Drucksache - 1130/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Wohnungsaufsicht von der Bauaufsicht zu trennen und in das Wohnungsamt einzugliedern.
Begründung: In den anderen Bezirken ist die Wohnungsaufsicht nicht bei der Bauaufsicht, sondern im Wohnungsamt eingegliedert. Aufgrund der vielen Überschneidungen mit Anwendungen des Wohnungsamtes ist es sinnvoll, dass dies auch in Charlottenburg-Wilmersdorf umgesetzt wird.
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.
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