Drucksache - 0719/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2018 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfr.-Beantwortung

 

1. EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz

Seesener Straße

 

In der Seesener Straße wurden Ende 2015 die Kleingärten und Anfang 2017 viele größtenteils gesunde Kastanien gefällt, obwohl die Vorbereitungen zur Aushebung einer Baugrube für das sogenannte Projekt „Seesener Nord“ erst im Spätherbst 2017 begannen.

 

  1. Wie beurteilt das BA die Praxis des auf – Vorrat-Grünvernichtens auf Investorwunsch?

 

  1. Was gedenken BA und Fraktionen zu unternehmen, damit Kleingärten und Bäume erst dann vernichtet werden, wenn wirklich auch gebaut wird?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Herz.

 

2. EinwohnerfrageJoachim Schimmer

Parkplatzsituaton Heubnerweg 1 / 3

 

Im Heubnerweg 1 + 3 wurden 2016 Baumaßnahmen für ca. 200 Wohnungen abgeschlossen. Aufgrund der über Jahre ungenutzten Pulsklinik, war dort das Parken von Fahrzeugen auf dem gesamten Gehweg erlaubt, so dass der Gehweg für Fußgänger auf dieser Seite nicht mehr nutzbar war.
Im Jahr 2017 wurde aufgrund des Neubaus eines Bettenhauses durch die gegenüberliegende Schlossparkklinik eine Parkverbotszone eingerichtet. Diese endet zum 31.05.2018.
 

Deshalb frage ich: Welche Parkrichtung wird nach Auflösung der Parkverbotszone eingerichtet, so dass der Gehweg für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen problemlos nutzbar ist?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

Im Heubnerweg 1 + 3 wurden 2016 Baumaßnahmen für ca. 200 Wohnungen ab-geschlossen. Aufgrund der über Jahre ungenutzten Pulsklinik, war dort das Parken von Fahrzeugen auf dem gesamten Gehweg erlaubt, so dass der Geh-weg für Fußgänger auf dieser Seite nicht mehr nutzbar war.

 

Im Jahr 2017 wurde aufgrund des Neubaus eines Bettenhauses durch die ge-genüberliegende Schlossparkklinik eine Parkverbotszone eingerichtet. Diese endet zum 31.05.2018.

 

Deshalb frage ich: Welche Parkrichtung wird nach Auflösung der Parkverbots-zone eingerichtet, so dass der Gehweg für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen problemlos nutzbar ist?

 

Da der Gehweg auf der westlichen Seite des Heubnerweg nicht als solcher benötigt wurde, ist seit vielen Jahren halbseitiges Gehwegparken senkrecht zur Fahrbahn erlaubt bzw. vorgeschrieben.

 

Die Situation hat sich durch die Bebauung des Grundstücks Heubnerweg 1 Ecke Mollwitzstraße verändert.

 

Nach der Beräumung der Baustelle, die zu Ende Mai 2018 geplant ist, wird das Bezirksamt die Anordnung für das Parken parallel zum Bord erteilt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

3. EinwohnerfrageJoachim Neu

Projekt Duchwegung der Westkreuzkolonie zum S-Bhf Westkreuz

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. Wie hoch sind die Kosten, die vom Land Berlin bezahlt werden und in welchem Haushaltstitel sind selbige vermerkt?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Anbindung an den S-Bhf, Westkreuz von der DB ausgeführt aber von dem Land Berlin bezahlt, und in welchem Haushaltstitel sind diese aufgeführt?

 

  1. Mit welcher Zeitverschiebung und (ungefähren) Erhöhung der Kosten -  nach dem gegenwärtigen Stand - ist auf Grund der zahlreichen Zeitverschiebungen in der Ausführung - sowohl auf Bezirks- als auch auf Landesseite ca.zu rechnen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

Antwort zu Frage 1:

 

Grundsätzlich wird planerisch unterschieden zwischen:

 

  1. den Zuwegungen von der Rönne- und Ringbahnstraße zum neuen zweiten

Zugang am Bahnhof Westkreuz und
 

  1. der Durchwegung von der Ringbahn- zur Rönnestraße

 

Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird entsprechend einer getroffenen Vereinbarung zwischen den Behörden 2/3 der Gesamtkosten für die Nord- und Südzuwegung übernehmen (diese Vereinbarung betrifft die Anlage der Zuwegungen selbst - ohne Kosten, die für das Brückenbauwerk an der Ringbahn- / Lützenstraße vorgesehen sind). Der dortige Haushaltstitel ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Im Haushaltsjahr 2018 sind Kosten in Höhe von 300.000,00 € in den Bezirkshaushalt eingestellt (Kap. 3810, Titel 71684).

 

Zu 2.: Kosten für das Nutzungs- und Erschließungskonzept, wozu auch die Durchwegung von der Ringbahn- zur Rönnestraße zählt, wurden noch nicht ermittelt und sind demzufolge noch nicht bekannt.

 

(s. auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) zum Thema Erhalt der Kleingärten am Westkreuz (Drs. 18/13937).

 

Antwort zu Frage 2:

 

Hierüber liegen dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin keine Kenntnisse vor.

 

Antwort zu Frage 3:

 

Gemäß derzeitigem Kenntnis- und Planungsstand ist die Inbetriebnahme der Personenüberführung und der nördlichen Zuwegung am neuen 2. Zugang des Bhf. Westkreuz für 2021/22 geplant. Die Realisierung der südlichen Zuwegung soll 2025 folgen.Zu den Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Angaben gemacht werden.Die Durchwegung von der Ringbahn zur Rönnestraße zählt zum Nutzungs- und Erschliessungskonzept für den Westkreuzpark mit mittel- bis langfristigem Realisierungshorizont.Kosten hierzu wurden noch nicht ermittelt und sind demzufolge noch nicht bekannt, vgl. Frage 1, Pkt. 2.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen