Drucksache - 0922/5  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen
MA Beantwortungen

 

1. Mündliche AnfrageAnn-Kathrin Biewener

SPD-Fraktion

Kahlschlag in der Detmolder Straße?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieso wird in dem Protokoll des Fahr-Rates vom 4.07.2018 davon gesprochen, dass jetzt doch alle Bäume in der zweiten Reihe der Detmolder Straße zur Verbreiterung des Fahrradweges gefällt werden sollen, obwohl Stadtrat Schruoffenegger in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau am 9.05.2018 den Mitgliedern des Ausschusses und der Öffentlichkeit zugesichert hat, keine Bäume in dieser Größenordnung fällen zu wollen?

 

  1. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass der Wert von Straßenbäumen angesichts der zu erwartenden nicht vermeidbaren Klimaerwärmung und der zu erwartenden Häufungen von Wetter-Ereignissen mit Backofen-Temperaturen in der Innenstadt unschätzbar ist, beziehungsweise welche Ausgleichsmaßnahmen plant das Bezirksamt die wegfallende positive Wirkung der Straßenbäume zur Senkung der Temperatur durch Verschattung, zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, zur Senkung der Feinstaubbelastung, zur Erhöhung der Sauerstoffproduktion und Lärmminderung am Eingriffsort  auszugleichen?

 

Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

2. Mündliche AnfrageSimon Hertel

CDU-Fraktion

Stand der Schulversäumnisanzeigen II

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieviele Schulversäumnisanzeigen wurden bereits im aktuellen Schuljahr 2018/19 in Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt und wieviele sind aktuell durch das Jugendamt unbearbeitet?

 

  1. Wieso wurde die 15. Mündliche Anfrage „Stand der Schulversäumnisanzeigen“ aus der 23. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung nicht beantwortet (Stand 15.10.18), obwohl die Frist hierfür bei zwei Wochen liegt (GO §42 Absatz 5)?

 

Beantwortung durch Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

 

3. Mündliche AnfrageAlexander Kaas Elias

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Dieselfahrverbote

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Straßen im Bezirk sind in welcher Form betroffen und können weitere mit Fahrverboten belegt werden?

 

  1. Welche Versäumnisse sieht das Bezirksamt um die Luft sauber zu halten und welche Vorschläge hat das Bezirksamt hierfür?

 

Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

4. Mündliche AnfragePascal Tschörtner

FDP-Fraktion

Wegsehen bei Zigarettenkippen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieso wurden in den vergangenen Jahren fast keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des unsachgemäßen Wegwerfens von Zigarettenkippen in Charlottenburg-WIlmersdorf eingeleitet?

 

  1. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, um diese Ordnungswidrigkeiten und die aus ihr resultierende Umweltverschmutzung sowie Gesundheitsgefährdung künftig umfassender zu ahnden?

 

Beantwortung durch Herrn BzStR Herz.

 

 

5. Mündliche AnfrageHans-Dieter Asbeck

AfD-Fraktion

Wohnungsleerstand

Zusätzliche schriftliche Beantwortung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt ein Wohnungsleerstand im Haus Halberstädter Straße 7 Ecke Seesener Straße bekannt und wie viele Wohnungen umfasst der Leerstand?

 

  1. Ist ein Leerstand angezeigt oder beantragt - und wenn ja mit welcher Begründung und Dauer?

 

Beantwortung durch Herrn BzStR Herz.

 

 

6. Mündliche AnfrageSebastian Dieke

Fraktion DIE LINKE

Maßnahmen gegen die Abwerbung von Beschäftigten

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. lt das Bezirksamt die Entlohnung der Mitarbeiter*innen des Bezirks vor dem Hintergrund erfolgreicher „Abwerbungen“ durch andere Verwaltungsstellen für angemessen (bitte begründen)?

 

  1. Wie wirkt das  Bezirksamt möglichen „Abwerbungen“ durch andere Verwaltungsstellen entgegen, bspw. durch die Höhergruppierung von Beschäftigten?

 

 

Beantwortung durch Herrn BzBm Naumann.

 

7. Mündliche AnfrageMartin Burth

SPD-Fraktion

Schutz vor gesundheitsschädlichen Stickoxiden               -nicht in Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass im Verwaltungsgerichtsurteil vom vergangenen Dienstag, in dem wg. jahrelanger Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten Dieselfahrverbote für 11 überlastete Straßenabschnitte verhängt wurden, zu denen kein Straßenabschnitt in unserem Bezirk gehört und das, obwohl in Charlottenburg-Wilmersdorf mit Stadtautobahn (zwischen Kantstr. und Knobelsdorffbrücke), Kantstr., Kaiserdamm, Kaiser-Friedrich-Str. etc. zum Teil extreme und regelmäßige Grenzwertüberschreitungen bekannt sind?

 

  1. Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Gesundheit von Bürger*innen in unserem Bezirk, insbesondere von denjenigen die hier an hochbelasteten Straßenabschnitten (z.B. Autobahntrog) wohnen und/oder arbeiten in ähnlicher Weise zu schützen, wie das demnächst in Straßen anderer Bezirke der Fall sein wird, wenn die gerichtlich angeordneten Dieselfahrverbote greifen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Da das Urteil und dessen Begründung bisher unveröffentlicht sind [Stand: 31.10.18], kann das Bezirksamt hierzu keine Erklärung abgeben und wird es weder interpretieren noch über Gründe spekulieren. Es ist jedoch zu vermuten, dass das Gericht die mit Fahrverboten belegten Abschnitte anhand messbarer Kriterien und nicht anhand von Bezirksgrenzen festgelegt hat.

 

zu 2.

Dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf stehen ebenso wie dem Bezirksamt des von den angeordneten Fahrverboten betroffenen Bezirks Mitte für das konkrete Emissionsproblem praktisch keine Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Diskussion über die Folgen des Urteils ist zu entnehmen, dass ein "Greifen" der Dieselfahrverbote im Sinne einer Durchsetzung, Beachtung und dem Ausbleiben von Umfahrungsverkehr nicht gesichert ist. Sollte die Bundesregierung bei ihrer Ablehnung einer sog. "blauen Plakette" bleiben, wären die Verbote nicht mit einem vertretbaren Aufwand kontrollierbar. Auch die abschnittsweise Beschränkung der Fahrverbote erschwert die Kontrolle. Da sämtliche Abschnitte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, für die das Verwaltungsgericht eine Überprüfung verlangt, innerhalb der Umweltzone liegen, wäre ein Fahrverbot innerhalb der gesamten Zone eine praktikablere Lösung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

8. Mündliche AnfrageParwin Kouloubandi

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

VHS-Deutschkurse

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ob das Angebot an Deutschkursen der VHS dem Bedarf entspricht?

 

  1. Ob speziell bei weiterführenden Kursen (C1, C2 - Niveau), die zur Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung benötigt werden, der Bedarf gedeckt ist?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

Das Angebot von Deutschenkursen stellt einen Schwerpunkt in der Arbeit der Volkshochschule dar. Im Umfang von 47.300 Unterrichtseinheiten die allein im Jahr 2017 durchgeführt wurden stellt das Bezirksamt fest, dass das Angebot an Deutschkursen in allen Niveaustufen (A1 – C2) dem Bedarf entspricht. Sollte ein weiterer Mehrbedarf festgestellt werden, können entsprechend weitere Angebote und Kurse geplant und durchgeführt werden. Vorraussetzung ist jedoch im besonderen Maße, dass die räumlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.  

 

 

Zu 2:

Entsprechend meiner Beantwortung zur Frage 1 besteht eine ausreichende Bedarfsdeckung auch für die Niveaustufen C 1 und C2. Gerade hier bildet sich, neben den allgemeinen Sprachkursen, ein vielfältiges Angebot der VHS ab. Dies reicht vom Konversations- bis zum Schreibtraining.

 

Darüber hinaus gibt es prüfungsvorbereitende Kurse die auf verschiedenen Prüfungsformate: z.B. „TestDaF“ (Test Deutsch als Fremdsprache) oder das „Goethe Großes Deutsches Sprachdiplom“ ausgerichtet sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz                                                       

 

9. Mündliche AnfrageMaximilian Rexrodt

FDP-Fraktion

Zusammenarbeit von BVG und Ordnungsamt

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seit Montag können Strafzettel wegen ordnungswidrigen Parkens auch von der BVG verteilt werden – wie gestaltet sich hier die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht und was für Auswirkungen hat dies auf die Arbeit des Ordnungsamtes im Konkreten?

 

  1. Soll ein regelmäßiger Austausch zwischen BVG und Ordnungsamt über besonders stark belastete Orte stattfinden?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1. und 2.

Bislang ist die BVG nach Inkraftttreten des Mobilitätsgesetzes noch nicht an das Ordnungsamt diesbezüglich herangetreten, ein Austausch bzw. etwaige Absprachen sind nicht erfolgt. Dies wird sicherlich im Laufe der Zeit noch passieren.

 

Im Hinblick auf stark belastete Orte, wird, wie bereits in der Vergangenheit schon immer praktiziert, nach Absprache und Maßgabe personeller Ressourcen entsprechend unterstützt und mit der BVG zusammengearbeitet werden.

 

Konkret werden sich die neuen Befugnisse der BVG nicht erheblich auf die Arbeit des Ordnungsamtes auswirken, da für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eine parallele

 

Zuständigkeit von Ordnungsamt, Polizei und BVG vorliegt. Das Ordnungsamt wird weiterhin im Rahmen der Regelbestreifung, bei konkreten Beschwerden und Schwerpunkteinsätzen in den Bereichen von Bussonderfahrstreifen und Haltestellenbereichen entsprechend tätig werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

10. Mündliche AnfrageAnnetta Juckel

Fraktion DIE LINKE

Pyronale Berlin 2018

Zusätzliche schriftliche Beantwortung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Voraussetzungen (Sicherheitsmaßnahmen, Auflagen etc.) werden von welchem Amt grundsätzlich zur Genehmigung eines Feuerwerks geprüft?

 

  1. Welche Ämter waren mit welchen konkreten Einschätzungen an der Entscheidung beteiligt, das Feuerwerk anlässlich der Pyronale im Bezirk zum 31. August/1. September zu untersagen?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk gemäß

§ 23 Abs. 3 Satz 1 der 1. Sprengstoffverordnung rechtzeitig der zuständigen Behörde anzuzeigen.

 

Die Anzeige ist in der Regel 2 Wochen vorher, in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtstsraßen sogar 4 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

 

Die Anzeige soll die hierfür zuständige örtliche Ordnungsbehörde in die Lage versetzen zu prüfen, ob von den beabsichtigten Feuerwerk "Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen" ausgehen.

 

In der Anzeige nach Absatz 3 sind anzugeben:

 

1. Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie Kopien der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes ,

 

2. Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,

 

3. Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,

 

4. die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

 

Die zuständige Behörde muss natürlich alle Verletzungen anderer Vorschriften prüfen, wie z.B. das Landeswaldgesetz, Grünanlagengesetz, StVO, Baumschutzverordnung, Denkmalschutz, Wasserrecht, Naturschutz, Tierschutz.

 

Die zuständige Behörde muss sich hierzu Stellungnahmen der Fachbehörden einholen, deren Belange durch das Vorhaben betroffen werden.

 

Gängige Verwaltungspraxis in Charlottenburg-Wilmersdorf ist u.a. die Prüfung von einzuhaltenden Schutzabständen. Im Regelfall erfolgt bei Höhenfeuerwerken immer die Benachrichtigung der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg und der Feuerwehr.

 

Es besteht die Möglichkeit die Bestätigung des Feuerwerks mit Anordnungen nach § 32 SprengG zu versehen.

 

Gesetzestext § 32 Abs. 1 Nr.1 SprenG

 

Anordnungen der zuständigen Behörden

 

(1) 1Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung des § 24 und der auf Grund des § 25 oder § 29 erlassenen Rechtsverordnungen zu treffen sind. 2Dabei können auch Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 oder § 29 gestellten Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist.

 

zu 2.

Im konkreten Fall lag eine Nutzungsänderung eines Sportgeländes (Maifeld) vor, für deren Genehmigung der Fachbereich Bauaufsicht des Stadtentwicklungsamts zuständig ist. Dabei wurden unter anderem Rettungswege und der Brandschutz geprüft.

 

Es wurden von der Bauaufsicht Einschätzungen der Berliner Feuerwehr und der Berliner Forsten eingeholt. Aufgrund der extremen Trockenheit der vorangegangen Monate, wurde das Feuerwerk am 31.8./1.9. untersagt.

 

Aufgrund der fehlenden bauaufsichtlichen Genehmigung der Pyronale im Sommer wurde die Anzeige des Feuerwerks vom Veranstalter zurück gezogen.

 

Für das folgende Feuerwerk wurden Abstände, Abschusswinkel und das eingesetzte Material verändert. Dabei wirkte das Ordnungsamt in der Beurteilung nach dem Sprengstoffgesetz mit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Arne Herz

 

 

11. Mündliche AnfrageDr. Christiane Timper

SPD-Fraktion

Denkmalschutz der Wohnanlage Schlangenbader Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass in der denkmalgeschützten Wohnanlage Schlangenbader Straße (Schlange) die verschließbaren Tore der Einstellplätze im Oktober 2018 entfernt werden sollen und falls ja, wurde das von der Unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt, mit welcher Begründung?

 

  1. Wurde bei der Unter-Denkmalschutzstellung der Wohnanlage Schlangenbader Straße auch die stillgelegte Müllentsorgungsanlage, insbesondere der Maschinenraum unter Denkmalschutz gestellt, wie am 10.12.2015 von der BVV gefordert (DS Nr. 1467/4)?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Nach denkmalschutzrechtlicher Prüfung wurde festgestellt, dass die Tore der Autoeinstellplätze keine konstitutiven Bestandteile des Baudenkmals sind. Die Genehmigung zum Abbau der brandschutztechnisch als mangelhaft bewerteten Tore wurde deshalb erteilt.

 

zu 2.

Das Landesdenkmalamt hat für die Wohnanlage Schlangenbader Straße bisher kein Inventarverzeichnis erstellt, in dem die Bestandteile des Schutzgutes aufgelistet sind. Daher unterliegen alle baulichen und gestalterischen Veränderungen am Baudenkmal dem denkmalrechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Erst im Zusammenhang mit denkmalrechtlichen Anträgen und Bauanträgen wird durch die Denkmalbehörden geprüft, ob der Antragsgegenstand schutzgutbefangen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

12. Mündliche AnfrageAnnetta Juckel

Fraktion DIE LINKE

Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

  1. Sieht das Bezirksamt eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich Halensee für inhaltlich begründet (bitte erläutern)?

 

  1. Welche anderen Bereiche des Bezirks würden aus welchen Gründen für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Frage kommen und wie positioniert sich das Bezirksamt zu dieser Maßnahme der Kontrolle des ruhenden Verkehrs?

 

Zu 1.)

Grundlage für eine Beurteilung wären aktuelle Parkraumuntersuchungen des konkreten Bereichs, die dem Bezirksamt nicht vorliegen.

 

Zu 2.)

Es gibt vermehrt Anregungen zur Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen aus verschiedenen Bezirksregionen, um „Fremdparker" fernzuhalten oder das Parken im öffentlichen Straßenland unattraktiver zu machen. Dem gegenüber steht das Ergebnis eines Bürgerentscheids im Bezirk vor 12 Jahren, nachdem die Parkraumbewirtschaftungszonen nicht ausgeweitet werden sollen. Eine Debatte über die Folgen dieser Festlegung und eine mögliche Neuorientierung wäre in der Bezirksverordnetenversammlung zu führen.

 

Klar ist, dass das Parken privater PKW, die im Unterschied zu Car-Sharing-Fahrzeugen überwiegend stehen und nicht bewegt werden, im öffentlichen Straßenland zu einem erheblichen Flächen- und Ressourcenverbrauch zu Lasten der Allgemeinheit führen. Gerade im Hinblick auf mögliche Verdrängungseffekte bei der Einrichtung einzelner Zonen ist eine Gesamtstrategie – einschließlich Maßnahmen der Attraktivitätssteigerungen für Sharing-Modelle, den ÖPNV sowie den Fuß- sowie Radverkehr – anzustreben. Die Regierungsparteien haben dazu im Koalitionsvertrag festgehalten:

 

"Die Koalition will die Parkraumbewirtschaftung schrittweise bis 2021 ausweiten, mit dem Ziel einer Flächendeckung innerhalb des S-Bahn-Rings. Dafür werden die rechtlichen, verkehrlichen und personellen Voraussetzungen geprüft, um Klarheit über die notwendigen Ressourcen zu erlangen. Die Hauptverwaltung wird hier künftig eine koordinierende Rolle übernehmen und durch fachliche Unterstützung die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erleichtern. Der Masterplan Parken wird abgeschlossen."

 

Die Wahrnehmung einer Koordination durch die Hauptverwaltung ist bislang nicht umgesetzt. Die Wiederaufnahme der Arbeit am Masterplan ist für das Jahr 2019 angekündigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

13. Mündliche AnfrageDr. Claudia Buß

SPD-Fraktion

Neues Konzept zur Gestaltung des Hochmeisterplatzes

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Inwieweit ist das Konzept zur Umgestaltung des Hochmeisterplatzes bereits gediehen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Die Anlage des Hochmeisterplatzes wurde vor 1930 von Erwin Barth mit Kinderspielplatz, tiefer gelegener Liegewiese und Gehölzpflanzungen an den Straßen geplant und in den 60er-Jahren durch Eberhard Fink ergänzt.

 

Der Bauherr des Wohnungsbauprojektes am Hochmeisterplatz stellte Anfang Oktober 2018 dem Straßen- und Grünflächenamt seinen Entwurf des luxuriösen Berliner Stadthauses (Projekt Am Hochmeisterplatz) und seine Erwartungen an eine eher barocke Züge tragende Einbindung des nördlichen Parkbereichs vor.

 

Der vorgelegte Entwurf und die zu erwartenden Kosten der Herstellung und Pflege bedürfen in den nächsten Wochen weiterer Abstimmung und Harmonisierung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

14. Mündliche AnfrageWolfgang Tillinger

SPD-Fraktion

Grünpflege im Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Grünflächen werden im Bezirk von der BSR mit welchen Kosten gepflegt?

 

  1. Wie ist das Bezirksamt mit dieser Pflege zufrieden und kann es sich eine Fortführung bzw. Ausweitung vorstellen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

 

Keine.

 

Zu 2.

Zum dauerhaften Erhalt der vielfältigen Werte des Stadtgrüns ist eine qualitativ hochwertige Pflege durch die Grünflächenämter notwendig, die genauso die speziellen Anforderungen der Gartengestaltung einschließlich der Bewahrung des gartenkulturellen Erbes und der Gartendenkmalpflege wie die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt. Das Pilotprojekt der Berliner Stadtreinigung umfasst lediglich die Reinigung von 46 Berliner Parks, davon drei im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Link : https://www.bsr.de/pilotprojekt-parkreinigung-23237.php).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

15. Mündliche AnfrageMartin Burth

SPD-Fraktion

Umsetzung von BVV-Beschlüssen 307/5 und 308/5 Seelingstraße 34/35?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum liegt zum BVV-Beschluss 0307/5 vom 14.12.2017 zur Erweiterung der Fahrradstellplätze vor der Seelingstraße 34 (Berichtspflicht bis 31.12.2017) bis heute keine Antwort des Bezirksamts vor und wann ist diese zu erwarten?

 

  1. Bis wann beabsichtigt das Bezirksamt die Neuordnung/Ergänzung der Stellplätze  (überwiegend Fahrbahnmarkierungen) vor der Seelingstraße 35 (vgl. VzK 0308/5 vom Feb.-2018) und die Fahrradparkplätze vor der Seelingstraße 34 (vgl. BVV-Beschluss 307/5 vom Dezember 2017) zu realisieren? 

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Warum liegt zum BVV-Beschluss 0307/5 vom 14.12.2017 zur Erweiterung der Fahrradstellplätze vor der Seelingstraße 34 (Berichtspflicht bis 31.12.2017) bis heute keine Antwort des Bezirksamts vor und wann ist diese zu erwarten?

 

Das Verhältnis von Arbeitsaufkommen einschließlich der Vorgänge der Bezirksverordnetenversammlung und der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten schlägt sich in den Bearbeitungszeiten einschließlich der Vorgänge der Bezirksverordnetenversammlung nieder. Eine Vorlage zur Kenntnisnahme zum Beschluss auf Drucksache 0307/5 ist aktuell in der Fertigstellung und wird dem Bezirksamt voraussichtlich noch in diesem Jahr vorgelegt.


  1. Bis wann beabsichtigt das Bezirksamt die Neuordnung/Ergänzung der Stellplätzeberwiegend Fahrbahnmarkierungen) vor der Seelingstraße 35 (vgl. VzK 0308/5 vom Feb. 2018) und die Fahrradparkplätze vor der Seelingstraße 34 (vgl. BVV-Beschluss 307/5 vom Dezember 2017) zu realisieren?

 

Zum Beschluss 0307/5 wird sich das Bezirksamt in der unter 1. angekündigten Drucksache äußern. Die Anordnung der in der Vorlage zur Kenntnisnahme 0308/5 beschriebenen Maßnahmen erfolgt voraussichtlich noch in diesem Jahr, die Umsetzung (Markierungsarbeiten) witterungsabhängig Anfang 2019.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

 

16. Mündliche AnfrageMartin Burth

SPD-Fraktion

Keine Fahrradabstellanlagen in der Tauentzienstraße und Nürnberger Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum gibt es entlang des östlichen Kurfürstendamms (ab Joachimsthaler Str.) und im Verlauf der Tauentzienstraße sowie auf der westlichen Seite der Nürmberger Straße (Bezirksgrenze) weiterhin fast keine Fahrradabstellanlagen, obwohl einzelne Gewerbetreibende diese bereits schriftlich – aber bisher erfolglos - beim Bezirksamt  beantragt haben?

 

  1. Wann gedenkt das Bezirksamt die Fahrradinfrastruktur, insbesondere hinsichtlich der Abstellmöglichkeiten, in diesem hochfrequentierten Bereich zu verbessern und wie viele zusätzliche Fahrradabstellanlagen sind an welchen Orten des genannten Bereichs bis wann vorgesehen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Die Problematik wurde in der schriftlichen Beantwortung der 11. Mündlichen Anfrage auf Drucksache 0634/5 erläutert.

 

zu 2.

Das Bezirksamt lässt nicht zuletzt aufgrund fehlender eigener Ressourcen ein Fahrradabstellanlagenkonzept entwickeln. Das Vorhaben soll im Frühjahr 2019 abgeschlossen und der Bezirksverordnetenversammlung präsentiert werden. Nach derzeitigem Stand werden dann auch die beiden Radverkehrsingenieursstellen im Fachbereich Tiefbau besetzt sein. Ich bin optimistisch, dass damit die Grundlage für substanzielle Verbesserungen der Fahrradinfrastruktur im gesamten Bezirk und in den oben genannten Straßenzügen gegeben ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 


 

 
 

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