Drucksache - 0832/5  

 
 
Betreff: Personalgewinnung und Personalmanagement
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Koch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.08.2018 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
20.09.2018 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

1

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Effektivität des Zentralen Bewerbungsbüros im Hinblick auf das Ziel eines zügig arbeitenden Personalwesens, der Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung sowie der Absicht, Stellenbesetzungsverfahren von der Anmeldung bis zur Einstellung innerhalb von drei Monaten abzuschließen, und welche weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung, Entbürokratisierung und Vereinfachung von Entscheidungsprozessen plant das Bezirksamt, um offene Stellen deutlich schneller zu besetzen?

 

Das Bezirksamt hat auf meine Initiative hin in 2016 beschlossen, ein Zentrales Bewerbungsbüro einzurichten mit dem Ziel, sich mit einer weitgehend standardisierten und damit effizienteren Vorgehensweise im immer stärker umkämpften Markt der Personalgewinnung gut und zukunftsfest aufzustellen.

 

Das Einrichten der dafür erforderlichen Stellen sowie deren Besetzung ist bezeichnend dafür, wie sehr sich die Bedingungen für uns insgesamt verschärft haben:

 

Obwohl die für die Aufgaben der Sachbearbeitung im Zentralen Bewerbungsbüro eingerichteten Stellen mit der Bewertung A 11 für Beamtinnen und Beamte sowie E 9 für Tarifbeschäftigte durchaus attraktiv sind, haben sich im Ergebnis des dafür durchgeführten Stellenbesetzungsverfahrens trotz mehr als 50 Bewerbungen für die sechs verfügbaren Stellen letztlich nur drei Bewerberinnen – es sind alles Frauen – finden lassen.


Aufgrund des damit leider immer noch nicht abgeschlossenen Besetzungsverfahrens kann das Zentrale Bewerbungsbüro erst einen Teil der im Zielkonzept vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen. Es ist aber bereits auf einem sehr guten Weg und trägt zu einer spürbaren Optimierung der Gesamtsituation bei. So konnte für unseren Bezirk die tatsächliche Dauer der Stellenbesetzungsverfahren – gemäß der landesweit gültigen Definition der Senatsfinanzverwaltung ist das die Zeit zwischen Veröffentlichung der Ausschreibung und Zusage an den Bewerber bzw. die Bewerberin – im Bezirksvergleich 2017 auf 3,17 Monate verkürzt werden (vgl. hierzu die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 0253/5 vom 24.08.2018).

 

Wesentlich dazu beigetragen hat, dass seit mehreren Monaten konsequent alle Stellenausschreibungen mittels der dafür landesweit bereitgestellten Software „rexx® E-Recruitment“ verwaltet werden. Dadurch konnten Transport- und Liegezeiten verkürzt und Teilprozesse (z.B. Benachrichtigungen an die Bewerberinnen und Bewerber) automatisiert werden.

 

Darüber hinaus wurden in zahlreichen Gesprächen zwischen den dezentralen Büroleitungen der fünf Abteilungen und der Leitung des Zentralen Bewerbungsbüros hausweite Standards zu einzelnen Teilprozessen sowie in Bezug auf die Wahrnehmung der in der Abteilung wahrzunehmenden spezifischen Rolle des „Fachentscheiders“ bzw. der „Fachentscheiderin“, die das Fachverfahren rexx® E-Recruitment vorgibt, konstruktiv erarbeitet.

Außerdem werden weitere Instrumente zur Personalbindung genutzt, wie z.B. die unbefristete Beschäftigung von Personen, die eigentlich nur befristet eingestellt werden könnten, wo aber schon heute feststeht, dass zum Zeitpunkt des Wegfalls des Befristungsgrunds eine jetzt noch unbefristet beschäftigte Dienstkraft ausgeschieden sein wird, so dass eine Umsetzung auf die dann unbefristet freie Stelle möglich ist.

 

  1. Wie möchte das Bezirksamt zukünftig in seinen Ausschreibungen die Aufgaben- und Stellenbeschreibungen so gestalten, dass auch geeignete Bewerber*innen berücksichtigt werden können, deren Abschlüsse und Qualifizierungen nicht exakt dem traditionellen Anforderungsprofilen entsprechen?

 

Mir ist bei dieser Frage nicht ganz klar, was Sie mit „traditionellen Anforderungsprofilen“ meinen. Ich vermute, dass Sie wissen wollen, ob das Bezirksamt bereit ist, bei entsprechend schwieriger Bewerbungslage in einem laufenden Ausschreibungsverfahren die zuvor festgesetzten Anforderungen zu reduzieren.

 

Dies ist bezogen auf die als „unabdingbar“ bezeichneten formalen Anforderungskriterien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Bezugnahme auf Artikel 33 des Grundgesetzes getreu dem Grundsatz „jedermann (und jede Frau und auch alle anderen Personen mit differentem Geschlecht) hat Zugang zum Öffentlichen Amt“ unzulässig. Hat sich die ausschreibende Behörde auf ein bestimmtes mal engeres, mal weiteres Anforderungsprofil festgelegt und findet keine/n den in dieser vorherigen Rahmensetzung unabdingbaren formalen Anforderungen entsprechenden Kandidat/in, dann muss sie neu ausschreiben: Denn wenn jemand nicht geeignet ist, dann ist er nicht geeignet.


Deshalb ist es wichtig und zugleich auch eine im Vorfeld dringende Notwendigkeit, mit möglichst zielgenauen Kriterien des Anforderungsprofils den erwarteten Korridor einerseits nicht zu vieler, aber andererseits dennoch hinreichend geeigneter Bewerbungen zu erreichen.

 

Losgelöst hiervon ist es bei Tarifbeschäftigten möglich, dass in den Fällen, in denen zwar die formal unabdingbaren Kriterien erfüllt werden, es aber an der Erfüllung weiterer fachlicher Voraussetzungen mangelt, die der Tarifvertrag vorschreibt, „in sinngemäßer Lückenfüllung“ eine um eine Entgeltgruppe niedrigere Besetzung vorzunehmen.

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, das Arbeitsumfeld seiner Mitarbeiter*innen hinsichtlich der Einrichtung von Telearbeitsplätzen, der verbesserten Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, der Barrierefreiheit und moderner Büroausstattung zu verbessern?

 

Hier hat die Dienststelle bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen:

 

a)            Telearbeit: Im Jahr 2018 wurden nach vorheriger Bedarfserhebung bisher zehn Telearbeitsplätze eingerichtet, weitere gut zwanzig sollen noch in diesem Jahr folgen. Mehr Interessent/innen hat es trotz intensiver Bewerbung dieses Instruments bisher nicht gegeben.

 

b)            Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Auch hier sind wir ein beispielgebender öffentlicher Arbeitgeber, indem nahezu jedem Teilzeitantrag, den Beschäftigte unter Bezugnahme auf die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stellen, entsprochen wird.

Zudem bestehen gerade in Bezug auf Pflegenotwendigkeiten weitergehende gesetzliche Ansprüche.

 

Schließlich gibt es auch eine Initiative, bei entsprechender Nachfrage einen Betriebskindergarten zu errichten oder zumindest Vorzugs-Belegungsrechte für eine Kita zu sichern. Ich verweise hierzu auf den entsprechenden BVV-Beschluss (DS-Nr. 0620/5), aufgrund dessen nach Absprache mit Jugendstadträtin Schmitt-Schmelz es demnächst eine Bedarfserhebung geben wird.

 

c)             Barrierefreiheit: Bezogen auf die räumlichen Gegebenheiten unserer Dienstgebäude ist – wo immer es möglich war und ist – auf Barriere­freiheit, mindestens aber auf Barrierearmut geachtet worden. Auch bei IT-Verfahren wird darauf geachtet, dass diese auch für seheingeschränkte Mitarbeitende nutzbar sind.

 

d)            Moderne Büroausstattung: Mit Blick auf die Möglichkeiten, die der Bezirkshaushalt zur Ertüchtigung der bezirklichen Infrastruktur der Verwaltungsgebäude sowie der Arbeitsplatzausstattungen bietet, sind hier Schritt für Schritt Optimierungen vorgenommen worden. Aktuell hat sich das BA-Kollegium darauf verständigt, noch im laufenden Haushalt die finanziellen Möglichkeiten zur Anschaffung von deutlich mehr höhenverstellbaren Schreibtischen zu prüfen.


Einen größeren Wurf werden wir allerdings erst wagen können, wenn uns – wie vom Senat in Aussicht gestellt – im Jahr 2019 ca. 25 Millionen Euro für das sog. „Rathauspaket“ zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dann alles – wie ich zu sagen pflege – „1+ mit Sahnehäubchen“ sein wird. Nein, es wird darum gehen, bauliche und ökologisch-nachhaltige Notwendigkeiten in Angriff zu nehmen, um damit den drängenden Herausforderungen des Klimawandels wie z.B. mehr Hitzeschutz im Sommer und mehr Kälteschutz im Winter zielgerichtet begegnen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

Hausanschrift: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin,

Fernruf (0 30) 90 29 - 123 00, Telefax (0 30) 90 29 - 129 02, Internet: http://www.charlottenburg-wilmersdorf.de

 


 

 
 

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