Drucksache - 0609/5  

 
 
Betreff: Rechtssicherheit für die Kleingarten- und Heimstättengenossenschaft Mannheim e. G. schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Recke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
20.06.2018 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
05.09.2018 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
13.11.2018 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
11.12.2018 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Ersetzungantrag - neuer Text
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist abgelehnt.

 

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie das Gelände der Kleingarten- und Heimstättengenossenschaft Mannheim e. G. in ein Kleinsiedlungsgebiet gem. § 2 BauNVO umgewandelt werden kann. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob die sich dort auf dem Gelände befindlichen Gebäude erhalten bleiben können. Weiterhin ist zu prüfen, ob Erschließungsbeiträge für die Mitglieder der Kleingarten- und Heimstättengenossenschaft Mannheim e. G. anfallen und wenn, in welcher Höhe. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit für den Bezirk Schadensersatzzahlungen durch die Festsetzung der Fläche als Kleinsiedlungsgebiet fällig werden könnten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 


 

 
 

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