Drucksache - 1075/5  

 
 
Betreff: Konsequentes Abschleppen von Falschparkenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
23.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
28.05.2019 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
28.01.2020 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 13.06.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim Umsetzen von Fahrzeugen nach der auch für die Ordnungsämter verbindlichen Geschäftsanweisung der Polizei (GA PPr Stab Nr. 15/2014) zu verfahren. Es ist sicherzustellen, dass diese Vorschriften den Mitarbeiter*innen des Ordnungsdiensts bekannt sind und bei der Anordnung von Umsetzungen beachtet werden. Danach liegen u.a. bei Fahrzeugen, die
 

        im Bereich von Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr,

        auf Gehwegen mit erheblicher Behinderung des Fußverkehrs oder negativer Vorbildwirkung in stark frequentierten Straßen,

        im Bereich von Fngerüberwegen und Kreuzungen/Einmündungen (5m),

        im Bereich von absoluten oder eingeschränkten Haltverboten mit Gefährdung durch erzwungene Fahrstreifenwechsel, Einschränkung der Sichtbeziehungen etc.,

        im Bereich von Busspuren und Haltestellen,

        auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung, für Car-Sharing- oder Elektrofahrzeuge
 

geparkt sind, wegen der damit generell einhergehenden Verkehrsgefährdung- oder -behinderung regelmäßig alle Voraussetzungen für eine Umsetzung vor. Von der durch die Geschäftsanweisung vorgegebenen Regelung darf nicht ohne sachlichen Grund abgewichen werden.

 

Es steht außer Frage, dass das Abschleppen von Kraftfahrzeugen immer dann auch verhältnismäßig ist, wenn das verbotswidrige Abstellen zur Gefährdung oder  Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen führt. In den genannten Fällen kommt im Einzelfall das Absehen von einer Umsetzung allenfalls dann in Betracht, wenn die Halter*in/Fahrer*in des Fahrzeugs ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur sofortigen Beendigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann. Das Auslegen einer Telefonnummer im Fahrzeug (bei vorsätzlichem Falschparken) reicht dafür regelmäßig nicht aus.

 

Die Entscheidung, weshalb nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise eine andere Maßnahme gewählt wurde oder die Nachteile durch die Umsetzung ausnahmsweise außer Verhältnis zur Beseitigung der konkreten Gefahr bzw. der Beseitigung der Behinderung stehen, ist in jedem Fall zu dokumentieren.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Verkehrsüberwachung in Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein ständiges Aufgabengebiet der Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes und der Parkraumüberwachung und beschäftigt sie täglich innerhalb ihrer Dienstzeit.

 

Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf im langjährigen Durchschnitt berlinweit Spitzenreiter in der Durchführung von verkehrlich notwendigen Fahrzeugumsetzungen ist. Darüber hinaus nimmt das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf seit Jahren regelmäßig an den gemeinsam mit der Polizei und den Berliner Verkehrsbetrieben durchgeführten Schwerpunktkontrollen zur gezielten Überwachung des verkehrswidrigen Haltens/Parkens auf Busspuren / in 2. Reihe/ auf Radverkehrsanlagen teil. Das wird auch zukünftig so beibehalten

 

Selbstverständlich wird in diesem Zusammenhang die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen von Fahrzeugen - einschließlich der Entscheidungskonkretisierung vom Juli 2019 - angewandt. Die dort definierten Regelfälle des Umsetzens sind den Außendienstkräften hinlänglich bekannt und werden von diesen entsprechend beachtet.

 

Die Dienstkräfte sind somit gehalten, im Rahmen der Regelbestreifung entschieden gegen verkehrswidriges Halten und Parken vorzugehen. Gleichwohl ist nach der Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 vor Umsetzung eines Fahrzeuges stets eine notwendige Einzelfallprüfung durch die Dienstkraft vor Ort vorzunehmen, insbesondere nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalressourcen und der konkreten Einsatz- und Auftragslage – insbesondere an bekannten Brennpunkten – Schwerpunktkontrollen vorgenommen.

 

Für erfolgreiche Umsetzungen spielen jedoch noch weitere Gesichtspunkte - wie zum Beispiel zeitliche Verfügbarkeit und Kapazitäten von Umsetzfahrzeugen - eine Rolle.

 

Ein permanentes Unterbinden von jeglichen Falschparken wird auch durch weiteres Personal, das erfreulicherweise für den Außendienst bei den letzten Haushaltsberatungen in die Diskussion gebracht wurde, weiterhin nicht verhindert werden können. Allerdings könnten die vorab erwähnten Schwerpunktkontrollen mit einem aufgestockten Personalkörper öfter als bisher vorgenommen werden.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die im letzten Absatz der Beschlussfassung geforderte Dokumentation jedes Einzelfalls angesichts der großen Zahl an zu überprüfenden Fahrzeugen und getroffenen Maßnahmen personell nicht leistbar ist. Dies würde nämlich dazu führen, dass die Präsenzzeit je Dienstkraft im öffentlichen Raum erheblich zurückgehen und der mit der Beschlussfassung verfolgte Zweck erst recht nicht erreicht würde.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Arne Herz

Stellv. Bezirksbürgermeister

 

 


 

 
 

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