Drucksache - 1371/5
1. Einwohnerfrage: Stefan Woyde Überarbeitung d. bezirklichen Verkehrskonzepts
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Es gibt zurzeit keine Überarbeitung des bezirklichen Verkehrskonzepts. Die letzte Fassung stammt aus dem Juni 2016).
Zu 2 und 3: Im bisherigen Konzept wird eine Erweiterung der verkehrsberuhigten Zone um den Karl-August-Platz nicht benannt. In der letzten Sitzung der BVV ein Antrag im Sinne der Fragestellung in die BVV eingebracht worden, der explizit den gesamten Karl-August-Kiez in den Blick nimmt. Dieser ist noch nicht im Fachausschuss beraten worden. Die Beratungsergebnisse sind zunächst abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage: Ditmar Hinz Baustelle Charlottenbrunner Straße 31/32
Wer ist der Bauherr Charlottenbrunner Straße 31/32?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: Zu 1 und 2: Die Bauleitung hatte zugesagt, dass ein Bauschild angebracht würde. Leider scheint dies nicht erfolgt zu sein, daher wurde die Bauleitung von der Bauaufsicht des Bezirks erneut dazu aufgefordert. Die Daten des Bauleiters lege ich diesem Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
Gegen Antisemitismus!
4. Einwohnerfrage: Christine Wußmann-Nergiz Baumspenden
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
5. Einwohnerfrage: Joachim Jetschmann Altersgerechtes Personalmanagement
Zu 1:
Die Beschäftigtenzahlen („P.“ = Personen) stellen sich wie folgt dar:
1 (55-59 J.) 2 (60 J. +) Summe
Januar 2019 516 P. 249 P. 765 P.
September 2019 534 P. 234 P. 768 P.
Zu 2:
Für die Altersgruppe 1 (55-59 J.), die mehr als ein Viertel aller Beschäftigten der Bezirksverwaltung repräsentiert, gibt es keine altersgerechten Maßnahmen. Mit Blick auf das geplante schrittweise Anheben der Pensionsgrenze für Beamtinnen und Beamte bzw. der bereits beschlossenen kontinuierlich ansteigenden Regelarbeitszeit-Altersgrenze für Tarifbeschäftigte wird diese Altersgruppe nicht näher in den Fokus der Fragestellung genommen.
Für die Altersgruppe 2 (60 J. und älter), die weit mehr als ein Achtel der Gesamtzahl der Beschäftigten umfasst, werden punktuell Maßnahmen des Wissenstransfers nach Maßgabe und Bewilligung landesweit verfügbarer Mittel in Form von Stellendoppelbesetzungen sowie Honorarverträgen durchgeführt. Dabei erhält unser Bezirk bezogen auf diese Mittel unter allen Dienststellen im Land Berlin einen überdurchschnittlich hohen Anteil mit jährlich rund 10 % bei nur rund 2 % Beschäftigtenanteil.
Zu 3:
Die bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BerlSenG die Interessen der Seniorinnen und Senioren in den Bezirken wahr. Die Auslegung dieser Vorschrift im Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BerlSenG zeigt, dass die bezirkliche Seniorenvertretung insoweit die Interessen der im jeweiligen Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren vertritt. Die Unterstützungs- und Informationspflichten der Verwaltung nach § 3b des Gesetzes dienen der Aufgabenwahrnehmung der Seniorenvertretung.
Das Mandat der bezirklichen Seniorenvertretung wird nach § 4a Abs. 1 Satz 2 BerlSenG von den im Bezirk mit Hauptwohnsitz gemeldeten Seniorinnen und Senioren erteilt. Die Interessen dieser Bevölkerungsgruppe werden von der bezirklichen Seniorenvertretung wahrgenommen. Die besondere Gruppe der in einem Bezirksamt Beschäftigten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist mit der mandatsgebenden Gruppe der im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren nicht (teil-)kongruent. Die Interessen der Beschäftigten eines Bezirksamtes werden demgegenüber von den gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigten-vertretungen wahrgenommen. Das schließt insbesondere Maßnahmen des Personalmanagements ein.
Die Vorschrift des § 3b BerlSenG ist wegen nicht kongruenter Zielgruppen und des Vorrangs der spezialgesetzlichen Regelungen zu den Beteiligungen der Beschäftigtenvertretungen in den Dienstbehörden nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
6. Einwohnerfrage: Thomas Rosenberg Wilhelmsaue 17
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Das Landesdenkmalamt wurde gebeten, die Aufnahme in die Denkmalliste zu prüfen.
Zu 2: Bauvorbescheide beziehen sich nur auf die gestellten Einzelfragen. Mit Bauvorbescheid wurde lediglich eine Entscheidung zu dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Über die Zulässigkeit eines Abbruches wurde nicht entschieden.
Zu 3: Eine mögliche Denkmaleigenschaft würde einem Abbruch entgegenstehen. Eine Entschädigungspflicht des Bezirks ist nicht ableitbar.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
7. Einwohnerfrage: Michael Roeder Wilhelmsaue 17 (schriftlich)
Das Vordergebäude auf dem Grundstück Wilhelmsaue 17, eine bäuerliche Stadtvilla aus dem Jahr 1875, ist ein frühes Beispiel dafür, wie Wilmersdorfer Bauern zum Wandel des dörflichen Erscheinungsbildes beitrugen. Es ist das älteste Gebäude an der ehemaligen Dorfaue, und es ist eines der letzten Beispiele für das Wilmersdorf des 19. Jahrhunderts. Der jetzige Eigentümer plant offenbar Abriß und Neubau. Ich frage daher:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Mit Datum vom 04.12.2018 erging ein Bauvorbescheid. Er bezieht sich auf Grundfläche, Geschossfläche und Geschosszahl sowie die Bebauungstiefe und Abstandsflächen eines Neubauprojektes.
Zu 2: Die Denkmalschutzbehörde musste nicht beteiligt werden, da das Gebäude nicht in der Denkmalliste verzeichnet ist und auch nicht nach der denkmalrechtlichen Zulässigkeit einer Abbruchmaßnahme gefragt wurde. Bauvorbescheide beziehen sich nur auf die gestellten Einzelfragen. Mit Bauvorbescheid wurde lediglich eine Entscheidung zu dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Über die Zulässigkeit eines Abbruches wurde nicht entschieden. Zu 3: Diese Abläufe sind rechtlich geregelt. Die Untere Denkmalschutzbehörde wird bei Baugenehmigungsverfahren in allen Fällen beteiligt, welche die mehr als 1900 eingetragenen Denkmäler im Bezirk und deren Umgebungsschutz betreffen. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die Antragsteller selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Dienststellen einzuholen. Sofern eine denkmalrechtliche Einzelfrage im Rahmen des Vorbescheids gestellt wird, beteiligt der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht in diesem Verfahren die Untere Denkmalschutzbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
8. Einwohnerfrage: Joachim Neu Westkreuz (schriftlich)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: Zu 1: Aufgaben die bisher durch das Land Berlin als Auftragsverwaltung des Bundes wahrgenommen werden, werden auf der Grundlage des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) zukünftig an die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen bzw. an das Fernstraßenbundesamt übertragen.
Zu 2: Nach jetzigem Planungsstand wird die DEGES voraussichtlich auch Gärten der Bahnlandwirtschaft im Zusammenhang mit den geplanten Umbaumaßnahmen am Autobahndreieck Funkturm zumindest bauzeitlich in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
Der dritte Teil der Einwohnerfrage wurde nicht beantwortet, da es sich nicht um das selbe Thema handelt, wie in der GO §47 (2), Satz 2 gefordert.
9. Einwohnerfrage: Joachim Neu Bürgerhaushalt (schriftlich)
Zu 1.: Es trifft zu, dass die Zuweisung an den Bezirk im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 keine zweckgebundenen Mittel zum Thema Bürgerhaushalt enthalten hat.
Zu 2. und 3: Nein, Bezirksamt und BVV haben mit Blick auf den aktuellen Diskussionsprozess im Land keine entsprechende Ansatzbildung vorgenommen. Derzeit gibt es noch kein landesweites Modell. Auf Basis des aktuellen Senatsbeschlusses Nr. S-2739/2019 vom 7. November 2019 ist es für die Finanzierung eines Bürgerhaushaltes angedacht, „ein derartiges Budget über das Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWANA) bereitzustellen. Das SIWANA wird mit einem überjährigen Haushalt verwaltet, was die einmalige Gelegenheit bietet, unabhängig von den durch die Bürger/-innen eingereichten Vorschlägen und die für deren Umsetzung benötigten Zeiträume eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Darüber hinaus kann ein SIWANA-Budget bezirks- und ebenenübergreifend bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger, die am Beteiligungshaushalt mitwirken wollen, müssen sich dann nicht mit Zuständigkeiten unterschiedlicher Verwaltungen auseinandersetzen.“
Seitens des Senats ist angedacht:
Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung soll durch eine Arbeitsstruktur mit Haupt- und Bezirksverwaltungen (unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen)
Es ist ein Lenkungsgremium bestehend aus den Staatssekretären für Finanzen (Vorsitz), für Bürgerbeteiligung in der Senatskanzlei und für Umwelt- und Klimaschutz sowie einer Bezirksbürgermeisterin bzw. einem Bezirksbürgermeister vorgesehen.
Die Projektgruppe zur Mitarbeit bei der Erarbeitung des Feinkonzepts und der Unterstützung des Umsetzungsprozesses soll aus Vertreter/-innen der federführenden
Als Ziel ist vorgesehen, frühzeitig innerhalb des ersten Quartals 2020 ein auf der Grundlage des Grobkonzepts zu erarbeitendes Feinkonzept inkl. Terminplanung zu vereinbaren und schnellstmöglich mit der Umsetzung zu beginnen.
Das Votum des Rats der Bürgermeister hierzu steht noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
10. Einwohnerfrage: Joachim Neu Einwohnerfragestunde (schriftlich)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |