Drucksache - 1203/5  

 
 
Betreff: Verordnungsmieten auf der Grundlage gebietsspezifischer Mietspiegel in sozialen Erhaltungsgebieten einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
18.12.2019 
70. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.01.2020 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Empfehlung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den sozialen Erhaltungsgebieten grundsätzlich als Prüfkriterien zur Zulässigkeit von Modernisierungsmaßnahmen, wenn diese nicht zum zeitgemäßen Ausstattungszustand gezählt werden, Verordnungsmieten auf der Grundlage von gebietsspezifischen Mietspiegeln anzuwenden.

Konkret bedeutet dies, dass das Bezirksamt die nach der Modernisierung veranschlagten Mieten (inklusive der Modernisierungsumlage) mit den sogenannten Verordnungsmieten vergleicht. Wenn Maßnahmen eine Überschreitung der Mieten zur Folge haben, führt dies zu einer Verdrängungsgefahr und gefährdet den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und verletzt damit die Ziele des Milieuschutzes.

 

Modernisierungsmaßnahmen sollen deshalb nur dann genehmigt werden können, wenn die Umlage von Modernisierungskosten auf Höhe der Verordnungsmiete gekappt wird. Verzichten die Antragsstellenden auf die Umlegung der Modernisierungskosten, soweit diese oberhalb der jeweiligen Verordnungsmiete liegen, sollen diese genehmigt werden können. Übersteigt die Miete bereits vor Modernisierung die Verordnungsmiete, muss der*die Eigentümer*in auf die Modernisierungsumlage komplett verzichten.

 

Die gebietsspezifischen Mietspiegel sind auf wissenschaftlicher Grundlage und statistisch fundiert zu bilden und sollen sowohl alle bestehenden wie neuen Mietverhältnisse abbilden.

Der BVV ist bis zum 31.10.2019 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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