsschilder vor ihrem Gültigkeitszeitraum ist auf 3 Werktage festgelegt.
zu 2. Im Ortsteil Schmargendorf sind in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 169 Straßenbäume gefällt worden. Wie viele davon auf Veranlassung des Grünflächenamts (und nicht etwa im Rahmen privater Bauvorhaben) gefällt wurden, könnte nur durch einzelne Betrachtung der Akten ermittelt werden. Fällungen von Straßenbäumen auf Veranlassung des Grünflächenamts erfolgen nur bei erheblichen Schäden der Bäume im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
zu 3. Im Ortsteil Schmargendorf sind in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 20 Neupflanzungen von Straßenbäumen erfolgt, 15 Neupflanzung stehen in der Pflanzperiode in diesem Frühjahr an.
Anmerkung: Die Angaben beruhen auf den Katastereinträgen des bezirklichen, elektronischen Baumkatasters, welches durch Mitarbeiter*Innen des Bezirksamts gepflegt wird. Die Eintragungen von Neupflanzungen können unter Umständen noch nicht vollständig sein, da diese erst im Nachgang zu den erfolgten Pflanzungen, zum Beispiel erst zum Zeitpunkt vollständigen Abnahme der Bäume erfolgen. Da die beiden Mitarbeiter*innen der Straßenbauminspektion seit letzter Woche mit den Vorbereitungen der Stadtbaumkampagne befasst sind (inklusive Ortsterminen und Bauablaufbesprechungen mit den Firmen) und gleichzeitig sämtliche neuen Ausschreibungen für die diesjährigen Baumpflegearbeiten vorbereiten, konnten die automatisch abgerufenen Daten nicht noch mal zusätzlich verifiziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
7. Einwohnerfrage Michael Roeder E-Mail des Bezirksamtes an die Berliner Woche - mit nachfolgender Löschung von zwei Bürgerbeiträgen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Die E-Mail wurde vom für Stadtentwicklung zuständigen Bezirksamtsmitglied verfasst.
Zu 2: In dem Schreiben ging es nicht um Argumentation und Diskussion, sondern um offenkundig unwahre Tatsachenbehauptungen in Beiträgen im Onlineangebot der Berliner Woche, die sich in ihrer Präsentation nicht von redaktionellen Beiträgen unterscheiden lassen. Das Bezirksamt hat keine Löschung von irgendwelchen Beiträgen erwirkt. Dass hier dem Bezirksamt „agenda cutting“ unterstellt wird, muss entschieden zurückgewiesen werden!
Zu 3: Transparenz heißt auch, dass Veröffentlichungen auf sauberen Recherchen beruhen. Unwahre Tatsachenbehauptungen (“fake news“) sind nicht diskutierbar.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
8. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg Lärmkarte Straßenverkehr 2017 – Mierendorff-Insel
Mehrere Straßen auf der Mierendorff-Insel sind in der „Strategischen Lärmkarte Straßenverkehr 2017“ von SenStadt mit dem extrem hohen Lärmpegel > 75 dB(A) eingetragen.
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
9. Einwohnerfrage Joachim Neu Löschung von Bürgerbeiträgen in der Berliner Woche (zusätzliche schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrter Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu, Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Nein.
zu 2. Im konkreten Fall wurde eine Auseinandersetzung mit dem Autor als nicht zielführend erachtet, da dieser seit Jahren immer wieder auch Falschdarstellungen/ im Rahmen des agenda settings nutzt. Wie bereits zur vorherigen Einwohnerfragestunde dargestellt: es gab mit der Zeitung lediglich einen Austausch darüber, inwiefern auf deren Homepage eine Unterscheidung redaktioneller Inhalte von Beiträgen im Sinne eines offenen Kiez-Blogs erkennbar ist.
zu 3. Sicherlich werden die Beiträge in der Regel von meinen Kolleg*innen und mir gelesen, ganz sicher aber nicht „kontrolliert“, wenn Sie damit auf irgendeine Art der Zensur abstellen wollen!
Sofern Sie die Beiträge von Parteien und Fraktionen hier als Vergleich heranziehen wollen: Bei diesen Beiträgen ist für die Leser*innen verhältnismäßig klar, dass es sich nicht um redaktionelle Beiträge handelt.
Mit freundlichem Gruß
Schruoffeneger
10. Einwohnerfrage Michael Roeder Erhaltungssatzung für das Landhausquar- tier – Modernisierungsmaßnahme Balkone
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. und 2.: Das o. g. benannte Gutachten ist dem Bezirksamt selbstverständlich bekannt. Es beschreibt auf den Seiten 17 ff. die städtebauliche Gestalt des „Landhausviertels“ und benennt dabei auch die baulichen Gestaltungsmerkmale, durch welche diese städtebauliche Gestalt geprägt wird. Sie wird insbesondere beschrieben als „Gesamtheit aller Elemente, die das städtebauliche Gesicht [des] Gebiets bestimmen, [insbesondere] die räumliche Struktur [und] die Freiraumstruktur“. Als kennzeichnend für diese städtebauliche Gestalt werden insbesondere die zweigeschossigen Villen und Landhäuser benannt, welche jedoch in unterschiedlicher Ausprägung hinsichtlich ihrer Konzentration und Bauweise sowie der baulichen Elemente jenseits der Hauptanlage, auftreten.
Weder aus dem Gutachten noch aus der hierauf aufbauenden städtebaulichen Erhaltungsverordnung lassen sich explizite gestalterische Vorgaben bzw. eine Zu- oder Unzulässigkeit einzelner baulicher Elemente ableiten. Hierfür bedürfte es gestalterischer Festsetzungen, etwa im Rahmen einer Gestaltungsverordnung.
Das Bezirksamt hat im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens eine Zustimmung für die Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze durch Gebäudeteile – die Balkone an der Südfassade des Gebäudes Berliner Straße 65/66 – auf der Grundlage des § 23 Abs. 3 BauNVO erteilt. Diese Zustimmung war zu erteilen, da die Überschreitung das Kriterium der Geringfügigkeit erfüllte, das Vorhaben den ortsüblichen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprach und bei vergleichbaren Fällen in der Regel ebenfalls erteilt wird (Gleichbehandlungsgrundsatz). Die übrigen Balkonanlagen verursachten keine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche. Ferner wurde geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der bestehenden Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB bedenklich ist.
Das Erhaltungsgebiet „Landhausviertel“ dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Gemäß § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Die Auswirkungen geplanter baulicher Änderungen auf das Erscheinungsbild eines isoliert betrachteten Einzelgebäudes sind dabei von untergeordneter Bedeutung, auch ist eine Unterscheidung zwischen Landhäusern und Villen hier unbeachtlich. Entscheidend ist vielmehr die städtebauliche Gestalt des Erhaltungsgebiets in seiner Gesamtheit. Aufgrund der Vielzahl der bereits bestehenden Balkone, Freisitze und Vorbauten ist nicht erkennbar, dass die städtebauliche Gestalt des Erhaltungsgebiets „Landhausviertel“ durch den Anbau von Balkonen an die beiden Gebäude beeinträchtigt würde.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
11. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg U-Bahnhof Mierendorffplatz
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
12. Einwohnerfrage Joachim Neu Milieuschutz rund um Amtsgerichts- /Stuttgarter Platz (zusätzliche schriftliche Beantwortung)
1. Der Beschluss über den Milieuschutz erfolgte ohne dass den Verordneten und der Einwohnerschaft das Gutachten vorlag. Hält der Stadtrat dies für ein demokratisches Verfahren?
2. Warum wird eine Informationsveranstaltung des BA - wie so häufig - erst nach dem Beschluss in der BVV durchgeführt?
3. Die Versammlung hat neben heftigem Widerstand der Bürgerschaft auch die Gegenmeinung eines anderen Gutachterbüros gezeigt. Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen, z. B. Gegengutachten/ Nachscreening?
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger = es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu, Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Ja. Die relevanten Ergebnisse der Begutachtung wurden dem Ausschuss der BVV für Stadtentwicklung in dessen 67. öffentlichen Sitzung am 6. November 2019, also vor der Abstimmung der Vorlage zur Beschlussfassung an die Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt, vorgestellt. Die BVV hat in ihrer 39. Öffentlichen Sitzung am 21. November 2019 den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf der Verordnung gemäß §172 Abs. 1, Satz 1, Nr.2 des Baugesetzbuches zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet "Klausenerplatz" beschlossen. Der Verordnungsentwurf und die Begründung sind öffentlich zugängliche Dokumente.
Sinn und Zweck der Informationsveranstaltung war vor allem, Eigentümer*innen und Bewohner*innen über die Konsequenzen der Verordnung zu informieren. Da die Verordnung der Zustimmung der BVV bedurfte, gab es nur eine logische zeitliche Reihenfolge.
Das Bezirksamt hat in der Versammlung keinen Widerstand gegen das beschlossene Milieuschutzgebiet wahrgenommen, sondern eher den Wunsch nach weiteren Milieuschutzgebieten verspürt. Die vom Fragesteller angeführte „Gegenmeinung“ beruht auch auf einer missverständlichen bzw. nicht einheitlichen Begriffsverwendung für konkret abzugrenzende Gebiete. Es wurden Daten für ein mit „Klausenerplatz“ bezeichnetes Wohngebiet angezweifelt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Haushaltsbefragung ist das Bezirksamt dem Gutachterbüro gefolgt und hat das Soziale Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ festgesetzt. Dieses Gebiet besteht aus dem Planungsraum (PLR) „Klausenerplatz“ und den durch Wohnnutzung geprägten Bereich des PLR „Schlossgarten“! Die vom Gutachterbüro in der Versammlung vorgestellten Zahlen bezogen sich daher immer auf das Soziale Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ und nicht alleinauf den PLR Klausenerplatz. Dies wurde auch mündlich vorgetragen, als die Teilung der PLR Amtsgerichtsplatz und Schlossstraße in Nord und Süd sowie die Zusammenfassung der PLR Klausenerplatz und Schlossgarten erläutert wurden. In dem Download „Informationstext…“ auf der Bezirksamts-Homepage weisen wir darauf explizit hin, um weitere aus Missverständnissen resultierende Unstimmigkeiten zu vermeiden. Es gibt daher keinen Anlass für das Bezirksamt, an der Aussagekraft und Validität des vorliegenden Gutachtens zu zweifeln. Der nächste Schritt im Bereich der Sozialen Erhaltungsverordnungen ist daher die vertiefende Untersuchung weiterer Verdachtsgebiete im Bezirk, um bei Vorliegen der Voraussetzungen in weiteren Gebieten die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch Erhaltungsverordnungen zu schützen.
13. Einwohnerfrage Michael Roeder - zurückgezogen! - Wilhelmsaue 17
In der Antwort des BA auf die 7. Einwohnerfrage vom Dezember 2019 hieß es: "Der Bauvorbescheid bezieht sich auf Grundfläche, Geschossfläche und Geschosszahl sowie die Bebauungstiefe und Abstandsflächen eines Neubauprojekts." Welche maximalen Ausmaße an der Straßenfront hätte der Neubau also haben dürfen, d.h. wieviele Geschosse/welche Gesamthöhe in Metern maximal und welche Breite zwischen den Brandmauern von Nr. 16 und 18 maximal?
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