Drucksache - 1304/5
1. Einwohnerfrage: Fred Hagemeister Straßenbäume
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Bäume an Straßen und auch in Parkanlagen prägen das Erscheinungsbild unserer Stadt. Sie verbessern nachhaltig das Stadtklima durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung. Damit tragen sie wesentlich zum Wohlbefinden in der Stadt bei.
Die Erwartungen auf eine Lärmminderung durch Bäume dürfen nicht zu hoch geschraubt werden. Um die gleiche Wirkung eines nur zwei Meter hohen Lärmschutzwalles zu erreichen, sind Pflanzbreiten von 25- 30 Metern nötig. Schalldämmende Effekte treten also erst bei Pflanzungen mit großer Bewuchstiefe und -staffelung auf. Einzelne Bäume und Baumreihen dagegen haben praktisch keinerlei Schutzfunktion.
zu 2. Die Budgetierung der Bezirkshaushalte bildet den Gestaltungsrahmen aller Bezirke Berlins. Mitte und alle anderen Bezirke finanzieren sich dabei jeweils über eine Globalsumme, die von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnet und zugewiesen wird. Nach fachlich belegten bundesweiten Standards (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) fallen Kosten in Höhe von 85 Euro pro Straßenbaum jährlich an, um den vorhandenen Bestand zu erhalten und Neupflanzungen durchführen zu können. Die Berliner Bezirke erhalten bei der Berechnung Ihrer Budgets durch die Landesebene weniger als 50 Euro. Dies hat nach nunmehr 20 Jahren und den Hitzesommern 2018 und 2019 fatale Folgen für den Bestand.
Der geschätzte Finanzbedarf für die Nachpflanzung von Bäumen, die Pflegemaßnahmen zur Verbesserung des Baumbestandes, die Sanierung von Baumstandorten und die zusätzliche Wässerung und Düngung von Baumstandorten liegt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bei 1.300.000 Euro alleine für die Straßenbäume. Bei einer Zumessung von 600.000 Euro durch die Senatsverwaltung muss die Frage mit nein beantwortet werden.
Angesichts der Budgetierung muss davon ausgegangen werden, dass in keinem Bezirk die Finanzierung für einen Erhalt und gleichzeitigen "Wiederaufbau" des Straßenbaumbestands ausreichend ist.
zu 3. Dank einer Sonderzuweisung wurden im Jahr 2019 zusätzlich 120.000 Euro zur Wässerung und Düngung von Baumstandorten zur Verfügung gestellt. Dadurch konnten jedoch nicht einmal die Hitzebedingten Mehrbedarfe aufgefangen werden.
Nur bei einer Erhöhung der Zuweisung auf über 80 Euro pro Baum wären die Bezirke in der Lage, die Baumpflege fachgerecht durchzuführen, denn nur mit einer dauerhaften Erhöhung – nicht durch anlassbezogene Sonderprogramme - könnten die Bezirke langfristig planen und Personal einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage: Norbert Machachej Demokratieverständnis des Bezirksbürgermeisters
Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.
3. Einwohnerfrage: Lothar Brosda Vorplatz Casino Makkabi
Der Baustadtrat, die Sportstadträtin (hat mein Schreiben an die Feuerwehr gerichtet von dort erhalten), der Stadtrat für Bürgerdienste/Ordnungsamt, niemand fühlt sich für den Vorplatz Casino Makkabi in der Harbigstr.40 zuständig, denn dort wird fast jeden Tag wild geparkt und damit die Feuerwehreinfahrt zur Julius-Hirsch Sportanlage blockiert.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Brosda,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Die Julius-Hirsch-Sportanlage befindet sich im Fachvermögen Sport des Bezirksamtes. Die Feuerwehrzufahrt für diese öffentliche Sportanlage befindet sich nicht im Bereich der Fläche vor dem Vereinsheim des TuS Makkabi Berlin e. V., sondern geht ca. 50 m weiter, unmittelbar von der verlängerten Harbigstraße ausgehend, ab. Diese Feuerwehrzufahrt ist nach Auskunft des TuS Makkabi Berlin, der diese Sportanlage im Rahmen eines sogenannten „Großen Schlüsselvertrags“ betreut, grundsätzlich nicht zugeparkt.
Warum sich an der von Ihnen beschriebenen Stelle ein entsprechendes Schild befindet, ist Gegenstand einer laufenden, abteilungsübergreifenden Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
4. Einwohnerfrage: Renate Sandhof Verkehrsbelastung in der Reichsstraße
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1 und 2: Es handelt sich bei der Reichsstraße um eine Hauptverkehrsstraße, die als solche dem Zweck dient, dass Kraftfahrzeuge sie zum Ortswechsel durchfahren, wozu auch Lieferverkehre gehören. Die Einstufung als Hauptverkehrsstraße ist auch der Grund, warum die Verkehrslenkung Berlin bzw. die Senatsverwaltung für Verkehr zuständig ist und nicht das Bezirksamt.
Sofern die Frage auf eine Initiative des Bezirksamts für eine Sperrung der Reichsstraße für den LKW-Verkehr abzielt, kann ich eine solche nicht in Aussicht stellen. Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass auch an den anderen Hauptverkehrsstraßen Anwohner*innen leben, die unter den Emissionen leiden. Nun den LKW-Verkehr aus der Reichsstraße herauszunehmen und ihn stattdessen durch die bisher schon deutlich stärker belasteten anderen Hauptverkehrsstraßen zu schicken, würde lediglich zu einer stärkeren Konzentration der Belastung dort führen. Eine logische Ausweichstrecke wäre der Spandauer Damm, wo im Jahr 2017 (letztverfügbarer Wert) ein Stickstoffdioxid-Jahresmittel von 52 μg/m³ (Grenzwert: 40 μg/m³) erreicht wurde. Dort wurde gerade erst von der VLB zur Luftreinhaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet, um die Grenzwerte zukünftig einhalten zu können.
Die zunehmenden Probleme durch den motorisierten Verkehr lassen sich nachhaltig nur durch neue verkehrspolitische Konzepte steuern und lösen. Der Bezirk bemüht sich hier insbesondere um die Reduzierung von Lieferverkehren durch die Errichtung von Logistic Hubs. Ungeachtet dieser Einschätzung teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Situation in der Reichsstraße eine hohe Belastung darstellt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat daher jetzt Verkehrszählungen veranlasst, um auf Basis konkreter Zahlen Handlungsoptinen zu entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
5. Einwohnerfrage: Peter Flucht Parkraumüberwachung
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
zu 1. und 2. Gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugmaschine zwei Wochen unbewegt abgestellt/geparkt werden. Erst nach dieser Zeit erfüllen Sie den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, wenn sie nicht bewegt werden.
Die von Herrn Flucht geschilderte Situation ist dem Ordnungsamt hinlänglich bekannt. Es erfolgen in diesem Bereich regelmäßig Kontrollen, hierbei festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet. Darüber hinaus finden neben der regelmäßigen Bestreifung aufgrund von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern auch immer wieder zusätzliche Schwerpunktkontrollen statt.
Allerdings finden hier permanente Verschiebungen der Anhänger statt, so dass die zwei-Wochen-Frist meist eingehalten wird. Die bewusste Veränderung des jeweiligen Abstellortes erfolgt zum Teil durch die dort ansässige Bootswerft, aber auch durch Betroffene, die einschlägige Kenntnis der Rechtsgrundlage haben.
Darüber hinaus finden oftmals trotz erfolgter Ahndung keine Entfernungen der Kraftfahrzeuganhänger statt. Mangels entsprechender Beschilderung hat das Ordnungsamt leider keine rechtliche Handhabe dann umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
6. Einwohnerfrage: Joachim Jetschmann Kriminalitätsatlas 2018
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,sehr geehrter Herr Jetschmann,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Die Zuständigkeit für die Kriminalitätsbekämpfung liegt ausschließlich bei der Polizei, die die Kriminalitätsstatistik führt, auswertet und geeignete Maßnahmen ergreift. Das Bezirksamt steht in regelmäßigem Kontakt mit der Polizeidirektion 2, die u.a. für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig ist. In den quartalsweisen Treffen informiert das Bezirksamt über aktuelle Problemlagen und Hinweise aus der Bevölkerung. Die Anregungen werden von der Polizei sehr ernst genommen.
Demgemäß hat sich die Polizeidirektion 2 in Wertschätzung des stetigen kooperativen Austauschs auch bereit erklärt, im von der BVV beschlossenen Präventionsrat mitzuwirken. Die Federführung für dieses neue Gremium hat die Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur übernommen. Das Interessenbekundungsverfahren für die Koordinierung des Präventionsrates ist in der Ausschreibung. Sobald ein Träger gefunden ist, wird zur ersten Sitzung eingeladen. Also noch in diesem Jahr.
Des Weiteren arbeitet das Bezirksamt in der städtebaulichen Kriminalprävention, insbesondere bei Umgestaltungsvorhaben im öffentlichen Raum, mit dem Landeskriminalamt zusammen. Die städtebauliche Kriminalprävention zielt darauf ab, durch baulich-räumliche Gestaltung – und meist begleitende soziale Maßnahmen – Kriminalität zu verhindern oder zumindest einzudämmen. Ein Schwerpunkt ist die Vorbeugung gegen Verwahrlosungstendenzen und Nutzungskonflikte in unseren öffentlichen Grünanlagen und Plätzen. Stichpunkte sind unter anderem Übersichtlichkeit, Barrierefreiheit, gute Orientierung, gute Beleuchtung, Generationen-übergreifende Nutzbarkeit.
Außerdem wird über die Kiezorientierte Gewaltprävention das Theaterprojekt "Kinderrechte und (Cyber-) Mobbing“ in Kooperation mit der Stabsstelle Bildung für nachhaltige Entwicklung/BA Charlottenburg-Wilmersdorf durchgeführt. Dabei handelt es sich um Projektwochen mit Schulklassen (Stufen 4-6) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zum Thema Kinderrechte und häusliche Gewalt.
Ich selber habe bereits unter dem Stichwort Clan-Kriminalität Gespräche mit der örtlichen Direktion aufgenommen, die die langjährige Zusammenarbeit der gemeinsamen Schwerpunkteinsätze ergänzt. Wir sind uns auch dort einig, die gemeinsamen Strukturen zu schärfen und die Bekämpfung des Phänomenbereichs Clan-Kriminalität weiter zu verschärfen.
Mit freundlichen Grüßen
Herz Stellv. Bezirksbürgermeister
7. Einwohnerfrage: Christine Wußmann-Nergiz Städtebauliche Verträge
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
8. Einwohnerfrage: Lea Dipper Parkraumverlsut durch häufige Filmarbeiten in der Dernburg-, Herbart- und/oder Suarezstraße
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Das Bezirksamt bereitet momentan die Durchführung einer Untersuchung der Wirkung der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf sämtliche im S-Bahn-Ring befindlichen Flächen vor. Dies dient der Erfüllung der Ziele des im Juli 2019 durch den Senat beschlossenen Luftreinhalteplans (Maßnahme M4 „Parkraumbewirtschaftung“). Der Luftreinhalteplan verfolgt die Parkraumbewirtschaftung sämtlicher Flächen im S-Bahn-Ring bis 2023 als Ziel.
Zu 2: Für straßenverkehrliche Anordnungen im Zusammenhang mit Filmaufnahmen / Dreharbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen ist berlinweit die Gruppe "Filmbüro, Großraum- und Schwerverkehr" der Verkehrslenkung Berlin zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
9. Einwohnerfrage: Jenny Helga Schon Cornelsenwiese
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die an das Bezirksamt gerichtete Frage der 9. Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Die BVV hat ihrer Mai-Sitzung, auf die sich die Fragestellung mutmaßlich bezieht, nicht gegen die Bebauung der Cornelsenwiese gestimmt. Der Einwohnerantrag auf Drucksache 1075/4, der die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens forderte, wurde seinerzeit von der BVV abgelehnt. Die somit aktuelle Beschlusslage der BVV zu diesem Sachverhalt auf Drucksache 0673/5, beschlossen am 22. März 2018, beinhaltet das Ziel, "dass das Bauvorhaben auf dem Objekt Sodener Str. ohne eine Bebauung der Grünflächen realisiert wird." Der Zielkonflikt von Realisierung des Bauvorhabens und Erhalt der Grünfläche ließ sich mit dem Vorhabenträger nicht auflösen. Die Verwaltung hat nach einem entsprechenden positiven Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung am Verfahren weitergearbeitet und einen entsprechenden Auslegungsbeschluss vorbereitet. Die Ablehnung der vom Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich beschlossenen Beschlussempfehlung (Drucksache 1139/5) durch die BVV im Mai bei Stimmengleichheit und knapp 30% Enthaltungen hat zu einem Fortbestand der "unentschiedenen" Haltung der BVV zum B-Plan geführt. Ein Abbruch des Verfahrens an dieser Stelle hätte das Risiko auf Schadensersatz jedenfalls erhöht, da dem aus dem Handeln der Verwaltung entstandenen Vertrauensschutz kein ablehnender Beschluss der BVV entgegensteht. Daher hat das Bezirksamt die Auslegung des Bebauungsplans beschlossen, um das Verfahren nicht weiter zu verzögern, sondern mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch fortzufahren.
Der BVV-Beschluss zum Klimanotstand setzt das Bebauungsplanverfahren nicht außer Kraft. Am Ende ist es auch die BVV selbst, die über den Bebauungsplan zu befinden hat und dabei wie die Verwaltung die unterschiedlichen Aspekte, wozu un-zweifelhaft auch Umwelt- und Klimaschutz zählen, abzuwägen. Zwar ist in der jüngsten Vergangenheit der Klimaschutz auch in der öffentlichen Wahrnehmung und nicht nur in seiner faktischen Relevanz zu einem zentralen Punkt auf der politischen und gesellschaftlichen Agenda geworden, die Berücksichtigung ökologischer Belange und ggf. Ausgleichsmaßnahmen kennt das Baurecht aber bereits seit längerer Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
10. Einwohnerfrage: Werner Amos Cornelsenwiese
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Der Beschluss zum Klimanotstand setzt nicht automatisch andere Beschlüsse, bestehende Gesetze oder laufende Verfahren außer Kraft. Auch lassen sich daraus keine pauschalen Schlussfolgerungen ziehen. Ökologische Belange sind auch bisher im Baurecht bzw. in Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Um Fällgenehmigungen für Bauvorhaben zu erhalten, müssen Bauherren Ausgleichsmaßnahmen vornehmen oder Ausgleichszahlungen leisten.
Sollte unabhängig von ausgleichenden Maßnahmen zukünftig überhaupt keine bisher unversiegelte Fläche durch Bebauungen versiegelt werden, würde dies die Klimabilanz des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sicherlich verbessern, jedoch nicht die Rahmenbedingungen für das Klima. Da die Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum in Berlin nicht nachlassen wird, ist davon auszugehen, dass dann andernorts Flächen in Anspruch genommen werden und Vegetation zerstört wird.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
11. Einwohnerfrage: Ingo Zebger Quedlinburger Straße 45 (bitte mündlich und schriftlich)
Sehr geehrter Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Zebger, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Einwohnerfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Ja. Dieser Antrag ruht jedoch derzeit weiterhin auf Wunsch der Antragstellerin.
zu 2. Die WBM (Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH ist Antragstellerin.
zu 3. Beantragt ist der Neubau eines Gebäudes mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbeeinheiten sowie einer KiTa. Die Wohnungen in diesem Gebäude sollen zunächst durch Geflüchtete genutzt werden.
Schruoffeneger
12. Einwohnerfrage: Heinz Wermer Kleine Kaskade
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
13. Einwohnerfrage: Fred Hagemeister Treuhänder
In wie vielen Fällen hat das BA wegen langfristigen Wohnungsleerstands
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
zu 1. Es wurde noch kein/e Treuhänder/in eingesetzt. Aktuell laufen mehrere Verfahren, bei denen die Einsetzung eines Treuhänders in Frage kommen könnte.
zu 2. Im Jahr 2018 wurden 11 Geldbußen und 2019 28 Geldbußen (Stand 18.10.2019) angedroht.
Mit freundlichen Grüßen Arne Herz
14. Einwohnerfrage: Fred Hagemeister Eschenallee 3
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Das Bezirksamt hält es für notwendigerweise geboten, dem hohen Druck auf den Berliner Wohnungsmarkt und dem steigenden Risiko von Wohnungslosigkeit für bestimmte Zielgruppen mit vielfältigen geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Der oben genannte Gebäudekomplex in seiner geplanten Aufteilung von Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft, Begegnungszentrum, Kindertagesstätten und möglichen anderen Nutzungen ermöglicht eine menschenwürdige Unterbringung zu uns geflüchteter Menschen bei gleichzeitiger Realisierung anderer Nutzungsziele.
Zu 2: Die Ermöglichung von Kontakten zwischen in Unterkünften untergebrachten Menschen und Nachbar*innen ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie wird wesentlich durch Willkommensstrukturen und die Bereitschaft zum gegenseitigen Kennenlernen bestimmt. Für den o.g. Fall verweist das Bezirksamt auf die durch den Integrationsfonds geförderten Projekte „Charlottenburger Hafen“ sowie „Ulme 35“, in denen alltäglich Kontaktmöglichkeiten realisiert werden.
Bauliche Gegebenheiten und Unterbringungszahlen bestimmen selbstverständlich ebenfalls die sozialräumliche Integration. Hier wirkt das Bezirksamt im Rahmen der Möglichkeiten auf eine bestmögliche Ausgestaltung gemeinschaftlicher Unterbringung hin.
Zu 3: Der Bebauungsplan 4-67 wurde vom Bezirksamt erstellt und insofern positiv beurteilt. Auf Seite 22 des Bebauungsplanes ist ausdrücklich ausgeführt, dass die Gebäude am Standort erst dann dem sozialen Wohnungsmarkt zugeführt werden sollen, wenn sie nicht mehr zur Unterbringung geflüchteter Menschen dienen. Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
15. Einwohnerfrage: Frank Sommer Baumfällung Misdroyer Straße (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Am Straßenbaum (Nr. 36) - Prunus serrulata 'Kanzan' wurde am 21. Mai 2019 von Mitarbeitern der Straßenbauminspektion eine Regelkontrolle durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Baum fast abgestorben ist. Dass an der Schnittstelle keine Fäulnisprozesse nachgewiesen werden konnten, belegt hier nicht die Standsicherheit des Baumes. Bedauerlicherweise können die Versagenskriterien, die zur Entnahme von Bäumen führen nicht alleinig am Grün der Blätter, an der Vielzahl der Blüten oder der Schnittstelle am Stamm festgemacht werden. Die Baumkolonne begann 01. Oktober 2019, die eindeutig und unzweifelhaft abgestorbenen Bäume zu fällen. zu 2. Die Baumkontrolle in Berlin wird durch die Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen (2016) geregelt.
Es ist mindestens einmal jährlich zu kontrollieren, sofern nicht Schäden, Krankheiten, äußere Anzeichen oder Sicherheitsanforderungen des Standortes vorliegen, die eine häufigere Kontrolle erfordern. Je nach Bedarf hat die Baumkontrolle abwechselnd im belaubten und im nicht belaubten Zustand zu erfolgen.
Die zertifizierten Kontrolleure des Straßen- und Grünflächenamtes können langjährige Erfahrungen und Fortbildungen hinsichtlich der Beurteilung von etwa 43.000 Straßenbäumen vorweisen. Es besteht kein Zweifel, dass sie sehr gewissenhaft und auf höchstem fachlichem Niveau arbeiten. Dazu gehört auch, dass sie erkennen, wenn trotz der Sichtkontrolle und der anschließenden visuell-manuellen Kontrolle noch Zweifel an der Verkehrssicherheit oder hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen bestehen, eine weitergehende Untersuchung des Baumes von entsprechend geschulten, erfahrenen und mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln ausgestatteten Fachkräften durchgeführt werden muss.
Aufgrund der personellen Ausstattung des Fachamtes ist es nicht möglich, die bei den oben genannten Kontrollen festgestellten Fällgründe in jedem Einzelfall gegenüber den Anwohner*innen direkt zu kommunizieren. Anstehende Fällungen werden in der Regel über Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen auf der Internetseite des Bezirksamts angezeigt.
zu 3. Ein kausaler Zusammenhang kann nicht hergestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
16. Einwohnerfrage: Jaochim Neu Hochhaus am oberen Ku‘damm im Ortsteil Halensee? (schriftliche Beantwortung)
Raum zwischen Kurfürstendamm,Karlsruher-und Katharinenstr. - nach dem Hochhausleitplan des Senates - einen Hochhaus geigneten Ort in Höhe von über 60 m ?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Pläne für die Neuerrichtung eines Hochhauses sind nicht bekannt. Sollte ein Hochhaus mit einer Höhe von mehr als 60 m beantragt werden, könnte dies nur über ein Bebauungsplanverfahren zulässig werden. Entsprechend den Vorgaben des Bezirksamtes wäre eine Verträglichkeitsuntersuchung des Standortes erforderlich und würde eine Befassung des Baukollegiums sowie einen Architektenwettbewerb nach sich ziehen.
Das Bezirksamt hat keine Absichten, die geltenden Bebauungspläne zu ändern.
Zu 2: Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach den festgesetzten Bebauungsplänen bzw. dem übergeleiteten Baunutzungsplan und nicht nach dem Flächennutzungsplan (M1). Entlang des Kurfürstendamms ist durch Bebauungsplan IX-B163 ein Besonderes Wohngebiet gemäß § 4a BauNVO 1990 festgesetzt.
In besonderen Wohngebieten sind gemäß BauNVO die folgenden Nutzungen zulässig:
§ 4a (2)
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden können
Die möglichen Nutzungen sind durch textliche Festsetzungen des Bebauungsplans IX-B163 folgendermaßen konkretisiert worden:
Für den Rest des Blockes gelten die Festsetzungen des Baunutzungsplans. Festgesetzt ist ein beschränktes Arbeitsgebiet nach § 7 Nr. 10 BauO Bln 1958. Zulässig sind gewerbliche Betriebe, wenn sie keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können; Gebäude für Verwaltung, Geschäfts- und Bürohäuser; Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
17. Einwohnerfrage: Michael Roeder Dienstreisen des Herrn BzBm (schriftliche Beantwortung)
Wer waren (d) "Begleiter aus BA und BVV (jeweils mit Fraktionszugehörigkeit)" bei jeder einzelnen der 23 Dienstreisen des Herrn BzBm? Es geht bei dieser Frage um die t a t s ä c h l i c h e Teilnahme von Mitgliedern der beiden politischen Gremien samt ihrer Fraktionszugehörigkeit, und zwar je Reise, und n i c h t um die Abrechnung ihrer Reisekosten. Der Übersichtlichkeit halber könnte die Antwort als sechste Spalte die Tabelle zu Einwohnerfrage 22 vom August 2019 ergänzen.
Zu 1: Im Büro des Bezirksbürgermeisters wird keine Liste im Sinne der Fragestellung geführt.
Zu 2:
Zu 3: Einladungen durch den/die jeweilige/n kommunalpolitische/n Gastgeber*in betreffen in der Regel gleichfalls die kommunalpolitische Ebene (Bezirksamt/BVV). Natürlich gibt es auch die Einbeziehung von Bürger*innen, wenn es gelingt, dies gegenseitig zu vereinbaren (so zum Beispiel mit Split im Bereich Sport geschehen).
Die beiden Partnerschaftesvereine Charlottenburg und Wilmersdorf nehmen ihre städtepartnerschaftlichen Kontakte in eigener Verantwortung wahr, wozu u.a. auch die Durchführung von „Bürgerreisen“ gehört.
Mit freundlichen Grüßen,
Naumann
18. Einwohnerfrage: Rudolf Harthun Seesener Straße 40-47 (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Es wurde aufgrund der im Verhältnis zur genehmigten Planung abweichenden Bebauung ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid legte die Bauherrin entsprechend ihrer abschließenden Vereinbarung mit dem Bezirk keine Rechtsbehelfe ein.
Zu 2: Hier wird ein (Fernwärme-)Hausanschluss hergestellt. Die Einbahnstraßenregelung gilt bis zur Fertigstellung der Maßnahme. Aktuell ist hierfür der 30.11.2019 vorgesehen.
Zu 3: Der Anordnungsempfänger wurde aufgefordert, für eine behindertengerechte und rutschsichere Anrampung zu sorgen. Weiter wurde aufgrund der Jahreszeit auf die ggf. erforderliche Schnee- und Eisbeseitigung hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
19. Einwohnerfrage: Joachim Neu Bewässerung des Suttgarter Platzes (schrifltiche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Der Einbau von Regenwasserzisternen unter dem Stuttgarter Platz ist vor dem Hintergrund der Kosten-Nutzen-Bilanz nicht als probate Lösung zu bewerten.
Zu 2: Beide Seiten des Stuttgarter Platzes, die durch die Lewishamstraße getrennt werden, sind jeweils mit einem Tiefbrunnen ausgestattet. Derzeit wird aufgrund des eingeschränkten Wasserdrucks zusätzlich ein Hydrant mit Stadtwasser mitgenutzt.
Ziel muss es sein, eine automatische Bewässerung zu installieren, die über mehrere Sektoren die gesamte Grünanlage abdeckt. Für die Finanzierung müssen Mittel von ca. 80.000 € bereitgestellt werden.
Zu 3: Die derart detaillierte Erfassung ist nicht möglich, da die Rechnungen der BWB für den in Rede stehenden Zeitraum noch nicht vorliegen. Durch die Auswahl von resistenteren und standortgerechteren Sorten können die für die Bewässerung erforderlichen Mittel entsprechend angepasst werden. Auf eine sehr gute Vorbereitung der Pflanzstandorte und einen umfassenden Schutz der Neupflanzungen ist Wert zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
20. Einwohnerfrage: Joachim Neu Haushaltsmittel für Bahnbrücke und Durchwegung Nord und Süd zum Westkreuz Bhf (schriftliche Beantwortung)
Laut Gutachten F/J/P sollen 2020 die Bahnbrücke und Durchwegung Nord sowie 2021 die Durchwegung Süd realisiert werden:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1-3: Mit aktuellem Planungsstand hat sich die Inbetriebnahme der neuen Personenüberführung am Bhf. Westkreuz auf das Jahr 2024 verschoben. Selbiges gilt für die nördliche und südliche Zuwegungen. Die Haushaltsmittel werden dementsprechend eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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