Drucksache - 0986/5
Die BVV hat in Ihrer Sitzung vom 17.01.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen um die schon begonnene Verdrängung der Mieter*innen der Gebäude Emser Str. 39 und Pariser Str. 17 abzubrechen und die Praxis des in der Emser Straße befindlichen Kinderarztes an diesem Ort zu erhalten.
Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Kinderarztpraxis war dem Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung bisher nicht bekannt, für die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke findet § 2 Abs. 1 Nr. 2 oder § 2 Abs. 2 Nr. 2 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Anwendung. Bei einem Vor-Ort-Termin war bereits ein Hinweis für den neuen Standort der Praxis angegeben.
Der Leerstand der Wohnung ist bis Sommer 2019 genehmigt, der neue Eigentümer plant die Modernisierung des Gebäudes fortzusetzen und die entsprechenden Anträge sind in Bearbeitung. Die leer stehenden Wohnungen sind zurzeit nicht bewohnbar.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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