Drucksache - 0139/5  

 
 
Betreff: Bezirkliche Interessen in die laufende Neubauplanung des Autobahnkreuzes Funkturm einbringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Burth 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
21.06.2017 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
25.04.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr vertagt   
18.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der planenden Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in die weitere Planung für den bevorstehenden Umbau/Neubau des Bundesautobahnkreuzes Funkturm BAB 100/BAB115 einzubringen.

 

Dabei ist insbesondere dafür zu sorgen, dass:

 

  1. mögliche Verkehrsbelastungen der Umgebung durch Umleitungen während der Bauphase für die Anwohner*innen geringgehalten werden.
  2. der Umbau des Autobahnkreuzes zu einer deutlichen Umweltentlastung – insbesondere bei Lärm, PM 10 und NOx – in den autobahnnahen Wohn- und Erholungsgebieten unseres Bezirkes führt.
  3. Der weitestgehend mögliche Einsatz von Lärmschutzwänden und anderen effizienten Lärmabsorptionsverfahren geprüft und festgelegt wird, z. B. Überdeckelungen.
  4. in die vorhabensbegleitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) alle Umweltaspekte aus Sicht unseres Bezirkes aufgenommen und geprüft werden.
  5. die Integration eines zweibahnigen Radschnellweges in den Umbau geprüft wird, der vom Bundesplatz mit einer Abzweigung nach Wannsee über das Autobahnkreuz und die Rudolf-Wissell-Brücke (RWB) am Rande der BAB 100 Richtung Tegel geführt wird.
  6. Im Rahmen des Umbaus des Autobahnkreuzes die Autobahnauf- und abfahrten „Kaiserdamm“ von der Knobelsdorffbrücke zur Kaiserdammbrücke verlegt werden (Details siehe gesonderter Antrag) bzw. diese Verlegung zumindest vorbereitet wird.

 

Der BVV sind bis zum 01.12.2017 über die erreichte Beteiligung am Planungs­verfahren und erste Ergebnisse zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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