Drucksache - 0760/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1. EinwohnerfrageBenjamin Apeloig

Klausener-Platz-Kiez, Ordnungsmaßnahmen für

Gastronomen

 

  1. Welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt kurzfristig (diese Sommersaison) zu ergreifen, um im Klausener-Platz Kiez die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen von Bürgern und Gewerbetreibenden insbesondere Gastronomen im Interesse des gesamten Klausener-Platz Kiezes zu verbinden, so dass die Bürger/innen sich einerseits frei auf den Gehsteigen bewegen können und anderseits genügend Platz zum draußen speisen bleibt?
     
  2. Welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt langfristig zu ergreifen, um im Klausener-Platz Kiez die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen von Bürgern und Gewerbetreibenden insbesondere Gastronomen im Interesse des gesamten Klausener-Platz Kiezes zu verbinden, so dass die Bürger/innen sich einerseits frei auf den Gehsteigen bewegen können und anderseits genügend Platz zum draußen speisen bleibt?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Herz.

 

2. EinwohnerfrageNader Amin-Salehi

Gefällter Baum Eisenzahnstraße 1/2015

 

 

  1. Wann und in welcher Höhe wurde die Zahlung für die Ersatzpflanzung geleistet?
     
  2. Welche Gründe haben die Verwaltung daran gehindert nach Eingang der Zahlung unmittelbar den Auftrag für die Ersatzpflanzung zu vergeben?
     
  3. Wer ist für die Verzögerung verantwortlich und welche Maßnahmen werden von ergriffen, damit sich Ähnliches nicht wiederholt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wann und in welcher Höhe wurde die Zahlung für die Ersatzpflanzung geleistet?

 

Der Antrag zur Fällung des Straßenbaumes Nr. 71 in der Eisenzahnstr. wurde im Oktober 2014 bearbeitet und Entgelt und Wertausgleich über 1.648,00 € eingefordert.

 

  1. Welche Gründe haben die Verwaltung daran gehindert nach Eingang der Zahlung unmittelbar den Auftrag für die Ersatzpflanzung zu vergeben?

 

Bis heute stehen in der Eisenzahnstraße / Ecke Mansfelder Straße Baucontainer und beeinträchtigen die Baumstandorte im Umfeld. Eine Nachpflanzung von Ersatzbäumen erfolgt erst nach Beendigung aller Bautätigkeiten in diesem Bereich, um die Schädigung von Neupflanzungen zu verhindern und durch die Bündelung von Maßnahmen Kosten zu sparen.

Üblicherweise wird der Baumstandort mit einer der nächsten Baumkontrollen nach Bauende als freier, potentiell zu bepflanzender Standort erkannt und im Kataster angelegt. Der Ersatzbaum wird dann gepflanzt, wenn die Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzung (Standortfreigabe, Pflanzzeit, etc.) erfüllt sind und personelle Kapazitäten ausreichend vorhanden sind.

 

  1. Wer ist für die Verzögerung verantwortlich und welche Maßnahmen werden von ergriffen, damit sich Ähnliches nicht wiederholt?

 

Der zuständige Fachbereich muss mit einem seit Jahren aufgelaufenen Bearbeitungsstau in der Baumpflege umgehen (vgl. Pressemitteilung des Bezirksamts vom 21. Juni 2018 "Verheerende Personalsituation im Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat Konsequenzen für Baumpflanzung"). Die Aufarbeitung der umfangreichen Orkanschäden vom 5. Oktober 2017 (157 Fällungen und eine Vielzahl von Starkastbrüchen) stellt eine zusätzliche Belastung dar. Die schnellstmögliche Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes an öffentlichen Bäumen und Anlagen ist das oberste Ziel vor der Pflanzung von neuen Bäumen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

3. EinwohnerfrageAnke Jansen

Nächtliche Autorennen Kaiser-Friedrich-Straße

 

  1. Gibt es bereits Beschwerden, dass in der Kaiser-Friedrich-Straße, u.a. Höhe Haubachstrasse, der nächtliche Lärmschutz u.a. aufgrund von Autorennen nicht eingehalten wird und sich dass auf die Gesundheit der Anwohner (in diesem Fall sogar einer Seitenstraße) auswirkt?
     
  2. Welche Gegenmaßnahmen sind geplant?
     

Bisher gibt es dort anscheinend keine Blitzgeräte; können welche aufgestellt werden?
 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Gibt es bereits Beschwerden, dass in der Kaiser-Friedrich-Straße, u.a. Höhe Haubachstrasse, der nächtliche Lärmschutz u.a. aufgrund von Autorennen nicht eingehalten wird und sich dass auf die Gesundheit der Anwohner (in diesem Fall sogar einer Seitenstraße) auswirkt?
     
  2. Welche Gegenmaßnahmen sind geplant?
     
  3. Bisher gibt es dort anscheinend keine Blitzgeräte; können welche aufgestellt werden?
     

 

zu 1. bis 3.

Dem Ordnungsamt waren bisher keine Beschwerden bekannt.

Zuständig für die Durchführung von Verkehrskontrollen gemäß Nr. 23 Abs. 5 a des Zuständigkeitkataloges Ordnungsaufgaben ist die Polizei.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mitgeteilt, dass im Herbst 2017 auf dem örtlich zuständigen Polizeiabschnitt 24 eine deliktsbezogene Bürgerbeschwerde einging. Weitere Hinweise oder Beschwerden sind diesbezüglich nicht bekannt geworden und

verbotene Fahrzeugrennen wurden polizeilich bisher in der Kaiser-Friedrich-Straße nicht registriert.

 

Eine aufgrund der genannten Bürgerbeschwerde durchgeführte nächtliche Verkehrskontrolle unter Einsatz von Schallpegelmessgeräten blieb ohne auffällige Feststellungen. Bei den darüber hinaus im Zeitraum von Januar 2017 bis April 2018 durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungseinsätzen - auch zur Nachtzeit - sind lediglich weit

 

unterdurchschnittliche Überschreitensraten (Verhältnis Anzahl Überschreitungen/gemessene Fahrzeuge) ermittelt worden.

 

Hinsichtlich der Installation einer stationären automatischen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage steht die polizeiliche Entscheidung in Abhängigkeit von konkreten Ergebnissen

.einer Verkehrsunfallanalyse sowie

.der zuvor ermittelten Überschreitensrate.

 

Vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Analyse - zwischen Januar 2017 und April 2018 ereignete sich dort kein Geschwindigkeitsunfall - und der Geschwindigkeitskontrollen kann eine stationäre Anlage an der bezeichneten Stelle zurzeit nicht priorisiert werden.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass stationäre Anlagen wegen ihrer örtlichen Berechenbarkeit grundsätzlich nur eine punktuelle und keine Streckenwirkung entfalten können. Währenddessen eröffnen mobile Überwachungsmaßnahmen die Möglichkeit, auffällige Fahrzeuge unmittelbar für eine Überprüfung anzuhalten und einer Überprüfung zu unterziehen.

 

Die Polizei Berlin wird die Kaiser-Friedrich-Straße auch weiterhin im angemessenen Umfang in die Verkehrsüberwachung - auch zur Nachtzeit - einbeziehen.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt derzeit ein Pilotprojekt zur erweiterten Untersuchung der lufthygienischen und verkehrlichen Wirkung von Tempo 30 und Tempo 50 mit Verkehrsverstetigung („grüne Welle“) als Maßnahme des Luftreinhalteplans zur Reduzierung von NO² durch. Ich gehe davon aus, dass Sie die Ergebnisse des Projekts zu gegebener Zeit der Presseberichterstattung entnehmen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

4. EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz

Verlust von Bäumen

 

  1. Wie viele Bäume hat der Bezirk im letzten Jahr durch Baumaßnahmen, Stürme u. andere Unwetter verloren?
     
  2. Wie viele dieser Verluste konnten bisher ausgeglichen werden?
     
  3. Welche Maßnahmen hat das BA unternommen, um letztjährigen Verlust an Bäumen auszugleichen - z. B. Einbindung von Anwohnern u. Gewerbetreibender wie vor ca. 15 Jahren in der Meinekestraße?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

5. EinwohnerfrageHenrik Wähnert

Westkreuzpark/Gebäudeankauf

 

 

  1. Wurden bereits Verhandlungen mit der DB AG geführt und wie ist der aktuelle Stand?
     
  2. Wie geht es mit dem Westkreuzpark weiter, wenn die Deutsche Bahn das Gelände nicht an das Land Berlin bzw. den Bezirk veräußern möchte, sondern möglicherweise eine für den Investor und sie selbst günstigere politische Konstellation abwartet, die auf dem Gelände Wohnungsbau ermöglicht und somit einen fünfzig- bis hundertfach höheren Verkaufspreis ermöglicht?
     
  3. Welche Chancen haben die Kleingärtner am Westkreuz, dass die bewirtschafteten Schollen integraler Bestandteil der geplanten Parkanlage werden?


Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

1.     Wurden bereits Verhandlungen mit der DB AG geführt und wie ist der aktuelle Stand?

 

Nein, derartige Verhandlungen mit der DB AG wurden bis jetzt bezüglich des Westkreuzparkes noch nicht geführt. Sie sind aber vorgesehen. Verhandlungen über konkrete Ankäufe wird aber letztendlich nicht der Bezirk, sondern der Senat oder die Berliner Immobilienmanagement GmbH führen.

 

2.     Wie geht es mit dem Westkreuzpark weiter, wenn die Deutsche Bahn das Gelände nicht an das Land Berlin bzw. den Bezirk veräußern möchte, sondern möglicherweise eine für den Investor und sie selbst günstigere politische Konstellation abwartet, die auf dem Gelände Wohnungsbau ermöglicht und somit einen fünfzig- bis hundertfach höheren Verkaufspreis ermöglicht?

 

Der zwischen den Bahngleisen liegende Standort ist für Wohnungsbau nicht geeignet. Unabhängig von der Frage einer „günstigeren politischen Konstellation“ sieht das Bezirksamt für einen möglicherweise angestrebten Wohnungsbau ganz erhebliche Probleme (insbes. Erschließung und Immissionen) und hat sich u. a. auch deswegen für die Lösung Westkreuzpark entschieden:

 

Der Bezirk / die Bezirksverordnetenversammlung hat sich mit den BVV-Beschlüssen Drucksache 1612/4 „Entwicklungspotential für Grünflächen am Westkreuz ermitteln“ vom 16. Juni 2016 und Drucksache 0055/5 „Westkreuz als öffentliche Grünfläche sichern“ vom 19. Januar 2017 klar für die Entwicklung einer Grünfläche positioniert.

 

Das Bezirksamt hat ein Nutzungs- und Erschließungskonzept für das Westkreuz durch das Landschaftsplanungsbüro Fugmann, Janotta und Partner für die Grünplanung erarbeiten lassen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf 4-66 vom 11. Juli 2017 zur Festsetzung von Grünflächen ist das Bezirksamt dem Votum der BVV gefolgt.

 

Das Land Berlin hat am 26. Mai 2016 den Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu Flächennutzungsplan Nr. 04/16 Westkreuz / Heilbronner Straße gefasst. Mit dem Änderungsverfahren werden die bisherigen Darstellungen Gemischte Baufläche M1 und Bahnfläche zu Gunsten von Grünflächen aufgegeben. Derzeitiger Verfahrensstand ist die öffentliche Auslegung des o.g. Änderungsverfahrens vom 28.05. – 28.06.2018. Dem gesamtstädtischen und dem bezirklichen Planungsziel der Sicherung dieser noch verfügbaren Freiräume als öffentliche Grünflächen zur Reduzierung der Defizite im Bereich der Grün- und Freiraumnutzungen wird damit Folge geleistet.

 

Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien – Region Ost beabsichtigt die Freistellung des Geländes von Bahnbetriebszwecken und die Veräußerung der Fläche zwischen Westkreuz und Holtzendorffstraße. Nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken durch das Eisenbahn-Bundesamt unterliegt das Gelände der kommunalen Planungshoheit. Ohne die Einleitung des Bebauungsplanentwurfes 4-66 würde es in den Außenbereich nach § 35 BauGB fallen. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs.1 BauGB zulässig. Wohnbauten können als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB nur dann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall ist die Erschließung nicht gesichert und der FNP steht als öffentlicher Belang entgegen (§ 35 Abs. 3 Nr. 1BauGB).

 

Wohnbauten können also nur zugelassen werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Eine entsprechende Baugebietsfestsetzung scheidet wegen der entgegenstehenden Darstellung im Flächennutzungsplan jedoch aus.

 

3.     Welche Chancen haben die Kleingärtner am Westkreuz, dass die bewirtschafteten Schollen integraler Bestandteil der geplanten Parkanlage werden?

 

Das Bezirksamt hat mit dem Erschließungs- und Nutzungskonzept des Büros FJP und der dort geschilderten Bestandsschutzregelung für die Gärten der Eisenbahnlandwirtschaft dafür einen Weg vorgezeichnet. Alles weitere hängt vom Fortgang des Bebauungsplanverfahrens und der Frage der Entwicklung der Eigentumsverhältnisse ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

6. EinwohnerfrageDominic Jefferies

Radverkehrsanlagen

 

  1. Welche Planungen zur Anlage neuer Radverkehrsanlagen bzw. zum Umbau bestehender Anlagen (z.B. Errichtung von Pollern) gibt es aktuell im Bezirk?
     
  2. Welche Planungen gibt es zur Instandsetzung sanierungsbedürftiger, bestehender Bordsteinradwege im Bezirk?
     
  3. Wie ist der aktuelle Stand bei der Besetzung der vom Senat geförderten, neuen Stellen für Radverkehrsplaner im Bezirk?

 

 

7. EinwohnerfrageKerstin Eilert

Drohende Schließung der Fußgänger-Unterführung unter

der Eisenbahn-Brücke Kolonie Tiefer Grund 1 durch die

Berliner Wasserwerke

 

  1. Wird sich der Bezirk dafür einsetzen, die Schließung des Tunnels zu verhindern, und ist er dazu bereit, Gelder beim Senat für die Offenhaltung einer Unterführung für Fußgänger u Radfahrer zu beantragen, wenn nein, ist sich der Bezirk der Konsequenzen der Schließung auf die Umwelt und das Naturerleben, das soziale Miteinander und die Gefahr für Leib und Leben bewusst?
     
  2. Ist sich der Bezirk der sozialen Auswirkungen der Schließung bewusst? = Isolierung der Parzellenpächter und Beschränkung des sozialen Miteinanders aller umliegenden Kolonien (einziger Festplatz weit u breit), Auseinanderbrechen von (Kinder)-Freundschaften.
     
  3. Ist sich der Bezirk der großen Gefahr für Leib und Leben (Kinder werden über die Gleise laufen, keine sichere Flucht-Möglichkeit bei Feuer, erhöhte Unfallgefahr auf dem Autoweg, erschwerte Erreichbarkeit für die Feuerwehr) und der Auswirkungen auf die Umwelt und das Naturerleben bewusst (vermehrte Nutzung des Autos statt Fußweg, Erschwernis der Pflege und Instandhaltung der Lauben = Biotope, Einschränkung für Radfahrer und Wanderer)?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 


 

 
 

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