Drucksache - 0719/5
1. EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz Seesener Straße
In der Seesener Straße wurden Ende 2015 die Kleingärten und Anfang 2017 viele größtenteils gesunde Kastanien gefällt, obwohl die Vorbereitungen zur Aushebung einer Baugrube für das sogenannte Projekt „Seesener Nord“ erst im Spätherbst 2017 begannen.
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Herz.
2. EinwohnerfrageJoachim Schimmer Parkplatzsituaton Heubnerweg 1 / 3
Im Heubnerweg 1 + 3 wurden 2016 Baumaßnahmen für ca. 200 Wohnungen abgeschlossen. Aufgrund der über Jahre ungenutzten Pulsklinik, war dort das Parken von Fahrzeugen auf dem gesamten Gehweg erlaubt, so dass der Gehweg für Fußgänger auf dieser Seite nicht mehr nutzbar war. Deshalb frage ich: Welche Parkrichtung wird nach Auflösung der Parkverbotszone eingerichtet, so dass der Gehweg für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen problemlos nutzbar ist?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:
Im Heubnerweg 1 + 3 wurden 2016 Baumaßnahmen für ca. 200 Wohnungen ab-geschlossen. Aufgrund der über Jahre ungenutzten Pulsklinik, war dort das Parken von Fahrzeugen auf dem gesamten Gehweg erlaubt, so dass der Geh-weg für Fußgänger auf dieser Seite nicht mehr nutzbar war.
Im Jahr 2017 wurde aufgrund des Neubaus eines Bettenhauses durch die ge-genüberliegende Schlossparkklinik eine Parkverbotszone eingerichtet. Diese endet zum 31.05.2018.
Deshalb frage ich: Welche Parkrichtung wird nach Auflösung der Parkverbots-zone eingerichtet, so dass der Gehweg für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen problemlos nutzbar ist?
Da der Gehweg auf der westlichen Seite des Heubnerweg nicht als solcher benötigt wurde, ist seit vielen Jahren halbseitiges Gehwegparken senkrecht zur Fahrbahn erlaubt bzw. vorgeschrieben.
Die Situation hat sich durch die Bebauung des Grundstücks Heubnerweg 1 Ecke Mollwitzstraße verändert.
Nach der Beräumung der Baustelle, die zu Ende Mai 2018 geplant ist, wird das Bezirksamt die Anordnung für das Parken parallel zum Bord erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
3. EinwohnerfrageJoachim Neu Projekt Duchwegung der Westkreuzkolonie zum S-Bhf Westkreuz (schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:
Antwort zu Frage 1:
Grundsätzlich wird planerisch unterschieden zwischen:
Zugang am Bahnhof Westkreuz und
Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird entsprechend einer getroffenen Vereinbarung zwischen den Behörden 2/3 der Gesamtkosten für die Nord- und Südzuwegung übernehmen (diese Vereinbarung betrifft die Anlage der Zuwegungen selbst - ohne Kosten, die für das Brückenbauwerk an der Ringbahn- / Lützenstraße vorgesehen sind). Der dortige Haushaltstitel ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Im Haushaltsjahr 2018 sind Kosten in Höhe von 300.000,00 € in den Bezirkshaushalt eingestellt (Kap. 3810, Titel 71684).
Zu 2.: Kosten für das Nutzungs- und Erschließungskonzept, wozu auch die Durchwegung von der Ringbahn- zur Rönnestraße zählt, wurden noch nicht ermittelt und sind demzufolge noch nicht bekannt.
(s. auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) zum Thema Erhalt der Kleingärten am Westkreuz (Drs. 18/13937).
Antwort zu Frage 2:
Hierüber liegen dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin keine Kenntnisse vor.
Antwort zu Frage 3:
Gemäß derzeitigem Kenntnis- und Planungsstand ist die Inbetriebnahme der Personenüberführung und der nördlichen Zuwegung am neuen 2. Zugang des Bhf. Westkreuz für 2021/22 geplant. Die Realisierung der südlichen Zuwegung soll 2025 folgen.Zu den Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Angaben gemacht werden.Die Durchwegung von der Ringbahn zur Rönnestraße zählt zum Nutzungs- und Erschliessungskonzept für den Westkreuzpark mit mittel- bis langfristigem Realisierungshorizont.Kosten hierzu wurden noch nicht ermittelt und sind demzufolge noch nicht bekannt, vgl. Frage 1, Pkt. 2.
Mit freundlichen Grüßen Schruoffeneger
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