Drucksache - 1134/5
1. Mündliche Anfrage Constanze Röder SPD-Fraktion Zustand der sanitären Anlagen in der Turnhalle Schloßstraße 1
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche Anfrage Simon Hertel CDU-Fraktion Rheingauer Weinfest 2019
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.
3. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baustelle Kreuzung Prinzregentenstraße/Güntzelstraße
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
4. Mündliche Anfrage Stephanie Fest FDP-Fraktion Umgang mit E- Mails
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
5. Mündliche Anfrage Hans Asbeck AfD-Fraktion Neubau Herthastadion
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
6. Mündliche Anfrage Sebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Photovoltaikanlagen auf bezirklichen Gebäuden und Flächen
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
7. Mündliche Anfrage Alexander Sempf SPD-Fraktion „ZuHaus in Berlin“ in Charlottenburg- Wilmersdorf?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Das Bezirksamt bringt sich wie folgt ein: - Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin e.V., die das Projekt durchführt, bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie - Unterstützung der Verbraucherzentrale bei der Auswahl der Pilotquartiere durch Ortskenntnis des Bezirksamtes. - Das Bezirksamt erwartet aus der Teilnahme am Projekt eine mittelfristige Verringerung des Energieverbrauchs vor Ort und eine Reduktion des Einsatzes fossiler Brennstoffe und damit einen Beitrag zur Erfüllung der Berliner Klimaschutzziele nach Berliner Energiewendegesetz. Die Teilnahme ist für das Bezirksamt kostenfrei.
Zu 2. Die Kriterien der Gebietsauswahl sind: - Überwiegend selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser im Projektgebiet, - mindestens mehrere Hundert Haushalte, - wenn möglich: Vorhandensein lokaler Multiplikatoren, Initiativen oder Nachbarschaften.
Diese Kriterien haben zur Auswahl der Projektgebiete Schmargendorf (bestehend aus drei Teilregionen) und Ruhleben geführt. Das ebenfalls die Kriterien erfüllende Gebiet "Siedlungen Eichkamp und Heerstraße" wurde bewusst ausgeklammert, da diese Siedlungen bereits die Verbesserung von Energieverbrauch und -versorgung im Rahmen eines eigenen Konzeptes zur energetischen Stadtsanierung durchführen. Die Finanzierung des Pilotprojektes erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz direkt an die Verbraucherzentrale. Die Auswahlkriterien sind Bestandteil der Förderzusage der Senatsverwaltung an die Verbraucherzentrale, daher kann das Bezirksamt darauf keinen wirksamen Einfluss nehmen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass eine geförderte Energieberatung vor Ort im Wert von ca. 250 € bundesweit auch für Hausbesitzer außerhalb der Projektgebiete erfolgen kann. Außerhalb der Gebiete wird ein Eigenanteil von 30 € verlangt, dieser entfällt in den Projektgebieten.
Mit freundlichen Grüßen Schruoffeneger
8. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Vor- und Nachbereitung von Projekten sowie Zeiten der eigentlichen Arbeit mit der Zielgruppe bei den im Begleitausschuss bewilligten Projekten
zur Schriftl. Beantwortung der 13. Mündl. Anfrage Nr. 1065/5 in der BVV vom 21.02.2019
Ich frage das Bezirksamt erneut, weil der BzBM ungefragt eine Wertung vornimmt; realiter hat er meine Anfrage allerdings nicht beantwortet.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Hartmann,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1. und 2:
In der o.g. Beantwortung wurde in zutreffender Weise auf die Zuständigkeit des Begleitausschusses für die bezirkliche Partnerschaft für Demokratie (PfD) hingewiesen. Eine „Wertung“ / Bewertung betr. dessen Beschlussfassungen wurde ausdrücklich nicht vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
9. Mündliche Anfrage Ansgar Gusy Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Temporäre Spielstraßen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Eine neue rechtliche Situation im Sinne einer Änderung der Straßenverkehrsordnung ist nicht eingetreten. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zu diesem Thema (Drucksache 19/5210) äußerte sich die Bundesregierung am 23.10.2018 dahingehend, dass die Anordnung von temporären Spielstraßen (durch Zeichen 250 StVO) möglich ist. Eine Ergänzung zur "Förderung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit", wie sie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdiensts des Abgeordnetenhauses angeregt hatte, sei nicht erforderlich.
Zu 2. (Temporäre) Spielstraßen können insbesondere dort sinnvoll eingesetzt werden, wo es an geeigneten Spielflächen für Kinder und Jugendliche mangelt, beispielsweise in hoch verdichteten Quartieren. Als einen konkreten Ort kann sich das Bezirksamt eine Einrichtung in der Helgolandstraße vorstellen. Im Zusammenhang mit dem dort geplanten Bauvorhaben an der Helgolandstraße wird geprüft, ob ein Teil der Helgolandstraße als echte Spielstraße durch das Zeichen 250 StVO ausgewiesen werden kann (vgl. VzK 0895/5). Der unmittelbar angrenzende Planungsraum Breite Straße hat einen äußerst schlechten Versorgungsgrad an öffentlichen Spielflächen (0,18 m²/Einwohner*in bei einem Sollwert von 1 m²/EW; Defizit gemäß Kinderspielplatzgesetz: 5776 m²).
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
10. Mündliche Anfrage Pascal Tschörtner FDP-Fraktion Freies WLAN im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Ja, der Bezirk hat sich beteiligt. Es müssen noch einige Unterlagen eingereicht werden.
Zu 2. -entfällt-
Mit freundlichen Grüßen Schruoffeneger
11. Mündliche Anfrage Constanze Röder SPD-Fraktion Eingangstor Spielplatz auf dem Rüdesheimer Platz
Ich frage das Bezirksamt:
Beabsichtigt das Bezirksamt, das Eingangstor am Spielplatz Rüdesheimer zeitnah zu ersetzen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Vom Grundsatz her ja. In diesem Falle wurde das Eingangstor wiederholt durch Vandalismus zerstört. Derzeit wird nach einer stabileren, wirtschaftlich tragbaren Lösung gesucht, welche anschließend realisiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Kostenfreie und/oder kostenpflichtige Überlassung von PKW-Stellplätzen? zur Beantwortung der Schriftl. Anfrage Nr. 0338/5
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Das Wort "grundsätzlich" wurde in der Beantwortung im Sinne von "ohne Ausnahme" und nicht mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen verwendet.
Zu 2. Ich bin stets bemüht, Anfragen mit eindeutigen Formulierungen zu beantworten. Verständnisfragen bei Unklarheiten wie in diesem Fall können auch im direkten Kontakt mit mir bzw. meinem Büro geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
13. Mündliche Anfrage BV Dr. Petra Vandrey Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausbau 5G
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Für den Ausbau der 5G-Netze wird vornehmlich das vorhandene Netz aus Mobilfunkstandorten genutzt. Mit 5G wird ein neuer Mobilfunkstandard eingeführt, der technisch direkt mit dem Vorgängerstandard (LTE - 4G) gekoppelt werden kann. Vor diesem Hintergrund kommt dem laufenden LTE-Netzausbau eine besondere Bedeutung für den späteren 5G-Ausbau zu (Quelle: http://www.informationszentrum-mobilfunk.de/).
Direkte Anfragen für zusätzliche Mobilfunkstandorte im Bezirk zum Ausbau des 5G-Netzes gibt es deshalb noch nicht.
Zusätzlich werden sogenannte "Small Cells" (z.B. in Fußgängerzonen, auf Plätzen ÖPNV-Haltestellen) die vorhandene Mobilfunkinfrastruktur ergänzen, die kleine Areale in einem Radius von 150 m mit einer Sendeleistung von kleiner 10 Watt versorgen. Diese Standorte benötigen wegen der geringen Sendeleistung keine Standortbescheinigung von der Bundesnetztagentur, die Inbetriebnahme der Standorte wird aber bei der BNetzA angezeigt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Wenergie und Betriebe geht wegen der Umrüstung bestehender Anlagen von einer moderaten Anzahl von zusätzlichen Small-Cell-Standorten (an Lichtmasten oder Werbe-Uhren) aus.
Ein Mobilfunkbetreiber hat den Bezirk bereits 2018 über die geplanten Standorte der Small Cells informiert.
Zum Standort Messe hat SenWEB mitgeteilt: "Das Messegelände soll als einer der ersten Gebiete beim 5G-Mobilfunkausbau berücksichtigt werden. Das ist eine Frage der Konkurrenzfähigkeit als Messestandort. Bereits für dieses Jahr haben 6 Hersteller 5G-fähige Smartphones angekündigt. [...] Ob im Umfeld der Messe Berlin neue Standorte benötigt werden oder die bisherigen Standorte ausreichen ist noch nicht geklärt."
Zu 2. Dem Bezirksamt liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Ich verweise daher auf die Stellungnahme des Bundesamts für Strahlenschutz. Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar. Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, können daher zu einem großen Teil auf 5G übertragen werden. Dort hat sich gezeigt: Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, sind nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen zu erwarten. In Bezug auf die mit 5G geplante Nutzung zusätzlicher Frequenzbänder im Zenti- und Millimeterwellenlängenbereich liegen allerdings erst wenige Untersuchungsergebnisse vor. Hier sieht das Bundesamt für Strahlenschutz noch Forschungsbedarf. (Quelle: http://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2018/010.html).
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
14. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Mobil mit Lastenrädern in Charlottenburg- Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts hat durch seine Beteiligung am Forschungsprojekt "DISTRIBUTe" die Nutzung von Transporträdern im Wirtschaftsverkehr vorangebracht. Seit einigen Wochen erfolgen regelmäßige Zustellungen verschiedener Unternehmen per Transportrad anstelle von konventionellen Lieferfahrzeugen im Bereich des Mierendorffkiezes. Zusätzlich wird durch das Förderprogramm die Privatausleihe von Transporträdern im Mierendorffkiez und Klausenerplatzkiez ermöglicht.
Das Umwelt- und Naturschutzamt bereitet die Teilnahme am Programm "fLotte kommunal" (Lastenradverleihsystem des ADFC) vor. Erste Gespräche mit ADFC und potentiellen Geldgebern und Ausleihstationen sind bereits erfolgt.
Das Umwelt- und Naturschutzamt bietet auf verschiedenen Veranstaltungen die Möglichkeit zu öffentlichen Transportrad-Probefahrten, regelmäßig im Sommerhalbjahr jeden ersten Samstag im Monat (nächster Termin 4.5.) in der Jugendverkehrsschule Loschmidtstraße und gelegentlich auf anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Das Umwelt- und Naturschutzamt versucht laufend, weitere förderliche Aktivitäten zu beginnen, insbesondere im Bereich der Paketlogistik. Als Schwierigkeit hat sich hier bislang die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Marktführers der KEP-Branche mit weiteren Dienstleistern gezeigt.
Zu 2. Die bezirkliche Wirtschaftsförderung kann die Nutzung von Transporträdern durch Unternehmen durch Verweis auf die verfügbaren Fördermöglichkeiten des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland für gewerbliche genutzte Lastenräder unterstützen. Nach Wissen des Bezirksamtes hat mindestens ein im Bezirk ansässiges Unternehmen bereits einen Förderantrag zur Anschaffung eines großen Transportrades gestellt, der kürzlich bewilligt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
15. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Europa in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Ein Hindernis für die Inanspruchnahme von EU-Strukturfondsmitteln im Vorhinein besteht, wenn die Möglichkeit der Antragstellung an die Existenz einer Förderkulisse wie ein Quartiersmanagement oder Stadtumbaugebiet geknüpft ist, da im Bezirk erst mit der Gebietsfestlegung des Charlottenburger Nordens am 29.8.17 ein solches Gebiet besteht. Auf solche Programmgestaltungen hat das Bezirksamt jedoch keinen Einfluss. Für eine stärkere Inanspruchnahme von Mitteln der Europäischen Union durch das Bezirksamt oder andere im Bezirk angesiedelte Akteure sind die geringen personellen Kapazitäten, insbesondere die andauernde Vakanz der Stelle der*des EU-Beauftragten hinderlich. Die Beauftragten-Stelle ist nun aller Voraussicht nach ab dem 1.7.2019 wieder besetzt. Im 2018 beschlossenen "Maßnahmekonzept des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf zur Umsetzung des Senatsbeschlusses zur "Stärkung der Berliner Europakompetenz in der Berliner Verwaltung" wurde außerdem beschlossen, gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung und einem weiteren Bezirk die Einrichtung einer weiteren Stelle im Berliner Büro in Brüssel voranzubringen, sodass eine kontinuierliche Vermittlungstätigkeit zwischen EU-Programmen und (zivilgesellschaftlichen) Akteuren im Bezirk etabliert werden kann (siehe Punkt 4 des genannten Konzepts, abrufbar unter: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksamt/beschluesse/5-wahlperiode/2018/artikel.724313.php).
Zu 2. Im laufenden Programm werden bisher keine Berliner Projekte in den Förderbereichen 2.1 – "Bürgerbegegnungen" und 2.2 – "Vernetzung von Partnerstädten", die im Rahmen von Städtepartnerschaften genutzt werden können, gefördert.
Im Rahmen der Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen wurden keine entsprechenden Mittel beantragt. Die Anfrage wird zum Anlass genommen zu prüfen, ob betr. „Vernetzung von Partnerschaften“ eine Antragstellung in Betracht kommt.
Bisher gab es bezüglich dieses Programms auch keine Anfragen bürgerschaftlicher Initiativen an das Bezirksamt. Interessierte Initiativen aus dem Bezirk finden Informationen auf der Seite: https://www.kontaktstelle-efbb.de und können dort direkt (auch ohne Beteiligung des Bezirksamtes) Projektanträge stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
16. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Nichtschwimmerzahlender Grundschulen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Wie haben sich die Nichtschwimmerzahlen in Charlottenburg-Wilmersdorf In den Jahren 2016,2017 und 2018 entwickelt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die regionale Schulaufsicht erhebt zur o.g. Frage keine Kennzahlen und führt hierzu keine Statistik. Im Protokoll des Ausschusses für Sport des AGH vom 16. November 2018 kann man nachlesen, dass SenBJF meint, dass die Schwimmfähigkeit in Berlin gut sei.
Zurzeit scheint in der zuständigen Senatsverwaltung ein Konzept fürs Schulschwimmen ausgearbeitet zu werden. Um Kindern eine Möglichkeit zu geben, Schwimmen besser zu erlernen, bietet das Bezirksamt Ferienschwimmen in den Sommerferien an. Ein kostenloses Angebot, was gut angenommen wird. Hier würde ich mich freuen, wenn die BVV das Angebot auch finanziell hinterlegen würde. Zurzeit erfolgt die Finanzierung aus Stiftungsmitteln. Weiterhin gibt es von den Schulen in den Herbstferien Angebote für die Kinder, die das Schwimmen im regulären Unterricht nicht erlernt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
17. Mündliche Anfrage Serdar Bulat CDU-Fraktion Kinderbetreuungsplätze und Kitaplatzanspruch sicherstellen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Um den Rechtsanspruch in der Kindertagesbetreuung zu erfüllen, weist die Kitaentwicklungsplanung bis Mitte des Jahres 2020 einen zusätzlichen Bedarf an 1.686 Plätzen im gesamten Bezirk Charlottenburg Wilmersdorf aus. Verteilt auf die Bezirksregionen stellt sich der zusätzliche Bedarf im Bezirk wie folgt dar:
Der zusätzliche Platzbedarf wird durch Bezirksregionen mit sog. Platzüberschuss leicht kompensiert:
Daraus ergibt sich der Platzmehrbedarf von 1.686 Plätzen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Angaben zum Platzmehrbedarf für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor. Die aktuelle und im Jugendhilfeausschuss verabschiedetet Kindertagesstättenentwicklungsplanung aus dem Jahr 2018 stellt die Prognosen zum Platzbedarf bis zum Schuljahreswechsel Mitte 2020 dar.
zu 2. Im Laufe des Jahres 2018 begannen auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Eltern und Personensorgeberechtigte, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung einzuklagen. Bislang sind 20 Klagen eingereicht worden, davon ist nur eine Klage noch nicht abgeschlossen. In aller Regel kann der Klage dadurch abgeholfen werden, dass doch noch ein Platz in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden kann.
Im Falle von Ersatzbeschaffungen werden diese aus einem Titel beglichen, der beim Rechtsamt eingerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
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