Drucksache - 1037/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2019 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen - Beantwortung

1.EinwohnerfrageMaximilian Friedrich

VONOVIA

 

  1. Sind dem Bezirksamt Pläne der Vonovia SE bekannt, die zusammenhängende Wohnsiedlung in Bln-Westend (‚Altenburger Allee, Bolivarallee, Gotha Allee, Meiningenallee, Reichsstr. und Reußalle) zu modernisieren bzw. baulich zu verändern?
     
  2. Welche maximale Geschossanzahl ist für die Wohnsiedlung laut Bebauungsplan zulässig?
     
  3. Wie hoch ist der aktuelle Durchschnittspreis (Mietspiegel) für das in Frage 1 beschriebene Wohngebiet?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Nein, es gab keine Anträge bei der Bauaufsicht und keine städtebauliche Bauberatung bei der Stadtplanung.

 

Zu 2.

Bauplanungsrechtlich sind 4 Vollgeschosse zulässig (Baunutzungsplan, Baustufe IV/3).

 

Zu 3.

Der Mittelwert laut Berliner Mietspiegel hängt neben dem Baualter von Wohnungsgröße und Ausstattung ab. Der Mietspiegel ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlicht und auch im Internet einsehbar:

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

2.Einwohnerfrage Fred Hagemeister

A 100 / AS Kaiserdamm

 

  1. Sieht das BA noch eine Chance, sich - im Zuge der Umbaus des "AD Funkturm" und des Ersatzneubaus der "Westendbrücke" - an den weitergehenden Überlegungen und Verhandlungen zur Neugestaltung der A 100, insbesondere zur notwendigen VERLAGERUNG der bisherigen "AS Kaiserdamm" (Baujahr 1969) von der Knobelsdorffbrücke direkt (!) ZUR KAISERDAMMBRÜCKE gemeinsam mit dem Senat von Berlin (SenUVK und SenWS),
    der S-Bahn Berlin GmbH sowie mit dem Bundesverkehrs-ministerium und der DEGES - über den sog. Projektbeirat hinaus - zu beteiligen?

 

  1. Begründet das BA die Erfordernis einer Verlagerung der bisherigen "AS Kaiserdamm" primär mit dem Argument, dass die WOHN-GEBIETE im Umkreis der bisherigen AS (Knobelsdorffstraße, Sophie-Charlotten-Straße, Königin-Elisabeth-Straße, Platanenallee) auch weiterhin mit erheblichen GESUNDHEITSGEFÄHRDENDEN EMISSIONEN (Lärm, Schadstoffe) belastet würden; was im Extremfall zu einer verwaltungsrechtlichen Klage der betroffenen Bürger/innen führen könnte?

 

  1. Plädiert das BA - nach dem aktuellen Hamburger Vorbild (A 7) - f ü r die Deckelung bzw. ÜBERBAUUNG der A 100 zwischen Knobelsdorffbrücke (im Norden) und Dresselbrücke (im Süden),
    um die somit gewonnene Fläche auch als BAUFLÄCHE für ca. 200 neue WOHNUNGEN sowie für kleinere Grün- und Freizeitanlagen ausweisen zu können, oder hält das BA das Projekt - aufgrund des Platzbedarfs der erforderlichen neuen Ausfahrt von der A 100 (Fahrtrichtung Nord) zum Kaiserdamm - für bautechnisch nicht realisierbar?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt wird sich aktiv in den Planungsprozess zum Umbau des AD Funkturm u.a durch regelmäßige Teilnahme an den Koordinierungsgesprächen auf Fachebene beteiligen.

 

 

Zu 2.

Eine Verlegung der Autobahn-Anschlussstelle direkt an den Kaiserdamm wäre nur unter Inkaufnahme umfangreicher Eingriffe in bestehende Wohnbauten möglich.

 

 

Zu 3.

Eine Deckelung der Auto- und Eisenbahnflächen im genannten Abschnitt bei gleichzeitiger Überbauung mit Wohnbauten wäre bautechnisch und wirtschaftlich ein überaus  anspruchsvolles Projekt, dessen bautechnische Realisierbarkeit sowie die damit verbundenen Kosten vom Bezirksamt nicht eingeschätzt werden kann.

 

Mit freundlicem Gruß

 

Schruoffeneger

 

 

3. EinwohnerfrageMark Hamilton

Geschwindigkeitskontrolle

 

  1.  Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kantstr. auf 30km/h kommt es zu einer drastischen Zunahme des Autoverkehrs auf den verkehrsberuhigten Parallelstraßen. Im Besonderen ist die Pestalozzistr. als deklarierte Spielstraße hiervon betroffen. Daher meine Fragen: Wie viele Geschwindigkeitskontrollen wurden vor den Spielplätzen, der Grundschule und dem Kinderladen zum Schutz der Kinder in der Pestalozzistr., bzw. der Goethestr. seit der neuen Verkehrsgestaltung auf der Kantstr. vorgenommen?

 

  1. Wie viele Verkehrskontrollen gab es im gleichen Zeitraum auf der Kantstr. zur Durchsetzung der Tempo 30-Zone?

 

  1. Welche Maßnahmen plant die BVV zur Durchsetzung einer Schrittgeschwindigkeit auf den deklarierten Spielstraßen, welche durch die Störung des laufenden Verkehrs seit dem Inkrafttreten einer 30er-Zone auf der Kantstr. am stärksten betroffen sind?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1. und 2.

Zuständig für die Durchführung von Verkehrskontrollen gemäß Nr. 23 Abs. 5 a des

Zuständigkeitkataloges Ordnungsaufgaben ist die Polizei. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mitgeteilt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Luftreinhaltung auf der Kantstraße seit dem 5. November 2018 gelten. Bis Ende 2018 wurden keine Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Pestalozzistraße oder Goethestraße durchgeführt. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

 

Nach einer Gewöhnungs- und Übergangsphase führte die Polizei Berlin im temporeduzierten Streckenabschnitt der Kantstraße bis zum 31. Dezember 2018 insgesamt 12 Geschwindigkeitsüberwachungseinsätze durch.

 

 

Valide Daten für das laufende Jahr liegen noch nicht vor.

 

zu 3.

In der örtlich zuständigen Polizeidirektion 2 wurden bisher weder relevante Veränderungen bei den Verkehrsströmen noch bei der polizeilichen Verkehrsunfalllage registriert. Seit Einführung der Tempo-30-Strecke ereigneten sich in den Parallelstraßen bis Ende

Dezember 2018 keine geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfälle. Anwohnerbeschwerden liegen nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

4. Einwohnerfrage: Joachim Neu

Bedeutende Gebäude ohne Nutzung - Zukunft der

Schloßstraße 69/69a/69b in Charlottenburg

 

  1. Warum lassen die Verantwortlichen nun schon volle sieben Kalenderjahre

die beiden Gebäude leer stehen, anstelle sie adäquaten Nutzungen zuzuführen, die in Berlin sicher gut zu finden sind?

 

  1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Bewirtschaftungskosten der

Jahre 2012 bis 2018, in denen die Gebäude nun schon leer stehen?
 

  1. Ist es zutreffend, dass das Käthe-Kollwitz-Museum, das derzeit in einem Mietshaus untergebracht ist, sich bereits mehrfach bemüht hat, dort einziehen zu können? Woran scheiterte dies?

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

 

5. Einwohnerfrage:Thomas Rosenberg

Sperrung Uhlandstr.

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, daß eine angeblich Bürgerinteressen vertretende Bürgerinitiative, in der nur eine zweistellige Zahl Bürger aktiv ist, während allein in den nur 100 Meter um den fraglichen Raum herum befindlichen LOR laut Amt für Statistik 35.744 Menschen (Stand 31.06.2017) wohnen, eine vollständige Sperrung der Uhlandstr. zwischen Berliner Str. im Norden und Blissestr. im Südwesten anstrebt und wie positioniert sich der Bezirk (ggf. in Abstimmung mit der Landesebene) zu diesem Sachverhalt?
     
  2. Wird der Bezirk unterstützen, daß der in Frage 1 benannte Straßenabschnitt, unter Wahrung u. a. des Lärm-/Umweltschutzes und Mobilitätsgesetzes, als wichtige Verbindung für die Buslinien 249 und 310 sowie künftige Buslinien, für einen perspektivisch denkbaren Tram-Ausbau, für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei sowie für (einhegbaren) Individualverkehr offen bleibt?
     
  3. Ist es für die kommenden Jahre absehbar oder denkbar, mithin realisierbar, wie nördlich der Berliner Str. die Uhlandstr. auch südlich zwischen Berliner Str. und Blissestr. auf je eine Fahrspur pro Richtung zzgl. Radstreifen zurückzubauen – und was kann aktuell zu angeblich (zumindest dem Hörensagen zufolge) bereits bestehenden Planungen und/oder Überlegungen hinsichtlich eines Umbaus des besagten Straßenabschnittes mitgeteilt werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Dem Bezirksamt sind Pläne der Bürgerinitiative "Wilmersdorfer Mitte" bekannt, die städtebauliche Gestaltung des Gebiet um die Wilhelmsaue ganz grundsätzlich zu überdenken. Ob diese mehrheitlich in der Bevölkerung geteilt werden ist eine andere Frage. Die Abwägung verschiedener Interessen ist der ureigene Sinn und Zweck von politischen Prozessen.

Im speziellen Fall teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass der Status Quo des Gebiets nicht befriedigend ist. Aus bezirklicher Sicht wäre ein deutlicher Rückbau des Querschnitts denkbar und wünschenswert, durch den sich neue städtebauliche und freiraum-planerische Entwicklungspotentiale ergeben könnten. Das Bezirksamt plant daher, die Entwicklungspotentiale der historischen Mitte Wilmersdorfs städtebaulich zu begutachten. Eine vollständige Sperrung der Uhlandstraße wird dabei vom Bezirksamt nicht angestebt.

Im Übrigen geht auch die BI in ihrer "Planskizze Uhlandbogen" – Zitat – "realistisch davon aus, dass es auch in mittlerer Zukunft einen Rest an Durchgangsverkehr und Bedarf an Stellflächen geben wird. Der Plan kommt dem durch Ausweisung von Ersatzstellflächen entgegen. Eine Umlenkung des in der Zukunft noch verbleibenden Durchgangsverkehrs über Berliner und Blissestraße erscheint sinnvoll und möglich, wenn gleichzeitig dadurch Wohngebiete entlastet und die Geschäftsstraßen selbst durch geeignete Maßnahmen attraktiver gestaltet werden und als Hauptstraßen an Aufenthaltsqualität gewinnen."

Es würde der Sache also nicht gerecht werden, die Debatte über die Gesamtgestaltung auf einen einzelnen Aspekt – einer Vollsperrung der Uhlandstraße – zu verengen, die von den Initiator*innen selbst als sehr langfristiges Zukunftsszenario mit vielen Hindernissen beschrieben wird.

 

 

Zu 2.

Die Erschließungsfunktion der Uhlandstraße und die Belange des Umweltverbunds, also neben dem Rad- und Fuß auch der öffentliche Personennahverkehr müssen aus Sicht des Bezirksamts auch in Zukunft gewährleistet werden, weshalb eine vollständige Sperrung als nicht realistisch eingeschätzt wird.

 

 

Zu 3.

Die von Ihnen beschriebene Umgestaltung könnte ein zukünftiges Szenario sein. Wir befinden uns aber in einem Stadium von Ideenskizzen und möglichen Untersuchungen, nicht von Planungen. Außerdem geht es nicht allein um eine verkehrliche Betrachtung des Gebiets.

Weiterhin ist die Uhlandstraße Bestandteil des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes und liegt damit in der planerischen Zuständigkeit der Hauptverwaltung. Hier können also nur Bezirk und Land gemeinsam vorgehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

6. Einwohnerfrage:Hartmut Eschenburg

Planung Bauvorhaben Arcostr. 9/11

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Warum soll für dieses öffentliche Grundstück eine Planung für ca. 100 Sozialwohnungen genehmigt werden, die dem Bauherrn (eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft) extrem hohe Baukosten und den Mietern extrem hohe Betriebskosten verursacht, weil sie die folgenden Merkmale aufweist: mehrere freistehende Gebäude mit nur einer Wohnung pro Etage, diese Gebäude (weil freistehend) mit ca. 30% unnötiger (teurer) Fassadenfläche, diese Gebäude mit einer geringen und daher unwirtschaftlichen Bautiefe, diese Gebäude mit einer unnötig hohen Anzahl von Treppenhäusern und Aufzügen und mit extrem aufwändigen Terrassen und Erschließungsgängen im Freien ?

 

  1. Warum soll eine Planung genehmigt werden, bei der durch die gegeneinander verschobenen freistehenden Gebäude und durch die verbindenden großen Terrassen das Grundstück und der Freiraum unnötig zerteilt werden und das Grundstück und unnötig viele Wohnungen ausgerechnet zu Feierabendzeiten verschattet werden, obwohl man mit zwei langen und daher viel wirtschaftlicheren Gebäuden zwischen diesen eine große zusammenhängende und zur Spree hin geöffnete Grünfläche schaffen und eine gute Besonnung der Grünfläche und aller Wohnungen erreichen könnte ?

 

  1. Warum soll eine Planung genehmigt werden, bei der durch die oben genannten Merkmale das Grundstück unnötig hoch versiegelt wird, obwohl bekannt ist, dass dadurch der Grundwasserspiegel und das Stadtklima negativ beeinflusst werden?

 

 

Sehr geehrter Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Eschenburg,

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

die 06. Einwohnerfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

zu 1) Warum soll für dieses öffentliche Grundstück eine Planung für ca. 100 Sozialwohnungen genehmigt werden, die dem Bauherrn (eine öffentliche Woh-nungsbaugesellschaft) extrem hohe Baukosten und den Mietern extrem hohe Betriebskosten verursacht, weil sie die folgenden Merkmale aufweist: mehrere freistehende Gebäude mit nur einer Wohnung pro Etage, diese Gebäude (weil freistehend) mit ca. 30% unnötiger (teurer) Fassadenfläche, diese Gebäude mit einer geringen und daher unwirtschaftlichen Bautiefe, diese Gebäude mit einer unnötig hohen Anzahl von Treppenhäusern und Aufzügen und mit extrem aufwändigen Terrassen und Erschließungsgängen im Freien?

 

zu 2) Warum soll eine Planung genehmigt werden, bei der durch die gegeneinander verschobenen freistehenden Gebäude und durch die verbindenden großen Terrassen das Grundstück und der Freiraum unnötig zerteilt werden und das Grundstück und unnötig viele Wohnungen ausgerechnet zu Feierabendzeiten verschattet werden, obwohl man mit zwei langen und daher viel wirtschaftlicheren Gebäuden zwischen diesen eine große zusammenhängende und zur Spree hin geöffnete Grünfläche schaffen und eine gute Besonnung der Grünfläche und aller Wohnungen erreichen könnte?

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 4-65 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnungsbauvorhabens schaffen, wobei sich der Bebauungsplanentwurf an dem städtebaulichen Entwurf von Bruno Fioretti Marquez Architekten orientiert, der im Rahmen des Ideenworkshops „Urban Living – Neue Formen des städtischen Wohnens“ für die Grundstücke Arcostraße 9 und 11 ausgewählt wurde.

 

Der Entwurf stellt eine Neuinterpretation des Berliner Mietshauses dar. Wichtige Prinzipien sind hierbei die Durchlässigkeit des Gebäudekomplexes durch eine clus-terhafte Gebäude- / Hofstruktur und Stegen mittels derer trotz der erreichten Dichte eine Bebauung von aufgelockertem Charakter geschaffen, eine gute Belüftung, Belichtung und ein Blickbezug zur Spree hin gewährleistet werden kann.

Entgegen der Annahme des Fragestellers weisen die Baukörper im hinteren Teil des Grundstücks 2 Wohneinheiten auf. Für die vom straßenseitigen Gebäude aus über Stege erschlossenen Bauten sind auch keine weiteren internen Treppenhäuser oder Aufzüge erforderlich. Die vom Fragesteller kritisierten Stege, sollen neben ihrer Er-schließungsfunktion auch dem Aufenthalt der Bewohner dienen.

Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass es sich bei dem auf dem Grundstück Arcostraße 9/11 geplanten Gebäudekomplex um ein innovatives und unterstützenswertes Wohnungsbauvorhaben der baulichen Innenentwicklung handelt.

 

zu 3) Warum soll eine Planung genehmigt werden, bei der durch die oben ge-nannten Merkmale das Grundstück unnötig hoch versiegelt wird, obwohl bekannt ist, dass dadurch der Grundwasserspiegel und das Stadtklima negativ beeinflusst werden?

Mit der geplanten Bebauung ist eine Überbauung des Grund-stücks bis zu einem Maß von 0,57 der Grundstücksfläche vorgesehen. Mit Blick auf den gut erschlossenen innerstädtischen Standort ist schon aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 1 BauGB eine vergleichsweise hohe Ausnutzung von Bebauungspotentialen der Innenentwicklung städtebaulich geboten. Dies entspricht auch den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und den Zielen des Flächennutzungsplans, die dem Flächenrecycling und dem Vorrang der Innenentwicklung eine hohe Bedeutung beimessen.

Im Sinne eines ökologischen Ausgleichs sollen die Dachflächen der geplanten Baukörper begrünt werden.

 

7. Einwohnerfrage: Christine Wußmann-Nergiz

Degewo

 

  1. Auch wenn bekannt ist, dass die Degewo als landeseigenes Unternehmen nicht direkt dem Einfluss des Ba unterliegt, frage ich das Ba:
    Ist dem Ba bekannt, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses der Degewo 155 Millionen € zur Sanierung und Asbest-Fassaden-Erneuerung ihrer Immobilien bewilligt hat?

 

  1. Wird sich das Ba in seiner Verantwortung für die Einwohner des Bezirks dafür einsetzen, dass die Degewo diese Mittel zur Asbestsanierung ausschließlich für die sogeannte Schlange einsetzt.

 

  1. Wird das Ba sich in seiner Verantwortung für die Einwohner des Bezirks dafür einsetzen, dass es in Zukunft auch in der Schlage einen Mieterbeirat gibt und dieser frei und ohne Einmischung der Degewo gewählt werden kann?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

8. Einwohnerfrage:Sabine Cajar

Nachbarschaftsheim am Lietzensee, Herbarthstr.

 

  1. Wann wird es endlich wieder für die Gruppen zugänglich sein? Bitte auch in etwa einen Zeitraum nennen?

 

  1. Gibt es schonen einen neunen Träger für das Haus und ein stimmiges Konzept für Jung und Alt?

 

  1. Es gibt Gerüchte, dass in dem Garten des Nachbarschaftshauses Parkplätze eingerichtet werden sollten. Ist dies nach wie vor geplant?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

 

die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

 

Wann wird es endlich wieder für die Gruppen zugänglich sein? Bitte auch in etwa einen Zeitraum nennen?

 

Aktuell befindet sich das Bezirksamt noch in den Verhandlungen zum Miet- und Kooperationsvertrag mit dem zukünftigen Träger. Das Bezirksamt geht  sehr von einem baldigen Abschluss aus. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages wird der zukünftige Träger für interessierte Gruppen ansprechbar sein. Ich rechne damit zu Beginn des 2. Quartals.

 

zu 2.

 

Gibt es schon einen neuen Träger für das Haus und ein stimmiges Konzept für Jung und Alt?

 

Nach erfolgter Aufforderung zur Bekundung des Interesses an der Übernahme der Trägerschaft für das Haus Herbartstraße 25, 14057 Berlin hat das Bezirksamt beschlossen, die Trägerschaft für die Nutzung des Hauses auf der Grundlage des im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Konzepts dem Träger zu übertragen, der die in allen Belangen dargelegten Vorstellungen und Bedingungen des Bezirksamtes erfüllt. Hierzu gehört ein Spektrum von Angeboten für Seniorinnen/Senioren, generationsübergreifende Angebote sowie Angebote für Eltern, Kinder und Jugendliche.

 

zu 3.

 

Es gibt Gerüchte, dass in dem Garten des Nachbarschaftshauses Parkplätze eingerichtet werden sollten. Ist dies nach wie vor geplant?

 

Der zuständige Fachbereich Liegenschaften der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass aufgrund der massiven Fahrzeugsperren (Betonpoller) auf dem Gehweg vor dem Grundstück ein Befahren des Gartenbereiches des Grundstückes nicht möglich ist. Es sind daher auch keine Stellplätze auf dem Grundstück geplant.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne Herz

 

 

9. Einwohnerfrage:Ingo Zebger

Unterkunft für Flüchtlinge

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Zum Genehmigungsverfahren für die in der Quedlinburger Straße 11 geplante Modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF):
    Wurde für die MUF von der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) bereits der Bauantrag eingereicht und wenn ja, ab wann kann mit der Erteilung der Baugenehmigung gerechnet werden?

 

  1. Wenn der Baubeginn verschoben wurde und die MUF wegen den stark zurückgegangenen Flüchtlingszahlen überhaupt nicht oder nicht mehr in der bisherigen Größe notwendig sein sollte, wird dann das Bezirksamt die im Bebauungsplan 4 - 9a enthaltenen Auflagen bei dem zukünftigen Projekt der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) durchsetzen oder weiterhin eine Überschreitung der GFZ und der Geschosszahl (obwohl diese auf dem Grundstück nebenan von dem privaten Bauherrn eingehalten werden musste) tolerieren bzw. genehmigen?
     
  2. Im Bebauungsplan 4 - 9a ist das Baugrundstück als Mischgebiet ausgewiesen. Dazu heißt es in der Rechtsprechung, „im Mischgebiet ist es erforderlich aber auch ausreichend, dass eine der Hauptnutzungsarten nicht nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend und in diesem Sinn übergewichtig in Erscheinung tritt“. Bei der bisher geplanten MUF ist die Wohnnutzung jedoch ca. zwanzig mal so groß wie die Gewerbe- und Sozialnutzung zusammen (Cafeteria, Büro und Kita). Wird das Bezirksamt trotz dieses klaren Verstoßes gegen eine Auflage des Bebauungsplanes die Baugenehmigung für die MUF erteilen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Ein erneuter Bauantrag liegt seit 31. Januar 2019 vor. Nach einem Gespräch mit der Senatsverwaltung für Finanzen gehe ich davon aus, dass dieser erneut zurückgezogen wird.

 

 

Zu 2.

Nach erster Prüfung würden durch das zuletzt beantragte Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans 4-9a eingehalten.

 

 

Zu 3.

Die geplante Nutzung widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Grundstück Quedlinburger Straße 45 ist Teil einer im Bebauungsplan 4-9a fest-gesetzten Mischgebietsfläche. Hierzu gehören i.Ü. auch die entlang der Sömmering-straße z. T. ausschließlich durch Wohnnutzung geprägten Grundstücke. Aufgrund der vorliegenden, überwiegend rein gewerblichen Nutzung des Grundstücks Am Spreebord 9 durch die Bildgießerei Noack, mit einem Anteil von ca. 50 % der im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzten Fläche, ist der Gebietscharakter auch mit der geplanten Nutzungsverteilung gewahrt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

10. Einwohnerfrage:Dr. Michael Roeder

Zusammenarbeit des Bezirksamtes mit Vonovia

 

Am 14. Februar eröffnet(e) die Kulturstadträtin zusammen mit einem Vorstandsmitglied der Fa. "Vonovia" die Fotoausstellung "Zuhause" im Rahmen des "Vonovia Award für Fotografie 2018". Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, daß die Fa. "Vonovia", größte private deutsche Vermieterin, stark in der öffentlichen Kritik steht und ihr vorgeworfen wird, Gewinnstreben über das Wohl ihre Mieter zu stellen (siehe Handelsblatt 7.12.2018: https://orange.handelsblatt.com/artikel/52634)?

 

  1. Im Einladungsfaltblatt steht ganz unten im Kleingedruckten, daß die Besucher der Vernissage "mit der Teilnahme sich einverstanden erklären", daß von ihnen "Bild- und/oder Filmaufnahmen gemacht werden" zwecks "Veröffentlichung":

Ist damit gemeint, daß die Aufnahmen von bzw. für "Vonovia" gemacht werden, um im Interesse von "Vonovia" öffentlich gezeigt zu werden?

 

  1. Wie rechtfertigt es das Bezirksamt, daß es dieser mieterunfreundlichen Firma eine Bühne verschafft, um ihr angegriffenes Image aufzubessern, und darüber hinaus die Bürger, die die Vernissage besuchen, zu Komparsen der Werbung für "Vonovia" macht?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

Am 14. Februar eröffnet(e) die Kulturstadträtin zusammen mit einem Vorstandsmitglied der Fa. "Vonovia" die Fotoausstellung "Zuhause" im Rahmen des "Vonovia Award für Fotografie 2018". Ich frage das Bezirksamt:

 

Zu1.

Das ist dem Bezirksamt bekannt.

 

Zu 2.

Diese Information zur Foto-Einwilligung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der DSGVO erscheint in der Regel auf allen Einladungen zu Ausstellungseröffnungen der Kommunalen Galerie Berlin. Fotos oder Filmaufnahmen von Vernissagen und anderen Veranstaltungen werden von Fachbereich Kultur auf der Website und in Druckmedien veröffentlicht.

 

 

Zu 3.

Der Preis fördert die Fotografie und den fotografischen Nachwuchs. Es ist ein Förderpreis, der den Empfängern ermöglicht, längerfristige Projekte zu realisieren, oder beispielsweise einen Katalog zu produzieren und bekannt zu werden. Es ist in erster Linie eine Plattform für die Akteure der Fotografie.

Die Ausschreibung richtet sich an Profi-Fotografen, Fotokünstler und Fotografiestudenten und an Nachwuchsfotografen unter 26 Jahre.

Eine unabhängige Fachjury sichtet und entscheidet über die eingereichten Werke, die dann in Ausstellungen gezeigt werden.

Nach der Ausstellung in der Kommunalen Galerie wird die Ausstellung ab 25. Juni 2019 im Kunstmuseum Bochum gezeigt.

 

Der Fotopreis ist dotiert:

1. Preis: 15.000,- €; 2. Preis: 12.000,- €; 3. Preis: 10.000,- €;

Nachwuchspreis: 5.000,- €.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

11. Einwohnerfrage:Jörg Hellhammer

Unterkunft für Flüchtlinge

 

  1. Zum Bauvorhaben für die Modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) in der Quedlinburger Straße 45:
    Wurde der neuerdings auf der Website der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) als Baubeginn genannte Termin „voraussichtlich Januar 2020“ von der Senatsabteilung für Soziales und / oder dem LAF mit dem Bezirksamt abgesprochen oder wurde er allein von der WBM festgelegt und genannt?

 

  1. Ist der oben genannte Termin für den Baubeginn „voraussichtlich Januar 2020“ endgültig oder besteht die Möglichkeit, dass er kurzfristig geändert und doch wie bisher geplant im Frühjahr / Sommer 2019 mit dem Bau begonnen wird?

 

  1. Die Flüchtlingszahlen sind laut den öffentlichen Angaben seit dem Beginn der Planung der MUF für die Quedlinburger Str. 45 extrem zurückgegangen. Wurde daher der Baubeginn auf „voraussichtlich Januar 2020“ verschoben oder warum sonst?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

12. Einwohnerfrage:Fred Hagemeister

Straßenbäume in Alt-Westend

 

  1. Die in 2001 erlassene „Erhaltungsverordnung für das Gebiet Westend“ schützt die bauliche Eigenart der historischen Ortslage Alt-Westend, indem sie ausdrücklich auf den erhaltenswerten „öffentlich begrünten Straßenraum“ hinweist.
    Wie viele Straßenbäume wurden dennoch in der historischen Ortslage Alt-Westend seit 2010 gefällt?

 

  1. Kann das BA zukünftig sicherstellen, dass zumindest ca. 50 % aller in Alt-Westend gefällten und noch zu fällenden Straßenbäume durch neue ersetzt werden?


Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Im Zeitraum vom 1.1.10 bis 20.2.19 wurden 124 Bäume gefällt, für 5 weitere Bäume ist die Fällung erforderlich. Die Gründe der Fällungen waren im Einzelnen:

 

Fällgründe

Anteil %

Biologische Versagekriterien

60

Mechanische Versagekriterien

6

Unfallschaden

1

Sturmschaden

2

Bauvorhaben

8

sonstiger Fällgrund

1

Schäden Fahr- und Gehweg

1

Schäden bauliche Anlagen

4

Abgestorben

14

Faulstellen und Pilze

4

 

 

Zu 2.

Bisher wurden im Zeitraum vom 1.1.10 bis 20.2.19 50 Straßenbäume nachgepflanzt, was einem Anteil von 40% entspricht. Für 65 weitere Bäume ist die Nachpflanzung beabsichtigt, teilweise ist hier jedoch die Verschiebung des Standorts bzw. Umgestaltung des Straßenraumes notwendig, was einen deutlich erhöhten Aufwand erfordert. Problematisch sind vor allem Standorte in Grenzlage. Die erhaltenswerte Eigenart des hier in Rede stehenden Villengebietes zeichnet sich u.a. durch ein orthogonales Straßenraster mit schmalen Gehwegen, erhaltenswerten Grundstückseinfriedungen (Mauern, Zäune) insbesondere aus der Zeit bis 1918 und gärtnerisch gestalteten Grundstücken mit mächtigem Baumbestand aus.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Straßenbaumbestand im Gebiet „Westend“ nur nach einer fundierten Analyse potentieller Baumstandorte langfristig und nachhaltig zu entwickeln. D. h., dass sowohl Träger der Straßenbaulast, Grundstückseigentümer und Leitungsunternehmen frühzeitig in diese sogenannte Baumleitplanung einzubeziehen sind.

 

Die Geschwindigkeit der Umsetzung der Baumleitplanung wird nicht zuletzt besonders dann, wenn die Straße nicht komplett umgebaut werden kann, wofür regelmäßig erheblich finanzielle Mittel notwendig wären, maßgeblich von den sich bei Straßenerneuerungen und bei unabdingbaren Fällungen von Bäumen nicht verändernden Straßenquerschnitten, Baumstandortbedingungen, Leitungs- und Zufahrtbeständen und -planungen, festen Einbauten, nicht finanzierbaren Wurzelschutzmaßnahmen usw. verlangsamt.

 

Die personelle Situation im Straßen- und Grünflächenamt ist leider weiterhin sehr angespannt, sodass in diesem Jahr der Schwerpunkt bezirksweit auf Bestandspflege liegt. Das Anliegen des Bezirksamts ist dennoch, die Pflegerückstände im Straßenbaumbestand aufzuarbeiten und anschließend den Bestand durch Nachpflanzungen wieder zu vergrößern und vor dem Hintergrund der steigenden klimatischen Belastungen nachhaltig zu entwickeln.

 

Ich möchte noch einige allgemeine Informationen ergänzen, da regelmäßig die Schwierigkeiten von Ersatzpflanzungen nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind. Charlottenburg-Wilmersdorf ist der Bezirk mit der höchsten Straßenbaumdichte. Gerade bei Pflanzungen aus der Nachkriegszeit lag der Schwerpunkt auf einer möglichst raschen "Wiederaufforstung". Nicht jeder Standort hat sich im Nachhinein als geeignet herausgestellt, zum Beispiel weil nicht auf ausreichend Platz zu einer gesunden Entwicklung der jeweiligen Art gelegt wurde oder die Lage von Leitungen ignoriert wurde. Außerdem haben sich Vorschriften über und Ansprüche an den Straßenraum kontinuierlich verändert und müssen angemessen berücksichtigt werden. Die Arbeit ist also deutlich anspruchsvoller und komplexer geworden.

 

Ich bedanke mich für Ihr Interesse an den Straßenbäumen unseres Bezirks und hoffe, dass ich Ihnen die Herausforderungen und Anliegen des Bezirksamts nachvollziehbar darstellen konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 


13. Einwohnerfrage: Joachim Neu

Kein Ort für Georg Grosz Museum?

 

  1. Hält das Bezirksamt es für begrüssenswert, wenn das beabsichtigte

neue Georg Grosz Museum seinen Standort im Bezirk findet?
 

      2. Welche Immobilien kämen im Bezirk hierfür in Frage? z.Bsp. in der

Schloßstr.69/69a/69b mit80 Räumen auf 3150 qm Fläche

 

       3. In welcher Form könnte das BA den Gründungsprozeß des geplanten Georg

Grosz  Museums unterstützen?

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

 

14. Einwohnerfrage:Dr. Michael Roeder

Zusammenarbeit der Ämter verschiedener Abteilungen

des Bezirksamtes untereinander

 

Laut Auskunft des Bezirksamtes (Einwohnerfrage 6 im Januar 2019, erste Teilfrage - https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7013) blieb der Spielplatz in der Wilhelmsaue bei der vierten Sperrung wegen Rattenbefalls im Jahr 2018 vier Wochen länger gesperrt, als sachlich notwendig gewesen wäre. Als Grund dafür wird angegeben, daß das Grünflächenamt unzureichend mit dem Gesundheitsamt zusammengearbeitet hat. Ich frage daher:

 

1. Werden Sie stillschweigend darüber hinweggehen oder den Bürgern wenigstens im nachhinein diesen Verwaltungsmangel erklären?

 

2. Was werden Sie als Verantwortlicher in organisatorischer Hinsicht unternehmen, damit in Zukunft die Zusammenarbeit von Ämtern Ihrer Abteilung mit denen anderer Abteilungen besser klappt (Rücksprache usw.) und folglich die Bürger des Bezirks (Kitas, Eltern mit kleinen Kindern, Erholungssuchende u.a.) weniger beeinträchtigt werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Ein nachträgliches sich Erklären ist nicht beabsichtigt. Der veröffentlichten Antwort können Sie entnehmen, dass hier nicht stillschweigend über den Sachverhalt hinweggegangen wurde.

 

Zu 2.

Der Spielplatz Wilhelmsaue wurde zum letzten Mal am 05.11.2018 gesperrt, die Sperrung wurde am 09.01.2019 aufgehoben. Der Spielplatz wurde in diesem Fall schon vor Beginn der Rattenbekämpfung vorsorglich gesperrt, da es diverse Beschwerden von Anwohner*innen und Besucher*innen gab, die sich über Ratten auf dem Spielplatz, insbesondere unter dem Spielhaus, beklagt hatten.

Dass der Informationsfluss innerhalb des Bezirksamts langsamer wird, wenn sich die personellen Ressourcen nicht in dem Maße entwickeln, wie die Aufgaben, kann niemanden Überraschen. Hier ist der wesentliche Ansatzpunkt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

15. Einwohnerfrage: Joachim Neu

Bürgerhaushalt auf Landesebene

 

  1. Welche Informationen liegen dem Bürgermeister betreffend des neu

einzurichtenden Bürgerhaushaltes-nach den Vorbildern von Paris,Helsinki,

Barcelona  auf Berliner Landesebene vor ?

 

  1. Welche Beziehungen sind zu einem neuen Bürgerhaushalt in Charl-Wilm zu

erwarten?

 

  1. Sind Bestrebungen auf Bezirksebene durch die Verwaltung bereits

eingeleitet worden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

Dem Bezirksamt liegen derzeit keine konkreten Informationen vor, wie die Landesebene konkret das Thema Bürgerhaushalt im Rahmen der kommenden Aufstellung eines Haushaltsplans befördern wird; dazu gibt das aktuelle Aufstellungsrundschreiben 2020/2021 der Senatsverwaltung für Finanzen nichts her. Möglicherweise erfolgen entsprechende Hinweise spätestens bis Ende April, dem erwarteten Zeitpunkt der Übersendung der Globalsumme an den Bezirk.

 

Die generelle Absicht des Landes, das Thema Bürgerhaushalt zu forcieren, ist selbstverständlich bekannt. Diesbezüglich erwartet der Bezirk vom Land Berlin, dass erforderliche Konkretisierungen und damit verbundene zusätzliche Kosten mit einer (zweckgebundenen) Anhebung der Zuweisung einhergehen. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf die Finanzsituation des Bezirks auf die Antwort zur Einwohnerfrage Nr. 10 der BVV am 17.01.2019 (DS-Nr. 1001/5) verwiesen.

 

Zu 2. und 3.:

Zunächst bleiben die erforderlichen Konkretisierungen durch das Land abzuwarten. Eine Erörterung im Rat der Bürgermeister hat es bisher nicht gegeben. Sowie Klarheit über ggf. neue Rahmenbedingungen besteht, werden sich das Bezirksamt und die BVV damit befassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

16. Einwohnerfrage:Dr. Michael Röder

Radfahrer auf Gehwegen

 

1. In Ihrer Antwort zur 13. Einwohnerfrage im Januar 2019 (DS 1001/5, 1. Teilfrage - https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7013) behaupten Sie, daß "eine gut ausgebaute Fahrradinfrastruktur ein viel stärkerer und nachhaltigerer Anreiz gegen das Radfahren auf Gehwegen" sei "als eine massive Erhöhung der Kontrolldichte". Ich frage daher:

Ist Ihnen oder den Ihrer Abteilung zugeordneten Ämtern bekannt, daß selbst dort, wo es Radwege gibt, die Gehwege zum Radfahren benutzt werden (oder Radwege in falscher Richtung), ebenso die Gehwege in Nebenstraßen trotz minimal fließenden Verkehrs und wie wollen Sie hier einen "nachhaltigeren Anreiz gegen das Radfahren auf Gehwegen" ohne "massive Erhöhung der Kontrolldichte" schaffen?

 

2. Für die Überwachung der sog. "Parkraumbewirtschaftung" zwecks Geldbeschaffung hat der Bezirk 96 Vollzeitkräfte im Einsatz, hingegen zur Wahrung von Bürgerrechten (Beachtung von Straßenverkehrsordnung, Gaststättengesetz, Grünanlagengesetz, Jugendschutz usw. usw.) nur 48. Ich frage daher:

Wann wird der Bezirk Beschäftigte umschulen, so daß sie in der Lage und berechtigt sind, dem Fußgänger-Schutzraum Gehweg wieder Geltung zu verschaffen und so die Lebensqualität und Sicherheit von Fußgängern zu verbessern, indem durch häufige Schwerpunktaktionen u.a. das Problembewußtsein geschärft wird?

 

3. Das Bezirksamt unterstützt und fördert zu Recht bauliche Maßnahmen zugunsten der Sicherheit und damit der Lebensqualität von Radfahrern gegenüber Autos. Ich frage:

Was für bauliche Maßnahmen hat das Bezirksamt in dieser Legislaturperiode ergriffen bzw. plant es zu ergreifen, um ebenfalls Fußgänger gegen Radfahrer zu schützen, die vorschriftswidrig Gehwege befahren und damit ihrerseits die Sicherheit und Lebensqualität von Fußgängern jeglicher Altersgruppe beeinträchtigen?

 

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Die Vielschichtigkeit der Aufgaben des Ordnungsamtes erfordert regelmäßig einen an der Aufgabenpriorität orientierten Personaleinsatz. Nach Maßgabe personeller Ressourcen wird versucht, sowohl den vielen Verstößen nicht verkehrlicher Art, wie z. B. Vorgehen gegen unerlaubte Sondernutzungen, illegale Müllablagerungen, Lärmbelästigungen als auch den täglichen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr adäquat zu begegnen. Dass einige Bürgerinnen und Bürger ihre individuellen Interessen über die Interessen der Allgemeinheit, z. B. beim Radfahren auf dem Gehweg stellen, ist dem Bezirksamt bekannt. Ansonsten verweise ich auf die Antwort zu Drs. 1001/5, Nr. 13, Frage 3.

 

Zu 2.

Eine Umschulung ist aufgrund unterschiedlicher tarifrechtlicher Eingruppierung und Finanzierung nicht möglich. Wie der Fragesteller auf die falsche Zahl 48 kommt, erschließt sich dem Bezirksamt nicht. Ich bitte von solchen Behauptungen Abstand zu nehmen.

 

Im Übrigen ist der Personalschlüssel für die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung aufgrund landesweiter Regelungen definiert.

 

 

Zu 3.

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mitgeteilt, dass bauliche Maßnahmen gegen eine bewusste vorschriftswidrige Befahrung der Gehwege die Schaffung von Verengungen (bspw. durch Poller), Pflasterungen mit großen Unebenheiten oder erhöhte Bordsteine sein könnten. Solche Maßnahmen wären unsinnig und mit dem Ziel einer größtmöglichen Barrierefreiheit nicht vereinbar. Es bleibt dabei, dass im Sinne der Fragestellung nach baulichen Maßnahmen der Fußverkehr in erster Linie von einer Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn und entsprechenden baulichen Maßnahmen profitiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 


 

 
 

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