Drucksache - 1209/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf im Rahmen eines Pilotprojektes für eine Dauer von zwei Jahren auf Sanktionen gegenüber Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II verzichtet wird. Der BVV ist bis zum 31.01.2020 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich mit dem Anliegen an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt mit der Bitte, sich beim zuständigen Bundesministerium im Rahmen der derzeitigen Neubewertung des Themas Sanktionen für ein entsprechendes Modellprojekt in Charlottenburg- Wilmersdorf einzusetzen.
Mit Schreiben vom 16.01.2020 hat der Staatssekretär Herr Alexander Fischer darauf wie folgt geantwortet:
„Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat Wagner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.12.2019. Sie berichteten, dass Ihr Bezirksamt durch einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf am 21.11.2019 beauftragt wurde, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf ein auf zwei Jahre befristetes Pilotprojekt durchzuführen, welches auf Sanktionen gegenüber SGB II-Leistungsbeziehenden verzichtet. Auch das Bezirksamt Spandau hatte sich bereits im vergangenen Jahr mit einer solchen Bitte an uns gewandt.
Das Land Berlin setzt sich seit langem für die Entschärfung und Abschaffung von Sanktionen im SGB II ein. Ein solches Pilotprojekt wäre eine gute Möglichkeit herauszufinden, wie eine Nichtsanktionierung bei Kundinnen und Kunden, Arbeitgebern, aber auch im Jobcenter wirkt. Ich habe mich nach der Anfrage aus dem Bezirksamt Spandau bereits an das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Bitte gewandt, sich dafür einzusetzen, dass ein solches Modellprojekt, das die befristete Aussetzung von Sanktionen zum Ziel hat, in einem Berliner Jobcenter durchgeführt werden kann. Das BMAS hat sich hierzu abschlägig geäußert. (…)
Derzeit ist es den Jobcentern nicht möglich, auf Sanktionen zu verzichten. Die Rechtsfolgen bei Meldeversäumnissen und anderen Pflichtverletzungen sind in §§ 31a f. SGB II geregelt. Einzig der Bundesgesetzgeber kann hier Änderungen herbeiführen. Momentan gelten allerdings wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Entscheidung vom 05.11.2019 zu den Sanktionen im SGB II bereits Übergangsregelungen, die bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bindend sind und Gesetzeskraft haben. Danach sind beispielsweise Leistungsminderungen nach § 31a Absatz 1 Sätze 1 bis 3 SGB II, die die Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs in Fällen des § 31 Absatz 1 SGB II überschreiten, unvereinbar mit dem Grundgesetz und dürfen nicht mehr ausgesprochen werden. Die Übergangsregelungen sind ferner auf Leistungsminderungen nach § 31a Absatz 2 SGB II bei Leistungsberechtigten unter 25 Jahren anzuwenden.
Vor dem Hintergrund der oben genannten aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen im SGB II hat das BMAS für das kommende Frühjahr einen Referentenentwurf angekündigt, in dem insbesondere die Sanktionsregelungen im SGB II angepasst werden sollen. Diesen würde ich zunächst abwarten. Im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens hat auch das Land Berlin dann die Möglichkeit, sich hier politisch einzubringen.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Detlef Wagner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |