Drucksache - 1253/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die Elektroverteilung ist komplett zu erneuern. Sanitärarbeiten sind aufgrund maroder Abwasserleitungen durchzuführen. Auch in Bezug auf die Lüftungsanlage sind Sanierungsarbeiten notwendig. Um diese grundlegenden Arbeiten durchführen zu können, ist eine Baufreiheit erforderlich. Diese ist nicht gegeben, da die ehemalige Mieterin ihrer mietvertraglichen Pflicht zur Räumung der Mietobjekte bislang nicht nachkam. sei. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin im Februar 2019 Klage auf Herausgabe der Mietobjekte sowie eine negative Feststellungklage vor dem Landgericht Berlin erhoben. Wie lange dieser Rechtsstreit noch andauert, ist nicht absehbar. Aufgrund dieses Rechtsstreits konnte auch mit einem Interessenbekundungsverfahren noch nicht begonnen werden, da das Interessenbekundungsverfahren und der zukünftige Betriebsbeginn möglichst eng beieinander liegen sollen. Um weitere, nicht kalkulierbare Verzögerungen zu vermeiden, wird das Bezirksamt nun die bisherige Mieterin mit Fristsetzung letztmalig auffordern, die von ihr zu entfernenden Gegenstände zu entfernen und die Gegenstände ggf. nach Fristablauf einlagern.
Der Mietausfall im Zeitraum von Januar bis einschließlich August 2019 durch die bislang ausgebliebene Übergabe beträgt für die Kantine und Ratskeller insgesamt 32.577,04 €. Die Kosten für den Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren belaufen sich derzeit auf 5.690,46 €. Im Falle eines vollständigen Obsiegens vor Gericht hat das Bezirksamt jedoch einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Rechtsanwaltskosten gegenüber der ehemaligen Mieterin.
Das Bezirksamt bedauert die Folgen des Leerstands, ohne dass gleichzeitig Sanierungsarbeiten stattfinden können. Gleichwohl ist der Ausgangspunkt der Verzögerungen – das Gerichtsverfahren – Ausdruck unseres demokratischen Rechtsstaats, der Grundlage unserer Verfassungsordnung und damit auch jeden Verwaltungshandelns ist. Ihn gilt es jederzeit zu verteidigen. Jeder Mensch muss das Recht haben, Entscheidungen von Verwaltungen oder in diesem Fall Vermietern gerichtlich überprüfen zu lassen. Im konkreten Fall zeigt sich leider, dass der Abbau von Kapazitäten nicht nur in der allgemeinen Verwaltung, sondern auch in der Jusitz zu unbefriedigend langen Verfahren führt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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