Drucksache - 0922/5
1. Mündliche AnfrageAnn-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Kahlschlag in der Detmolder Straße?
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche AnfrageSimon Hertel CDU-Fraktion Stand der Schulversäumnisanzeigen II
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
3. Mündliche AnfrageAlexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dieselfahrverbote
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
4. Mündliche AnfragePascal Tschörtner FDP-Fraktion Wegsehen bei Zigarettenkippen
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzStR Herz.
5. Mündliche AnfrageHans-Dieter Asbeck AfD-Fraktion Wohnungsleerstand Zusätzliche schriftliche Beantwortung
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzStR Herz.
6. Mündliche AnfrageSebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Maßnahmen gegen die Abwerbung von Beschäftigten
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung durch Herrn BzBm Naumann.
7. Mündliche AnfrageMartin Burth SPD-Fraktion Schutz vor gesundheitsschädlichen Stickoxiden -nicht in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Da das Urteil und dessen Begründung bisher unveröffentlicht sind [Stand: 31.10.18], kann das Bezirksamt hierzu keine Erklärung abgeben und wird es weder interpretieren noch über Gründe spekulieren. Es ist jedoch zu vermuten, dass das Gericht die mit Fahrverboten belegten Abschnitte anhand messbarer Kriterien und nicht anhand von Bezirksgrenzen festgelegt hat.
zu 2. Dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf stehen ebenso wie dem Bezirksamt des von den angeordneten Fahrverboten betroffenen Bezirks Mitte für das konkrete Emissionsproblem praktisch keine Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Diskussion über die Folgen des Urteils ist zu entnehmen, dass ein "Greifen" der Dieselfahrverbote im Sinne einer Durchsetzung, Beachtung und dem Ausbleiben von Umfahrungsverkehr nicht gesichert ist. Sollte die Bundesregierung bei ihrer Ablehnung einer sog. "blauen Plakette" bleiben, wären die Verbote nicht mit einem vertretbaren Aufwand kontrollierbar. Auch die abschnittsweise Beschränkung der Fahrverbote erschwert die Kontrolle. Da sämtliche Abschnitte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, für die das Verwaltungsgericht eine Überprüfung verlangt, innerhalb der Umweltzone liegen, wäre ein Fahrverbot innerhalb der gesamten Zone eine praktikablere Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
8. Mündliche AnfrageParwin Kouloubandi Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VHS-Deutschkurse
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1.: Das Angebot von Deutschenkursen stellt einen Schwerpunkt in der Arbeit der Volkshochschule dar. Im Umfang von 47.300 Unterrichtseinheiten die allein im Jahr 2017 durchgeführt wurden stellt das Bezirksamt fest, dass das Angebot an Deutschkursen in allen Niveaustufen (A1 – C2) dem Bedarf entspricht. Sollte ein weiterer Mehrbedarf festgestellt werden, können entsprechend weitere Angebote und Kurse geplant und durchgeführt werden. Vorraussetzung ist jedoch im besonderen Maße, dass die räumlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Zu 2: Entsprechend meiner Beantwortung zur Frage 1 besteht eine ausreichende Bedarfsdeckung auch für die Niveaustufen C 1 und C2. Gerade hier bildet sich, neben den allgemeinen Sprachkursen, ein vielfältiges Angebot der VHS ab. Dies reicht vom Konversations- bis zum Schreibtraining.
Darüber hinaus gibt es prüfungsvorbereitende Kurse die auf verschiedenen Prüfungsformate: z.B. „TestDaF“ (Test Deutsch als Fremdsprache) oder das „Goethe Großes Deutsches Sprachdiplom“ ausgerichtet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
9. Mündliche AnfrageMaximilian Rexrodt FDP-Fraktion Zusammenarbeit von BVG und Ordnungsamt
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. und 2. Bislang ist die BVG nach Inkraftttreten des Mobilitätsgesetzes noch nicht an das Ordnungsamt diesbezüglich herangetreten, ein Austausch bzw. etwaige Absprachen sind nicht erfolgt. Dies wird sicherlich im Laufe der Zeit noch passieren.
Im Hinblick auf stark belastete Orte, wird, wie bereits in der Vergangenheit schon immer praktiziert, nach Absprache und Maßgabe personeller Ressourcen entsprechend unterstützt und mit der BVG zusammengearbeitet werden.
Konkret werden sich die neuen Befugnisse der BVG nicht erheblich auf die Arbeit des Ordnungsamtes auswirken, da für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eine parallele
Zuständigkeit von Ordnungsamt, Polizei und BVG vorliegt. Das Ordnungsamt wird weiterhin im Rahmen der Regelbestreifung, bei konkreten Beschwerden und Schwerpunkteinsätzen in den Bereichen von Bussonderfahrstreifen und Haltestellenbereichen entsprechend tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
10. Mündliche AnfrageAnnetta Juckel Fraktion DIE LINKE Pyronale Berlin 2018 Zusätzliche schriftliche Beantwortung
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 der 1. Sprengstoffverordnung rechtzeitig der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Anzeige ist in der Regel 2 Wochen vorher, in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtstsraßen sogar 4 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
Die Anzeige soll die hierfür zuständige örtliche Ordnungsbehörde in die Lage versetzen zu prüfen, ob von den beabsichtigten Feuerwerk "Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen" ausgehen.
In der Anzeige nach Absatz 3 sind anzugeben:
1. Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie Kopien der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes ,
2. Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
3. Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
4. die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
Die zuständige Behörde muss natürlich alle Verletzungen anderer Vorschriften prüfen, wie z.B. das Landeswaldgesetz, Grünanlagengesetz, StVO, Baumschutzverordnung, Denkmalschutz, Wasserrecht, Naturschutz, Tierschutz.
Die zuständige Behörde muss sich hierzu Stellungnahmen der Fachbehörden einholen, deren Belange durch das Vorhaben betroffen werden.
Gängige Verwaltungspraxis in Charlottenburg-Wilmersdorf ist u.a. die Prüfung von einzuhaltenden Schutzabständen. Im Regelfall erfolgt bei Höhenfeuerwerken immer die Benachrichtigung der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg und der Feuerwehr.
Es besteht die Möglichkeit die Bestätigung des Feuerwerks mit Anordnungen nach § 32 SprengG zu versehen.
Gesetzestext § 32 Abs. 1 Nr.1 SprenG
Anordnungen der zuständigen Behörden
(1) 1Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung des § 24 und der auf Grund des § 25 oder § 29 erlassenen Rechtsverordnungen zu treffen sind. 2Dabei können auch Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 oder § 29 gestellten Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist.
zu 2. Im konkreten Fall lag eine Nutzungsänderung eines Sportgeländes (Maifeld) vor, für deren Genehmigung der Fachbereich Bauaufsicht des Stadtentwicklungsamts zuständig ist. Dabei wurden unter anderem Rettungswege und der Brandschutz geprüft.
Es wurden von der Bauaufsicht Einschätzungen der Berliner Feuerwehr und der Berliner Forsten eingeholt. Aufgrund der extremen Trockenheit der vorangegangen Monate, wurde das Feuerwerk am 31.8./1.9. untersagt.
Aufgrund der fehlenden bauaufsichtlichen Genehmigung der Pyronale im Sommer wurde die Anzeige des Feuerwerks vom Veranstalter zurück gezogen.
Für das folgende Feuerwerk wurden Abstände, Abschusswinkel und das eingesetzte Material verändert. Dabei wirkte das Ordnungsamt in der Beurteilung nach dem Sprengstoffgesetz mit.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
11. Mündliche AnfrageDr. Christiane Timper SPD-Fraktion Denkmalschutz der Wohnanlage Schlangenbader Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Nach denkmalschutzrechtlicher Prüfung wurde festgestellt, dass die Tore der Autoeinstellplätze keine konstitutiven Bestandteile des Baudenkmals sind. Die Genehmigung zum Abbau der brandschutztechnisch als mangelhaft bewerteten Tore wurde deshalb erteilt.
zu 2. Das Landesdenkmalamt hat für die Wohnanlage Schlangenbader Straße bisher kein Inventarverzeichnis erstellt, in dem die Bestandteile des Schutzgutes aufgelistet sind. Daher unterliegen alle baulichen und gestalterischen Veränderungen am Baudenkmal dem denkmalrechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Erst im Zusammenhang mit denkmalrechtlichen Anträgen und Bauanträgen wird durch die Denkmalbehörden geprüft, ob der Antragsgegenstand schutzgutbefangen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche AnfrageAnnetta Juckel Fraktion DIE LINKE Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Zu 1.) Grundlage für eine Beurteilung wären aktuelle Parkraumuntersuchungen des konkreten Bereichs, die dem Bezirksamt nicht vorliegen.
Zu 2.) Es gibt vermehrt Anregungen zur Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen aus verschiedenen Bezirksregionen, um „Fremdparker" fernzuhalten oder das Parken im öffentlichen Straßenland unattraktiver zu machen. Dem gegenüber steht das Ergebnis eines Bürgerentscheids im Bezirk vor 12 Jahren, nachdem die Parkraumbewirtschaftungszonen nicht ausgeweitet werden sollen. Eine Debatte über die Folgen dieser Festlegung und eine mögliche Neuorientierung wäre in der Bezirksverordnetenversammlung zu führen.
Klar ist, dass das Parken privater PKW, die im Unterschied zu Car-Sharing-Fahrzeugen überwiegend stehen und nicht bewegt werden, im öffentlichen Straßenland zu einem erheblichen Flächen- und Ressourcenverbrauch zu Lasten der Allgemeinheit führen. Gerade im Hinblick auf mögliche Verdrängungseffekte bei der Einrichtung einzelner Zonen ist eine Gesamtstrategie – einschließlich Maßnahmen der Attraktivitätssteigerungen für Sharing-Modelle, den ÖPNV sowie den Fuß- sowie Radverkehr – anzustreben. Die Regierungsparteien haben dazu im Koalitionsvertrag festgehalten:
"Die Koalition will die Parkraumbewirtschaftung schrittweise bis 2021 ausweiten, mit dem Ziel einer Flächendeckung innerhalb des S-Bahn-Rings. Dafür werden die rechtlichen, verkehrlichen und personellen Voraussetzungen geprüft, um Klarheit über die notwendigen Ressourcen zu erlangen. Die Hauptverwaltung wird hier künftig eine koordinierende Rolle übernehmen und durch fachliche Unterstützung die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erleichtern. Der Masterplan Parken wird abgeschlossen."
Die Wahrnehmung einer Koordination durch die Hauptverwaltung ist bislang nicht umgesetzt. Die Wiederaufnahme der Arbeit am Masterplan ist für das Jahr 2019 angekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
13. Mündliche AnfrageDr. Claudia Buß SPD-Fraktion Neues Konzept zur Gestaltung des Hochmeisterplatzes
Ich frage das Bezirksamt:
Inwieweit ist das Konzept zur Umgestaltung des Hochmeisterplatzes bereits gediehen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die Anlage des Hochmeisterplatzes wurde vor 1930 von Erwin Barth mit Kinderspielplatz, tiefer gelegener Liegewiese und Gehölzpflanzungen an den Straßen geplant und in den 60er-Jahren durch Eberhard Fink ergänzt.
Der Bauherr des Wohnungsbauprojektes am Hochmeisterplatz stellte Anfang Oktober 2018 dem Straßen- und Grünflächenamt seinen Entwurf des luxuriösen Berliner Stadthauses (Projekt Am Hochmeisterplatz) und seine Erwartungen an eine eher barocke Züge tragende Einbindung des nördlichen Parkbereichs vor.
Der vorgelegte Entwurf und die zu erwartenden Kosten der Herstellung und Pflege bedürfen in den nächsten Wochen weiterer Abstimmung und Harmonisierung.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
14. Mündliche AnfrageWolfgang Tillinger SPD-Fraktion Grünpflege im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1.
Keine.
Zu 2. Zum dauerhaften Erhalt der vielfältigen Werte des Stadtgrüns ist eine qualitativ hochwertige Pflege durch die Grünflächenämter notwendig, die genauso die speziellen Anforderungen der Gartengestaltung einschließlich der Bewahrung des gartenkulturellen Erbes und der Gartendenkmalpflege wie die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt. Das Pilotprojekt der Berliner Stadtreinigung umfasst lediglich die Reinigung von 46 Berliner Parks, davon drei im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Link : https://www.bsr.de/pilotprojekt-parkreinigung-23237.php).
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
15. Mündliche AnfrageMartin Burth SPD-Fraktion Umsetzung von BVV-Beschlüssen 307/5 und 308/5 Seelingstraße 34/35?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Das Verhältnis von Arbeitsaufkommen einschließlich der Vorgänge der Bezirksverordnetenversammlung und der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten schlägt sich in den Bearbeitungszeiten einschließlich der Vorgänge der Bezirksverordnetenversammlung nieder. Eine Vorlage zur Kenntnisnahme zum Beschluss auf Drucksache 0307/5 ist aktuell in der Fertigstellung und wird dem Bezirksamt voraussichtlich noch in diesem Jahr vorgelegt.
Zum Beschluss 0307/5 wird sich das Bezirksamt in der unter 1. angekündigten Drucksache äußern. Die Anordnung der in der Vorlage zur Kenntnisnahme 0308/5 beschriebenen Maßnahmen erfolgt voraussichtlich noch in diesem Jahr, die Umsetzung (Markierungsarbeiten) witterungsabhängig Anfang 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
16. Mündliche AnfrageMartin Burth SPD-Fraktion Keine Fahrradabstellanlagen in der Tauentzienstraße und Nürnberger Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Die Problematik wurde in der schriftlichen Beantwortung der 11. Mündlichen Anfrage auf Drucksache 0634/5 erläutert.
zu 2. Das Bezirksamt lässt nicht zuletzt aufgrund fehlender eigener Ressourcen ein Fahrradabstellanlagenkonzept entwickeln. Das Vorhaben soll im Frühjahr 2019 abgeschlossen und der Bezirksverordnetenversammlung präsentiert werden. Nach derzeitigem Stand werden dann auch die beiden Radverkehrsingenieursstellen im Fachbereich Tiefbau besetzt sein. Ich bin optimistisch, dass damit die Grundlage für substanzielle Verbesserungen der Fahrradinfrastruktur im gesamten Bezirk und in den oben genannten Straßenzügen gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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