Drucksache - 1360/5  

 
 
Betreff: Tauentzien probeweise als Fußgängerzone
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Heyne/Rexrodt/Tschörtner 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2019 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
11.12.2019 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
15.01.2020 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
12.02.2020 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
06.03.2020 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2020 
-entfällt- 42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz und gemeinsam mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dafür einzusetzen, dass die Tauentzienstraße über einen ausgewählten Zeitraum zwischen Joachimsthaler Straße und Wittenbergplatz als Fußgängerzone ausgewiesen wird. Beispielsweise sollte hier als erster Schritt geprüft werden, ob der Weihnachtsmarkt von der Gedächtniskirche ausgehend zum Wittenbergplatz im gesamten Straßenraum erweitert werden könnte. In Betracht kommt auch eine Sperrung der Straße während der Sommerferien. Langfristiges Ziel soll die dauerhafte Verkehrsberuhigung in diesem Abschnitt zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der City West sein. Dafür ist es notwendig, dass die Auswirkungen auf das städtische Zusammenleben (Wirtschaft, Verkehr, Soziales) erprobt werden. Dies ist im Rahmen eines wissenschaftlichen Gutachtens zu begleiten, woraus Empfehlungen für die Stadtgestaltung hervorgehen sollen. Die Empfehlungen sollen auch Varianten enthalten, bei der nur eine Seite der Tauentzienstraße gesperrt wird und auf der anderen Seite weiter Bus-, Taxi- und Fahrradverkehr möglich bleiben.

 

Zudem soll das Gutachten berücksichtigen, dass die zukünftige Straßenbahnführung durch eine Neugestaltung des Tauentzien nicht behindert wird und der Verkehr nicht auf andere Straßen geführt wird. Das Ziel soll weniger Verkehr, mehr Mobilität sein.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2020 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 
 

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