Drucksache - 0913/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 13.12.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert gemeinsam mit den im Land Berlin verantwortlichen Stellen, die Ordnungsamt-App weiterzuentwickeln. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: - bei Dienstleistungen, die nicht im originären Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes liegen, muss ein klarer Hinweis erfolgen, dass die zuständige Stelle informiert wurde. - Eingaben dürfen erst als erledigt markiert werden, wenn sie auch tatsächlich erledigt wurden, auch bei Ordnungsamt fremden Dienstleistungen. - Einführung eines groben Zeitrahmens, in welchem mit der Erledigung der Eingaben zu rechnen ist.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Zur Bearbeitung von Meldungen bei Ordnungsamt Online wird das nachstehende Serviceversprechen angestrebt:
•Rückmeldung durch das Ordnungsamt an die Melderin bzw. den Melder über die weitere Vorgehensweise bzw. den Bearbeitungsstand und ggf. Veröffentlichung im Serviceportal innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Meldung.
•Sofern die Bezirksverwaltung nicht zuständig ist, wird das Anliegen vom Ord-nungsamt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang an die zuständige Behörde bzw. an Dritte weitergeleitet.
•Bei Weiterleitung eines Anliegens an andere Ämter und Fachbereiche im Bezirk erfolgt von dort innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung an das Ordnungsamt über die weitere Vorgehensweise bzw. den Bearbeitungsstand.
In jedem Fall erfolgt bei jeder über das Portal eingegangenen Meldung eine Rück-meldung per E-Mail über das von dort Veranlasste, sofern der Meldende eine Mailanschrift hinterlegt hat.
Zudem wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den Bezirken ein einheitliches landesweites Servicemanagement angestrebt und es sollen weitere Fachämter in das Verfahren Ordnungsamt Online einbezogen werden.
Im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sind derzeit noch keine weiteren Fachämter in das Verfahren Ordnungsamt Online integriert, so dass zur Veröffentlichung des Bearbeitungsstandes durch das Ordnungsamt eine Rückmeldung über die weitere Vorgehensweise oder den Bearbeitungsstand durch die Fachämter möglichst innerhalb der im Serviceversprechen genannten Fristen erfolgen müsste.
Das Bezirksamt ist aber grundsätzlich übereingekommen, dass das Straßen- und Grünflächenamt in das IT-Verfahren AMS Ordnungsamt Online unverzüglich einbezogen werden soll.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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