Drucksache - 0737/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, zukünftig möglichst grundsätzlich nur noch Tiefgaragen zu genehmigen, die nicht über die Grundfläche des Baukörpers hinausragen.
Der BVV ist bis zum 30.07.2018 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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