Drucksache - 0635/5  

 
 
Betreff: Missbilligung der Amtsführung des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Recke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Beschluss

 

Antrag der FDP-Fraktion

BV Heyne/Recke

20. Februar 2018

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

In Ausübung ihrer Kontrollrechte nach § 17 Bezirksverwaltungsgesetz erhebt die BVV Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt, namentlich gegen Bezirksstadtrat, Oliver Schruoffeneger:

 

  1. Nach §15 BezVG hat das „Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben“ zu informieren. Im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahmen am Olivaer Platz hat das Bezirksamt am 15.02.2018 eine Begehung am Platz durchgeführt, ohne die BVV-Vertreter aller Fraktionen einzuladen, obwohl das Bezirksamt in einer Pressemitteilung vom 16.02.2018 von einer einvernehmlichen Lösung in Bezug auf die Baumfällungen sprach. Auch auf Rückfrage eines Bezirksverordneten im zuständigen Ausschuss für Straßen- und Grünflächen am 14.02.2018 informierte der zuständige Stadtrat nicht über die geplante Begehung mit nur einzelnen Verordneten der Zählgemeinschaft.

 

  1. Der Praxiskommentar zum BezVG hält zu §17 („Kontrolle durch die Bezirksverordnetenversammlung“) fest: „Neben einer die Verwaltung zum Handeln anregenden sowie einer beschließenden Funktion hat die BVV insbesondere die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt zu kontrollieren, diese Obliegenheit der BVV hat Verfassungsrang (Art. 72 Verfassung von Berlin).“ Diese Kontrolle beziehe sich nicht auf abgeschlossene Verwaltungsvorgänge, sondern sei als eine „vorbeugende, mitgehende und nachgehende Kontrolle“ zu verstehen. Dieser Kontrolle hat sich der zuständige Stadtrat durch die unvollständige Information der Bezirksverordneten zum geplanten Besichtigungstermin entzogen. Dadurch war keine umfassende fraktionsübergreifende Meinungs- und Beschlussbildung möglich. Dem zuständigen Ausschuss und seinen Mitgliedern wurde das Recht der Beteiligung durch das bewusste Verwehren der notwendigen Informationen genommen.

 

  1. Unter der politischen Verantwortung von Herrn Bezirksstadtrat Schrouffeneger lässt die Abteilung Stadtentwicklung eine Geschäftsführung im Dienste einer kommunalen Gesamtverantwortung vermissen. Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf missbilligt die Amtsführung durch den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin


 

 
 

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