Drucksache - 0941/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Straßenabschnitten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, in denen das Parken von Fahrzeugen im Bereich des Gehweg-Unterstreifens erlaubt ist und in denen als Bodenmaterial „Berliner Pflaster“ verwendet wird, darauf zu achten, bei wiederkehrenden auftretenden Schäden diese Straßenabschnitte mit anderen Materialien zu gestalten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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