Drucksache - 1215/5  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Anlage zur 19. Mündlichen Anfrage
Mündliche Anfragen - Beantwortung

 

1. Mündliche Anfrage Dr. Claudia Buß

 SPD-Fraktion

 Kontrollen im Preußenpark

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welchen genauen Umfang hatte der Einsatz des Ordnungsamts am 1. Juni 2019 im Preußenpark (Bitte Aufstellung mit Anzahl der Mitarbeiter*innen, angefallenen Stunden, entstandenen Personal- und sonstigen Kosten)?

 

  1. Warum gefährden Sie mit dieser unverhältnismäßigen politischen Maßnahme, den von der BVV beauftragten gemeinsamen verabredeten Beteiligungsprozess?
     

Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.

 

2. Mündliche Anfrage Simon Hertel

 CDU-Fraktion

 Preußenpark – und plötzlich ist das

 Ordnungsamt da

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die gemeinsame Presseerklärung der Zählgemeinschaft zur Präsenz des Ordnungsamtes im Preußenpark?
     
  2. Sind weitere Einsätze geplant?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.

 

 

3. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Friday for Future – Folgen der Demo-Teilnahme

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob einzelne Schüler*innen Schwierigkeiten wegen Schulversäumnissen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Fridays for Future-Demonstrationen hatten?
     

 

  1. Welche Haltung hat das Bezirksamt zur Teilnahme von Schüler*innen an Fridays for Future-Demonstrationen, wie ist diesbezüglich der Kontakt zu den Schulen?
     

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

 

4. Mündliche Anfrage Felix Recke

 FDP-Fraktion

 Personalsituation im Fachbereich Tiefbau

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist es richtig, dass zwei erst kürzlich eingearbeitete Mitarbeiter den Fachbereich Tiefbau auf eigenen Wunsch hin schon wieder verlassen haben und welche Auswirkungen hat dies auf die Funktionsfähigkeit des Fachbereichs?

 

  1. Was wurde unternommen, um die Mitarbeiter im Fachbereich Tiefbau zu halten und warum wurde nicht versucht über eine Anpassung der BAK eine Höhergruppierung zu ermöglichen bzw. woran lag es, dass dem nicht zugestimmt wurde?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

5. Mündliche Anfrage Dr. Michael Seyfert

 AfD-Fraktion

 Sicherheitsmängel bei Leihfahrrädern

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Besteht seitens des Bezirksamts die Möglichkeit, Leihfahrradanbietern Auflagen zu erteilen, im Bezirk nur verbindlich sicherheitsgeprüfte Räder zu verleihen?

 

  1. Falls nein: Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Bürger des Bezirks sowie Besucher vor Schäden durch Leihfahrräder, die nicht sicher sind, zu bewahren? 
     

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Das Abstellen von Leihfahrrädern ist nach der gültigen Rechtsprechung zunächst einmal dem Gemeingebrauch zuzuordnen. Nutzungen infolge der Bündelung von Rädern oder aber die Einrichtung von Rückgabezonen werden gemäß dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zwar als erlaubnispflichtige Sondernutzung angesehen. Die praktische Umsetzung ist aber häufig nicht praktikabel, da sich die Aufstellung der Fahrräder auf dem öffentlichen Straßenland ständig verändert und häufig auch Fahrräder mehrerer Anbieter eng begrenzt beieinander stehen.

Da somit in der Regel keine Erlaubnisbescheide an Verleihfirmen erstellt werden, wird derzeit vom Bezirksamt keine Möglichkeit gesehen, entsprechende Nebenbestimmungen zu erteilen. 

 

zu 2.

Hier greift die normale zivilrechtliche Haftung der Leihfahrradfirmen bzw. der Nutzenden der Leihfahrräder. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

6. Mündliche Anfrage Annetta Juckel

 Fraktion DIE LINKE

 Herthas „Ersatzwohnraum“ für die Mieter*innen

der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892

 

Bitte um zusätzliche schriftliche Beantwortung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist eine Bebauung der Baumannschen Wiesen, wie von Hertha BSC zur Errichtung von Ersatzwohnraum für die Mieter*innen der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 vorgeschlagen, insbesondere vor dem Hintergrund des Bürger*innenentscheids von 2016 möglich (bitte begründen)?
     
  2. Wie bewertet das Bezirksamt das Angebot von Hertha BSC an die Mieter*innen der Berliner Bau- Wohnungsgenossenschaft von 1892, Wohnungen in dem von der Deutsche Wohnen geplanten Neubau rund um den Dickens- und Scottweg zu beziehen angesichts des aktuellen Planungsfortschritts?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Es hat 2016 kein Bürger*innenentscheid stattgefunden sondern eine Übernahme des Bürgerbegehrens durch die BVV. Für das Grundstück gibt es keinen festgesetzten Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben würde sich dementsprechend nach § 35 BauGB (Außenbereich) richten. Wohnungsbauvorhaben sind dort unzulässig. Sie können nur im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, stehen einem möglichen Vorhaben öffentliche Belange entgegen. Es handelt sich außerdem um eine öffentliche Grünanlage im bezirklichen Vermögen. Da das Bezirksamt keinerlei Bebauungsabsichten hat, entbehrt der Vorschlag von Hertha BSC jeder realistischen Grundlage.

 

Zu 2:

Aufgrund der aktuellen Sachlage und der "Hängepartie" im Planungs- und Entscheidungsprozess zum Bebauungsplan 4-59VE kann hier keine seriöse Bewertung erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

7. Mündliche Anfrage Martin Burth

  SPD-Fraktion

  Projekt „Sicherer Schulweg“ wie weit ist das

 Bezirksamt mit der Umsetzung des BVV-Beschlusses?

 

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche Vorbereitungen hat das Bezirksamt getroffen, um den Beschluss 1006/5 der BVV vom 15.02.19 zum Pilotprojekt „Sicherer Schulweg“ der berlinweit für große Aufmerksamkeit gesorgt hat umzusetzen – die Berichtspflicht des BA endete am 31.5.2019?

 

  1. Falls das Bezirksamt bis zum Einschulungstermin Mitte August 2019 die notwendigen 2x 2 Verkehrszeichen (temporäres Fahrverbot und eingeschränktes Halteverbot) an den beiden zur Nehringschule benachbarten Kreuzungen anordnen und die erforderlichen Abstimmungen mit Polizei, Schule und Ordnungsamt nicht durchführen wird, warum nicht? 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die 07. Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Es gibt bisher weder einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung noch eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Schule zur oben genannten Drucksachennummer.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

8. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann

 CDU-Fraktion

 Vor- und Nachbereitung von Projekten

 sowie Zeiten der eigentlichen Arbeit mit

 der Zielgruppe bei den im Begleitausschuss

 bewilligten Projekten
 

Mündliche Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der 13. Mündlichen Anfrage Nr. 1065/5 in der BVV vom 21. Februar 2019 und zur schriftlichen Beantwortung der 8. Mündlichen Anfrage Nr. 1134/5 in der BVV vom 11. April 2019

 

Ich frage nunmehr zum 3. Mal das Bezirksamt, weil ich sicherlich einen Anspruch auf eine sachgerechte Antwort des Bezirksamtes auf meine Frage habe, statt einer Belehrung bezüglich einer Zuständigkeit des Ausschusses, der keinesfalls eine Mündliche Anfrage beantworten darf. Realiter ist meine Anfrage nach nunmehr 4 Monaten inklusive zweier Wiederholungen noch immer nicht beantwortet.

 

  1. Wie viele Stunden wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bei den einzelnen vom Begleitausschuss bewilligten Projekten jeweils für die Vor- beziehungsweise Nachbereitung in Ansatz gebracht und wie viele Stunden wurden für die tatsächliche Durchführung der Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe in Ansatz gebracht?
     
  2.  

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hartmann,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Mündliche Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der 13. Mündlichen Anfrage
Nr. 1065/5 in der BVV vom 21. Februar 2019 und zur schriftlichen Beantwortung der 8. Mündlichen Anfrage Nr. 1134/5 in der BVV vom 11. April 2019

 

Ich frage nunmehr zum 3. Mal das Bezirksamt, weil ich sicherlich einen Anspruch auf eine sachgerechte Antwort des Bezirksamtes auf meine Frage habe, statt einer Belehrung bezüglich einer Zuständigkeit des Ausschusses, der keinesfalls eine Mündliche Anfrage beantworten darf. Realiter ist meine Anfrage nach nunmehr 4 Monaten inklusive zweier Wiederholungen noch immer nicht beantwortet.

 

Zu 1:

Aufgrund Ihrer nochmaligen Anfrage erfolgte eine Abstimmung mit dem Leiter des Rechtsamtes. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Bezirksamt / Interne PfD-Koordination zu den angefragten Daten keine Statistik führt. Diese ist auch nicht erforderlich, da über die Beteiligung des Begleitausschusses, dem der Fragesteller selbst angehört, eine inhaltliche Befassung erfolgt, die insbesondere auch den inhaltlichen Bezug der Fragestellung beinhalten kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Naumann

 

 

9. Mündliche Anfrage Maximilian Rexrodt

 FDP-Fraktion

 Haus der Nachbarschaft

 

  

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Integrationsbüro, sowie das Bezirksamt die Tatsachen, dass vor der Eröffnung des Haus der Nachbarschaft eine (politische) Veranstaltung durchgeführt wurde, die nichts mit dem Auftrag des Vereins in bezirklicher Trägerschaft gemeinsam hat.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob der Träger für Räumlichkeiten und andere Dienstleistungen vergütet wurde oder ob die Räumlichkeiten und weitere Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Rexrodt,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich korrigiert zu 1.: Absatz 3 (fett) wie folgt:

 

Zu 1.:

Allgemeinpolitische Veranstaltungen von Parteien, Fraktionen oder politischen Gruppierungen, die keinen expliziten Bezug zum Nutzungszweck der Einrichtung haben, werden vom Bezirksamt abgelehnt. Dies wurde dem Träger sowohl vom Bezirksbürgermeister als auch dem Integrationsbüro vermittelt. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Besuche oder Veranstaltungen, die die inhaltlich geförderte Arbeit des Trägers in der Einrichtung betreffen. Dies gilt gleichermaßen für das Haus der Nachbarschafft wie auch die Ulme 35.

 

Üblicherweise werden solche politischen Besuche und Veranstaltungen vorab mit dem Integrationsbüro abgesprochen. Die oben genannte Veranstaltung wurde im Vorfeld bedauerlicherweise nicht mit dem Integrationsbüro kommuniziert

 

Neben Mandatsträger*innen der SPD (MdA/BVV), die das Haus im März zwecks Kennenlernen besuchten, wird im September der Ortsverband Alt-Wilmersdorf der CDU vor Ort erwartet.

 

Zu 2.:

Für die kritisierte Veranstaltung wurden keine bezirklichen Fördergelder verwendet. Vom Nutzer wurde für die Veranstaltung ein Nutzungsentgelt entrichtet. Eine kostenlose Überlassung von Dienstleistungen fand nicht statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

10. Mündliche Anfrage Niklas Schenker

 Fraktion DIE LINKE

 Genehmigungskriterien in den sozialen

 Erhaltungsgebieten

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Was zählt das Bezirksamt in der Genehmigungspraxis zum „zeitgemäßen Ausstattungsstandard“, unterliegt damit also nicht den Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts?
     
  2. Wie bewertet das Bezirksamt, dass im Bezirk Mitte als „zeitgemäßer Ausstattungsstandard“ lediglich der erstmalige Einbau eines Bades und einer Zentralheizung, der Austausch von Einfachfenstern in Isolierglasfenster und die Mindestanforderungen der EneV anerkannt wird und alle weiteren Sanierungsmaßnahmen als Modernisierungen betrachtet werden, die dem sozialen Erhaltungsrecht unterliegen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Im Amtsblatt für Berlin Nr. 38 vom 21. September 2018 (Seite 5230f) hat das Bezirksamt seine Genehmigungskriterien für Maßnahmen in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen veröffentlicht. Darin werden die Maßnahmen, die einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard überschreiten, aufgelistet.

 

zu 2.

Sofern der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht von ihnen betroffen ist, bewertet das Bezirksamt die Haltungen und Handlungen anderer Bezirksämter grundsätzlich nicht. Zur Frage ist anzumerken, dass auch in Charlottenburg-Wilmersdorf der Einbau eines zweiten Bades oder einer zweiten Dusche oder Maßnahmen zur Energieeinsparung über die Mindestanforderungen der EnEV hinaus die Genehmigungskriterien für einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard überschreiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

11. Mündliche Anfrage Dr. Ann-Kathrin Biewener

 SPD-Fraktion

 Schulwegsicherheit am Heckerdamm

 


Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Inwieweit ist dem Bezirksamt bekannt, dass es am Heckerdamm regelmäßig zu gesetzes- widrigen Fahrverhalten kommt und was gedenkt das Bezirksamt dagegen zu tun?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Situation hinsichtlich des allmorgendlichen Schulwegs für die ortsansässigen Kinder?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1:

Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und die Ahndung hierbei festgestellter Verstöße ist ein ständiges Aufgabenfeld des Außendienstes des Ordnungsamtes. Der Heckerdamm befindet sich nicht in der Parkraumbewirtschaftung, so dass ausschließlich die Dienstkräfte des Allgemeinen Außendienstes im Rahmen der sogenannten Regelbestreifung nach Maßgabe personeller Möglichkeiten täglich in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (außer sonntags von 08:00 bis 16:00 Uhr) in diesem Bereich tätig werden können.

 

Die Problematik ist dem Ordnungsamt, auch aufgrund von Beschwerden bekannt, es finden daher auch immer wieder gezielte Kontrollen statt. Die Verkehrsüberwachung ist jedoch nur eines von vielen Aufgabenfeldern, die der Allgemeine Ordnungsdienst bedienen muss.

 

zu 2:

Dem Ordnungsamt ist die allmorgendliche Situation an vielen Schulen im Bezirk, auch durch Beschwerden, bekannt.

 

Die hierbei festgestellten - vorrangig durch Eltern von Schülerinnen und Schülern verursachten - Verkehrsgefährdungen werden durch den Allgemeinen Ordnungsdienst konsequent geahndet. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf der so genannten Schulwegsicherung; in diesem Zusammenhang ist in diesem Jahr auch bereits am Heckerdamm eine Kontrolle erfolgt.

 

Darüber hinaus führt der Außendienst des Ordnungsamtes seit Jahren eine „Schulwegüberwachung“ durch, d.h. in den beiden Wochen nach dem Schuljahresbeginn finden nach Verfügbarkeit freier Kräfte Kontrollen des ruhenden Verkehrs vor den Schulen in Charlottenburg-wilmersdorf statt.

 

Neben aufklärenden Gesprächen werden hierbei mündliche Verwarnungen ausgesprochen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Dies wird auch in Zukunft beibehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

12. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

 Klimaschutz für alle Bürger sichtbar machen!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt, aufgrund der Wichtigkeit des Klimaschutzes, seine Prioritäten bezüglich der Neupflanzung von Straßenbäumen umgestellt?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Dank der tatkräftigen Unterstützung durch die Stadtbaumkampagne „Stadtbäume für Berlin“ im Herbst 2013, Frühjahr 2015, Herbst 2016 und Frühjahr / Herbst 2018 wurde mit 104 Bäumen je Kilometer Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf (Durchschnitt: 80 Straßenbäume je Kilometer) der dichteste Bestand der Berliner Bezirke erreicht bzw. gesichert.

 

Die unzureichenden Personalsituation und der seit Jahren aufgelaufenen Bearbeitungsstau in der Baumpflege führten dazu, dass zuletzt die Neupflanzungen von Straßenbäumen (nicht von Anlagenbäumen in Parks) ausgesetzt wurden. Durch die Fokussierung des Amtes auf pflegerische Maßnahmen wie die Totholzbeseitigung konnte der Anteil der schadhaften Straßenbäume deutlich reduziert werden. Die Pflegemaßnahmen sind wichtig für den Erhalt und daher auch vor dem Hintergrund des Klimawandels höher zu priorisieren, da Neupflanzungen im Vergleich zu Altbäumen eine geringere Wirkung auf ihre Umgebung erzielen.

 

Vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist geplant, bis Herbst 2019 voraussichtlich 170 Standorte für die Pflanzungen der Stadtbaumkampagne im Frühjahr 2020 zu melden.

zu 2.

entfällt

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

13. Mündliche Anfrage Annetta Juckel

 Fraktion DIE LINKE

 Toilettenanlagen im Bezirk

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird die Toilette der Wall AG gegenüber dem U-Bahnhof Ruhleben nach Kenntnis des Bezirksamts erhalten und wenn nein, standortnah Ersatz geschaffen (bitte erläutern)?
     
  2. Was unternimmt das Bezirksamt, um auch Charlottenburg-Wilmersdorf mit zusätzlichen, modernen und barrierefreien Unisex-Toiletten (der Wall AG) auszustatten, wie sie berlinweit ausgeweitet werden sollen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Das Bezirksamt hat hierüber noch nicht abschließend entschieden. Der Standort hat bezirksweit die geringsten Nutzungszahlen. Das Bezirksamt hat die Firma Wall AG allerdings gebeten, vorerst auf den Abbau zu verzichten.

 

Zu 2:

Nach dem Auslaufen des bisherigen Vertrages zwischen der Wall GmbH und dem Land Berlin werden die bestehenden Toiletten abgebaut und in der Regel durch das neue Modell ersetzt. Standortoptimierungen sind hierbei möglich. Nach dem neuen Toilettenvertrag  mit der Wall GmbH hat das Land Berlin die Möglichkeit, vom Toilettenbetreiber die Errichtung und den Betrieb weiterer neuer Toilettenanlagen zu verlangen. Somit kann für die Jahre ab 2021 die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Die Festlegung der konkreten Toilettenstandorte erfolgt in Abstimmung mit den Bezirken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

14. Mündliche Anfrage Dr. Ann-Kathrin Biewener

 SPD-Fraktion

 Auswirkungen des Jugendhilfegesetzes

 für Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Auswirkungen wird das kürzlich beschlossene Jugendfördergesetz für unseren Bezirk haben?

 

  1. Welche konkreten Terminplanungen gibt es zur Implementierung des Gesetzes im Bezirk?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, Sehr geehrte Frau Dr. Ann-Kathrin Biewener,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass wir im Rahmen der neuen Produkten der Jugendarbeit, aber auch mit der verbesserten finanziellen Ausstattung  positive Auswirkungen, eine höhere Vielfalt sowie eine quantitative und qualitative Verbesserung der Jugendarbeit im Bezirk erwarten.

 

Neben den bisherigen Angeboten in den Jugendfreizeiteinrichtungen, den Reise- und Erholungsmaßnahmen sowie den Beteiligungsformaten für Kinder und Jugendliche können nun auch mobile Angebote und temporäre, vorübergehende Projekte geplant und umgesetzt werden. Mit mehr Geld lassen sich auch mehr Angebote realisieren, aber auch mehr gut ausgebildete und tarifgerechte sozialpädagogische Fachkräfte einstellen.

 

Insgesamt also ein positiver Ausblick den ich Ihnen hier bekanntgeben kann.

 

zu 2.

Zur Implementierung der neuen Produkte werden bereits im Jahr 2019 die Sitzungen der AG Jugend (als AG nach dem § 78 SGB VIII) genutzt, um die Träger der freien Jugendhilfe, die im Bezirk in der Jugendarbeit tätig sind, auf die neuen Produkte einzustellen und auf die kommende Planung der Jugendarbeit im Bezirk vorzubereiten. Der Jugendhilfeausschuss als der für diese Planung und Umsetzung zuständige Ausschuss, wird über die Arbeitsschritte informiert und muss ohnehin über den neuen Jugendhilfeplan für die Jugendarbeit beschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

15. Mündliche Anfrage Simon Hertel

 CDU-Fraktion

 Rüdesheimer Platz – Wüste wie am Olivaer Platz?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde das vor nicht langer Zeit gepflanzte Blumenbeet auf dem Rüdesheimer Platz bereits jetzt wieder entfernt und warum erfolgte die Entfernung nur schrittweise, verteilt auf einen Zeitraum von einer Woche?

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Zustand der Heckenpflanzen am zentral gelegenen Blumenbeet?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die hier in Rede stehende Bepflanzung ist traditionell eine vom Bezirksamt betreute Wechselbepflanzung. Die Sommersaison beginnt ca. Mitte Mai bis Anfang Juni. Bei der Bepflanzung, die entfernt worden ist, handelt es sich um die Frühjahrsbepflanzung.

Aufgrund der saisonalen Trockenheit, mussten die Beschäftigten zeitweise zum Wässern empfindlicher Pflanzenbestände abgezogen werden. Dadurch hat der Wechsel der Bepflanzung länger als üblich gedauert.

 

Zu 2:

Die Koniferen-Hecken um diverse Beete auf dem Rüdesheimer Platz sind überaltert. Sobald personelle und finanzielle Kapazitäten verfügbar sind, wird die Hecke in einer der nächsten Pflanzperioden ersetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

16. Mündliche Anfrage Niklas Schenker

 Fraktion DIE LINKE

 Wohngeld

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie lange muss aktuell durchschnittlich auf den Bescheid eines Wohngeld-Antrages gewartet werden?
     
  2. Wie hoch liegt im Durchschnitt das bewilligte Wohngeld und wie hat sich diese Summe in den letzten fünf Jahren verändert?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Die Wartezeit beträgt 6 bis 8 Wochen, da meist Unterlagen nachgefordert werden müssen.

Zu 2.

          Stichtag 12.06.2019  : 152 €

    12.06.2018 : 155 €

    12.06.2017 : 157 €

    12.06.2016 : 105 €

    12.06.2015 : 120 €

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

17. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

 Klimaschutz fängt beim Bürgermeister an!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird der Dienstwagen des Bezirksbürgermeisters auf Elektromobilität beziehungsweise Hybridantrieb umgestellt?

 

  1. Wie viele Angebote von Anbietern von Elektroautos oder Autos mit Hybridantrieb wurden bisher eingeholt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sell,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich insgesamt wie folgt:

 

 

Zu 1 und 2:

Die bereits erfolgte Prüfung der Nutzung eines E-Dienstwagens im Echtbetrieb hatte leider zum Ergebnis, dass diese Angebote keine Standheizung enthalten, die für den Arbeitsplatz des Fahrers unverzichtbar ist.

 

Bezogen auf den nächsten Dienstwagen werden derzeit Angebote für ein Auto mit Hybridantrieb eingeholt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Naumann

 

 

18. Mündliche Anfrage Kai-Uwe Dalichow

 CDU-Fraktion

 Ab durch die Hecke…oder warum ist ein

 Fahnenmast wichtiger als Grün?

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die mutwillige Zerstörung der Hecke vor dem Rathaus Charlottenburg durch den Aufbau eines weiteren Fahnenmastes?
     
  2. Wird die zuständige Abteilung die Hecke nachpflanzen und so das Gesamterscheinungsbild des Rathauses Charlottenburg wiederherstellen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die Wegnahme der Hecke war keine mutwillige Zerstörung, sondern notwendige Bauvorbereitung für das Fundament eines Fahnenmastes, der zwischenzeitlich aufgestellt wurde. Die Aufstellung erfolgte auf Wunsch des Bezirksamtskollegiums.

 

Zu 2:

Durch das Fundament kann, analog zu den bereits stehenden Fahnenmasten, die ebenfalls die Eiben-Hecken unterbrechen, an dieser Stelle keine Hecke nachgepflanzt werden. Das Gesamterscheinungsbild des Rathauses Charlottenburg ist dadurch nicht beeinträchtigt. Bei angeordneter Beflaggung können nun Europa-, Bundes- und Landesflagge nebeneinander an Masten mit gleichen Abständen gehisst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

19. Mündliche Anfrage Hans-Joachim Fenske

 CDU-Fraktion

 Baumaßnahmen – noch im Zeitplan?

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Auf welchen Sportplätzen sind vor oder während Sommersaison welche Baumaßnahmen begonnen worden und wie liegen diese im Zeitplan?
     
  2. An welchen Schulen sind vor oder nach Ostern welche Baumaßnahmen begonnen worden und wie liegen diese im Zeitplan?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die im Sportstättensanierungsprogramm 2019 gelisteten Maßnahmen

 

  1. SpA Hubertussportplatz: Sanierung der kunststoffgebundenen Leichtathletikanlage; 2. BA
  2. SpA Am Volkspark: Sanierung des nicht mehr sportfunktionsfähigen Kunststoffrasengroßspielfeldes I mit Nebenflächen, 1. BA
  3. Wally-Wittmann-Sportanlage: Sanierung des nicht mehr sportfunktionsfähigen Kunststoffrasengroßspielfeldes Hockey

 

liegen alle im Zeitplan. Die verfügbaren Mittel werden wie auch in den vergangenen Jahren zum Jahresende kassenwirksam abgerechnet.

 

Zu 2:

Die Baumaßnahmen (s. Anlage) erfolgen ganzjährig - nicht nur in den Oster-/ Sommerferien - und liegen gut im Zeitplan.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 
 

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