Drucksache - 0589/5
1.Mündliche AnfrageHolger Wuttig SPD-Fraktion Das (H)AUS für die Jugend? Ich frage das Bezirksamt:
Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
2.Mündliche AnfrageReinhold Hartmann CDU-Fraktion Bearbeitungsrückstau bei Schriftlichen Anfragen Ich frage das Bezirksamt:
Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzBm Naumann.
3.Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ahndung von Falschparken Ich frage das Bezirksamt:
Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Herz.
4.Mündliche Anfrage Pascal Tschörtner FDP-Fraktion Weiteres Verfahren “Haus am Lietzensee” Ich frage das Bezirksamt:
Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Engelmann.
5.Mündliche Anfrage Markus Bolsch AfD-Fraktion Schutzzonen und -klassen für Frauen und Minderheiten Ich frage das Bezirksamt:
Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Herz.
6.Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Stadtentwicklung in der City West: Wie wird die Stadtgesellschaft beteiligt? (I) Ich frage das Bezirksamt:
Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
7.Mündliche AnfrageDr. Christiane Timper SPD-Fraktion Wann kommt die Garagennutzung für die Jugendkunstschule? Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1.Ist die „Garage“ der Mierendorff-Grundschule inzwischen freigeräumt und was ist noch zu tun, damit die Jugendkunstschule diese „Garage“ für Arbeitsgeräte und Projektarbeiten nutzen kann?
Da der Schulhausmeister derzeit erkrankt ist, konnte dieser der Aufforderung der SE FM zur Räumung der Garage bislang nicht nachkommen. Sobald der Schulhausmeister wieder im Dienst ist, wird er unter Fristsetzung zur Räumung aufgefordert werden. Zusätzlich ist eine Sperrmüllentsorgung für die Mierendorff-Grundschule geplant.
2.Wann wird die Jugendkunstschule, wie von der BVV gefordert (BVV-Beschluss DS-Nr. 1370/4 vom 19.11.2015), endlich die „Garage“ der Mierendorff-Grundschule mitbenutzen können?
In Absprache zwischen der Jugendkunstschule und dem Hochbauamt wurde bei der Bauaufsicht ein Antrag auf Nutzung der Garage als Lager / Abstellraum gestellt. Dieser ist noch nicht beschieden. Da der Brandschutz geprüft und die Berliner Feuerwehr an diesem Verfahren beteiligt werden muss, kann dies noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Ohne die Stellungnahme der Berliner Feuerwehr kann der Brandschutzprüfbericht nicht erfolgen und die Baugenehmigung nicht erteilt werden. In diesem Zusammenhang teilt die Bauaufsicht mit, dass lediglich die Umnutzung der Garage zu einem Abstellraum beantragt worden ist. Eine Nutzung für Projektarbeit wurde nicht beantragt und wird auch nicht genehmigt
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
8.Mündliche Anfrage Hans-Joachim Fenske CDU-Fraktion Dürfen Straßen und Plätze nun wieder nach Männern benannt werden? Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1.Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss der BVV vom 14.12.2017, den Shakespeare-Platz in Charlottenburg in Benno-Ohnesorg-Platz umzubenennen (Drucksache 0345/5) vor dem Hintergrund des BVV-Beschlusses nach welchen Straßen und Plätze im Bezirk erst dann wieder nach Männern benannt werden dürfen, wenn eine Parität zwischen männlichen und weiblichen Benennungen gegeben ist?
2.Ist eine solche Parität bereits erreicht und Straßen und Plätze dürfen nun grundsätzlich wieder auch nach Männern benannt werden oder handelt es sich um ein bewusstes Abweichen vom BVV-Beschluss, um einen Wunsch der Links-Fraktion zu erfüllen, damit diese die Tolerierung der rot-grünen Zählgemeinschaft fortsetzt?
Zu 1. und 2: Das Bezirksamt nimmt keine Bewertung der Beschlüsse der BVV vor, die diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Möglichkeiten fasst, sondern setzt diese um.
Die BVV ist jederzeit berechtigt, gefasste Beschlüsse zu ändern, zu ergänzen oder auch gegenlautende Beschlüsse zu fassen. Was hierbei nicht erkennbar ist, da in allen Beschlüssen auch ausdrücklich Ausnahmen zugelassen wurden.
Die bevorzugte Benennung von Straßen nach Frauennamen ist zwar in den Ausführungsvorschriften zur Benennung von Straßen inkludiert, es handelt sich jedoch um eine "Soll"-, keine "Muss-Regelung".
Insoweit können davon abweichende Benennungen - entsprechende Vorgaben aus den Bezirksverordnetenversammlungen vorausgesetzt - beschlossen und vorgenommen werden, dies umso mehr, als dass es sich um Ausführungsvorschriften handelt, die nicht die juristische Wertig- und Verbindlichkeit eines Gesetzes aufweisen.
Ob inzwischen eine Parität von Männer- und Frauennamen erreicht werden konnte, vermag das Bezirksamt nicht darzustellen aufgrund des kurzfristig nicht zu leistenden Verwaltungsaufwandes. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Parität bisher nicht erreicht werden konnte.
Eine Beantwortung aus dem Jahr 2010, aus der hervorgeht, dass von den über 800 Straßen, Plätzen und Brücken in Charlottenburg-Wilmersdorf nur 4 % nach Frauen, 43 % nach Männern und 53 % nach Sonstigen benannt sind, lässt erahnen, dass dies noch lange nicht erreicht sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
9.Mündliche Anfrage Sascha Taschenberger Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ergebnisse des Obdachlosengipfels von Senat, Bezirken und Wohlfahrtsverbände Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Das Bezirksamt verfügt im Bereich Soziales über einen Streetworker der nach Bedarf einsetzbar ist. Angebunden ist dieser Streetworker an die Tagesstätte Seelingtreff. Darüber hinaus ist die Abteilung Kooperationspartner bei dem EHAP-Projekt StreetBAR. Hier geht es um aufsuchende Sozialarbeit der Menschen, die auf der Straße leben, mit dem Ziel diese in das Hilfesystem zu integrieren. Sollten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Abteilung die Möglichkeit einer Ausweitung von Streetwork prüfen.
Das Bezirksamt war u.a. mit zwei Mitarbeiterinnen an der 1. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe beteiligt. Dort fanden insgesamt 9 Arbeitsgruppen statt, die zu unterschiedlichen Themenbereichen gearbeitet haben. Diese Arbeitsgruppen setzen ihre Arbeit fort. Laut Information der Senatsverwaltung wird ab März eine Veröffentlichung der Ergebnisse im Netz stehen. Frau Senatorin Breitenbach informierte anlässlich dieser Konferenz, dass die Mittel für Wohnungslosenhilfe aufgestockt werden sollen. In welcher Form, zu welchem Zweck und mit welchen Anforderungen diese angekündigte Mittel verwendet werden sollen, ist derzeit noch ungeklärt. Eine Projektplanung findet statt, sobald tatsächlich Mittel zur Verfügung stehen. Ohne zusätzliche Mittel ist es nicht möglich, weitere Orte im Rahmen der Kältehilfe zur Verfügung zu stellen. Laut Senatorin Breitenbach ist für die aktuelle Kälteperiode die angestrebte Platzkapazität von mindestens 1000 Plätzen erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
10.Mündliche Anfrage Felix Recke FDP Fraktion Berliner Weihnachtscircus – Circus Voyage Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Der Weihnachtszirkus wurde durch 2 amtliche Tierärzte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes am 5.1.2018 kontrolliert. Diese Kontrolle fand anlassbezogen auf Grund einer Tierschutzbeschwerde statt. Es wurden dabei seitens der amtlichen Tierärzte keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt, die ein ordnungsbehördliches Eingreifen erfordert hätten. In den Vorjahren haben ebenfalls regelmäßige Kontrollen ohne Erkenntnis, die ein Eingreifen erforderlich gemacht hätten, stattgefunden.
Die Aufgabe der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes besteht in der Feststellung und gegebenenfalls Ahndung tierschutzrechtlicher Verstöße. Eine Einflussnahme auf die für die Vermietung von landeseigenen Stellplätzen zuständige Senatsverwaltung ist nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
11.Mündliche AnfrageDr. Felicitas Tesch SPD-Fraktion „Projekt Laufbus“ Ich frage das Bezirksamt:
Wie bewertet das Bezirksamt das Projekt „Laufbus“ zur Schulwegsicherung, wie es in Treptow-Köpenick vorgeschlagen wurde?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Wie bewertet das Bezirksamt das Projekt „Laufbus“ zur Schulwegsicherung, wie es in Treptow-Köpenick vorgeschlagen wurde?
Bei dem benannten Projekt „Laufbus“ handelt es sich um eine organisierte Laufgemeinschaft.
Die Idee dahinter ist, dass Schüler*innen in einer Gruppe gemeinsam zur Schule gehen und dabei von Erwachsenen – in der Regel Eltern – begleitet werden bis die Gruppe sicher genug ist, um den Schulweg alleine zu bewältigen.
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. hat auf seiner Internetseite hierzu Folgendes veröffentlicht:
„Eine Idee mit vielen Vorteilen:
Eine Gruppe von Grundschulkindern legt den Schulweg gemeinsam zurück und wird anfangs von Erwachsenen begleitet, bis die Kinder sicher genug sind, um als Gruppe alleine zu laufen. Die Eltern wechseln sich als Laufbusbegleitung ab. Das spart Zeit.
Wie ein Schulbus hat der Laufbus Haltestellen bzw. Treffpunkte und einen Streckenplan, die gemeinsam von Eltern, Lehrern und Kindern festgelegt werden. Das ist wichtig, damit kein Kind lange warten muss und alle pünktlich und ohne Eile in die Schule kommen.
Ein Laufbus muss anfangs organisiert werden, aber der Aufwand lohnt sich. Als Eltern können Sie nicht nur Zeit sparen, weil Sie sich bei der Begleitung der Kinder abwechseln. Sie tun auch Ihren Kindern etwas Gutes und leisten einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.“
Grundsätzlich ist das Projekt „Laufbus“ aus Sicht des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf positiv zu bewerten. Grundschulkinder können so lernen, den Schulweg ohne elterliche Hilfe zu meistern. Darüber hinaus können die erwachsenen Begleitpersonen die Kinder zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr anleiten.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf kann es daher nur begrüßen, wenn Eltern und Schulen hier gemeinsam ihre Verantwortung im Rahmen von Verkehrserziehung wahrnehmen und das Projekt „Laufbus“ für ihre Schule und im Interesse ihrer Kinder umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
12.Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Unrühmlicher Auszug der Geflüchteten aus dem Rathaus Wilmersdorf Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Hartmann,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Das Bezirksamt wurde im Nachgang des aus Sicht des Bezirksamtes äußerst uner-freulichen Ereignisses durch den Koordinator der ehemaligen Ehrenamtlichen über den Sachverhalt informiert, der dem Gastgeber sehr unangenehm ist, da Vandalismus nicht dessen Stil ist. Entgegen der Erwartung sind deutlich mehr Gäste zur Abschiedsparty gekommen. Während unten in der Spendenannahme wie geplant gefeiert wurde, sind offenbar einige Leute durch das Haus gezogen und haben Schäden verursacht, die dem Hausmeister und der BIM gemeldet wurden. Das LAF wurde ordnungsgemäß informiert.
Zu 2.:
Im Dezember fand keine Sitzung des Integrationsausschusses statt. In der gestrigen Sitzung konnte der Sachverhalt aus Zeitgründen nicht zur Sprache gebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
13.Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Mittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
für die Schuldner- und Insolvenzberatung bereitgestellt. Welchen Anteil erhält Charlottenburg-Wilmersdorf hiervon?
Ich hatte bereits in der letzten Sitzung berichtet, dass es stimmt, dass im Haushalt des Landes Berlin eine höhere Summe für die Schuldner- und Insolvenzberatung vorgesehen ist. Es handelt sich nach meiner Kenntnis um einen Aufwuchs der Summe um 2,3 Millionen Euro insgesamt für die ganze Stadt. Ich hatte Ihnen aber auch bereits berichtet, dass es bisher keine Entscheidung zur Verteilung dieser Gelder gibt. Ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen auch in der Senatsverwaltung für Soziales, die fachlich für diese Aufgabe zuständig ist, nachzufragen und habe von dort erneut die Auskunft bekommen, dass es noch keine Entscheidung zur Verteilung dieser Mittel gibt.
Deshalb kann ich Ihnen hier nur erneut berichten, welche Haushaltsansätze derzeit in unserem Doppelhaushalt für diese Aufgabe vorgesehen sind:
Im Doppelhaushalt 2018/2019 des Bezirks ist für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle 2018 ein Transferkostenanteil von 476.000 Euro und für 2019 von 482.000 Euro im Haushaltsplan in Ansatz gebracht worden (ohne Berücksichtigung der bezirklichen Personal- und Sachkosten). Darin sind - wie gesagt - die möglichen weiteren Steigerungen nicht enthalten.
Aufgrund der oben geschilderten Sachlage, können an den hiesigen Träger der Schuldner- und Insolvenzberatung bisher nur die Mittel weitergereicht werden, die in unserem Haushalt vorgesehen sind. Damit wird kein zusätzliches Personal eingestellt werden können, da die Mittel in Höhe 476.000 Euro bereits 2016 und 2017 weitergereicht worden sind.
Solange die Senatsverwaltungen und insbesondere die Senatsverwaltung für Finanzen keine offizielle Entscheidung zur Verteilung der zusätzlichen Mittel auf die Bezirke getroffen haben, können wir gegenüber dem Träger, entsprechend den Regelungen der Landeshaushaltsordnung, keine andere Aussage treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
14.Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Leistbarer Wohnraum in Charlottenburg- Wilmersdorf durch das Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. und 2.
Es wurden keine Wohneinheiten mit einem Mietpreis von unter 6,50 Euro/qm fertiggestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
15.Mündliche AnfrageConstanze Röder SPD-Fraktion Jugendfreizeiteinrichtung Ruhwaldpark Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Auf Wunsch des Bedarfsträgers ist die ehem. Revierunterkunft des Fachbereichs Grün in 2016 für eine Jugendnutzung ertüchtigt worden. Die Serviceeinheit Facility Management hatte hierfür einen Bauantrag entsprechend den Wünschen des Bedarfsträgers erarbeitet.
Die Baugenehmigung berücksichtigt daher nicht die zusätzlichen insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit, die nach der Inbetriebnahme der Einrichtung durch den Nutzer deutlich wurden, sondern die Anmeldungen des Bedarfsträgers.
Das Bezirksamt befindet sich zurzeit in Gesprächen mit dem Nutzer, wie die entsprechenden zusätzlichen Wünsche realisiert werden können.
2. Welche baulichen Maßnahmen stehen – laut Nutzungsvertrag mit dem Freien Träger – noch aus und wann werden diese abgeschlossen sein?
Der Nutzungsvertrag ist noch nicht unterzeichnet. Zusätzliche Baumaßnahmen sind nach dem Entwurf nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
16.Mündliche Anfrage Simon Hertel CDU-Fraktion Live-Übertragung der BVV-Sitzung? Error! Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Hertel,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Das Thema wurde von der BVV-Vorsteherin in der Sitzung der AG Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher am 31.03.2017 angesprochen. Die Frage der Bearbeitung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen wurde der Bezirksaufsicht von der AG Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher mit Schreiben vom 11.05.2017 vorgelegt. Eine Antwort liegt leider bis heute noch nicht vor. Anlässlich dieser Mündlichen Anfrage wurde am 16.01.2018 daran erinnert.
Zu 2.:
Das BA-Kollegium hat sich mit dieser Frage bisher nicht befasst und wird dies nach Eingang der Antwort der Bezirksaufsicht selbstverständlich tun.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
17.Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kitaplätze durch freie Träger sowie durch bauliche Verträge schaffen Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1.Wie viele der durch das Bezirksamt mitgeteilten, bis 2020 fehlenden, 1.800 Kita-Plätze können voraussichtlich auf anderem Wege abgedeckt werden als über den Kita-Eigenbetrieb, zum Beispiel durch freie Träger und städtebauliche Verträge?
Aufgrund des hohen Ausbaubedarfes, der berlinweit besteht, wird der Kitaplatzausbau seitens des Bezirksamtes forciert. Dies umfasst die Sicherung bezirkseigener Grundstücke, die Überprüfung eines möglichen Aus- und Anbaus von bestehenden Einrichtungen, der Reaktivierung ehemaliger Kitagebäude sowie die Umwidmung z.Zt. anderweitig genutzter bezirklicher Gebäude.
Um den Platzbedarf zu decken, wurden mehrere Kitaneubauten in die Investitionsplanung aufgenommen. Dazu zählen: Kita in der Jungfernheide, Kita Sömmeringstraße, Kita Emser Str. 50, Kita Carl-Orff-GS, Kita Bolivarallee. Bis zum Jahr 2020 ist die Finanzierung von drei Kitabauten gesichert, die Restfinanzierung weiterer drei Kindertagestätten erfolgt ab dem Jahr 2022. Parallel zur Investitionsplanung wurden potentielle Standorte für Systembauten an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bau gemeldet. Im Land Berlin sollen ca. 3.000 Kitaplätze in Rahmen von Modularen Kitabauten (MOKIB) umgesetzt werden. Der Senat hat hierfür 75 Mio. Euro aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds“ (SIWANA) zur Verfügung gestellt. Bewilligt wurden für unseren Bezirk die Standorte Emser Str. 50 und Sömmeringstraße. Damit ist Charlottenburg-Wilmersdorf der einzige Bezirk, der zwei Standorte für jeweils 150 Plätze im ersten Schritt genehmigt bekommen hat.
Der Senat stellt für den Standort Wallenbergstr. 3 SIWANA-Mittel i.H.v. 2,2 Mio. Euro zur Verfügung. Der Kitaeigenbetrieb Nordwest wird auf einem vom Bezirk bereitgestellten Grundstück (Fachvermögen Jugend) eine Kindertagesstätte mit 150 Plätzen realisieren. Die Eröffnung der Kindertagesstätte findet voraussichtlich im Jahr 2020 statt. Darüber hinaus realisieren die freien Träger Kitaplätze. Kenntnisse über den angestrebten Platzausbau erhält die Verwaltung erst, wenn die Träger konkrete Planungen haben und eine Bedarfsbescheinigung für das Kitaausbauprogramm benötigen.
Es wird deutlich (siehe untere Tabelle), dass eine hohe Anzahl von Plätzen geplant ist, jedoch werden bis zum Jahr 2020 „lediglich“ 1.000 Plätze ausgebaut. D.h. die erforderlichen Plätze stehen nicht zeitnah zur Verfügung.
Da bereits zum Sommer 2018 ein Mangel in Berlin bestehen wird, gibt es ab sofort im Land Berlin für die Jahre 2018 und 2019 ein „Platzgewinnungsprogramm“. Die Kita-Träger erhalten für jeden weiteren angebotenen Platz (im Vergleich zum Vorjahr des jeweiligen Monats) 240 Euro. Hierfür werden 7,5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Damit sollen Anreize zur vollumfänglichen Nutzung der erlaubten Plätze geschaffen werden.
Neben dem Kitaplatzausbau muss zukünftig ein Schwerpunkt auf den Ausbau der Tagespflegestellen gelegt werden, um mindestens den Bestand zu sichern. Die Platzzahl ist bereits durch Altersausstieg von Tagespflegepersonen zurückgegangen.
Ein wesentliches Problem ist der Fachkräftemangel. Auch wenn die Infrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut wird, fehlen qualifizierte Fachkräfte. In anderen Bezirken wird bereits „Leer-stand“ gebaut, d.h. neue Kindertagesstätten sind aufgrund des fehlenden Personals nicht ausgelastet.
2.Was unternimmt das Bezirksamt, um möglichst viele freie Träger für neue Kitas zu gewinnen und bei neuen Wohnungsbau Investoren dazu zu bringen, beim Neubau Kitaplätze zu schaffen?
Die Träger wurden bereits bezüglich eines Platzausbaus angesprochen – insbesondere bei bestehenden Kitas. Darüber hinaus finden Trägerberatungen bezüglich Neugründungen statt.
Das Bezirksamt hat vereinzelt Verträge im Rahmen von Wohnungsbauprojekten geschlossen, in denen die Bauherrin bzw. der Bauherr zur Schaffung oder Ablösung von KITA- und/oder Schulplätzen verpflichtet worden ist ohne dass hierfür ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt worden wäre (Beispiel: hälftige Bebauung der "Kolonie Oeynhausen").
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
18.Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE KITA- und Schulplätze durch das Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. und 2.
Das Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung (BMKB) besteht seit dem 28.08.2014 und ist anzuwenden, soweit die Aufstellung oder die Änderung eines Bebauungsplans für die Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit eines Wohnungsbauprojekts erforderlich ist (vgl. Seite 7 der aktuellen Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin). Ausgehend hiervon gab es bislang keinen Fall einer verbindlichen Abmachung zu KITA- und Schulplätzen im Rahmen des BMKB. Es befinden sich derzeit einige städtebauliche Verträge zu Bebauungsplänen in Vorbereitung, in denen das BMKB aller Voraussicht nach zur Anwendung kommen wird (Beispiel: Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan VII-233-1 VE "Pascalstr. u.a."). Ungeachtet dessen hat das Bezirksamt vereinzelt Verträge im Rahmen von Wohnungsbauprojekten geschlossen, in denen die Bauherrin bzw. der Bauherr zur Schaffung oder Ablösung von KITA- und/oder Schulplätzen verpflichtet worden ist ohne dass hierfür ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt worden wäre (Beispiel: Hälftige Bebauung der "Kolonie Oeynhausen").
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
19.Mündliche AnfrageDr. Claudia Buß SPD-Fraktion Schulhöfe unter Wasser Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Ja, dem Bezirksamt ist bekannt, dass die
- Charles-Dickens-Grundschule, - Grundschule am Rüdesheimer Platz, - Helmut-James-von-Moltke-Grundschule, - Alt-Schmargendorf-Grundschule / Judith-Kerr-Grundschule
bei Starkregen von Wasserschäden auf den Schulhöfen betroffen sind.
Ja, dem zuständigen Fachbereich und der Serviceeinheit Hochbau liegen aus den betroffenen Grundschulen Mängelmeldungen und eine Umbauanfrage vor.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
20.Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Nutzung von Vorkaufsrechten Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Im nachgefragten Zeitraum sind vier Vorkaufsrechte zugunsten des Tiefbauamtes (Straßenland) ausgeübt worden. Zurzeit wird ein weiterer Ankauf geprüft.
2010:1.645,00 € 2011:7.355,00 € 2014: 535,00 €
In den übrigen Jahren sind keine finanziellen Aufwendungen für die Ausübung von Vorkaufsrechten angefallen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
21.Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Eigentumswohnungen in Charlottenburg- Wilmersdorf Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die Zahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen wird über die Kostenleistungsrechnung erfasst. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Voraussetzung für die Umwandlung von Wohneigentum beim Grundbuchamt. Es gibt jedoch keine Frist für die „Verwendung“ der Abgeschlossenheitsbescheinigung, so dass die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen daher in keinen direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Zahl der Umwandlungen gesetzt werden kann.
Gemäß Auswertung der Kostenleistungsrechnung Produkt 60830 wurde für die folgende Zahl an Einheiten (Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie PKW-Stellplätze) in Charlottenburg-Wilmersdorf die Abgeschlossenheit bescheinigt.
2010 - 1335 2011 - 2398 2012 - 2422 2013 - 3251 2014 - 4299 2015 - 5114 2016 - 3915 2017 - 4488
Eine zahlenmäßige Erfassung ist hierzu nicht möglich. Es wird angemerkt, dass durch die Umwandlungsverordnung die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nicht verändert wird. Erst bei der Prüfung der Voraussetzung für die tatsächliche Umwandlung beim Grundbuchamt greift der Genehmigungsvorbehalt der Umwandlungsverordnung. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage zur Kenntnisnahme zur Umwandlungsverordnung vom 3. März 2015 (DS-Nr. 17/2160 bzw. Verordnungsnr. 17/180) an da Abgeordnetenhaus verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
22.Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Nutzung entwidmeter Bahnflächen Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt führt keine Statistik über freigestellte Bahnflächen. Neben diversen kleineren Flächen wurden in der Vergangenheit freigestellt:
- Güterbahnhof Halensee - Stuttgarter Platz - Güterbahnhof Charlottenburg - Böschung Seesener Straße
Das Freistellungsverfahren für den Güterbahnhof Grunewald läuft noch. Über alle Freistellungen wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung informiert.
Nein. Regelmäßig werden entsprechende Flächen durch die Bahn oder Eigentümergesellschaften für Bahnnebenflächen an Private veräußert, bevor das Freistellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt eingeleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
23.Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Zweckfremde Nutzung von Wohnraum als Büro- und Praxisräume Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Jahr Anträge 2017 0
Jahr Genehm. Ablehnung
Von den 38 Anträgen insgesamt wurden 14 eingestellt, demnach sind 9 Fälle noch offen. Einstellungen erfolgen meistens, wenn kein Antrag wegen Bestandsschutz notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
24.Mündliche Anfrage Sebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Politische Bildungsarbeit im Bezirk Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1.Wie ist die politische Bildungsarbeit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf organisiert (Bitte Aufstellung/Auflistung von Bildungsträger*innen und Verantwortlichkeiten)
Das Bezirksamt führt keine Auflistung über Bildungsträger im Bezirk. Die kommunale politische Bildungsarbeit wird u.a. bezirksseitig über die VHS organisiert.
Die VHS City West ist als Fachbereich innerhalb des Amtes für Weiterbildung und Kultur bei der zuständigen Abteilungsleitung angesiedelt. Die VHS City West unterbreitet Bildungsangebote nach dem bundesweiten Angebotsspektrum in insgesamt 6 Programmbereichen. Im Programmbereich „Politik und Gesellschaft“ werden ca. 90 Bildungsangebote pro Jahr für unterschiedliche Zielgruppen, teilweise in Kooperation mit Partnern und Institutionen geplant, angeboten und durchgeführt. Es werden gesellschaftspolitisch relevante Fragen in verschiedenen Formaten aufgegriffen. Insgesamt sollen die Angebote die Möglichkeiten zur aktiven, selbstbestimmten Teilhabe am öffentlichen Leben fördern.
Hier einige Beispiele zu den Zielgruppen und Schwerpunkten:
Mit niederschwelligen Angeboten werden explizit Bürger*innen angesprochen, um deren Entscheidungskompetenzen in Fragen des Alltags zu fördern.
Für Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments (KJP) werden Workshops zur politischen Arbeit durchgeführt.
In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Berlin werden Informationsabende für Bürger*innen und einige speziell für Geflüchtete angeboten. Veranstaltungen zum Gedenken, zur Geschichte sowie Bundes-/ Europapolitik fördern das Geschichts- und Politikverständnis. Exkursionen und Vorträge sensibilisieren für die Geschichte des Bezirks. Themen rund um Familie und Erziehung fördern die Sozialkompetenz beziehungsweise sensibilisieren für die Vielfalt von Lebensformen, hier zum Thema Regenbogenfamilien.
Mit der Reihe „Feminale“ werden Frauen gefördert und wird deren Vernetzung unterstützt, um sich erfolgreich im öffentlichen Leben und Beruf zu behaupten.
Darüber hinaus ist die der SenBJF nachgeordnete Landeszentrale für Politische Bildung in der Hardenbergstraße beheimatet. Dort sind ggf. bezirkliche wirkende Träger der politischen Bildung als deren Partner bekannt.
2.Wie stellen sich die Pläne des Bezirksamts dar, damit die Politische Bildungsarbeit in Zeiten von „Politikverdrossenheit“ wieder einen höheren Stellenwert und ein höheres Interesse bei Bürger*innen bekommt?
Ein Instrument ist, dass die Volkshochschule Charlottenburg-Wilmersdorf auf gesellschaftliche Veränderungen im Rahmen ihrer Kursangebote reagiert. Die „Feminale“, die Workshops für das KJP oder auch spezielle Infoabende zu aktuellen Themen stehen dafür beispielhaft.
Um das Thema Politikverdrossenheit aufzugreifen, wird dieser Begriff allgemein mit der Beobachtung beschrieben, dass sich gerade junge Menschen von der Politik abwenden, weil sie Politiker*innen und Institutionen skeptisch gegenüber stehen. Von den Jugendlichen werden insbesondere mangelhafte oder fehlende Teilhabe- und Beteiligungschancen kritisiert.
Demgegenüber kennt die Jugendarbeit im Bezirk aber viele Jugendliche, die sehr wohl ein politisches Interesse in sich tragen und durchaus die Motivation zur Beteiligung an politischen Aktivitäten zeigen.
Um die Diskrepanz zwischen Skepsis und Motivation für die Jugendlichen zu überwinden und junge Menschen für ein Engagement in demokratischen Strukturen und Organisationen zu gewinnen, setzt der Bezirk in der Jugendarbeit insbesondere auf die Beteiligung im Kinder- und Jugendparlament (KJP).
Das KJP erfüllt seinen Auftrag in der außerschulischen Bildungsarbeit, die Jugendlichen an die Regeln des demokratischen Zusammenlebens heranzuführen und ihre Themen selbst zu wählen und durchzusetzen. Beispiele der vergangenen zwei Jahre sind unter anderem:
- U 18 Wahlen für Berlin und für den Bundestag - Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus - Auseinandersetzung mit EU-Jugendstrategien - Politik als Schulfach - Stadtplanung aus Sicht von Kinder und Jugendlichen - Workshop “Fit fürs KJP“ - freie Rede vor Erwachsenen - Argumente sammeln und vertreten - Öffentlichkeitsarbeit
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
25.Mündliche AnfrageSebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Zustand von bezirklichen Geh- und Radwegen Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Der Zustand der Geh- und Radwege im Bezirk ist als verkehrssicher zu betrachten (siehe auch zu 2.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlin – (AV Straßenüberwachung) geregelt.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist der bauliche Zustand der öffentlichen Straßen Berlins von den Straßenbaubehörden regelmäßig zu überwachen.
Die festgestellten Schäden werden dann von den Vertragsfirmen des Bezirksamtes umgehend beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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