Drucksache - 0858/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksverordnetenvorsteherin 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2018 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfrage
Einwohnerfragen - Beantwortung

 

1. Einwohnerfrage Julia Röseler

 Bedarfsanalyse

 

 

  1. Gibt es für die Durchwegung von der Rönnestraße bzw. der Ringbahnstraße bis zum Westkreuz eine Bedarfsanalyse?

 

  1. Wie hoch werden die Gesamtkosten für den Steuerzahler sein?

 

  1. Wie viele Bäume müssen dafür gefällt werden und wie viele Quadratmeter Fläche werden dadurch versiegelt?

 

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

2. Einwohnerfrage Thomas Stange

 Umbenennung der Bismarckstraße

 

 

  1. In diesem Jahr feiern wir als DemoktratInnen und Freunde der Gerechtigkeit das hundertste Jubiläum der Novemberrevolution in Deutschland. Ein schicksalsträchtiges Ereignis, denn 1918 wurde Frauen zum ersten Mal das aktive und passive Wahlrecht gegeben. Das ist ein Ereignis das es zu feiern gilt! Nun leben wir aber in diesem Bezirk in einem Umfeld von Kaisern und Königinnen, denen echte Gleichberechtigung nie ein ernstzunehmendes Anliegen war. Weil die Erinnerungen an eine herausragende Kämpferin für die Gleichheit, heute für uns umso wichtiger ist, möchte ich sie fragen ob Sie sich dafür einsetzen können die hiesige Bismarckstraße in Zetkinstraße umzubenennen? Zu Ehren Clara Zetkins.

 

  1. Weil Bismarck heute als Nationalist, Kriegstreiber und Feind des Sozialismus gelten muss, Clara Zetkin aber als Herausgeberin der "Gleichheit" in die Geschichte eingegangen ist, plane ich zur Zeit mit einigen Mitstreitetenden einen Volksentscheid zur Umbenennung dieser Straße in "Zetkinstraße". Weil das Thema Clara Zetkin schon in den 1990er Jahren ein Streitfall in Berlin war, frage ich Sie, ob das Anliegen ihrer Meinung nach eine Tragweite über den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hinaus hat?

 

  1. Ich weiß, dass die Entscheidungsgewalt zur Umbenennung beim Bezirksamt liegt und frage Sie daher, ob Sie uns bei einem berlinweiten Volksentscheid unterstützen würden?

 

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

3. Einwohnerfrage Francesca Thiel

  Mecklenburgische Straße 80

 

 

  1. Im Hinblick auf die vor kurzem erfolgte Vermessung des Areals und Markierung durch „Flatterband“ – stimmen die kürzlich eingeholten Auskünfte Ihrer Verwaltung, wonach durchaus noch nicht sicher und endgültig entschieden ist, für welche Zwecke bzw. ob überhaupt und für welche genauen Personengruppen die Fläche Mecklenburgische Straße 80 bebaut werden soll?

Wie ist der genaue Planungsstand und warum hat es das Bezirksamt bisher noch nicht für nötig befunden, die Anwohner auch schon bei Planungsbeginn zu informieren und mit einzubeziehen?

 

  1. Ist mit der Rodung von Bäumen zu rechnen und falls ja, wie viele und welche, und was plant das BA kompensativ zu unternehmen, um es nicht zu einer Verminderung des Lärm-, Sicht- und Smogschutzes (gesundheitliche & umweltschutzbedenkliche Aspekte durch die Autobahn) für die Anwohner kommen zu lassen?

 

  1. Wie kann – auch im Hinblick auf das durch die große Fensterfront gut einsehbare Stadtbad und der hier badeüblichen Bekleidung von Frauen, die in den Herkunftsländern der Migranten nicht üblich ist – die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet werden vor Überfällen, Sachbeschädigung, Vergewaltigen etc. – oder ist gar mit einer Schließung des Stadtbads und ggf. Integrierung in das MUF zu rechnen, da sich Zweifel regen, ob das Stadtbad unter diesen Umständen überhaupt noch frequentiert werden wird bzw. kann?

 

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

4. Einwohnerfrage  Christine Wußmann-Nergiz

   Parkscheinautomat Westfälische Str. 50 a

 

 

  1. Seit wann und zu welchem Zweck steht vor dem Wohnhaus Westfälische Straße 50 a ein Parkscheinautomat ( Standort - Nr. 601 ) ?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es 2006 ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegen (! ) die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk gab, die auch diesen Standort betroffen hätte?

 

  1. Was hat der Kauf und Betrieb dieses Parkscheinautomaten inkl. Aufstellung, Wartung und evtl. Reparaturen bisher gekostet und wieviel Einnahmen wurden, dem erfolgreichen Bürgerbegehren zuwider handelnd, an dieser Stelle generiert?

 

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Herz.

 

 

 

 

 

 

5. Einwohnerfrage   Mario Persin

     Bau einer MUF

 

 

  1. Hinsichtlich des vom Senat für den Bau einer MUF bestimmten Areals Mecklenburgische Str. 80 stellt sich die Frage, warum der Bürger nicht vorab umfassend von offizieller Stelle informiert wird über die Planung - was ist zu Zeitangaben zur Errichtung und Bezugsfertigkeit, Größenordnung, wie viele und was für Menschen, Kostenaufwand etc. zu sagen?

 

  1. Inwiefern wird die Natur durch den Bau einer MUF beeinträchtigt und damit die Lebensqualität der Anwohner der Mecklenburgischen Str. 80 verringert? Werden z.B. Bäume gerodet, die einen wichtigen Lärm und Feinstaubschutz bez. der Autobahn bieten?

 

  1. Wie wird sich die Infrastruktur im Allgemeinen verändern um den Heidelberger Platz?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Persin,

die o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Im Jahr 2016 hat der damalige Senat beschlossen, Geflüchtete in sogenannten Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) unterzubringen. Dabei handelt es sich um massive Wohnhäuser mit einer Lebensdauer von 50 bis 60 Jahren. Nach den Berechnungen des Berliner Senats fehlen in Berlin bis Ende 2020 trotz intensiver Anstrengungen immer noch rund 19.000 Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten. Deshalb wurden gemäß Senatsbeschluss weitere 24 Standorte in den zwölf Bezirken zur weiteren Realisierung vorgegeben.

Somit war auch Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert, zwei zusätzliche Standorte zu benennen. Einvernehmlich hat das Bezirksamtskollegium eine Verdichtungsmöglichkeit im Randbereich des großen Areals des Stadtbades Wilmersdorf hin zur Brabanter Straße gesehen und dies dem Senat gemeldet. Dieser Vorschlag wurde in einer ersten grundsätzlichen Prüfung nach planungsrechtlichen Aspekten vom Senat positiv bewertet.

 

Aktuelle erfolgt eine Tiefenprüfung des Standortes. Es geht dabei vor allem darum, ob auch alle planungsrechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen für den Bau der Modularen Unterkunft – wie etwa Altlasten, Naturschutz, Baugrund – an dem Standort erfüllt sind.
Die derzeitigen, vorläufigen Planungen sehen einen fünfgeschossigen Bau für ca. 200 Bewohner*innen vor. Bauherr an diesem MUF-Standort wäre die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Senat wird nun in Abstimmung mit den Bezirken den weiteren Planungsprozess zu den einzelnen Standorten begleiten. Dabei ist von sehr unterschiedlichen Zeiträumen auszugehen.

Die aus hiesiger Sicht zwingend erforderliche Durchführung von Informations- und Dialogveranstaltungen zu neuen MUF- Bauvorhaben unter Einbeziehung der Nachbarschaft macht allerdings erst Sinn, wenn genauere und belastbare Angaben zur Verfügung stehen.

Zur Belegung kann festgestellt werden, dass grundsätzlich alle Unterkünfte durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gemischt belegt werden, d. h. Familien und Alleinstehende sowie junge und ältere Menschen berücksichtig werden. Im Durchschnitt sind bisher etwa ein Drittel der Bewohner*innen in den Unterkünften Kinder und Jugendliche. Allerdings sind keine unbegleiteten Minderjährigen darunter, da diese im Rahmen der Jugendhilfe meist in betreuten Wohngruppen leben. Aktuell befindet sich das Bezirksamt im Hinblick auf die Realisierung des ersten MUF-Standortes in der Quedlinburger Straße in intensiven Gesprächen mit dem Senat, insgesamt u einer Durchmischung z. B. auch mit Studieren zu kommen.

Zudem sehen die Planungen von MUF-Bauten grundsätzlich unterschiedlich große Wohngruppen in einem Gebäude vor (Wohneinheiten mit 1 – 5 Zimmern), um die Vielfalt der Unterbringungsnotwendigkeiten (besonders bei schutzbedürftige Einzelpersonen bis Familien) abzubilden.

Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich nicht sagen, wer dort einmal einziehen wird. Das LAF achtet grundsätzlich auf eine verträgliche Mischung, auch was die Zusammensetzung der Nationalitäten und die Altersstruktur angeht. Dieses Konzept hat sich den bereits verwirklichten MUF-Standorten in Berlin bislang bewährt.

 

zu 2. und 3.

Diese Fragen sind zum derzeitigen Punkt noch nicht konkret zu beantworten. Über eine eventuell erforderliche Rodung von Bäumen kann das Bezirksamt erst Auskunft erteilen, wenn verbindlich geklärt ist, wo genau der Bau errichtet werden soll. Die Maxime ist selbstverständlich, dass möglichst viele Bäume erhalten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Naumann

 

 

6. Einwohnerfrage   Alexandra Zakharenko

     Bauvorhaben Quedlinburger Str. 45

     (Zusätzlich schriftliche Beantwortung)

 

 

  1. Wann wird die Anwohnerschaft über mögliche Planänderungen und Baufortschritte informiert?

 

  1. Falls solche Informationen auch in Rahmen der Bürgerversammlungen vorgestellt werden, wäre es möglich, weitere Veranstaltungen solcher Art im Rathaus Charlottenburg durchzuführen anstatt der Mierendorff-Schule? Das Rathaus ist nur ca. 8 Min. zu Fuß von der Baustelle entfernt und Räume hier passen viel besser für gut besuchte Versammlungen.

 

 

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, Sehr geehrte Frau Zakharenko,

die Einwohnerfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Der Bauantrag findet sich aktuell noch in Bearbeitung. Eine Information ist im Baugenehmigungsverfahren nur bei der Beeinträchtigung nachbarlicher Belange vorgesehen, wobei hier der Begriff Nachbar sehr eng auszulegen ist.
Jedoch wurden und sollen auch zukünftig in unregelmäßigen Zeitabständen durch unterschiedliche Veranstaltungen Informationen an die Anwohnerschaft vermittelt werden. Dies hängt entscheidend von belastbaren und zur Verfügung stehenden Angaben ab.
Grundsätzlich sollen und werden weitere Informationen – von den unterschiedlichen Akteuren – zu dem Bauvorhaben folgen.

 

zu 2.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die zweite Dialogveranstaltung zum Bauvorhaben MUF Quedlinburger Straße 45 am 23. Juni 2018 ebenfalls in der Mierendorff-Grundschule stattgefunden hat. Trotz guter Besucherzahlen kam es aufgrund des Formates zu keinerlei Einschränkungen durch die Räumlichkeiten.

Für die Veranstaltung werden im Vorfeld nach unterschiedlichen Kriterien als geeignet erachtete Räumlichkeiten ausgewählt. Dabei spielen mehrere Faktoren – u. a. das Format, die Zielgruppe und die sozialräumliche Nähe und Erreichbarkeit von allen Teilen der Insel – eine Rolle.

 

Über die Homepage des Bezirksamtes bzw. des Integrationsbüros können aktuelle Informationen und Hinweise auf weitere öffentliche Veranstaltungen sowie weitere relevante Informationen und Links entnommen werden.

(LINK: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/beauftragte/integration/aktuelles/artikel.663439.php)

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Schruoffeneger

 

 

7. Einwohnerfrage   Ingo Zebger

     Quedlinburger Straße 45

 

 

  1. Wie ist es miteinander vereinbar, dass bei der Beantwortung meiner Einwohnerfrage bei der BVV-Sitzung am 30.08.2018 unter Punkt 1) eine Durchmischung der Quedlinburger Straße 45 mit Geflüchteten und Berliner Wohnungssuchenden von Beginn an (!) ausdrücklich betont wird und sie andererseits bei der Beantwortung unter Punkt 3) eine Reduktion der Gesamtbelegung verweigern, obwohl die Geflüchteten zum Teil in anderen städtisch-geförderten Wohnungsbauprojekten unterkommen sollen?

 

  1. Wie sollen in diesen 152 (richtigen) Wohnungen, die dann direkt für den sozialen Wohnungsbau ausgelegt sind, auf Dauer (!) 580 Menschen untergebracht werden?

 

  1. Ist Ihnen nicht bewusst, dass die WBM selbst für diesen ursprünglich erst nach minimal 3 Jahren / maximal 9 Jahren vorgesehenen Fall eine deutliche Reduktion der Belegung auf ca.301 vorsieht (Abschätzung gemäß der Seiten 23-27 der WBM Präsentation im Internet, q45_180228_Pra__sentation_wbm_dmsw.pdf, mit einer Person anstatt zwei pro Zimmer)?

 

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

8. Einwohnerfrage   Joachim Neu

     B-Planentwurf 4-66 (Westkreuz/Heilbronnerstr.)

     (Schriftliche Beantwortung)

 

 

  1. Aus welcher Begründung heraus, sind -außer einer Planskizze mit unterlegten bisher bestehenden Kleingärten- keinerlei textliche Unterlagen (besonders das Gutachten von F/J/P als Ergebnis aus der Workshopreihe) beigefügt worden ?

 

  1. Welche Größenordnung hatte die Beteiligung der Einwohnerschaft, welche positive bzw. negative Grundorientierung der Einwender zum  B-Planentwurf sind eingebracht worden und wo werden die Ergebnisse für die Öffentlichkeit veröffentlicht werden ?

 

  1. Wo sind für den /die Bürger/in die aktuellen Vorstellungen des Bezirksamtes zur Entwicklung des Planungsgebietes einsehbar?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ist die Entwicklung eines „Nutzungs- und Erschließungskonzeptes“ des genannten Büros voraus gegangen. Bestandteil der Konzepterstellung war bekanntlich ein umfangreiches Informations- und Beteiligungsverfahren (vier workshops) zwischen Mai und November 2017. Sämtliche Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Eine nochmalige Aufbereitung dieser Unterlagen für die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (FBB) wurde für entbehrlich gehalten.

 

Der Bebauungsplanentwurf 4-66 mit der Planunterlage im Maßstab 1:2000 hat als Kartengrundlage die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grund und Boden zum Zeitpunkt der Planaufstellung wiedergegeben (Planunterlage ALKIS Berlin). Daher sind die bestehenden Eisenbahner Kleingartenkolonien eingetragen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans spielen zudem Überlegungen zu spezifischen Nutzungen des Gebietes am Westkreuz (für die die genannten Unterlagen ggf. sinnvoll gewesen wären) derzeit noch keine Rolle. Sinn und Zweck ist zunächst die Sicherung und Entwicklung der brachgefallenen Bahnflächen als Grünfläche.

 

Zu 2.

Der Bebauungsplanentwurf 4-66 wurde der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme vorgelegt. Dies erfolgte über das Internetportal mein.Berlin.de sowie über die Internetseite des Stadtentwicklungsamtes sowie in der Zeit vom 06. August bis 7. September im Dienstgebäude des Stadtentwicklungsamts.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben 23 Bürger*innen im Stadtentwicklungsamt Einsicht in den ausgelegten Bebauungsplanentwurf genommen, fünf Bürger haben sich telefonisch zum Bebauungsplan/Verfahren unterrichten lassen. Eine Mailanfrage ging über das Umweltamt ein. Es gingen 114 schriftliche Stellungnahmen ein, die meisten davon über das Beteiligungsformular mein.Berlin.de z.Z. werden die Stellungnahmen noch ausgewertet.

 

Zu 3.

Auf der Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes Charlottenburg Wilmersdorf (https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/freiraumplanung/artikel.563334.php) konnten und können diese auch in Zukunft die Entwicklung des Gebietes am Westkreuz verfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 


 

 
 

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