Drucksache - 1197/5  

 
 
Betreff: Klimanotstand in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Centgraf/Drews 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
20.08.2019 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Charlottenburg-Wilmersdorf nach dem Vorbild von Konstanz den Klimanotstand festzustellen  und sich dafür einzusetzen, dass auch auf Landesebene der Klimanotstand festgestellt wird.

Mit dem Klimanotstand werden alle Beschlüsse des Bezirks unter einen Klimavorbehalt gestellt und auf mögliche Folgen für Klima und Umwelt geprüft. Der Klimaschutz hat dabei oberste Priorität.

Es  sollen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, die ihren Teil dazu beitragen, eine klimaneutrale Stadt in naher Zukunft zu ermöglichen:

1. Das Bezirksamt wird angehalten, bei Maßnahmen und Aktivitäten, über die es entscheidet, die Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) , insbesondere auf die Ziele  7 bezahlbare Energie, 11 nachhaltige Städte und Gemeinden und 13, Maßnahmen zum Klimaschutz zu prüfen.

2. Bei allen Neubauvorhaben im Bezirk wird in der Bauberatung darauf hingewirkt, mindestens einen Nullenergiestandard zu realisieren. Die Neubauvorhaben des Bezirks sind möglichst  im Nullenergiestandard zu realisieren. Beim Senat soll sich das Bezirksamt für eine Verschärfung der Bauordnung einsetzen.

3. Der Bezirk informiert auf der Internetseite und ggf. über Informationsblätter über die Ausrufung des Klimanotstandes und die darauf folgenden Maßnahmen des Bezirks.

4. Der Bezirk wird beim Senat vorstellig mit dem Anliegen, das Klimaschutz- und Energieprogramm des Landes Berlin so zu verschärfen, dass zum Jahr 2050 uneingeschränkte Klimaneutralität erreicht wird.

5. Im Jahresrhythmus überprüft das Bezirksamt, mit welchen weiteren Maßnahmen und Aktivitäten es auf den Klimanotstand reagieren kann.

Der BVV ist bis zum 31.12. 2019 zu berichten.

Begründung

Der Klimawandel ist gegenwärtig eine der existenziellsten politischen Aufgaben. Wir haben die vielleicht letzte Möglichkeit, starke irreversible Schäden noch abzuwenden, weitreichende Veränderungen in der Natur und das Überleben der menschlichen Zivilisation auf unserem Planeten zu sichern. Unsere natürlichen Lebensverhältnisse sind mit den Klimaverhältnissen im geologischen Holozän entstanden  und von diesen abhängig. Um dem Klimawandel wirksam zu begegnen, reichen einzelne Gesetze nicht. Alle politischen Ebenen müssen ihren Teil dazu beitragen, den Klimawandel aufzuhalten.

Nach dem  Sonderbericht des Weltklimarats  „Global Warming of 1,5 C“ vom Oktober 2018 müssen die anthropogenen Treibhausgas-Emissionen bis 2030  weltweit um 40% gegenüber dem Niveau von 2010 verringert werden  und im Jahr 2050 „netto Null“ erreichen, soll die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius begrenzt bleiben. Sofern eine  globale Erwärmung von  2 Grad hingenommen wird,  müssen die Treibhausgas-Emissionen  bis 2030 um 25% sinken und „netto Null“ im Jahr 2070 erreichen. Das 2-Grad Ziel, das auf der Pariser Weltklimakonferenz als maximal zulässig beschlossen wurde, impliziert allerdings nach Einschätzung der Fachwissenschaft ein hohes Risiko, dass die sogenannten “tipping points“ einer sich selbst verstärkenden Erderwärmung überschritten werden. Eine irreversible Veränderung der klimatischen Verhältnisse kann nur dann vermieden werden, wenn eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen deutlich vor 2030 einsetzt:

Diese Einschätzungen des Weltklimarats begründen die Feststellung des Klimanotstands.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen