Drucksache - 1396/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragen - Beantwortung

1. Einwohnerfrage:    Fred Hagemeister

      Hochhausplan

 

Wird das BA, falls noch nicht geschehen, einen bezirksbezogenen Hochhausplan, der dem Hochhausleitbild des Senats von Berlin gerecht wird, entwickeln oder unterstützen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Das Hochhausleitbild des Senats von Berlin liegt als Entwurf vor, ist aber noch nicht beschlossen worden. Das Bezirksamtskollegium hat in seiner 66. Sitzung am 10. April 2018 Verfahrensschritte zur Bearbeitung von Hochhausplanungen beschlossen. Dieser Beschluss ist online abrufbar.

Link:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksamt/beschluesse/5-wahlperiode/2018/artikel.703475.php

 

Beide Planungsgrundsätze werden bis zur Beschlussfassung eines Leitbildes auf Landesebene angewendet.

 

Derzeit wird ein durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragtes Lokales Hochhausentwicklungskonzept für die City West erarbeitet. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wirkt – wie auch die anderen berührten Bezirke Mitte und Tempelhof-Schöneberg – an der Erarbeitung mit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

 

 

2. Einwohnerfrage:    Jutta Christmann

      Fahrradstraße Prinzregentenstraße

 

  1. Die Prinzregentenstraße ist als Fahrradstrasse ausgewiesen, ist aber so intensiv von Autos und Lieferwagen befahren, dass es sich unmöglich nur um die Anwohner handeln kann, die dort langfahren!

Warum wird hier nicht kontrolliert, ob es tatsächlich Anwohner sind, die dort fahren?

 

  1. Oder, viel wirkungsvoller und weniger aufwändig :Warum wird die Fahrradstrasse nicht mit Pollern o.ä gegen den Durchfahrtsverkehr gesichert?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Zuständig für die Durchführung von Verkehrskontrollen gemäß Nr. 23 Abs. 5 a des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben liegt bei der Polizei.

 

Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mitgeteilt, dass im Zeitraum von Januar bis November 2019 in der Prinzregentenstraße insgesamt 31 Verkehrssonderkontrollen durch verschiedene Dienststellen durchgeführt wurden.

 

Die Prinzregentenstraße ist im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, auch im Vergleich zu anderen Fahrradstraßen, intensiviert in die Verkehrssicherheitsarbeit einbezogen worden.

 

Die Anlässe der Verkehrssonderkontrollen hatten folgende Schwerpunkte:

 

  • Fehlverhalten von/ gegenüber Radfahrenden
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • Schulwegüberwachung

 

Da die Prinzregentenstraße als Fahrradstraße – mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ – ausgewiesen ist, wird im Rahmen von Verkehrskontrollen regelmäßig das Anliegen der überprüften Fahrzeugführenden erfragt.

 

Zu 2:

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt teilt mit: Die Prinzregentenstraße ist in Fahrtrichtung Nord ab Wexstraße als Fahrradstraße ausgewiesen und damit für motorisierten Fahrzeugverkehr, Anlieger ausgenommen, gesperrt. Diese Vorgabe nach Z 244.1 „Fahrradstraße“ und 1020-30 „Anlieger frei“ StVO wird allerdings konsequent ignoriert, insbesondere als Umfahrungsmöglichkeit des Bundesplatzes.

 

Die deutliche Mehrheit der von Süden in die Wexstraße einfahrenden Kfz ist keineswegs tatsächlich als Anlieger berechtigt, einzufahren, sondern nutzt den Straßenabschnitt lediglich als „Abkürzung“.

 

Bei der Planung von Durchfahrtssperren wurde noch keine befriedigende Lösung gefunden, die ohne zu großen Aufwand (bspw. zur Herrichtung von Wendemöglichkeiten) oder ungewünschten Verkehrsverlagerungen unter Beachtung der Fallstricke der StVO auskommt.

 

Zur schnelleren Abhilfe für das Problem des Durchgangsverkehrs, vor allem an der o.g. Stelle, ist daher die Einrichtung einer „unechten Einbahnstraße“ durch Aufstellung von Z 267 „Einfahrt verboten“ (und Z 1022-10 „Radfahrer frei“) StVO an der Wexstraße vorgesehen.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Z 267 StVO anders wahrgenommen und beachtet werden als die bisherigen Z 244.1 StVO. Außerdem muss dann bei Kontrollen die Anliegereigenschaft nicht mehr überprüft werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne Herz

 

 

3. Einwohnerfrage:    Dr. Bernd Sonnewald

      Glockenturmstraße 23-25

  1. Womit begründet das Bezirksamt den nunmehr über dreijährigen und nach wie vor anhaltenden Baustillstand des als Schulgebäude geplanten Baus in der Glockenturmstraße 23 - 25?

 

  1. Besteht in der Zwischenzeit im Bezirksamt verbindliche Klarheit darüber, welcher Nutzung das Gebäude zugeführt werden soll?

 

  1. Wann sollen die notwendigen Baumaßnahmen zur Fertigstellung des Gebäudes wieder aufgenommen und dann schließlich beendet werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Sonnewald,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1:

Hinsichtlich des angesprochen Areals befinden sich die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. das Berliner Immobilien Management mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Verhandlungen über die Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages. Diese liegen weder in Zuständigkeit noch im Einfluss des Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Zu 2:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat mit Blick auf die Beantwortung der ersten Frage keine verbindliche Klarheit. Vielmehr sind die Ergebnisse der Verhandlungen abzuwarten. Aus Sicht des Bezirksamtes wäre eine baldige Planungssicherheit wünschenswert. 

 

Zu 3:

Entfällt – siehe Beantwortung zu 1 und 2.

 

Mit freundlichen Grüßen    

      

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

4. Einwohnerfrage:    Michael Roeder

      Wilhelmsaue 17

      (schrifltiche Beantwortung)

 

  1. In der Antwort des BA auf die 7. Einwohnerfrage von Dezember 2019 heißt es: "Der Bauvorbescheid bezieht sich auf Grundfläche, Geschossfläche und Geschosszahl sowie die Bebauungstiefe und Abstandsflächen eines Neubauprojektes."

Frage: Welche Ausmaße an der Straßenfront darf der Neubau also haben: wieviel Geschosse maximal und maximal welche Breite (zwischen den Brandmauern von Nr. 16 und Nr. 18)?

 

  1. In der Antwort des BA auf die 7. Einwohnerfrage von Dezember 2019 heißt es: "Über die Zulässigkeit eines Abbruches wurde nicht entschieden.“

Frage: Wurde bereits ein Antrag auf Abbruch gestellt oder angekündigt? Und falls ja, wann?

 

  1. In der Antwort des BA auf die 6. Einwohnerfrage von Dezember 2019 heißt es: "Das Landesdenkmalamt wurde gebeten, die Aufnahme in die Denkmalliste zu prüfen."

Frage: Wann wurde die Bitte ausgesprochen und wie wird sich das BA verhalten, wenn ein Antrag auf Abbruch des historischen Gebäudes von 1875 eingeht, bevor das Landesdenkmalamt die vom BA erbetene Prüfung abgeschlossen hat?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
 

zu 1.

Für das Grundstück Wilhelmsaue 17 gilt kein Bebauungsplan, als Beurteilungsgrundlage dient daher der Baunutzungsplan: https://www.berlin.de/gutachterausschuss/service/glossar/artikel.156350.php

Demnach wären fünf Geschosse zulässig.

Mit der Begründung, dass sich sechs Geschosse in den städtebaulichen Kontext einfügen würden (Berücksichtigung der Traufhöhe der angrenzenden Gebäude bei der Höhe) und da eine geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist, wurden die Bereifungsvoraussetzungen als gegeben betrachtet und sechs Geschosse zugelassen (also Anschluss an die seitlichen Nachbargrenzen).

 

Zu 2.

Es wurde kein Antrag auf Abbruch gestellt.

 

Zu 3.

Das Landesdenkmalamt wurde in der 42. Kalenderwoche kontaktiert.

 

Der Rest des von Ihnen unter 3. eingereichten Fragetextes ist tatsächlich eine 4. Frage, was nach den Regelungen der Geschäftsordnung der BVV nicht zulässig ist und somit auch bei einem Aufruf der Frage in der Sitzung der BVV nicht durch das Bezirksamt hätte beantwortet werden müssen. Weiterhin ist durch die Unterschutzstellung faktisch ausgeschlossen, dass die in der hypothetischen Fragestellung beschriebene Fallkonstellation überhaupt eintreten kann, sodass ich hier auch darauf beharren muss, dass Ihre Fragestellung überholt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

5. Einwohnerfrage:    Thomas Rosenberg

Parkraumbewirtschaftung gem. Koalitionsvertrag

      (schrifltiche Beantwortung)

 

  1. Warum erfolgt in Charlottenburg-Wilmersdorf keine Erweiterung des parkraumbewirtschafteten Gebietes?

 

  1. Ist im Bezirk in der laufenden Wahlperiode noch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung in Gebieten mit bisher kostenlos nutzbaren Parkplätzen geplant und wenn ja, in welchen Bereichen?

 

  1. Ist im Bezirk über die laufende Wahlperiode hinaus die Einführung von Parkraumbewirtschaftung in Gebieten mit bisher kostenlos nutzbaren Parkplätzen geplant und wenn ja, in welchen Bereichen sowie in welchem Zeitraum beziehungsweise bis wann?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1, 2 und 3

Entgegen dem, was der Koalitionsvertrag, der keine rechtliche Bindung entfaltet, suggeriert, wurde von der Landesebene keine zentrale Verantwortung für die Steuerung und Umsetzung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung übernommen. Das Bezirksamt hat eine Untersuchung zur Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung für die Gebiete des Bezirks innerhalb des S-Bahnrings in Auftrag gegeben, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert wird. Wann weitere Umsetzungsschritte erfolgen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden. Um Parkraumbewirtschaftungszonen einzurichten, sind nicht unerhebliche Investitionen notwendig, wofür die Bezirke auf eine weitere Unterstützung von der Landesebene angewiesen sind.

 

Die Parkraumbewirtschaftung leistet unter anderem auch einen Beitrag zur dringend gebotenen Luftreinhaltung. Der Parkdruck hat erheblich zugenommen und würde durch Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in den Nachbarbezirken weiter steigen. Die Kontrolle und Ahndung von falsch abgestellten Kraftfahrzeugen ist innerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen deutlich nachhaltiger zu erbringen. Auch in der Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung findet sich die zeitliche und räumliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung als Option bzw. als Forderung wieder.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

 

6. Einwohnerfrage:    Michael Roeder

      Landhausviertel - Anbau von Balkonen

      (schrifltiche Beantwortung)

 

Wird das Bezirksamt - wegen der Bedeutung für das satzungsgemäß zu erhaltende städtebauliche Erscheinungsbild sowie im Interesse der Mieter - bereit sein, öffentlich im Stadtentwicklungsausschuß die Verfasserin des Gutachtens zur Erhaltungssatzung für das Landhausviertel (1994), Architektin Frau Niemann, zu ihrem Gutachten zu befragen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Die Gestaltung der Ausschusssitzungen obliegt nicht dem Bezirksamt. Die Mitglieder des Bezirksamts unterstehen gemäß § 14 Bezirksverwaltungsgesetz in den Sitzungen der Ordnungsgewalt der Vorsitzenden des Ausschusses.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

 

7. Einwohnerfrage:    Thomas Rosenberg

Querung Uhlandstraße - Mittelinsel möglich?

      (schrifltiche Beantwortung)

 

  1. Könnte - wie vergleichbar in der Westfälische Straße; zumal das in der Uhlandstraße ohne unverhältnismäßigen Eingriff in den Fahrradangebotsstreifen sowie fließenden Kraftverkehr möglich sein dürfte - auf etwa halber Strecke, wo auf Höhe der Häuser Uhlandstraße Nr. 82 und Nr. 118 für Fußgänger der Gehweg bereits bis an die Fahrbahn heranreicht, eine Mittelinsel geschaffen werden?

 

  1. Wenn zu Frage 1 "Nein": Aus welchem Grunde beziehungsweise aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Wenn zu Frage 1 "Ja": Zu wann wäre - unter Berücksichtigung der rechtlichen, verwaltungstechnischen und sonstigen eine solche Baumaßnahme berührenden Sachverhalte - eine Realisierung denkbar?
     

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Nein

 

zu 2.

In Höhe der Uhlandstraße 82 und gegenüber befinden sich bereits zwei Überquerungshilfen, die bis an die Fahrbahn heranragen. Damit sind Fußgänger*innen, die die Uhlandstraße überqueren wollen, für den Verkehr gut sichtbar und Fußgänger*innen haben ausreichend Einsicht in den Verkehr. In der Uhlandstraße befindet sich beidseitig ein Radfahrstreifen mit jeweils 2,0 m (einschl. 0,50 m Schutzstreifen) Breite. Nach Einbau einer Mittelinsel, die min. 2,50 m breit sein müsste, wären die verbleibenden Fahrstreifen je Fahrtrichtung nur ca. 2,25 m breit. Dies entspricht nicht den Anforderungen einer Straße mit Busverkehr. Es werden hierfür 3,50 m je Fahrtrichtung gefordert. Der Einbau eines Mittelstreifens ist daher nicht möglich.

 

zu 3.

entfällt

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

8. Einwohnerfrage:    Michael Roeder

Dienstreisen des Herrn Bezirksbürgermeisters

      (schrifltiche Beantwortung)

 

  1. Da es sich bei Dienstreisen 1. um Vorgänge mit einem größeren Verwaltungsaufwand handelt und da sie 2. gemeinsam durchgeführt werden, was eine gemeinsame Planung vermutlich durch das Büro der Herrn BzBm impliziert, erscheint das Nichtvorhandensein entsprechender Aufzeichnungen wenig plausibel. Ich frage daher:
    Wer waren die "Begleiter aus BA und BVV (jeweils mit Fraktionszugehörigkeit)" bei jeder einzelnen der 27 Dienstreisen des Herrn BzBm zwischen 1.1.2017 und 1.9.2019? (Der Übersichtlichkeit halber könnte die Antwort als sechste Spalte die Tabellen von August und Oktober 2019 ergänzen.)

 

  1. Falls vom 2.9.2019 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Einwohnerfrage weitere Dienstreisen des Herrn BzBm stattgefunden haben, erbitte ich die erwähnten Tabellen zu (a) bis (d) fortzuschreiben.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Auf die Beantwortung der 17. Einwohnerfrage (DS 1304/5) vom 21.11.2019 wird verwiesen.

 

Zu 2.:

 

28

Hamburg

Teilnahme an der Sitzung des Kulturausschusses des Deutschen Städtetags

18.09.-22.09.19

150,00 €

29

Rheingau-Taunus-Kreis

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

30.11.-

02.12.19

Noch nicht abgerechnet!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

9. Einwohnerfrage:    Thomas Rosenberg

      Wilhelmsaue 17

      (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Für die Beantwortung der 6. Einwohnerfrage mit der Drucksache 1371/5 zur Einwohnerfragestunde in der Bezirksverordnetenversammlung am 12. Dezember 2019 dankend, frage ich bezüglich der Antwort zu Frage Nr. 1 ("Das Landesdenkmalamt wurde gebeten, die Aufnahme in die Denkmalliste zu prüfen." [Zit.]): Wann genau, also an welchem Datum wurde das Landesdenkmalamt Berlin gebeten, die Aufnahme in die Denkmalliste zu prüfen?

 

  1. Würde in der besagten Wilhelmsaue-17-Sache angesichts der Bindungswirkung, die ein Bauvorbescheid für ein späteres Baugenehmigungsverfahren entfaltet (sogenannter „vorweggenommener Teil der Baugenehmigung“), eine Unterdenkmalschutzstellung des Gebäudes und damit ein Eingriff in die eingetretene Bindungswirkung, mithin in die erlangte Rechtssicherheit des Bauvorbescheid-Antragstellers, den Bezirk/die zuständige Verwaltung dazu veranlassen, im Antragsfall eher einem Abriß des Gebäudes oder eher einer Beachtung des Denkmalschutzes zuzuneigen?

 

  1. In der gegenständlichen Wilhelmsaue-17-Sache sei seitens des Bezirksamtes - ohne Kontaktaufnahme mit dem urheberrechtliche Ansprüche sowie presserechtlich geschützte Freiheiten genießenden Autor, ohne Verfassen eines Kommentars unter den Artikeln und ohne Anwendung einer jederzeit möglichen Gegendarstellung - direkt bei der Zeitung "Berliner Woche" angerufen und angeblich unter Ankündigung andernfalls rechtlicher Schritte die Entfernung von Online-Beiträgen, die keine Privatsphäre belasten und keine rechtswidrigen oder strafbaren Inhalte haben, gefordert worden, weswegen ich frage: Was hat es mit diesem angeblichen Eingriff in die Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung auf sich?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohneranfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Der erste Hinweis an das Landesdenkmalamt erfolgte telefonisch aus dem Stadtentwicklungsamt. Das genaue Datum wurde nicht dokumentiert, kann aber auf die 42. Kalenderwoche eingegrenzt werden.

zu 2.

Ich verweise auf die Beantwortung der 6. Einwohnerfrage der vorangegangenen BVV, die vom selben Fragesteller eingereicht wurde:

 

„Baubescheide beziehen sich nur auf die gestellten Einzelfragen. Mit Bauvorbescheid wurde lediglich eine Entscheidung zu dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Über die Zulässigkeit eines Abbruches wurde nicht entschieden.“

Eine mögliche Denkmaleigenschaft würde einem Abbruch gegenüberstehen. Eine Entschädigungspflicht des Bezirks ist nicht ableitbar.

 

zu 3.

Dem Bezirksamt ist sehr an einer transparenten Medienlandschaft gelegen, die unverzichtbar für demokratische Entscheidungsprozesse als Handlungsgrundlage für Politik und Verwaltung ist.
Es gab mit der Zeitung lediglich eine Unterredung darüber, inwiefern auf deren Homepage eine Unterscheidung redaktioneller Inhalte von Beiträgen im Sinne eines offenen Kiez-Blogs erkennbar ist. Keinesfalls wurden rechtliche Schritte angedroht.

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

 
 

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