Drucksache - 0399/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen

1. EinwohnerfrageNorman Harmsen

Parkweg Lietzenseepark

 

  1. Thema ist die Sperrung des Parkwegs des Lietzenseeparks seit dem 25.07.17 unterhalb der Brücke an der Neuen Kant straße:
    Gibt es ein Konzept und einen konkreten Baubeginn zur Wiederherstellung und Sanierung der Buntsandsteinbrücke an der Neuen Kantstraße (Lietzenseepark)?

 

  1. Wer ist für die Baumaßnahmen zuständig?

 

  1. Wann ist die Beendigung der Baumaßnahme und die Freigabe des Parkwegs unterhalb der Buntsandsteinbrücke am Lietzensee geplant?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Harmsen,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Thema ist die Sperrung des Parkwegs des Lietzenseeparks seit dem 25.07.17 unterhalb der Brücke an der Neuen Kantstraße: Gibt es ein Konzept und einen konkreten Baubeginn zur Wiederherstellung und Sanierung der Buntsandsteinbrücke an der Neuen Kantstraße (Lietzenseepark)?

und

  1. Wer ist für die Baumaßnahmen zuständig?

und

  1. Wann ist die Beendigung der Baumaßnahme und die Freigabe des Parkwegs unterhalb der Buntsandsteinbrücke am Lietzensee geplant

 

Die Fragestellung berührt komplett den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die entsprechend um Auskunft gebeten wurde. Leider folgt die Senatsverwaltung aber weiterhin ihrem bereits in der letzten Wahlperiode eingeschlagenen Kurs, Anfragen aus dem Raum der Bezirksverordnetenversammlung und damit auch von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht zu beantworten.

 

Insofern bedauere ich, Ihre Einwohnerfrage nicht beantworten zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

2. EinwohnerfragePeter Kachlicki

Bauvorhaben Reichenhaller Str./ Kissinger Straße

 

Bauvorhaben Grothgruppe neben bestehenden Mietshäusern Reichenhaller Str./Kissinger Straße.

 

  1. Ist es richtig, dass ohne jedwede Information an die anwohnenden Bürger, wie z. B. Einberufung einer Bürgerversammlung Baugenehmigungen erteilt wurden und werden, in der bis heute nicht in der Öffentlichkeit benannte erhebliche Freistellungen – also Sondergenehmigungen zum bestehenden 3 – geschossigen Bebauungsplan in aufgelockerter Bauweise - erteilt wurden?

 

  1. Ist es richtig, dass erheblichen Verschlechterungen für die ca. 1000 anwohnenden vorhandenen Sozialwohnungsmieter, wie Kündigung von seit 1987 bestehenden Mietergärten und Abholzung von 55 Bäumen durch das Bezirksamt (!), Privatstraßenbau nahe den bestehenden Spielstraßen/Spielbereichen und erhebliche Erhöhung der Baugenehmigung der Geschoßzahl von 3 auf 6 Geschosse, rechtlich nahest mögliche angrenzende verschattende Bebauung an die bestehenden Wohnungen durch weitere Freistellungen durchgeführt und durch den Baustadtrat vollstreckt worden sind?

 

  1. Ist es richtig, dass aufgrund eines sogenannten Kompromisses mit Kleingärtnern, Investoren und Politik mit einem städtebaulichen Konzept nunmehr erheblich mehr Fläche versiegelt wird, mehr Parkplatze und sonstige Infrastruktur benötigt werden, als bei einer Umsetzung einer Gesamtbebauung des bestehenden Bebauungsplans in aufgelockerter 3-4 geschossiger Bauweise versiegelt worden wäre?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Kachlicki,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Bauvorhaben Grothgruppe neben bestehenden Mietshäusern Reichenhaller Str./Kissinger Straße.

 

  1. Ist es richtig, dass ohne jedwede Information an die anwohnenden Bürger, wie z. B. Einberufung einer Bürgerversammlung Baugenehmigungen erteilt wurden und werden, in der bis heute nicht in der Öffentlichkeit benannte erhebliche Freistellungen – also Sondergenehmigungen zum bestehenden 3 – geschossigen Bebauungsplan in aufgelockerter Bauweise - erteilt wurden?

 

Dieses Bauvorhaben ist im Zusammenhang mit der Sicherung der Kleingartenanlage Oeynhausen über viele Jahre hinweg intensiv in der BVV und ihren zuständigen Ausschüssen erörtert worden. Das gesamte Konzept wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung in der Kreuzkirche am Hohenzollerndamm am 7. Juni 2016 öffentlich vorgestellt. Auf dieser öffentlich bekannten Grundlage sind die jetzt vorliegenden Bauanträge entwickelt worden.

 

 

  1. Ist es richtig, dass erheblichen Verschlechterungen für die ca. 1000 anwohnenden vorhandenen Sozialwohnungsmieter, wie Kündigung von seit 1987 bestehenden Mietergärten und Abholzung von 55 Bäumen durch das Bezirksamt (!), Privatstraßenbau nahe den bestehenden Spielstraßen/Spielbereichen und erhebliche Erhöhung der Baugenehmigung der Geschoßzahl von 3 auf 6 Geschosse, rechtlich nahest mögliche angrenzende verschattende Bebauung an die bestehenden Wohnungen durch weitere Freistellungen durchgeführt und durch den Baustadtrat vollstreckt worden sind?

 

Die Kündigung der Mietergärten dient dem Zweck, den Höhenunterschied der beiden benachbarten Grundstücke auszugleichen, um einen möglichst barrierefreien Übergang zu schaffen. Gemäß dem derzeitigen Erschließungsvertragsentwurf zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe sollen bei Interesse der Betroffenen wieder neue Verträge über Mietergärten angeboten werden. Dieser Geländestreifen wird wieder als Grünfläche angelegt. Für die benachbarte Anwohnerschaft entstehen keine Verschlechterungen durch die Neubebauung, da die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden.

 

 

  1. Ist es richtig, dass aufgrund eines sogenannten Kompromisses mit Kleingärtnern, Investoren und Politik mit einem städtebaulichen Konzept nunmehr erheblich mehr Fläche versiegelt wird, mehr Parkplatze und sonstige Infrastruktur benötigt werden, als bei einer Umsetzung einer Gesamtbebauung des bestehenden Bebauungsplans in aufgelockerter 3-4 geschossiger Bauweise versiegelt worden wäre?

 

Aufgrund der Anfang 2016 gefundenen Kompromisslösung zur Erhaltung der Kleingärten auf der östlichen Teilfläche ergibt sich auf der zu bebauenden westlichen Teilfläche eine höhere Dichte. Hierzu hat das Bezirksamt mit der Groth-Gruppe einen Städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Bei Betrachtung des Gesamtgrundstückes wird insgesamt nicht mehr Fläche versiegelt, weil höher gebaut wird und außerdem etwa die Hälfte der Fläche kleingärtnerisch weiter genutzt wird. Der Anteil der versiegelten Verkehrsflächen zur Erschließung ist bei einer höheren Bebauung relativ kleiner als bei der Gesamtbebauung. Die soziale Infrastrukturversorgung (Kita- und Grundschulplätze) ist im Städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

3. EinwohnerfrageJoachim Jetschmann

Nutzungskonzept Nachbarschaftshaus am Lietzensee

 

  1. Welchen Inhalt hat das Nutzungskonzept für das Nachbarschaftshaus am Lietzensee nach der geplanten Renovierung des Gebäudes in der Herbartstraße 25?

 

  1. Wer war wann an der Erarbeitung des Nutzungskonzepts aufgrund welcher Vorlage bezirklicher Stellen und Einrichtungen beteiligt?

 

  1. Welche finanziellen Planungen bestehen bzw. welche Entscheidungen auf Landes- und Bezirksebens sind getroffen worden, um den Weiterbetrieb als Stadtteilzentrum oder Senioren- bzw. Selbsthilfeprojekt zu sichern?

 

 

4. EinwohnerfrageGisela Kittel

„Maximiliansquartier“

 

Als unmittelbare Anwohner einer Sozialwohnung ist meine Familie von den Bebauungen zu den Luxuseigentumswohnungen "Maxilmiliansquartier" betroffen. Sowohl die Höhe von bis zu 8 Geschossen als auch ungewöhnliche Nähe der Bebauungen zu unseren Wohngebäuden machen sehr betroffen. Jetzt wurde alle Mietergärten mit 55 alten Bäumen durch das Bezirksamt gekündigt, um dem Investor noch mehr Platz und weitere Nähe zu unserem Gelände für seine Gebäude und dem Bau einer Straße zu verschaffen.
 

1.     Handelt es sich hier um den Bau der ehemals geplanten öffentlichen "Nenndorfer Straße" oder wird hier öffentliches Gelände dem Privatinvestor für eine private Versorgungsstraße übereignet/ verkauft/ verpachtet?
 

2.     Wird hinsichtlich des Bauvorhabens und der Zerstörung der grünen Mietergärten und der 55 alten Bäume eine zeitnahe Bürgerversammlung/ Anhörung mit den tatsächlichen anwohnenden Menschen/ Mietern unter rechtzeitiger und vollständiger Information über Inhalt, Ort und Termin stattfinden?

 

3.     Findet eine Nivellierung/ Angleichung der Geländehöhe der neu zu bebauenden Fläche des sogenannten Maximilainsquartiers auf die Bodenhöhe unserer Wohnanlage statt, damit hier die Erdgeschosse nicht zu Kellerwohnungen werden?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Frau Kittel,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Als unmittelbare Anwohner einer Sozialwohnung ist meine Familie von den Bebauungen zu den Luxuseigentumswohnungen "Maxilmiliansquartier" betroffen. Sowohl die Höhe von bis zu 8 Geschossen als auch ungewöhnliche Nähe der Bebauungen zu unseren Wohngebäuden machen sehr betroffen. Jetzt wurde alle Mietergärten mit 55 alten Bäumen durch das Bezirksamt gekündigt, um dem Investor noch mehr Platz und weitere Nähe zu unserem Gelände für seine Gebäude und dem Bau einer Straße zu verschaffen.

 

  1. Handelt es sich hier um den Bau der ehemals geplanten öffentlichen "Nenndorfer Straße" oder wird hier öffentliches Gelände dem Privatinvestor für eine private Versorgungsstraße übereignet/ verkauft/ verpachtet?

und

  1. Findet eine Nivellierung/ Angleichung der Geländehöhe der neu zu bebauenden Fläche des sogenannten Maximiliansquartiers auf die Bodenhöhe unserer Wohnanlage statt, damit hier die Erdgeschosse nicht zu Kellerwohnungen werden?

 

Die Kündigung der Mietergärten dient dem Zweck, den Höhenunterschied der beiden benachbarten Grundstücke auszugleichen, um einen möglichst barrierefreien Übergang zu schaffen. Gemäß dem derzeitigen Erschließungsvertragsentwurf zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe sollen bei Interesse der Betroffenen wieder neue Verträge über Mietergärten angeboten werden. Dieser Geländestreifen wird wieder als Grünfläche angelegt. Die Erschließung des Maximilianquartiers erfolgt ausschließlich auf dem Grund-stück der Groth-Gruppe.

 

  1. Wird hinsichtlich des Bauvorhabens und der Zerstörung der grünen Mietergärten und der 55 alten Bäume eine zeitnahe Bürgerversammlung/ Anhörung mit den tatsächlichen anwohnenden Menschen/ Mietern unter rechtzeitiger und vollständiger Information über Inhalt, Ort und Termin stattfinden?

 

In der 2. Oktoberhälfte dieses Jahres ist mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern eine Informationsveranstaltung geplant. Zu dieser wird rechtzeitig eingeladen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

5. EinwohnerfrageSiegfried Schlosser

Ehemaliges Rathaus Wilmersdorf

 

Am Gebäude Fehrbelliner Platz 4, ehemals Rathaus Wilmersdorf, befindet sich an der Ecke zum Hohenzollerndamm eine Plastik des Bezirkswappens. In der vergangenen Wahlperiode wurde von der damals zuständigen Stadträtin mitgeteilt, daß geprüft werden soll, ob die Plastik ohne Probleme von ihrem jetzigen Ort entfernt und am Gebäude Hohenzollerndamm 174-177 wieder angebracht werden kann. Nachdem die Plastik am 27.08.2017 noch an ihrem alten Platz vorhanden ist, frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Stand der Dinge?

 

  1. Wann ist mit der Umsetzung der Plastik zu rechnen?

 

 

6. EinwohnerfrageGerlinde Behrendt

Fahrradsicherheit im Tunnelbereich der Lewishamstraße

 

  1. Das Bezirksamt hat im September 2015 erklärt, dass Verbesserungen für die Sicherheit der Radfahrer im Bezirk an einigen Nord-Südachsen in Zusammenarbeit mit BUND und Fahr-Rat vorgesehen sind, was ist an beiden seitlichen Fahrspuren neben der Tunneleinfahrt Lewishamstraße nach Abschluss der Tunnelsanierung geplant?

 

  1. Soll der Anwohner-Parkstreifen erhalten bleiben, auch wenn Radfahrer dann für den vorgeschriebenen Abstand zu parkenden PKWs von 1,50m zur Vermeidung von Dooring-Unfällen in der Mitte der Fahrbahn fahren müssten?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Frau Behrendt,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1.                                                                              Das Bezirksamt hat im September 2015 erklärt, dass Verbesserungen für die Sicherheit der Radfahrer im Bezirk an einigen Nord-Südachsen in Zusammenarbeit mit BUND und Fahr-Rat vorgesehen sind, was ist an beiden seitlichen Fahrspuren neben der Tunneleinfahrt Lewishamstraße nach Abschluss der Tunnelsanierung geplant?

und

  1.                                                                              Soll der Anwohner-Parkstreifen erhalten bleiben, auch wenn Radfahrer dann für den vorgeschriebenen Abstand zu parkenden PKWs von 1,50m zur Vermeidung von Dooring-Unfällen in der Mitte der Fahrbahn fahren müssten?

Die Lewishamstraße ist als übergeordnete Straßenverbindung dem StEP-Netz Stufe II zugeordnet und damit der VLB. Nach Beendigung der Tunnelsanierung wird die bisherige Fahrbahnführung wiederhergestellt.

 

Das Bezirksamt wird jedoch im Rahmen der kommenden zusätzlichen Personalressourcen für die Umsetzung des Fahrradinfrastrukturprogramms die Idee einer fahrradfreundlichen Umgestaltung der Lewishamstraße weiter verfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

7. EinwohnerfrageHeinz Goronczy

Sondernutzung von Bürgersteigen

(Zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

Das Restaurant „Bellas Artes“ (taverna de bellas artes u.a. Bezeichnungen) in der Pfalzburger Str. 72 a, Berlin Wilmersdorf soll ab August 2017 wieder Tische rechts und links der Toreinfahrtaufstellen dürfen, was es jedenfalls mit dieser Begründung real praktiziert.

Im letzten Jahr hat das Ordnungsamt durch einen Außendienstmitarbeiter selber festgestellt, dass die Tische und Stühle, beider konkreten Benutzung durch Menschen, in der Einfahrt stehen und damit im Zugang zu den Wohnungen im Seitenflügel.
 

  1. Was hat sich denn konkret an der Rechtslagegeändert, dass die Mieter der Seitenflügel abends wieder ein Hindernislaufabsolvieren  müssen, um ihre Wohnungen zu erreichen?
     

Durch die Baumscheiben konnte eigentlich auch schon vorher keine Nutzungsbreite von 2 m für Fußgänger (BVV-Beschluss von 2015) eingehalten werden(der Abstand zw. Baumscheibe und Hauswand beträgt ca. 3 m –wenn dort konkrete Personen an den Tischen(und davon einige mit Rückenlehne zur Bürgersteigmitte)sitzen, bleiben weniger als 2 m für Fußgänger).Und  Fußgänger/Mieterbenötigen auch eine Mindest-Nutzungsbreitebei Nutzung der Hoftür.
 

  1. Warum setzt also das Ordnungsamt nicht den BVV-Beschluss von 2015 um?

 

Einer Sondernutzung von Straßenland steht eine entsprechende Beeinträchtigung der allgemeinen Nutzung gegenüber. Von der Sondernutzung eines Gehwegs sind die Anwohner der unmittelbar angrenzenden Häuser besonders betroffen, werden aber über die Gewährung der Sondernutzung nicht vom Bezirksamt unterrichtet. Auch eine mittelbare Unterrichtung über einen - für Anwohner sichtbar platzierten - Aushang des Bescheides in der Glastür des Lokals findet in diesem Lokal seit Jahren nicht statt(vom Ordnungsamt geduldet?). Dies vorangestellt frage ich:
 

  1. Warum werden Anwohner über Sondernutzung-Bescheide für Flächen vor ihren Wohnhäusern -als Betroffene- nicht unterrichtet und welche Möglichkeit sieht das Bezirksamt für einen Betroffenen sich ohne Kenntnis des Bescheids und seiner Begründung gegen die Sondernutzung wehren?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1 bis 3)

 

Mit Schreiben vom 8. September 2017 wurde Herrn Goronczy bereits folgendes mitgeteilt:

 

„Die Ausnahmegenehmigungen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen werden nach Abwägung der verkehrlichen Situation vor Ort – dazu gehört auch der Fußgänger- bzw. Radverkehr- und den Interessen des Gastwirtes erteilt.

 

Der genannte Gastwirt nutzt mit der Ausnahmegenehmigung einen Schankvorgarten auf öffentlichem Straßenland, die aktuelle Ausnahmegenehmigung wurde kürzlich für zwei Flächen rechts und links der Hoffeinfahrt gewährt. Die Hofeinfahrt darf nicht verstellt werden. Die zuständige Hausverwaltung hat der Nutzung der Fläche ebenfalls zugestimmt.

 

Diese Flächen wurden aufgrund des bezirklichen Konzepts zur Sondernutzung errechnet und ermöglichen es den Fußgängern und Radfahrern den Geh-, bzw. Radweg ohne Behinderungen zu nutzen.

 

Die Genehmigung enthält  u.a. die Auflage einen Planausschnitt sichtbar an einer der Fensterscheiben des Betriebes auszuhängen.

 

Bei der Kontrolle unseren Außendienstes am 29.08.2017 um 20:30 Uhr  konnte weder  ein Verstoß hinsichtlich einer Flächenüberschreitung  noch hinsichtlich der Anbringung der Planskizze festgestellt werden.

 

Das Herausstellen von Tischen und Stühlen soll dem urbanen Leben in der Stadt dienen, ohne andere Interessen über Gebühr zu beeinträchtigen.“

 

Ergänzend hierzu sei gesagt:

 

Der Gehweg ist tatsächlich sehr schmal, von Hauswand zur Baumscheibe nur 2,70 m. Aus diesem Grunde wurden dem Gastwirt des „Bella Artes“ nur 0,50 m als Aufstellfläche in der Tiefe genehmigt. So verbleiben 2,20 m Durchgang für die Fußgänger. Das entspricht dem Konzept. Es wird demnach umgesetzt.


Es erfolgt eine Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner und dem Gastwirt.

 

Die Aufstellung der Tische und Stühle muss derartig erfolgen, dass die 0,50 cm eingehalten werden.

 

Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird der Betrieb kontrolliert.

 

Die letzte Kontrolle fand am 29.08.2017 statt. Beanstandungen wurden nicht festgestellt. Ein Aushang über die genehmigte Nutzung war vorhanden.

 

Es ist praktisch nicht möglich alle Anwohner im Bezirk über genehmigte Sondernutzungen zu informieren (derzeit laut Statistikliste 2645 Nutzungen).

 

Rechtliche Möglichkeiten der Mitwirkung in einem Antragsverfahren bestehen für die Anwohner nicht; bei einer Sondernutzungserlaubnis handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung.

 

Beschwerden werden selbstverständlich dennoch in jedem Einzelfall in das Verfahren mit einbezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne Herz

 

8. EinwohnerfrageDelia van Schaik

Lietzenseetunnel

 

  1.     Wann wird der Lietzenseetunnel wieder geöffnet?

 

  1. Wer entscheidet über die Reparatur vom Lietzenseetunnel? Schliessung ist sehr teuer, Schilder, Barrieren usw. kosten viel zu viel.

 

  1. Wie kann es sein, dass hunderte Spaziergänger, Sportler, Eltern mit Kinderwagen dauernd die Neue Kantstraße überqueren müssen? Ist das Risiko für Unfälle nicht viel größer?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Frau van Schaik,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wann wird der Lietzenseetunnel wieder geöffnet?

und

  1. Wer entscheidet über die Reparatur vom Lietzenseetunnel? Schließung ist sehr teuer, Schilder, Barrieren usw. kosten viel zu viel.

und

  1. Wie kann es sein, dass hunderte Spaziergänger, Sportler, Eltern mit Kinderwagen dauernd die Neue Kantstraße überqueren müssen? Ist das Risiko für Unfälle nicht viel größer?

 

Die Fragestellung berührt komplett den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die entsprechend um Auskunft gebeten wurde. Leider folgt die Senatsverwaltung aber weiterhin ihrem bereits in der letzten Wahlperiode eingeschlagenen Kurs, Anfragen aus dem Raum der Bezirksverordnetenversammlung und damit auch von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht zu beantworten.

 

Insofern bedauere ich, Ihre Einwohnerfrage nicht beantworten zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

9. EinwohnerfrageRudolf Harthun

llgenehmigung Seesener Str. 31-39

(Zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

  1. Fällgenehmigung von 11 Strassenbäumen in der Seesener Str. 31-39 vom 2.2.17
    Die Fällgenehmigung enthält u.A. 2 Auflagen:
    Die Fällung ist 2 Tage vorab dem Grünflächenamt anzuzeigen.
    Die Baugenehmigung muß vorliegen.
    Frage: ist die Anzeige der Fällung der Bäume rechtzeitig erfolgt?
    und lag die Baugenehmigung (nicht nur eine Teilbaugenehmigung) vor?

 

  1. Wenn nicht, wer ist für die Nicht-Erfüllung der Auflagen - Verfolgung verantwortlich und welche Sanktionen der Amtsverletzung sind möglich?

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Fällgenehmigung von 11 Strassenbäumen in der Seesener Str. 31-39 vom 2.2.17 Die Fällgenehmigung enthält u.A. 2 Auflagen: Die Fällung ist 2 Tage vorab dem Grünflächenamt anzuzeigen. Die Baugenehmigung muß vorliegen. Frage: ist die Anzeige der Fällung der Bäume rechtzeitig erfolgt? und lag die Baugenehmigung (nicht nur eine Teilbaugenehmigung) vor?

und

  1. Wenn nicht, wer ist für die Nicht-Erfüllung der Auflagen - Verfolgung verantwortlich und welche Sanktionen der Amtsverletzung sind möglich?

 

Für die Errichtung der Baugrube wurde eine Teilbaugenehmigung erteilt. Die entsprechenden Fällungen der 11 Straßenbäume wurden auf Grundlage der Teilbau-genehmigung unter Einbeziehung eines Baumgutachters genehmigt, um die Ein-richtung der Baugrube sicherstellen zu können. Die gegen die Bauvorbescheide eingelegten Nachbarwidersprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Die Fällungen wurden dem Fachbereich Grünflächen rechtzeitig angezeigt und durch Aushang vor Ort entsprechend angekündigt. Eine Amtspflichtverletzung liegt nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

10. EinwohnerfrageWolfgang Mahnke

Oeynhausen Nord

(Schriftliche Beantwortung)

 

Der Bezirk und die Groth-Gruppe haben sich über die Bebauung des Kleingartenareals Oeynhausen Nord/West verständigt. Mit Blick auf die vorgesehene Intensität der Bebauung werden Befreiungen von den Vorgaben des BNP erteilt. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

 

  1. Ausweislich der Antworten auf die Einwohnerfragen 3 (Dr. Vonnemann) und 8 (Frau Teschner) zur BVV-Sitzung am 15. Dezember 2016 (DS 7/5) ist die jetzt für die Bebauung vorgesehene westliche Teilfläche Gegenstand eines Bauvorbescheid-verfahrens, wobei die Bauvorbescheide am 1. November 2016 erteilt wurden. Diese Bescheide hatten damals auf Grund zweier eingelegter Nachbarwidersprüche noch keine Bestandskraft. Dies vorausgeschickt frage ich:

Besteht diese Situation fort oder haben mittlerweile Vorbescheide Rechtskraft erlangen können und gegebenenfalls für welche Teile des Vorhabens bzw. für welche Baufelder/Bauabschnitte?

 

  1. Sind für das Bauvorhaben oder für einzelne Baufelder/Bauabschnitte bereits Baugenehmigungen erteilt und sind diese ggf. bestandskräftig.

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Mahnke,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Der Bezirk und die Groth-Gruppe haben sich über die Bebauung des Kleingartenareals Oeynhausen Nord/West verständigt. Mit Blick auf die vorgesehene Intensität der Bebauung werden Befreiungen von den Vorgaben des BNP erteilt. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

 

  1.                       Ausweislich der Antworten auf die Einwohnerfragen 3 (Dr. Vonnemann) und 8 (Frau Teschner) zur BVV-Sitzung am 15. Dezember 2016 (DS 7/5) ist die jetzt für die Bebauung vorgesehene westliche Teilfläche Gegenstand eines Bauvorbescheid-verfahrens, wobei die Bauvorbescheide am 1. November 2016 erteilt wurden. Diese Bescheide hatten damals auf Grund zweier eingelegter Nachbarwidersprüche noch keine Bestandskraft. Dies vorausgeschickt frage ich: Besteht diese Situation fort oder haben mittlerweile Vorbescheide Rechtskraft erlangen können und gegebenenfalls für welche Teile des Vorhabens bzw. für welche Baufelder/Bauabschnitte?

 

Gegen die erteilten Vorbescheide (jeweils pro Block) für die Bebauung auf der westlichen Teilfläche wurden mehrere Widersprüche Dritter eingelegt. Diese hat die für die Widerspruchsbearbeitung zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zurückgewiesen bzw. wurden sie zurückgezogen. Gegen eine Zurückweisung ist derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig.

 

  1.                       Sind für das Bauvorhaben oder für einzelne Baufelder/Bauabschnitte bereits Baugenehmigungen erteilt und sind diese ggf. bestandskräftig.

Für die Baufelder C und D sind vereinfachte Baugenehmigungen erteilt worden. Gegen diese wurden Widersprüche Dritter eingelegt. Widersprüche Dritter gegen Baugenehmigungen haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurden nicht gestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

11. EinwohnerfrageMatthias Steinfath

Milieuschutz

(Schriftliche Beantwortung)

 

  1. Für welche Gebiete des Bezirks wurden Untersuchungen zur Feststellung der Milieuschutzkriterien abgeschlossen und mit welchem Ergebnis?

 

  1. Sind bereits Erhaltungssatzungen erlassen (bitte mit Fundstelle der

Veröffentlichung), ggf. für welche Gebiete?

 

  1. Für welche weiteren Gebiete des Bezirks sollen noch in dieser Legislaturperiode Untersuchungen zur Feststellung der Milieuschutzkriterien durchgeführt werden?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Steinfath,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Für welche Gebiete des Bezirks wurden Untersuchungen zur Feststellung der Milieuschutzkriterien abgeschlossen und mit welchem Ergebnis?

 

Für die Gebiete „Mierendorff-Insel“ und „Gierkeplatz“ sind die Untersuchungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung (Milieuschutz) abgeschlossen. Die Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung liegen vor. Das Bezirksamt hat daher in seiner Sitzung am 19.07.2017 beschlossen, die sozialen Erhaltungsverordnungen der zuständigen Senatsverwaltung zur Prüfung zuzuleiten.

 

 

  1. Sind bereits Erhaltungssatzungen erlassen (bitte mit Fundstelle der Veröffentlichung), ggf. für welche Gebiete

 

Bisher sind noch keine sozialen Erhaltungsverordnungen erlassen worden. Das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren zum Erlass der beiden Verordnungen wurde bereits eingeleitet. Nach erfolgtem BA-und BVV-Beschluss zum Erlass der Verordnungen erfolgt die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Die Verordnungen treten einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

 

  1. Für welche weiteren Gebiete des Bezirks sollen noch in dieser Legislaturperiode Untersuchungen zur Feststellung der Milieuschutzkriterien durchgeführt werden?

 

In dieser Wahlperiode soll ein weiteres sogenanntes Grobscreening für den Bezirk erfolgen. Ziel ist es, überall dort, wo es notwendig ist, weitere soziale Erhaltungssatzungen zu erlassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

12. EinwohnerfrageMichael Roeder

Bibliotheken

(Schriftliche Beantwortung)

  1. Informationsmonitore

In den 7 Bibliotheken im Bezirk gibt es 9 „Informationsmonitore“. Auf meine Frage nach den pauschalen Anschaffungs- und Installationskosten hat mir das BA (BzStRin Schmitt-Schmelz) am 2.9. per Email mitgeteilt: „Die Anschaffungskosten umfassen neben den Kosten für die Hardware zusätzlich die Kosten für Anbringung und Installation, Softwarelizenzen sowie eine Einweisung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die exakten Kosten nicht benannt werden.“ Da ich auf meine erneute Emailanfrage bisher keine Antwort erhielt, frage ich das BA (und bitte, mich nicht wieder – wie bei den Pauschalkosten für die Veranstaltungen zur Gräfin Lichtenau von November 2016 bis April 2017 – 5 Monate lang fragen zu lassen):
 

  1. Wie hoch waren pauschal die „Anschaffungskosten, die neben den Kosten für die Hardware zusätzlich die Kosten für Anbringung und Installation, Softwarelizenzen sowie eine Einweisung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen“?

 

  1. Smart Bücherei

Der Fachbereichsleiter Bibliotheken zeichnet sich auf Landesebene aus bei der Umwandlung unserer Bezirksbibliothek in eine „Smart Bücherei“ im Sinne des Senats-Strategiepapiers vom Juli 2016 „Attraktive Bibliotheken für die Metropole Berlin“ (https://ultrabiblioteka.de/wp-content/uploads/2016/07/SVPressemappe_Bi_2016-07-12.pdf). Er machte unseren Bezirk zum Vorreiter bei „Informationsmonitoren“ und gar Spitzenreiter bei „Gaming Zonen“. Als Endziel schwebt ihm die Bibliothek „Dokk1“ in Aarhus/Dänemark vor, in der es kaum noch Bücher gibt. Demgegenüber jedoch zeigen repräsentative Befragungen landes-, bundes- und europaweit, dass die tatsächlichen Nutzer überhaupt nicht solche „Bibliothek“ wünschen (http://blog.informationswissenschaft.ch/was-menschen-an-bibliothek-wichtig-finden-kurzer-blick-auf-daten-einer-umfrage/).

  1. Ich frage daher das Bezirksamt: Wieso lassen Sie zu, dass die Wünsche der tatsächlichen Büchereibenutzer vom Fachbereichsleiter Bibliotheken derart missachtet werden?

 

  1. Bibliothekswerkstatt

Im Juni 2015 (6. Frage) teilte das BA zur Schaffung einer Bibliothekswerkstatt, in der gemeinsam von Bürgern und Verwaltung über den weiteren Weg unserer Bibliotheken beraten wird, mit: „Auch die Leitungsfunktion ist seit mehreren Jahren nur kommissarisch – neben dem eigentlichen Tätigkeitsbereich - besetzt, sodass keine zusätzlichen Aufgaben übernommen werden können. Wir haben alles getan, um im Laufe des Jahres diese Situation beenden zu können. Erst danach können wir uns wieder mit dem Thema Bibliothekswerkstatt auf  Bezirksebene befassen.“ Seit 2016 ist die Leitungsfunktion besetzt.

  1. Ich frage daher das Bezirksamt: Was hat die seit über einem Jahr mögliche Befassung mit dem Thema Bibliothekswerkstatt auf Bezirksebene erbracht und falls es – trotz obiger BA-Ankündigung – solche Befassung gar nicht gab, wann werden Sie diese stattfinden lassen bzw. warum werden Sie sie nicht stattfinden lassen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

  1.             Informationsmonitore

In den 7 Bibliotheken im Bezirk gibt es 9 „Informationsmonitore“. Auf meine Frage nach den pauschalen Anschaffungs- und Installationskosten hat mir das BA (BzStRin Schmitt-Schmelz) am 2.9. per Email mitgeteilt: „Die Anschaffungskosten umfassen neben den Kosten für die Hardware zusätzlich die Kosten für Anbringung und Installation, Softwarelizenzen sowie eine Einweisung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die exakten Kosten nicht benannt werden.“ Da ich auf meine erneute Emailanfrage bisher keine Antwort erhielt, frage ich das BA (und bitte, mich nicht wieder – wie bei den Pauschalkosten für die Veranstaltungen zur Gräfin Lichtenau von November 2016 bis April 2017 – 5 Monate lang fragen zu lassen):
 

Wie hoch waren pauschal die „Anschaffungskosten, die neben den Kosten für die Hardware zusätzlich die Kosten für Anbringung und Installation, Softwarelizenzen sowie eine Einweisung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen“?

 

zu 1.

 

Aus wettbewerblichen Gründen können keine Anschaffungskosten zu den Informationsmonitoren der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.

 

  1.                         Smart Bücherei

Der Fachbereichsleiter Bibliotheken zeichnet sich auf Landesebene aus bei der Umwandlung unserer Bezirksbibliothek in eine „Smart Bücherei“ im Sinne des Senats-Strategiepapiers vom Juli 2016 „Attraktive Bibliotheken für die Metropole Berlin“ (https://ultrabiblioteka.de/wp-content/uploads/2016/07/SVPressemappe_Bi_2016-07-12.pdf). Er machte unseren Bezirk zum Vorreiter bei „Informationsmonitoren“ und gar Spitzenreiter bei „Gaming Zonen“. Als Endziel schwebt ihm die Bibliothek „Dokk1“ in Aarhus/Dänemark vor, in der es kaum noch Bücher gibt. Demgegenüber jedoch zeigen repräsentative Befragungen landes-, bundes- und europaweit, dass die tatsächlichen Nutzer überhaupt nicht solche „Bibliothek“ wünschen (http://blog.informationswissenschaft.ch/was-menschen-an-bibliothek-wichtig-finden-kurzer-blick-auf-daten-einer-umfrage/).

 

Ich frage daher das Bezirksamt: Wieso lassen Sie zu, dass die Wünsche der tatsächlichen Büchereibenutzer vom Fachbereichsleiter Bibliotheken derart missachtet werden?

 

zu 2.

 

In der Fragestellung werden dem Leiter des Fachbereiches Bibliotheken strategische Zielsetzungen zur Entwicklungen der bezirklichen Bibliotheken zugeschrieben, die allein der subjektiven Mutmaßung des Fragestellers entspringen.

Unbenommen dessen das auch die angeführte „repräsentative Befragung“ auf der eigenen Publikationsseite festhält „Das ist nur ein kurzer Blick auf Daten, die auch nicht perfekt erhoben wurden. Eine tiefergehende Auswertung muss noch vorgenommen werden“ sind alleinstehende Umfragen nur Momentaufnahmen. Aus dieser lässt sich weder die vergangene Entwicklung der Anforderungen der Bibliotheksnutzer noch die künftige Entwicklung ableiten. Grundsätzlich orientiert sich das Bezirksamt Charlottenburg Wilmersdorf daran generationsübergreifenden Bedarfe und Wünsche zu berücksichtigen.

Der Einsatz neuer Medien und Medienangebote sollte als Erweiterung eines Gesamtangebotes verstanden werden, bei dem auch die Möglichkeit eröffnet sein muss, verschiedene Formate mit den Bezirksnutzern zu erforschen.

 

  1. Bibliothekswerkstatt

Im Juni 2015 (6. Frage) teilte das BA zur Schaffung einer Bibliothekswerkstatt, in der gemeinsam von Bürgern und Verwaltung über den weiteren Weg unserer Bibliotheken beraten wird, mit: „Auch die Leitungsfunktion ist seit mehreren Jahren nur kommissarisch – neben dem eigentlichen Tätigkeitsbereich - besetzt, sodass keine zusätzlichen Aufgaben übernommen werden können. Wir haben alles getan, um im Laufe des Jahres diese Situation beenden zu können. Erst danach können wir uns wieder mit dem Thema Bibliothekswerkstatt auf  Bezirksebene befassen.“ Seit 2016 ist die Leitungsfunktion besetzt.

 

Ich frage daher das Bezirksamt: Was hat die seit über einem Jahr mögliche Befassung mit dem Thema Bibliothekswerkstatt auf Bezirksebene erbracht und falls es – trotz obiger BA-Ankündigung – solche Befassung gar nicht gab, wann werden Sie diese stattfinden lassen bzw. warum werden Sie sie nicht stattfinden lassen?

zu. 3

 

In Zusammenarbeit mit den anderen Stadtbibliotheken Berlins und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) im Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) stellt sich die Stadtbibliothek Charlottenburg-Wilmersdorf den Herausforderungen zur Weiterentwicklung der Angebote für die Stadtgesellschaft. Mit umfangreicher finanzieller Förderung durch den Senat Berlins werden gemeinsam neue Wege beschritten und die Angebotspallette für die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich ausgebaut, um diese angesichts des gesellschaftlichen, demographischen und digitalen Wandels optimal zu unterstützen.

 

Grundsätzlich nimmt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gerne Anregungen und Kritik zur Verbesserung des örtlichen Angebotes sowie zur weiteren Entwicklung der Bibliotheken auf.  Eine zusätzliche Bibliothekswerkstatt kann allerdings erst im Rahmen zusätzlicher zeitlicher und personeller Ressourcen geleistet werden, da unter anderem die bereits laufenden fachlichen Veränderungsprozesse weitestgehend alle Ressourcen binden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

13. EinwohnerfrageJoachim Neu

Änderung des Flächennutzungsplanes Westkreuz / Heilbronner Straße

(Schriftliche Beantwortung)

 

  1. Mit welcher Begründung hat die Senatsverwaltung für Verkehr den Antrag des Bezirksamtes – auch den planfestgestellten Bereich um das Gebiet nördlich der Stadtbahn auf „Grün“ zu stellen – abgelehnt und wird das BA der Ablehnung mit der Begründung widersprechen, es könnten in einem Bebauungsplan vertragliche Sonderrechte für den Senat festgehalten werden?

 

  1. Sieht das BA die Gefahr des Verkaufs des Geländes durch die Eisenbahnvermögensverwaltung an private Investoren – wie durch DB Immobilien im südlichen Teil bereits gegenwärtig angestrebt - als Möglichkeit?

 

  1. Strebt der Bezirk (vertreten durch das Land Berlin) an, diese Flächen (wie im südlichen Bereich) gegebenenfalls durch ein Vorkaufsrecht zu erwerben und welche Auswirkungen hätte der Nichtkauf dieses Bereichs durch das Land Berlin für die Entwicklung des Westkreuzparkes?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Mit welcher Begründung hat die Senatsverwaltung für Verkehr den Antrag des Bezirksamtes – auch den planfestgestellten Bereich um das Gebiet nördlich der Stadtbahn auf „Grün“ zu stellen – abgelehnt und wird das BA der Ablehnung mit der Begründung widersprechen, es könnten in einem Bebauungsplan vertragliche Sonderrechte für den Senat festgehalten werden?

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich die Frage auf das FNP-Änderungsverfahren für den Bereich Westkreuz bezieht. Es gibt keine Begründung der Senatsverwaltung für Verkehr in der Angelegenheit. Zuständig und somit Ansprechpartner für das Bezirksamt ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Begründung dieser Senatsverwaltung, im aktuellen Änderungsverfahren für den Bereich Westkreuz  den nördlichen Bereich nicht mit einzubeziehen, hat das Umwelt- und Naturschutzamt Ihnen mit Mail vom 21.07.2017 zugeleitet.

Das Bezirksamt betrachtet die Entscheidung dieser Senatsverwaltung zumindest derzeit als abschließend. Das Bezirksamt hat daher derzeit nicht die Absicht, den Ihrerseits vorgeschlagenen Weg zu verfolgen. Im Übrigen ist dem Bezirksamt die von Ihnen vorgeschlagene vertragliche Konstruktion unbekannt. Es kann auch selbst bei einer theoretischen Realisierbarkeit den Vorteil dieses Weges nicht erkennen.

 

  1. Sieht das BA die Gefahr des Verkaufs des Geländes durch die Eisenbahnvermögensverwaltung an private Investoren – wie durch DB Immobilien im südlichen Teil bereits gegenwärtig angestrebt - als Möglichkeit?

 

Diese Möglichkeit besteht prinzipiell bei jedem Grundstückseigentümer. Das Bezirksamt hat jedoch derzeit keine Informationen über etwaige derartige Absichten des BEV.

 

  1. Strebt der Bezirk (vertreten durch das Land Berlin) an, diese Flächen (wie im südlichen Bereich) gegebenenfalls durch ein Vorkaufsrecht zu erwerben und welche Auswirkungen hätte der Nichtkauf dieses Bereichs durch das Land Berlin für die Entwicklung des Westkreuzparkes?

 

Der Bezirk wird nicht durch das Land Berlin vertreten, sondern der Bezirk ist in Angelegenheiten mit eigener Zuständigkeit für das Land Berlin tätig. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechtes liegen nicht vor.

 

Generell sieht das Bezirksamt die Entwicklung des Bereiches am Westkreuz als eine Konzeption mit mittel- bis langfristiger Perspektive. Dieses gilt auch für den angesprochenen nördlichen Abschnitt. Ein Nichtkauf hätte die Konsequenz, dass der Grundstückseigentümer zwar in eigenem Ermessen, aber in dem gesetzlich zulässigen Rahmen wie bisher auch über die Nutzung befinden könnte. Der zulässige Rahmen wird u. a. durch die bahnrechtliche Planfeststellung und Widmung der Flächen und Anlagen bestimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 


 

 
 

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