Drucksache - 1293/5  

 
 
Betreff: Arbeiternehmer*innenrechte achten - kein öffentlicher Raum für Uber und Co!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker/Gronde-Brunner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.09.2019 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
29.10.2019 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
26.11.2019 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2019 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 12.12.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass Leihfahrräder und andere Sharing-Angebote nur noch von solchen Unternehmen angeboten werden dürfen, welche sich zum Klimaschutz und sozialverträglicher Beschäftigung bekennen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Mit Schreiben vom 30.01.2020 hat sich das Bezirksamt mit dem Anliegen der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am 01.04.2020 mit-geteilt, dass für das Angebot von Leihfahrrädern oder –rollern, die von Selbstfahrern genutzt werden können, derzeit keine Konzession benötigt wird. Insofern fehlt es an einem rechtlichen Anknüpfungspunkt für Auflagen zum Umweltschutz und zur Sicherung sozialverträglicher Beschäftigung.

 

Soweit sich die Frage ggf. auf Sharing-Angebote im Rahmen der gewerblichen Personenbeförderung beziehen sollte, d. h. die Beförderung von Personen durch Unternehmen, die dazu neben dem Fahrzeug auch den Fahrer stellen, enthält das Personenbeförderungsgesetz aktuell keine Vorgaben zum Klimaschutz und für sozialverträgliche Beschäftigung.

 

Das Personenbeförderungsgesetz eröffnet auch keine landesrechtliche Kompetenz, die im Rahmen der Genehmigungserteilung Vorgaben zum Klimaschutz und zu sozialverträglicher Beschäftigung ermöglichen würde, die über die bestehenden bundesgesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann  Arne Herz

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 

 
 

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