Drucksache - 1411/5  

 
 
Betreff: Mehr Wochenmärkte, auch für Landwirte aus der Metropolregion, ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Rexrodt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
25.02.2020 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
26.01.2021 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BVV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2020 
-entfällt- 42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
23.04.2020 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2020 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bezirk neue Standorte für Wochenmärkte bestimmt werden können.  Hierbei sollen vor allem Nachbarschaften und Kieze berücksichtigt werden, in denen die Anwohner bisher keinen Zugang zu Wochenmärkten haben. Des Weiteren soll geprüft werden, ob auf diesen Märkten gebührenfreie oder äußerst günstige Standmieten für kleine Händler und Landwirte aus der Metropolregion angeboten werden können, um insbesondere regionale Produkte zu fördern und eine langfristige Bindung der Händler zu erreichen.


Für die bestehenden Wochenmärkte soll das Bezirksamt gemeinsam mit den Händlern prüfen, inwiefern ein Verkauf auch in den Abendstunden möglich ist. Bestmöglich soll das Bezirksamt einen Markt identifizieren, wo testweise in den Abendstunden Waren verkauft werden.
 

Weiter wird das Bezirksamt gebeten, im Rahmen der Wirtschaftsförderung aktiv auf

Einzelhändler im Umkreis von Wochenmärkten zuzugehen und auf die Möglichkeit der Anmietung von Ständen auf Wochenmärkten hinzuweisen. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Ausschuss im August zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die bezirkliche Marktverwaltung hat sich während der laufenden Corona – Pandemie, deren Ende noch nicht absehbar ist, mit größerem Aufwand darauf konzentriert, die Durchführung der bestehenden Märkte sicherzustellen. Hierzu gehörten beispielsweise Änderungen des Marktaufbaus, um größere Abstände zu ermöglichen, aber auch eine zeitweilige Zutrittskontrolle durch einen externen Dienstleister für den Samstagsmarkt am Karl-August-Platz.

 

Die bezirkliche Marktverwaltung schätzt die mit erheblichem Aufwand - insbesondere wegen der hohen Kosten für die Installation der Stromversorgung - verbundene Ansiedlung neuer Wochenmärkte im Bezirk nicht als erfolgversprechend ein, zumal in der Vergangenheit bereits diverse Standorte aufgegeben werden mussten und der Wochenmarkt in der Suarezstraße auch nur von wenigen Händler*innen beschickt wird.

 

Beim Markt am Fehrbelliner Platz hat eine bei der Händlerschaft durchgeführte Befragung ergeben, dass die Einführung eines zusätzlichen Markttages in der Woche mehrheitlich gewünscht wird. Daher wird seit 5.Oktober 2020 dieser Markt an drei Tagen in der Woche durchgeführt. Insofern konnte eine Ausdehnung des Angebots an einem bereits etablierten Standort ohne größere zusätzliche Infrastrukturkosten vorgenommen werden, die mit dem bestehenden Personalkörper noch bewältigt werden kann.

 

Die Händler*innen des am stärksten frequentierten Wochenmarktes am Karl - August – Platz wurden bereits vor einiger Zeit hinsichtlich einer Ausdehnung der Marktzeit befragt. Diese Befragung führte zu dem Ergebnis, dass mehrheitlich keine Änderung der Marktzeiten gewünscht sei.

 

Die Höhe der Gebühren für die Händler*innen richtet sich nach der Verordnung über Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Wochenmärkte. Ein Gebührenverzicht ist dabei nicht vorgesehen. Das seit Jahren unveränderte Gebührensystem der Marktverwaltung, bei dem im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen seit geraumer Zeit keine Anpassungen vorgenommen wurden, ist durch die Bildung von unterschiedlichen Preisgruppen an der unterschiedlichen Attraktivität der einzelnen Wochenmärkte ausgerichtet. Eine weitere Differenzierung erscheint nicht erforderlich, zumal sich die Marktgebühren im berlinweiten Vergleich und vor allem unter Berücksichtigung der privaten Marktbetreiber*innen eher im unteren Bereich bewegen. 

 

Die Konditionen zur Standvergabe für interessierte Händler*innen sind im Internetauftritt der Marktverwaltung hinterlegt bzw. es werden ergänzende Informationen gern auf entsprechende Nachfrage unter der dort genannten Kontaktmöglichkeit gegeben.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Arne Herz

Stellv. Bezirksbürgermeister

 

 
 

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