Drucksache - 0918/5  

 
 
Betreff: Transparent über die Zweckentfremdung von Wohnraum informieren – Abriss, Ferienwohnungen, Leerstand und gewerbliche Nutzung im Bezirk aufdecken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
08.11.2018 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
27.11.2018 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Zwischenbericht
Schlussbericht

 

Beitritt: SPD-Fraktion

  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom17.01.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den zuständigen Ausschuss jeweils zu Beginn eines Quartals über die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots im Bezirk umfassend und schriftlich in Form eines regelmäßigen Berichts für den Zeitraum des zurückliegenden Quartals zu informieren.

 

Der Bericht soll Angaben zu den genehmigten und nicht genehmigten Fällen der Zweckentfremdung von Wohnraum beinhalten. Nicht abgeschlossene Verfahren sind entsprechend fortlaufend in den Quartalsberichten aufzuführen.

 

Der Bericht enthält des Weiteren folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • die Anzahl der laufenden Amtsverfahren bezüglich des Zweckentfremdungsverbots, aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • die Anzahl der im Vergleich zum Vorquartal neu aufgenommenen Amtsverfahren, aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • die Anzahl der im Vergleich zum Vorquartal abgeschlossenen Amtsverfahren unter Angabe der Genehmigungsentscheidung und aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • der aktuelle Stand aller länger als ein Jahr laufender Amtsverfahren unter Angabe der Adresse der betreffenden Immobilie und der Wohneinheiten,
  • die Immobilien, bei denen der Bezirk die Nutzung der Treuhänder-Regelung prüft (unter Angabe der Adresse und der Wohneinheiten),
  • die Anzahl der registrierten Ferienwohnungen,
  • die Summe der verhängten und gezahlten Buß- und Zwangsgelder,
  • die Anzahl der im Quartal vorhandenen und tatsächlich besetzten Vollzeitäquivalente, die im Bezirk an der Umsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes beteiligt sind.

 

Im Falle von Leerstand sind Angaben zu folgenden Fragen zu erfassen:

  • Wo liegt der leerstehende Wohnraum (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wann wurde der Leerstand bekannt?
  • Wurde ein Amtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, wann?
  • Welchen Stand hat das Amtsverfahren?
  • Liegt eine Genehmigung auf Leerstand vor? Wenn ja, bis wann?

 

Im Falle von Abriss sind Angaben zu folgenden Fragen zu erfassen:

  • Wie viele Abrisse wurden im vorangegangenen Quartal genehmigt (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wo liegt der Ersatzwohnraum (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wie hoch liegt der durchschnittliche Neuvermietungspreis des Ersatzwohnraums?
  • Wurden ggf. öffentlich-rechtliche Verträge zum Zweck der Schaffung von Ersatzwohnraum abgeschlossen?

 

Das Bezirksamt soll im Vorfeld über Gründe berichten, die zu einer Verzögerung der Fertigstellung des Berichts führen.

 

Der BVV und dem zuständigen Ausschuss ist zum ersten Mal im April 2019 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Beantwortung zusammen mit Drs. Nr. 0185/5, Statistische Datenauswertung von Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 13.12.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig alle Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot im Bezirk statistisch zu erfassen, auszuwerten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung in seinen Sitzungen obligatorisch die Statistiken vorzulegen. Die notwendigen Rahmenbedingungen in Bezug auf die IT-Ausrüstung sind zu treffen. Führen die Maßnahmen zu spürbarer Mehrarbeit der Beschäftigten im Bezirksamt, soll diese durch zusätzliches Personal kompensiert werden.

 

Diese Statistiken umfassen mindestens Angaben über:

  • Art und Größe des Objekts, das zur Zweckentfremdung beantragt (bsp. Quadratmeterzahl einer Wohnung) wird,
  • Lage und Standort des Objekts,
  • Dauer der Bearbeitung,
  • Entscheidung der bezirklichen Behörde, und, falls vorhanden
  • Bußgeldbescheid und Höhe des erhobenen Bußgeldes.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten haben in der 5. Legislaturperiode vierteljährlich einen Umsetzungssachstand zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erhalten.

 

Für die Erarbeitung einer weiterführende Statistik wurde im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung 2022/23 für den Fachbereich Wohnen/Zweckentfremdung ein Vollzeitäquivalent mit der Entgeltgruppe 9 b angemeldet.

Die Haushaltsberatungen in der ersten Hälfte 2022 bleiben abzuwarten.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann   Arne Herz

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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