Drucksache - 1371/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2019 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragestunde

1. Einwohnerfrage:    Stefan Woyde

Überarbeitung d. bezirklichen Verkehrskonzepts

 

  1. Wie ist der Stand/Terminplan in Hinsicht auf die Überarbeitung des bezirklichen Verkehrskonzeptes?

 

  1. Ist darin auch eine flächendeckende, einheitliche verkehrsberuhigte Zone für den Karl-August-Kiez zwischen. Bismarck-, Kaiser-Friedrich-, Kant- und Leibnizstr. vorgesehen?

 

  1. Welche konkreten baulichen Maßnahmen wird der Bezirk zur Umsetzung dieser o.g. flächendeckenden, einheitlichen verkehrsberuhigten Zone kurz-, mittel- und langfristig unternehmen wollen und können?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Es gibt zurzeit keine Überarbeitung des bezirklichen Verkehrskonzepts. Die letzte Fassung stammt aus dem Juni 2016).

 

Zu 2 und 3:

Im bisherigen Konzept wird eine Erweiterung der verkehrsberuhigten Zone um den Karl-August-Platz nicht benannt. In der letzten Sitzung der BVV ein Antrag im Sinne der Fragestellung in die BVV eingebracht worden, der explizit den gesamten Karl-August-Kiez in den Blick nimmt. Dieser ist noch nicht im Fachausschuss beraten worden. Die Beratungsergebnisse sind zunächst abzuwarten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

2. Einwohnerfrage:    Ditmar Hinz

      Baustelle Charlottenbrunner Straße 31/32

 

  1. Baustelle Charlottenbrunner Straße 31/32
    Fehlendes Bauschild trotz Zusage des Baustadtrates

Wer ist der Bauherr Charlottenbrunner Straße 31/32?

 

  1. Welche Firtma baut Charlottenbrunner Straße 31/32?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Bauleitung hatte zugesagt, dass ein Bauschild angebracht würde. Leider scheint dies nicht erfolgt zu sein, daher wurde die Bauleitung von der Bauaufsicht des Bezirks erneut dazu aufgefordert. Die Daten des Bauleiters lege ich diesem Schreiben bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger


3. Einwohnerfrage:    Fred Hagemeister

      Gegen Antisemitismus!

 

  1. Antisemitische Taten sind in CW stark angewachsen.
    Welche Projekte gegen den Antisemitismus hat die "Partnerschaft für Demokratie (PfD)" in den Jahren 2018 und 2019 allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Partnern durchgeführt?

  2. Wie hoch waren die Ausgaben (Personal- und Sachmittel) für die unter 1. genannten Projekte der PfD in den Jahren 2018 und 2019?

 

4. Einwohnerfrage:    Christine Wußmann-Nergiz

      Baumspenden

 

  1. Wie viele Baumspenden erhielt der Bezirk C.-W. in den letzten 5 Jahren?
    ( bitte nach Jahren aufschlüsseln)

 

  1. Ersetzen diese Baumspenden, so sie denn umgesetzt wurden/werden, den Verlust an Bäumen durch Baumaßnahmen, Witterung, Klimawandel?
     

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

5. Einwohnerfrage:    Joachim Jetschmann

      Altersgerechtes Personalmanagement

 

  1. Wieviel Beschäftigte in der Bezirksverwaltung waren im Januar 2019 und im September 2019 im 55. bis zum 60. Lebensjahr und wieviel Beschäftigte waren sechzig Jahre und älter?
  2. Welche Maßnahmen des altersgerechten Personalmanagements und der Personalentwicklung und des Wissensmanagements sind für die Altersgruppen zwischen den 55. und 60. Lebensjahr sowie 60 Jahre und älter bisher vom Bezirksamt eingeleitet und durchgeführt worden und welche Maßnahmen sind für die beschriebenen Personengruppen geplant?

 

  1. Warum kommt das Bezirksamt seiner Unterstützungs-, Informations- und Beteilgungspflicht nach § 3b des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes - BerlSenG - bei Maßnahmen für die Beschäftigten, die als Seniorinnen und Senioren nach dem Seniorenmitwirkungsrecht anzusehen sind, gegenüber der bezirklichen Seniorenvertretung nicht nach?

 

Zu 1:

 

Die Beschäftigtenzahlen („P.“ = Personen) stellen sich wie folgt dar:

 

 1 (55-59 J.) 2 (60 J. +) Summe

 

Januar 2019 516 P. 249 P. 765 P.

 

September 2019 534 P. 234 P. 768 P.

 

Zu 2:

 

Für die Altersgruppe 1 (55-59 J.), die mehr als ein Viertel aller Be­schäf­tigten der Bezirksverwaltung repräsentiert, gibt es keine altersgerechten Maßnah­men. Mit Blick auf das ge­plan­te schritt­weise Anheben der Pensionsgrenze für Beamtinnen und Beamte bzw. der be­reits beschlossenen kontinuierlich ansteigenden Regel­arbeitszeit-Altersgrenze für Tarifbe­schäf­tigte wird diese Altersgruppe nicht näher in den Fokus der Fragestellung genommen.

 

Für die Altersgruppe 2 (60 J. und älter), die weit mehr als ein Achtel der Gesamtzahl der Beschäftig­ten umfasst, werden punktuell Maßnahmen des Wissenstransfers nach Maß­ga­be und Bewilligung landesweit verfügbarer Mittel in Form von Stellendoppelbesetzungen sowie Honorarverträgen durchgeführt. Dabei erhält unser Bezirk bezogen auf diese Mittel unter allen Dienststellen im Land Berlin einen überdurchschnittlich hohen Anteil mit jährlich rund 10 % bei nur rund 2 % Be­schäf­tigtenanteil.

 

Zu 3:

 

Die bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BerlSenG die Interessen der Seniorinnen und Senioren in den Bezirken wahr. Die Auslegung dieser Vorschrift im Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BerlSenG zeigt, dass die bezirkliche Seniorenvertretung insoweit die Interessen der im jeweiligen Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren vertritt. Die Unterstützungs- und Informationspflichten der Verwaltung nach § 3b des Gesetzes dienen der Aufgabenwahrnehmung der Seniorenvertretung.

 

Das Mandat der bezirklichen Seniorenvertretung wird nach § 4a Abs. 1 Satz 2 BerlSenG von den im Bezirk mit Hauptwohnsitz gemeldeten Seniorinnen und Senioren erteilt. Die Interessen dieser Bevölkerungsgruppe werden von der bezirklichen Seniorenvertretung wahrgenommen. Die besondere Gruppe der in einem Bezirksamt Beschäftigten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist mit der mandatsgebenden Gruppe der im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren nicht (teil-)kongruent. Die Interessen der Beschäftigten eines Bezirksamtes werden demgegenüber von den gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigten-vertretungen wahrgenommen. Das schließt insbesondere Maßnahmen des Personalmanagements ein.

 

Die Vorschrift des § 3b BerlSenG ist wegen nicht kongruenter Zielgruppen und des Vorrangs der spezialgesetzlichen Regelungen zu den Beteiligungen der Beschäftigtenvertretungen in den Dienstbehörden nicht einschlägig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

6. Einwohnerfrage:    Thomas Rosenberg

      Wilhelmsaue 17

 

  1. Das Gebäude Wilhelmsaue 17, 10715 Berlin, ist das um 1875 erbaute, wohl zweitälteste noch stehende Haus Alt-Wilmersdorfs, das letzte Haus, das im Bereich des früheren Dorfangers für die noch dörfliche, aber bereits erahnbar zur Vorstadt Berlins werdende Wandlung des bäuerlichen Wilmersdorf steht, eines der letzten baulichen Zeugnisse aus der Zeit der namhaften Millionenbauern wie unter anderem der Familien Blisse, Gieseler oder Mehlitz.

    Frage: Was wurde bisher unternommen, um das Gebäude als Baudenkmal auszuweisen (noch dazu, da vermutlich weniger historische Gebäude wie zum Beispiel das erst 1984 fertiggestellte in der Fasanenstraße 62, 10719 Berlin, baudenkmalfähig sind)?

 

  1. Betreffend das Gebäude Wilhelmsaue 17, 10715 Berlin, wurde ein Bauvorbescheid (siehe BauO Bln) erlassen, wobei es in Sachen dieses Grundstücks/Gebäudes schlußendlich um Abriß sowie höher verdichtete Neubebauung gehen dürfte.

    Frage: Wie verhält sich der Bezirk zu dem Sachverhalt, mithin zu dem denkmalpflegerischen Erbe, wenn weitreichende und einschlägig bindende Rechtsfolgen durch die zuständige Bezirksverwaltung in Fällen geschaffen werden, in denen eine einfache Nachfrage beim Landesdenkmalamt Berlin ein dort vorhandenes nennenswertes Schutzinteresse in Form einer prüfenswerten potentiellen Ausweisung als Baudenkmal zeitigte?

 

  1. Auf die Bedeutung des Gebäudes Wilhelmsaue 17, 10715 Berlin, wies unter anderem Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz bei dem 205. Kiezspaziergang am 12. Januar 2019 ausdrücklich hin (Station 10.3) - auch wenn das Gebäude seit der Erbauung in Teilen überformt worden sein dürfte, was jedoch zu (s)einer schutzwürdigen Historie gehören sollte.

    Frage: Wie steht das Bezirksamt zu der Auffassung, die zuständige Verwaltung könnte voreilig, zügig oder einschlägig Fakten geschaffen haben, zu denen der zuständige Bezirksstadtrat dann nicht zum ersten Mal argumentieren könnte, wenn jetzt noch berechtigte wie zulässige andere Interessen beachtet würden, mache der Bezirk sich schadenersatzpflichtig?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Das Landesdenkmalamt wurde gebeten, die Aufnahme in die Denkmalliste zu prüfen.

 

Zu 2:

Bauvorbescheide beziehen sich nur auf die gestellten Einzelfragen. Mit Bauvorbescheid wurde lediglich eine Entscheidung zu dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Über die Zulässigkeit eines Abbruches wurde nicht entschieden.

 

Zu 3:

Eine mögliche Denkmaleigenschaft würde einem Abbruch entgegenstehen. Eine Entschädigungspflicht des Bezirks ist nicht ableitbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

7. Einwohnerfrage:    Michael Roeder

      Wilhelmsaue 17

      (schriftlich)

 

Das Vordergebäude auf dem Grundstück Wilhelmsaue 17, eine bäuerliche Stadtvilla aus dem Jahr 1875, ist ein frühes Beispiel dafür, wie Wilmersdorfer Bauern zum Wandel des dörflichen Erscheinungsbildes beitrugen. Es ist das älteste Gebäude an der ehemaligen Dorfaue, und es ist eines der letzten Beispiele für das Wilmersdorf des 19. Jahrhunderts.

Der jetzige Eigentümer plant offenbar Abriß und Neubau. Ich frage daher:

 

  1. Wann hat das Bezirksamt den Bauvorbescheid erlassen und worauf genau bezieht er sich?

 

  1. Angesichts der eminenten historischen Bedeutung des Vordergebäudes für die Lokalgeschichte des Bezirks (siehe Einleitung) und angesichts der dem BA bekannten Tatsache, daß solch ein Vorbescheid Fakten schafft, frage ich: Wieso hat das BA diesen Bescheid erlassen, ohne vorher mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes zu klären?

 

  1. Welche verbindlichen Mechanismen gibt es in der Abteilung von BzStR Schruoffeneger, damit es in der ihm unterstellten Baugenehmigungsbehörde nur dann zu Verwaltungshandeln wie Bauvorbescheide kommt, wenn dies mit der ihm ebenfalls unterstellten Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem für Unter-Denkmalschutz-Stellen zuständigen Landesdenkmalamt abgestimmt ist, um so sicherzustellen, daß das historische Erbe unseres Bezirks nicht noch weiter mithilfe des Bezirksamts beschädigt wird?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Mit Datum vom 04.12.2018 erging ein Bauvorbescheid. Er bezieht sich auf Grundfläche, Geschossfläche und Geschosszahl sowie die Bebauungstiefe und Abstandsflächen eines Neubauprojektes.

 

Zu 2:

Die Denkmalschutzbehörde musste nicht beteiligt werden, da das Gebäude nicht in der Denkmalliste verzeichnet ist und auch nicht nach der denkmalrechtlichen Zulässigkeit einer Abbruchmaßnahme gefragt wurde. Bauvorbescheide beziehen sich nur auf die gestellten Einzelfragen. Mit Bauvorbescheid wurde lediglich eine Entscheidung zu dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Über die Zulässigkeit eines Abbruches wurde nicht entschieden.

Zu 3:

Diese Abläufe sind rechtlich geregelt. Die Untere Denkmalschutzbehörde wird bei Baugenehmigungsverfahren in allen Fällen beteiligt, welche die mehr als 1900 eingetragenen Denkmäler im Bezirk und deren Umgebungsschutz betreffen. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die Antragsteller selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Dienststellen einzuholen. Sofern eine denkmalrechtliche Einzelfrage im Rahmen des Vorbescheids gestellt wird, beteiligt der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht in diesem Verfahren die Untere Denkmalschutzbehörde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

8. Einwohnerfrage:    Joachim Neu

      Westkreuz

      (schriftlich)

 

  1. Stimmt es daß,die Planungen zum Umbau des Autobahnareals vom Land Berlin auf den Bund übergehen und somit der Einfluß des Bezirkes/Landes nicht mehr gegeben ist?

  2. Stimmt es,daß in den Planungen der DEGES auch Kleingärten der Bahnlandwirtschaft im Westkreuzareal entfallen ?

  3. Stimmt es, daß in Vorschlägen zur Sanierung des ICC auch die Einrahmung des Gebäudes durch Hochhäuser vorgesehen ist, deren Begleitung mit der dann notwendigen Infrastruktur und Grünausgleich aber nicht sichtbar wird?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

Zu 1:

Aufgaben die bisher durch das Land Berlin als Auftragsverwaltung des Bundes wahrgenommen werden, werden auf der Grundlage des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) zukünftig an die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen bzw. an das Fernstraßenbundesamt übertragen.

 

Zu 2:

Nach jetzigem Planungsstand wird die DEGES voraussichtlich auch Gärten der Bahnlandwirtschaft im Zusammenhang mit den geplanten Umbaumaßnahmen am Autobahndreieck Funkturm zumindest bauzeitlich in Anspruch nehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

Der dritte Teil der Einwohnerfrage wurde nicht beantwortet, da es sich nicht um das selbe Thema handelt, wie in der GO §47 (2), Satz 2 gefordert.

 

9. Einwohnerfrage:    Joachim Neu

      Bürgerhaushalt

      (schriftlich)

 

  1. Ist  es richtig, dass es keine zweckgebundenen Mittel vom Land an die Bezirke geben wird?

 

  1. Werden - nach dem Vorbild einiger Bezirke - Gelder aus dem Bezirkshaushalt für einen langfristigen Aufbau eines Bürgerhaushaltes eingestellt werden?
  2. Wie sieht das Modell eines landesweiten Bezirkshaushaltes nach dem gegenwärtigem Stand aus?

 

Zu 1.:

Es trifft zu, dass die Zuweisung an den Bezirk im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 keine zweckgebundenen Mittel zum Thema Bürgerhaushalt enthalten hat.

 

Zu 2. und 3:

Nein, Bezirksamt und BVV haben mit Blick auf den aktuellen Diskussionsprozess im Land keine entsprechende Ansatzbildung vorgenommen. Derzeit gibt es noch kein landesweites Modell. Auf Basis des aktuellen Senatsbeschlusses Nr. S-2739/2019 vom 7. November 2019 ist es für die Finanzierung eines Bürgerhaushaltes angedacht, „ein derartiges Budget über das Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWANA) bereitzustellen. Das SIWANA wird mit einem überjährigen Haushalt verwaltet, was die einmalige Gelegenheit bietet, unabhängig von den durch die Bürger/-innen eingereichten Vorschlägen und die für deren Umsetzung benötigten Zeiträume eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Darüber hinaus kann ein SIWANA-Budget bezirks- und ebenenübergreifend bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger, die am Beteiligungshaushalt mitwirken wollen, müssen sich dann nicht mit Zuständigkeiten unterschiedlicher Verwaltungen auseinandersetzen.“

 

Seitens des Senats ist angedacht:

 

Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung soll durch eine Arbeitsstruktur mit Haupt- und Bezirksverwaltungen (unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen)
erarbeitet werden, bei der Vertreter/innen des Abgeordnetenhauses, einiger Bezirksämter und weiterer Senatsverwaltungen einbezogen werden, um deren Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungsverfahren zu nutzen.

 

Es ist ein Lenkungsgremium bestehend aus den Staatssekretären für Finanzen (Vorsitz), für Bürgerbeteiligung in der Senatskanzlei und für Umwelt- und Klimaschutz sowie einer Bezirksbürgermeisterin bzw. einem Bezirksbürgermeister vorgesehen.

 

Die Projektgruppe zur Mitarbeit bei der Erarbeitung des Feinkonzepts und der Unterstützung des Umsetzungsprozesses soll aus Vertreter/-innen der federführenden
Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Vertreter/innen aus drei Bezirken, in denen nach Möglichkeit bereits
Erfahrungen mit der Anwendung von Bürgerhaushalten vorhanden sind, bestehen. Die Projektgruppe wird Arbeitsgruppen auf Verwaltungsebene für die operativen Aufgaben einsetzen.

 

Als Ziel ist vorgesehen, frühzeitig innerhalb des ersten Quartals 2020 ein auf der Grundlage des Grobkonzepts zu erarbeitendes Feinkonzept inkl. Terminplanung zu vereinbaren und schnellstmöglich mit der Umsetzung zu beginnen.

 

Das Votum des Rats der Bürgermeister hierzu steht noch aus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Naumann

 

 

10. Einwohnerfrage:    Joachim Neu

      Einwohnerfragestunde

      (schriftlich)

 

  1. Gibt es Bestrebungen die Einwohnerfragestunde in der BVV abzuschaffen?

 

  1. Das BzVerwG sieht eine Soll Bestimmung vor.Ergiebt sich daraus ein nicht  ohne abweichende Begründung juristisch gegebene Verpflichtung zur Durchführung?
    (s.Kommentar Ottenberg)

 

  1. Welche Vorstellungen hat das BA die Einwohnerfragestunde attraktiver zu gestalten,um deren Akzeptanz zu erhöhen?
     
 
 

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